Bußgeld wg. nicht ausreichender Sicht (aus: Polizeikontrollen mit dem Velomobil)

Du meinst Dummheit im Dienst sollte bestraft werden?
Meiner Meinung nach ist es keine Dummheit, sondern es fällt eher in die Kategorie Bosheit oder ist dem Gefühl geschuldet, über dem Gesetz zu stehen und als Staatsbediensteter automatisch auch der Vormund und Erziehungsberechtigte der unbotmäßigen Bürger zu sein.
 
Ja das kann auch sein, also sollte Bosheit im Dienst auch bestraft werden.
Die Herren und Damen brauchen sowas wie eine Gesetzes-Alexa zum nachfragen.
 
Fies ist, dass die Obrigkeit straflos "es ja mal versuchen" darf. Ich finde, es sollte im Recht verankert werden, dass illegales Berufen auf vermeintliche Rechte seitens Behörden etc. diese sofort schadensersatzpflichtig werden - es hat ja schon beinahe etwas von Betrugsversuch.
Ich weiß nicht, woher die Meinung kommt, dass jeder Polizist erstmal vorsätzlich handelt, wenn er sich irrt. Wie letztendlich die Forderung zustande gekommen ist weiß doch keiner. Stattdessen wird solange fabuliert bis irgendwie das Bashing gegen die Polizei steht.

Ich bin gegen Deine Forderung, weil dann aufgrund der nicht eben einfach zu entflechtenden Dschungel an Gesetzestexten und Verwaltungsvorschriften die Polizei vieles durchwinkt, weil sie sich im Einzelfall unsicher sind. Und glaubt mir: ihr könnt in Constanta schauen, was es bedeutet, wenn die Polizei alles durchwinkt - das wollt Ihr mit Sicherheit nicht.

Seid froh, dass ihr die Polizei habt, seid freundlich und helft im Zweifel, wenn Ihr mehr KnowHow als der Beamte habt. Aber pampt die Leute nicht an… die bekommen schon genug Shice den ganzen. Tag zu hören … sind aber nicht selten zu einem offenen Schnack bereit.

Versucht’s wenigstens mal. Ist gar nicht so schwer… Ich übrigens, habe noch nicht eine einzige negative Erfahrung mit Polizisten gemacht - nicht eine - in ganz Europa… obwohl durchaus Meinungsverschiedenheiten da waren. Wenn man sich mit Respekt nähert, ist vieles möglich.
 
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Seid froh, dass ihr die Polizei habt, seid freundlich und helft im Zweifel, wenn Ihr mehr KnowHow als der Beamte habt.
Das ist ein netter Vorsatz, den ich auch immer versucht habe umzusetzen. Es mag nicht auf alle zutreffen, aber wenn sich ein Team oder der Sprecher (Teil 2 des Teams hält sich ja in der Regel raus und ist die Rückversicherung) mal auf eine Meinung eingeschossen haben, waren die in bisherigen Gesprächen NICHT bereit, sich von irgendeinem "doofen" Bürger eines Besseren belehren zu lassen. In dem Fall "verliert" man immer.

Auf jeden Fall bin ich als bekennender Haubenfahrer vorgewarnt und werde bei ähnlicher Argumentation - wie der TO sie erfahren hat - durchaus hinterfragen und hinweisend aktiv werden.
 
Seid froh, dass ihr die Polizei habt, seid freundlich und helft im Zweifel, wenn Ihr mehr KnowHow als der Beamte habt. Aber pampt die Leute nicht an… die bekommen schon genug Shice den ganzen. Tag zu hören … sind aber nicht selten zu einem offenen Schnack bereit.
Der ist gut. Der Bürger - Dein Freund und Helfer.

Ich weiß nicht, woher die Meinung kommt, dass jeder Polizist erstmal vorsätzlich handelt, wenn er sich irrt. Wie letztendlich die Forderung zustande gekommen ist weiß doch keiner. Stattdessen wird solange fabuliert bis irgendwie das Bashing gegen die Polizei steht.
Herr Z. ist einfach irre: Er irrt sich von einem Irrtum in den nächsten. Hätte ich deswegen nicht die Huddelei mit dem Bußgeldbescheid wäre das auch total ok für mich.
Vorsatz leite ich daher hab, dass Herr Z. statt §19 weiterzuverfolgen nun was ganz anderes anführt.

Kein PolizeiBashing. Ich hab soviel Polizeikontrollen mittlerweile gehabt und jede ist anders. Vor ein paar Tagen hatte ich eine, die war das genaue Gegenteil von dieser hier. Und darüber hab ich mich gefreut und das hab ich hier auch geschrieben.
 
Wenn Borniertheit knallen würde, hätten manche bei der Polizei jeden Tag Sylvetser.
Ich habe eine tiefe Abneigung gegen solch arrogante, von Steuergeldern bezahlte Lohnempfänger.
 
Auf jeden Fall bin ich als bekennender Haubenfahrer vorgewarnt und werde bei ähnlicher Argumentation - wie der TO sie erfahren hat - durchaus hinterfragen und hinweisend aktiv werden.
Noch sind Judikative und Exekutive getrennt in Deutschland. Es besteht im Zweifel überhaupt keine Notwendigkeit einen Polizisten zu überzeugen höchstens mit Augenmaß und Verständnis ein wenig Zeit mitzubringen.

Am Ende weiß auch niemand exakt, mit welchem
Zeugs sich der Polizist beim letzten Einsatz beschäftigen musste.
 
Wenn Borniertheit knallen würde, hätten die bei der Polizei jeden Tag Sylvetser.
Ich habe eine tiefe Abneigung gegen solch arrogante, von Steuergeldern bezahlte Lohnempfänger.
Wollte erst eine Einlassung verfassen. Aber ich denke, ich wünsche Dir eher viel Glück bei Deinen nächsten Kontakten mit der Polizei.

Wer generell pauschalisiert, der will einfach recht haben. Da muss ich keine Energie zur Überzeugung verschwenden.
 
Ich meine Bemerkung auf "manche " korrigiert, denn es gibt überall gute und weniger angenehme Zeitgenossen.
Wir sind alles Menschen und machen Fehler, auch die Polizei.
Dazu zu stehen und auch dem einfachen Bürger sein eventuell grösseres Fachwissen anzuerkennen und nicht auf dem Standpunkt
"§1 Polizei hat immer recht"
"§ 2 Sollte die Polizei mal nicht recht haben, tritt automatisch §1 in Kraft"
zu beharren zeugt nicht nur von menschlicher Grösse.
Ich konnte mit freundlicher aber bestimmter Argumentation, da schon manchen, von seinem hohen Ross holen.
NB auch ich mache Fehler, stehe aber stets dazu, egal auf welcher hierarchischen Stufe sich der Disput bewegt.
 
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Der ist gut. Der Bürger - Dein Freund und Helfer.
Was ist daran falsch? Für mich klingt es sympathisch.
Kein PolizeiBashing. Ich hab soviel Polizeikontrollen mittlerweile gehabt und jede ist anders. Vor ein paar Tagen hatte ich eine, die war das genaue Gegenteil von dieser hier. Und darüber hab ich mich gefreut und das hab ich hier auch geschrieben.
Deswegen hatte ich Dich ja auch nicht zitiert ;-)
 
Ich weiß nicht, woher die Meinung kommt, dass jeder Polizist erstmal vorsätzlich handelt, wenn er sich irrt. Wie letztendlich die Forderung zustande gekommen ist weiß doch keiner. (...)

Moment, der TO bekam einen Bußgeldbescheid, also schriftlich. Keine schnelle Reaktion im direkten Gespräch. Bei etwas Schriftlichem kann man vor dem Abschicken durchaus schon einmal nachschauen, gerade wenn es um etwas so Seltenes/Schräges wie um den genannten Tatvorwurf geht. In meinem Beruf lese ich ja durchaus nach, bevor ich etwas Unklares/Unsicheres heraushaue.
 
Gibt's eine "nicht ausreichende Sicht" nicht erst recht bei den meisten großen Automobilen? Ich für meinen Teil, habe Erfahrungen mit nicht ausreichender Sicht aufgrund fetter A-Säulen, C-Säulen oder hochgezogener Hecks mit Mini-Heckfenstern, die schießschartengleich dimensioniert sind.

Ja, wir haben eine niedrige Silhouette! -- Glücklicherweise sind unsere Kinder ja alle groß.
 
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..... und wenn es so wäre, dass die Sicht zu eingeschränkt wäre, gefährdeten wir damit primär nicht andere Verkehrsteilnehmer.
 
Gilt nicht das Analogieverbot?
Jein. "Analogie" ist vielleicht der falsche juristische Fachbegriff, aber die "Beeinträchtigung" in §23 Abs. 1 StVO ist unbestimmt und muss ausgelegt werden. Passen tut das Verbot schon deshalb nicht, weil der Analogieschluss hier eine Strafe nicht herbeiführen, sondern abwenden würde.
Wenn man die "Beeinträchtigung" weitestmöglich auslegt, wäre jede Art von Sicht- und Gehöreinschränkung verboten, z.B. auch ein im Sichtfeld liegender UDK-Lenker oder im Winter Ohrwärmer/Stirnbänder. Dann wären aber an KFZ auch Maut-Pickerl in der Frontscheibe verboten, man dürfte kein Radio anmachen und müsste zumindest bei Innerortsgeschwindigkeiten immer mit heruntergefahrenen Scheiben fahren. Diese Auslegung wird ganz offensichtlich nicht verwendet. Ohne die verwendete Auslegung genauer zu kennen, kann ich zumindest fragen, warum man von Radfahrern Dinge verlangen sollte, die man von KFZ-Fahrern nicht verlangt (Stichwort Gleichbehandlung), und das führt eben auf die Analogie.
 
Spannende Angelegenheit. erstmal aufrichtiges Ärgern über den Bescheid. Mist.

Von den §§ verstehe ich nicht genug, um Ratschläge geben zu können, Kann man, wenn der benannte § nicht anwendbar ist ggf im Nachgang einen neuen Bescheid mit dem „richtigen“§ erhalten?
 
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