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ChristophD
Das Ziel, dass mit diesem Vergleich erreicht werden soll leuchtet ein.Die Frage hast Du zwar nicht mir gestellt, aber ich möchte mal einen Vergleich mit folgendem, statistisch gesehen sehr ähnlich gearteten Risiko ziehen:
Stell´ Dir vor die Bedrohung bestünde in einem nächtlichen Fliegerbombardement altmodischen Stils (also auf ungefähre Sicht und weit gestreut) und ein paar Leute in der Stadt würden sich weigern, zu verdunkeln und damit die Trefferwahrscheinlichkeit erhöhen, ohne daß man freilich eine Ursächlichkeit zwischen den beleuchteten Fenstern und dem Auffinden der Stadt durch die Flugzeuge rechtssicher beweisen kann.
Das Ausmaß des drohenden Ungemachs durch Bombentreffer und Virusinfektion nehmen wir zu Vergleichszwecken als gleich hoch an.
Warum darf man dann im ersten Fall mit scharfen -nur durch die Haager Landfriedenskonvention begrenzten- Verfahren den Delinquenten zur Vernunft bringen, aber im zweiten Fall nur wohlwollend appellieren?
Aber es gibt den, in meinem Augen, entscheidenden Unterschied, dass eine Verdunklung der eigenen Wohnung keine Gefahr darstellt, die Impfung aber schon in seltensten Einzelfällen eine Gafahr darstellen kann.
Daher sollte das meiner Meinung nach auch jedem selbst überlassen werden.