Corona-Virus

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Das letzte Diagramm sollte ausgedruckt jedem Zweifler mit freundlichen Grüßen aus UK zum Kaffee serviert werden.
Leider ist der Flug- und Spielplan der taz nicht im Internet frei verfügbar. Aber laß es mich mal kurz so zusammenfassen: die Gruppe D spielt in London und Glasgow, zwei Achtelfinalspiele in London, eines in Glasgow und Halb- und Finalspiele in London statt...
 
Mit zentraler Datenspeicherung ginge es einfacher, das wurde aber glücklicherweise verhindert.
Den Hashabgleich würde aber nur mit zentraler Speicherung funktionieren (oder meinst du, dass der Apotheker jeweils die Datenbank der Impfstation abfragt?).
Was ist, wenn ich aber kein Smartphone habe, sondern einen Ausdruck des ganzen brauche?
 
.. die Gruppe D spielt in London und Glasgow, zwei Achtelfinalspiele in London, eines in Glasgow und Halb- und Finalspiele in London statt.
Hmm, wenn ich Deine Aussage richtig interpretiere, kann sie allerdings bald weltweit Meetings zum Thema effiziente Spielpläne und Lokalmeetings abhalten. Und das wiederum empfinde ich als schädlich. :unsure:
 
Den Hashabgleich würde aber nur mit zentraler Speicherung funktionieren (oder meinst du, dass der Apotheker jeweils die Datenbank der Impfstation abfragt?).
Was ist, wenn ich aber kein Smartphone habe, sondern einen Ausdruck des ganzen brauche?
Du willst einen Ausdruck dafür, dass du geimpft bist, den du dann als digitale Alternative zu deinem Papierausweis verwendest?
 
Die Regierung war von Anfang an gegen die eigentlich selbstverständliche und juristisch gebotene Rückgabe von Grundrechten an Geimpfte (daher auch das negative Wording von den "Impfprivilegien"). Durch ein möglichst langes einer Regelung Aussitzen kam es zu einer erheblichen Verzögerung für Geimpfte, Getestete und Genese. Das sie den komfortablen digitalen Impfnachweis raus zögern und nicht mit der Einrichtung der Hard- und Software schon spätestens mit dem Zulassungsantrag von Biontech angefangen haben, passt genau in dieses Bild.

Also verhindert es die Ausnutzung von eingeschränkten Rechten, wenn ich statt meines Smartphones einen Papierzettel vorzeigen muss?
 
Du willst einen Ausdruck dafür, dass du geimpft bist, den du dann als digitale Alternative zu deinem Papierausweis verwendest?
Es ist der Plan, dass man entweder den QR-Code per Smartphoneanzeige oder per Papier vorzeigen kann, um seinen Impfstatus z.B. per Restaurantbesuche zu bezeugen. Du willst doch nicht jedem Wirt Zugang zu der Datenbank mit den Impfinformationen geben, oder?
 
Toll, vertrauliche persönliche Daten ohne Einwilligung über ein unverschlüsseltes elektronisches Kommunikationsmittel verschicken, das wirklich jeder mitlesen kann. Dann kann man die QR-Codes auch gleich vorne im Impfzentrum aushängen und jeder kommt vorbei und scannt seinen (und nur seinen) ab. :rolleyes:
Ganz falsch liegt Gwynfor nicht, bis auf die Mail. Wenn mein Stand (aus diversen Infos von Ärzten, Apothekern, etc. aus der Twitter-Medizinbubble) stimmt sollen für in Impfzentren geimpfte die QR-Codes nachträglich per Post verschickt werden (aber natürlich nicht per Mail), die Adresse liegt ja vor normalerweise.

Viele haben ja mit der Impfung auch schon einen ausgedruckten QR-Code bekommen oder einen QR-Code im Impfpass - der enthält auch Informationen über die Impfung, etc (weiß nicht mehr im Detail was, das müsste ich suchen) und kann dann z.B. von den Apotheken zur Erzeugung des für die App nötigen Codes verwendet werden, ist aber noch nicht der QR-Code der für die App nötig ist. Kann ja auch nicht sein, das war zu dem Zeitpunkt ja noch gar nicht definiert wie der aussehen soll und welche Informationen dafür nötig sind...

Ja, hätte man natürlich alles auch schon früher überlegen und definieren können, aber doch nicht bei uns.
 
Es ist der Plan, dass man entweder den QR-Code per Smartphoneanzeige oder per Papier vorzeigen kann, um seinen Impfstatus z.B. per Restaurantbesuche zu bezeugen. Du willst doch nicht jedem Wirt Zugang zu der Datenbank mit den Impfinformationen geben, oder?
Braucht man ja nicht, jedenfalls nicht im Klartext. Würde doch reichen einen Hash der Infos aus dem QR-Code zu erzeugen und den mit einer DB gültiger Hashcodes abzugleichen. Nur mal so als simpler Ansatz eines nicht-Programmierers...
 
Also verhindert es die Ausnutzung von eingeschränkten Rechten, wenn ich statt meines Smartphones einen Papierzettel vorzeigen muss?
Es verhindert es nicht, erschwert aber z.B. die schnelle automatisierte Erfassung, wie sie für Veranstaltungen und den wirtschaftlichen Betrieb von Gastronomie notwendig ist. Verhindert wurde die Ausübung von Grundrechten durch weiterhin restriktive Vorgaben auch für Geimpfte.

Beispiel
https://www.altenheim.net/artikel/2021/2021_4/2021_04_08_gemeinsame_bewirtung_vgh

Ziel der Regierung ist halt weiterhin die Minimierung von Sozialkontakten auch um den Preis elementarer Grundrechte und nicht ein möglichst (einschränkungs)freies Leben mit dem Virus.

viele Grüße

Christoph
 
Würde doch reichen einen Hash der Infos aus dem QR-Code zu erzeugen und den mit einer DB gültiger Hashcodes abzugleichen.
Aber den Hashwert welcher Daten? Mein Impfnachweis hat keinen QR-Code, also muss per Hand Datum, Wirkstoff, Chargennummer und Impfzentrum übernommen werden. Hmm, dann wäre da noch: hat eigentlich irgendjemand von euch seine Ausweisnummer auf dem Impfpass eingetragen? Wie sieht es mit dem Namen oder dem Geburtsort aus? Meine Name besteht aus 3 Sammelbegriffen von denen nur 2 auf dem Impfpass vermerkt sind und mein Geburtsort ist Hagen. Ohne Postleitzahl.

Ja, hätte man natürlich alles auch schon früher überlegen und definieren können, aber doch nicht bei uns.
Aber wir sind doch die Sperrspitze der Bürokratie!?! ;)
 
Richtig, das nennt sich Verhältnismäßigkeit der Mittel und es müssen zwangsläufig IMMER die mildesten und nur unbedingt notwendigen Eingriffe des Staates in die individuellen Grundrechte vorgenommen werden.

Und allgemeine Kontaktreduzierungen, Zielinzidenzwerte ohne konkreten Nutzen (Rückverfolgbarkeit oder Schutz der Krankenhäuser wären z.B. konkrete Ziele) oder abstrakte Gefahren (z.B. die Kinder könnten über ihre Eltern das Virus in die Pflegeheime tragen... oder evtl. sind Geimpfte, Genesene, Getestete ja doch ansteckend) sind dahingehend verdammt dünne Zielstellungen.

viele Grüße

Christoph
 
Es verhindert es nicht, erschwert aber z.B. die schnelle automatisierte Erfassung, wie sie für Veranstaltungen und den wirtschaftlichen Betrieb von Gastronomie notwendig ist.

Scheinbar scheint wirtschaftlicher Betrieb von Gastronomie auch aktuell möglich, wo noch kein digitaler Nachweis vorhanden ist. Zumindest zeigt das die Realität.

Verhindert wurde die Ausübung von Grundrechten durch weiterhin restriktive Vorgaben auch für Geimpfte.

Beispiel
https://www.altenheim.net/artikel/2021/2021_4/2021_04_08_gemeinsame_bewirtung_vgh

Gutes Beispiel, die Fragestellung trat auf, als noch gar nicht klar war, ob die Impfung sterile Immunität bedeutet.

Und allgemeine Kontaktreduzierungen, Zielinzidenzwerte ohne konkreten Nutzen (Rückverfolgbarkeit oder Schutz der Krankenhäuser wären z.B. konkrete Ziele) oder abstrakte Gefahren (z.B. die Kinder könnten über ihre Eltern das Virus in die Pflegeheime tragen... oder evtl. sind Geimpfte, Genesene, Getestete ja doch ansteckend) sind dahingehend verdammt dünne Zielstellungen.

Das sehen Wissenschaftler anders. Und die Parlamente auch, die haben sich nämlich an dem Wissensstand zu dem Zeitpunkt orientiert. Ist aber nicht so einfach wie auf den pösen Staat zu schimpfen.

Wenn ich mir deine Beiträge durchlese, könnte man meinen, wir leben in Nordkorea und nicht in Deutschland.
 
Aber den Hashwert welcher Daten? Mein Impfnachweis hat keinen QR-Code, also muss per Hand Datum, Wirkstoff, Chargennummer und Impfzentrum übernommen werden. Hmm, dann wäre da noch: hat eigentlich irgendjemand von euch seine Ausweisnummer auf dem Impfpass eingetragen? Wie sieht es mit dem Namen oder dem Geburtsort aus? Meine Name besteht aus 3 Sammelbegriffen von denen nur 2 auf dem Impfpass vermerkt sind und mein Geburtsort ist Hagen. Ohne Postleitzahl.
Du hattest von Wirten geredet. Die können entweder einen gelben Impfpfass kontrollieren, irgendwelche ausgedruckten Impfbescheinigungen oder dann eben demnächst den QR-Code der App (in der App oder ausgedruckt) - nur um den ging es mir. Also den Hashwert dieses QR-Codes den bisher noch niemand hat und den man in den nächsten Wochen entweder vom Impfzentrum zugeschickt bekommt oder in ausgewählten Apotheken bekommen kann. Also nicht der Wirt übernimmt dann irgendwas von Hand, sondern einmal die Apotheke in der du dir den Code für die App abholst - der Wirt muss dann nur noch diesen QR-Code prüfen.
 
Der digitale Nachweis ist eine freiwillige Ergänzung des weiter gültigen gelben Impfheftes aus Papier. Deutschland setzt damit ein Vorhaben der Europäischen Union um. Dafür wurden einheitliche Details eines Zertifikats vereinbart, mit dem man Impfungen, Tests und überstandene Covid-19-Erkrankungen nachweisen kann. Der für den digitalen Nachweis erforderliche QR-Code wird in der Regel mit dem zweiten Impfgang ausgehändigt.


Also ist der QR-Code ein digitales Zertifikat.
Der QR-Code sollte sicher verwahrt werden, falls ein erneutes Scannen notwendig wird und sollte nicht vorgezeigt werden - ohne Zertifikat einer App ist der Impfausweis weiterhin gültig.
Die Daten werden nur lokal auf dem Handy gespeichert und sind gesichert.
Die Teilnahme ist freiwillig.
Die Daten können jederzeit vom Handy gelöscht werden.
Es werden zentral keine Daten gespeichert.

Klingt vernünftig.

Gruß,

Tim
 
Es verhindert es nicht, erschwert aber z.B. die schnelle automatisierte Erfassung, wie sie für Veranstaltungen und den wirtschaftlichen Betrieb von Gastronomie notwendig ist. Verhindert wurde die Ausübung von Grundrechten durch weiterhin restriktive Vorgaben auch für Geimpfte.

Beispiel
https://www.altenheim.net/artikel/2021/2021_4/2021_04_08_gemeinsame_bewirtung_vgh
April, zu einer Zeit als noch nicht klar war ob und wie sehr geimpfte ansteckend sind. Inzwischen wohl kein Thema mehr oder kennst du ein aktuelles Beispiel dieser Art?
 
Klingt vernünftig.
Findest du?

Ah! Danke für den Link.

Der QR-Code sollte sicher verwahrt werden, falls ein erneutes Scannen notwendig wird und sollte nicht vorgezeigt werden - ohne Zertifikat einer App ist der Impfausweis weiterhin gültig.
Wo hast du den Fett geschrieben Teil gefunden? Zumindest in dem FAQ steht:
Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis schrieb:
Wie wird der Nachweis einer Impfung geprüft?
Das Impfzertifikat (QR-Code) wird z.B. über die CovPass App oder die Corona-Warn-App (CWA) digital oder alternativ durch den beim Impfen erhaltenen Ausdruck des QR-Codes genutzt.

Oh, Bullshitbingo:
Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis schrieb:
Wie wird dabei sichergestellt, dass die Informationen aus dem gelben Impfheft echt und nicht gefälscht sind?
Bei der Prüfung der analogen Impfpässe ist besondere Aufmerksamkeit geboten ist. Das gilt sowohl dann, wenn der analoge Impfpass genutzt wird, um z. B. Geschäfte zu betreten. Und es gilt auch dann, wenn die Informationen von dem analogen in einen digitalen Impfpass übertragen werden. Die Fälschung von Impfpässen ist strafbewehrt. Das gilt für analoge wie für digitale Impfdokumente.
Es ist verboten, also wird es auch nicht passieren. Sicher...
Nur die eigentliche Frage wird nicht beantwortet (wie werden die Angaben im Impfpass verifiziert).

Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis schrieb:
Wo werden Daten beim digitalen Impfnachweis gespeichert?
Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Dauerhaft gespeichert werden sie nur dezentral auf den Smartphones der Nutzer.
Temporär ist ein schöner Ausdruck. 10 Jahre? 25 Jahre? 50 Jahre?...

Heise hat dazu noch was gefunden
Heise Online Artikel schrieb:
Es ist aber auch bislang kein Datum der Impfung oder der Ausstellung des Zertifikats sichtbar, was gegebenenfalls in einigen Monaten Abhilfe schaffen könnte.

Dagegen steht in der FAQ (unter der Überschrift 'Wie wird der Nachweis einer Impfung geprüft?'):
Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis schrieb:
Das Impfzertifikat enthält nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften, das Geburtsdatum sowie Impfstoff, Impfdatum und Impfdosis.
 
April, zu einer Zeit als noch nicht klar war ob und wie sehr geimpfte ansteckend sind. Inzwischen wohl kein Thema mehr oder kennst du ein aktuelles Beispiel dieser Art?

Zum Beispiel dürfen auch weiterhin keine Großveranstaltungen ohne harte Hygieneauflagen angeboten werden, auch nicht für GGG Personen.

Wie es besser geht, hat z.B. Israel mit seinem grünem Pass gezeigt, der Grundrechte, Kultur und Sozialleben für ALLE schnell wieder verfügbar machte.

viele Grüße

Christoph
 
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