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Die Zahl der Verordnungen ist schon so gewachsen, daß es eine Übersicht gibt.Ähnlich seltsam wie die Regelung, dass CH-Einkaufstouristen problemlos nach D einreisen dürfen, nach BW sonst aber nur nach negativem Corona-Test bzw. 10 (?) Tagen Quarantäne, nach Bayern sonst nur nach 14 Tagen Quarantäne (mit diversen Ausnahmen natürlich). Wobei sich das ja auch andauernd ändert...
Es wird unterschieden zwischen dauerhafter Ein- oder Rückreise und dem kurzzeitigen Grenzverkehr. Das gilt für Baden Württemberg und z.B. auch für NRW, während in Bayern für Berufspendler aus dem Ausland jetzt frisch eine Testpflicht gilt.
Gruß,
Tim