Bußgeld wg. nicht ausreichender Sicht (aus: Polizeikontrollen mit dem Velomobil)

Nur ist hier keine Grenze für eine relevante Beeinträchtigung definiert, und ein Analogieschluss führt dann wieder auf die KFZ-Vorschriften.

Mit Beeinträchtigung sind z.B. Sachen wie Velomobile auf Beifahrersitzen die den Seitenspiegel verdecken gemeint.
Fahrräder sind Fahrzeuge aber keine KFZ.

Analogieverbot verstehe ich so das in diesem Fall aus einem Fahrrad keinen Schwertransport gemacht werden darf.
In meinem Fall, Rotlichtverstoss wg. Fußgängerrot, wurde auch gegen das Analogieverbot verstossen denn ich war Radfahrer, kein Fußgänger. (Gerichtsverhandlung im November.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht, woher die Meinung kommt, dass jeder Polizist erstmal vorsätzlich handelt, wenn er sich irrt. Wie letztendlich die Forderung zustande gekommen ist weiß doch keiner. Stattdessen wird solange fabuliert bis irgendwie das Bashing gegen die Polizei steht.
Na ja, es ist schon so, dass einige der uniformierten Beamten den Obrigkeitsstaat noch in ihren Gedanken haben. und meinen, den "untergeordneten" Bürger maßregeln zu müssen. Aus dem vom TO beschriebenen kann man das heraus lesen. Aber nach meiner Beobachtung ist das die Minderheit der Polizisten, ich bin aber noch nicht negativ mit der Ordnungsmacht "zusammen gestoßen".

Die meisten sind Sachargumenten gegenüber aufgeschlossen, andere lassen sich von Vorurteilen eben nicht abbringen.

Michael
 
Ich sehe das Risiko darin. das nicht die im Bescheid genannten §§ zur Anwendung kommen (ohne Fachkenntnis, aber sie erscheinen mir nicht anwendbar,) sondern dann §23 gezogen wird und der Richter dieses beurteilt,

Der erscheint auf Fahrräder anwendbar, : Pedeleuw, zu der Sicht schreibt er allerdings Nichts,

Der § hebt auch lediglich auf den Zustand des Fahrzeug ab, nicht auf das Design Juris.de

Auf der anderen Seite ist es ein Auffangpararaph („sonstige“) so das es spannend ist
 
Neuigkeiten: Das Verfahren wurde eingestellt.
Danke, vor allen Dingen an @katzoff und @JKL ! Ich hab das Paragrafenzeugs geschrieben und, dass mein Sichtfeld in einem Meter Entfernung einen Meter Breite hat. Was nun zur Einstellung geführt hat, kann ich nicht sagen.
 
Fahrräder sind Fahrzeuge aber keine KFZ.

Analogieverbot verstehe ich so das in diesem Fall aus einem Fahrrad keinen Schwertransport gemacht werden darf.
Wenn der Widerspruch zu 'ner Verhandlung geführt hätte und da jemand §23 StVO ins Spiel gebracht hätte, wäre es relevant geworden, denn der gilt nicht nur für KFZ.
Eine Zeit lang wurden mit Verweis auf diesen Paragraphen ja auch jegliche Kopf- und Ohrhörerträger auf dem Rad angegangen, egal wieviel sie von den Verkehrsgeräuschen ringsherum noch mitbekamen. Was da zum Umdenken geführt hat, weiß ich nicht.
In meinem Fall, Rotlichtverstoss wg. Fußgängerrot, wurde auch gegen das Analogieverbot verstossen denn ich war Radfahrer, kein Fußgänger. (Gerichtsverhandlung im November.)
Ich drück die Daumen.
 
Sehr cool @Jag .
Das freut mich wirklich zu hören.
Evtl. hast du ja einen radelnden Staatsanwalt erwischt.

Edit: Sorry... ist ja nur ne Owi.
Dann war es bestimmt ein radelnder Sachbearbeiter.
 
Ich hatte wohl nicht erwähnt, dass als der Bußgeldbescheid kam, ich noch eine Beschwerde geschrieben hatte. Jetzt kam die Anwort. Wer mag kann lesen.
 

Anhänge

  • 20211215_175514.jpg
    20211215_175514.jpg
    220,6 KB · Aufrufe: 285
  • 20211215_175535.jpg
    20211215_175535.jpg
    230,5 KB · Aufrufe: 284
Ich hatte wohl nicht erwähnt, dass als der Bußgeldbescheid kam, ich noch eine Beschwerde geschrieben hatte. Jetzt kam die Anwort. Wer mag kann lesen.
Typischer Fall von: "Sie dürfen nicht alles glauben was sie denken." :rolleyes:

(das sag ich in solchen Situationen teilweise wörtlich und verweise im nächsten Satz auf meine "Erfahrung" aus >11 Jahre/75.000km mit dem Trike/Liegerad und 3 Jahre/>20.000km mit dem VM)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dreist... Haben sich informiert, daß es sich um ein Fahrrad handelt und leiten trotzdem ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen "erloschener Betriebserlaubnis" ein.

Das restliche Geschwurbel hätte er sich spren könen und es beim
1639588407088.png
belassen sollen.

Fehler müssen immer kleingeredet werden, keine Eier in der Hose :(.
 
Krass. Wenn man das liest, muß man sich wundern, daß es überhaupt VM-FahrerInnen gibt, die es überleben. :X3:
 
@Jag fahre doch jeden tag in das dorf/ort und ärgere die jungs, laut brief denken die ja immer noch das es nicht betriebsbereit ist, so wie es ist.
eventuell sollte man auch einen pulk in dem ort veranstalten.

die story ist ja wie ein krimi .....
 
@Jag fahre doch jeden tag in das dorf/ort und ärgere die jungs, laut brief denken die ja immer noch das es nicht betriebsbereit ist, so wie es ist.
eventuell sollte man auch einen pulk in dem ort veranstalten.
Ich weiß nicht, ob das eine gute Idee ist. Herr Zu. (der hartnäckige Polizist) ist vermutlich sehr starrsinnig. Wenn ich da wieder auftauche, geht möglicherweise das Spiel von vorne wieder los.
 
Genau, fahre gefälligst auf "beruhigteren Wegen". Du machst das doch eh nur zum Spaß und um dich zu gefährden! Zudem zwingt du andere Verkehrsteilnehmer regelrecht dazu, gegen geltende Verkehrsregeln zu verstoßen und blind drauf los zu fahren. Daher kusche bitte, dann braucht man nicht die eigentlichen Gefährder näher untersuchen... Oh man
 
Zurück
Oben Unten