- Beiträge
- 16.611
Obgleich ich Dir im Grundsatz zustimme:Grundrechte sind keine Schönwetterrechte.
Grundrechte sind nicht absolut. Das von Dir genannte Knie des Kleinkindes ist so ein Beispiel.
Das GG stellt die Würde des Menschen absolut.
Und da ich gestern wieder Studenten im Park erlebt habe: Das in Art. 2 GG verbriefte Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung wird gerade augenscheinlich mit ungezügeltem Ausleben des Egos verwechselt.
Edit (um nicht missverstanden zu werden): Einschränkungen der Grundrechte müssen klar begründet und zeitlich begrenzt sein.
Ich habe kein Problem mit "Durchregieren per Verordnung", bin aber kritisch beim erlassen von Gesetzen, denn die sind "klebrig" und irgendetwas davon bleibt immer hängen, auch wenn das Gesetz selbst längst außer Kraft ist.
Gruß
Christoph
Zuletzt bearbeitet: