Corona-Virus

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Mir ist aufgefallen, dass in diesem Frühjahr und auch jetzt noch meine Pollenallergie wesentlich schwächer ausgefallen ist als üblich.

Und ich hatte diesen Frühling das erste mal richtig ordentliche Niesanfälle und sowas wie Schnupfen, der ungefähr 24h angehalten hat. Das ist mir mehrmals nach längeren Spaziergängen passiert. Vor Corona hatte ich das noch nie.
 
Hinweis für alle, die Besuch aus einem Risikogebiet erwarten und glauben, dass ein negativer PCR-Test aus einem vom RKI anerkannten Staat die Quarantäne vermeidet:

Ein Gesundheitsamt in Rheinland-Pfalz prüft zur Zeit ob das Testlabor am Frankfurter Flughafen akkreditiert ist, bis zur Klärung müssen die Einreisenden in Quarantäne. (*)

Ein negatives Testergebnis alleine ist nutzlos. Das muss eingebettet sein in ein ärztliches Attest. Das ist beim testen am Frankfurter Flughafen extra zu beauftragen und kostet 25 Euro extra.

(*)
Das RKI verlangt im Wortlaut keine akkreditierten Labore:
 
ich hatte diesen Frühling das erste mal richtig ordentliche Niesanfälle
Mein Heuschnupfen war in diesem Frühjahr besonders stark. Mit Beginn der Corona-Einschränkungen ließ er deutlich nach und erstmals seit vielen Jahren schwollen meine chronisch sensiblen Nebenhöhlen vollständig ab. Erst seit zwei Wochen schwellen sie wieder wie gewohnt zu.
Maske hab ich nur selten getragen, also muss sich irgendetwas Anderes verändert haben.
Abgase, oder andere Partikel in der Luft? Die Fernsicht war jedenfalls unübertroffen gut.
 
inzwischen ist die Version 1.0.5 drauf :)
Habe die darin angegebene Technische Hotline angerufen.
Als seltsam wurden die Berechtigungen der App empfunden.
Dann wurde ich zu einem Android-Spezialisten weiterverbunden.
Der Fehler bei Kommunikation mit Google API(39508) sei weiter ungelöst und man warte auf eine Beseitigung seitens Google.

Was habt ihr denn in den App-Berechtigungen der Corona-Warn-App stehen - da ist bei mir lediglich Kamera angegeben?
 
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Merkwürdig, warum wird die Kamera angefordert?
Dabei bin ich mir sicher eine Berechtigung für diesen ominösen Standort erteilt zu haben.
 
Zuständig ist aber nicht das RKI sondern, die jeweiligen Landesgesundheitsämpter.

Die könnten ja mal in der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz nachlesen:

Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch- Institut veröffentlichten Staat durchgeführt [...] worden ist.
 
Die Bundesländer verlangen auch in anderen Dingen eine Akkreditierung, wo diese vom Bundesgesetzgeber ausdrücklich nicht vorgegeben sind.

Die rheinland-pfälzische Corona-Verordnung übernimmt aber die Vorgabe des RKI. Wenn das nur eine unbestimmte Angabe ist, die erst von kommunalen Behörden konkretisiert wird, muss das in der Verordnung genannt werden.
 
Was habt ihr denn in den App-Berechtigungen der Corona-Warn-App stehen - da ist bei mir lediglich Kamera angegeben?
Das hast Du verfrüht gewährt - braucht die App nur fürs Einscannen eines QR-Codes bei Testung.
Meine App hat keine Berechtigung, passt so.

Ja, diese Standortberechtigung vermisse ich auch
Die wurde nie angefordet, die App benötigt keine Standortberechtigung, da der Standort nicht ausgewertet wird.

@berbr
Nochmal: Bei Android ist die Nutzung der Bluetooth-Low Energy Kommunikation, die die App verwendet, zwingend mit Aktivierung der Standortermittlung verknüpft, da Google damit eine Standortermittlung geplant hatte.
Die Corona-Warn-App benötigt nur die aktivierte Standortermittlung, nutzt den Standort aber nicht - daher wird auch keine Berechtigung angefordert. Die aktivierte Standortermittlung muß auch nicht zur Weiterleitung des Standorts an Google oder einem App-Anbieter führen, solange keine App Standortberechtigung erhalten hat und bei den Googlediensten der Standortverlauf deaktiviert/pausiert ist.

Gruß,

Tim
 
wie ist eigentlich der Vergleich zu den Plexiglasscheibendingern, die an nem Stirnband hängen gegenüber den Masken? Wäre das nicht geeigneter für Brillenträger?
 
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