Dein Ansprechpartner ist Dein Arbeitgeber, der ist der Vertragspartner von Jobrad. Ich könnte mir vorstellen, dass das ein Fall ist, den sie entweder nicht vorgesehen haben oder aber der häßliche, für den AN wenig erfreuliche Regelungen beinhaltet, so daß sie es vermeiden, das in die FAQ aufzunehmen.
Bei uns ist so ein Fall bislang nicht vorgekommen. Würde er es würden wir vermutlich pragmatisch vorgehen: Mit dem betroffenen Arbeitnehmer gemeinsam ein Konzept erarbeiten, das für beide Seiten leistbar ist. Das könnte z.B. eine Stundung der Beträge sein (ganz oder teilweise) oder ein temporär höherer Anteil, den der AG übernimmt oder ein Kredit das AG an den AN unabhängig vom Lohn und Jobrad mit dem definierten Ziel, die Jobrad-Raten bedienen zu können. Letzteres hätte den Vorteil einfach und schnell umsetzbar zu sein (die vorigen Fälle können schnell komplexer werden, haben Aufwand zur Folge berechnungstechnischer Natur und potentiell auch steuerliche Effekte), benötigt aber wechselseitiges Vertrauen und Fairness.
Auch sollte man im Hinterkopf haben, dass jegliche Sonderlocke zugunsten des AN in so einer Situation eine freiwillige Leistung des AG ist - es besteht also kein Anspruch darauf. Wenn er Kurzarbeit anordnet hat das ja seinen Grund, d.h. mit hoher Wahrscheinlichkeit ist auch seine eigene finanzielle Situation derzeit nicht die Rosigste. Darum hilft offen und fair miteinander umgehen.
Im Prinzip könntest Du auch, wenn Dir nicht mal die Grundsicherung bleibt, Aufstockung beim Arbeitsamt beantragen - vermute ich jedenfalls.
Das ist auf jeden Fall eine Situation, die noch mal klar macht, dass man sich auch bei Jobrad nichts an's Bein binden sollte, was erheblichst teurer ist, als man sich normalerweise leisten könnte (könnte, nicht würde). Im Prinzip ist Jobrad wie ein Ratenkredit: Der Vertrag ist laut FAQ zwar im Prinzip vorzeitig beendbar, das ist aber teuer, siehe
https://portal.jobrad.org/vertragsaenderung.html#vertragsende Ansonsten gilt dies hier:
Ihr Arbeitgeber hat mit dem Leasinggeber einen Einzel-Leasingvertrag geschlossen und Ihnen das geleaste JobRad zur Nutzung überlassen. Dieser Vertrag hat grundsätzlich eine unkündbare Laufzeit von 36 Monaten.
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Wenn gar nichts anderes geht hilft vermutlich nur noch einen privater Ratenkredit von der Bank - die Zinsen sind ja zum Glück aktuell erträglich.