Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

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Langsam wird es ernst mit der neuen Fahrradnovelle
http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=2473
Hier noch die VwV dazu Stand März 2008

Der Absatz 23

Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen
sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder
(vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßen-
verkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 11 S. 809) wie
mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger
werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder
sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Rad-
weges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar
ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg
nicht benutzen;

ist nicht mehr aufgeführt.
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

ääääh: "Die 46. StVO-Novelle und die Novelle der dazugehörigen Verkaltungsvorschrift erweitert ": ??? :D
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

Ach du sch***e... Reinhard, wo bleibt ein "Rückwärts-Frühstück"-Smiley?

Die scheinen ja tatsächlich alle Breitenangaben für Mindestbreiten usw. entfernt zu haben... wahrscheinlich wurden denen doch zu viele Radwege entschildert.

Bravo!
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

Hallo,

Ach du sch***e... Reinhard, wo bleibt ein "Rückwärts-Frühstück"-Smiley?

Die scheinen ja tatsächlich alle Breitenangaben für Mindestbreiten usw. entfernt zu haben... wahrscheinlich wurden denen doch zu viele Radwege entschildert.

Ja, die Benutzungpflicht kann nach folgendem Gummiparagrafen völlig willkürlich angeordnet werden.

II. Radwegebenutzungspflicht
Voraussetzung für die Anordnung der Benutzungspflicht durch Anordnung der Zeichen 237, 240 oder 241 ist,
dass der Radweg 13 1. frei von Hindernissen und einschließlich eines Sicherheitsraumes so breit ist, dass Radfahrer
einander überholen können; gemeinsame Geh- und Radwege sollen einschlieÿlich des Sicherheitsraumes
so breit sein, dass Radfahrer in ausreichendem Abstand an Fußgängern vorbei fahren können. Diese Breiten
dürfen nur auf kurzen Abschnitten (z.B. an Engstellen) unterschritten werden;

14 2. in einem den Erfordernissen
des Radverkehrs genügenden Zustand angelegt ist und unterhalten wird; 15 3. eindeutig erkennbar, im Verlauf durchgängig und stetig ist und an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückzufahrten
zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr ausreichend Sicht besteht und 16 4. ausreichend
Vorsorge getroffen ist, dass der Radverkehr nicht durch den ruhenden Kraftfahrzeugverkehr behindert wird. Im
Übrigen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.
17 III. Sind die vorstehenden Anforderungen nicht sämtlich erfüllt und können auch in absehbarer Zeit nicht
erfüllt werden, so ist in jedem Einzelfall abzuwägen, ob die Anordnung der Benutzungspflicht aus Gründen
der Verkehrssicherheit oder des Verkehrsablaufs dennoch erforderlich ist.
Dabei ist das Ziel, den Anteil des
Radverkehrs am Straßenverkehr zu steigern, besonders zu beachten. Es empfiehlt sich, bei der Entscheidung
Sachkundige für den Rad-, Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehr zu beteiligen.

Sprich all der Murks, der gebaut wurde, darf Benutzpflichtig bleiben und durch weiteren Murks ergänzt werden, "weil es halt nicht anders geht" und Verkehrsfluss fördert.:mad:

viele Grüße

Christoph
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

Unter den Standartsmilies dieses Forums gibt es leidern nicht den, der sich übergibt.
Damit würde ich den ganzen Post füllen...

Was für ein blödes Autofahrendes Pack beschließt eigentlich so einen Müll?
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

Das ist die gleiche Menschengruppe, wie diejenigen, die die Verschrottungs-Subevention noch perfekt fahrfähiger Autos als Umweltprämie feiern lassen und uns verschweigen, dass in jedem Auto viel graue Energie und viel andere "graue Umweltverschmutzung" steckt. Der Staat braucht keine umweltbewussten Radfahrer, der Staat braucht konsumfreudige Autofahrer!
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

Hallo,

hier findet ihr eine Liste mit allen geplanten Änderungen, übersichtlich in zwei Spalten.
Ich bitte außerdem darum, die Änderungen zu kommentieren:

http://www.go-mango.de/stvo

Die Seite wird vom ADFC verwendet, um entsprechende Eingaben zu machen.

Gruß
Andreas
 
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AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

Hallo yuriko,
Doch, er wird nicht verändert.
Im gesamten Abschnitt II. Radwegebenutzungspflicht gibt es keine inhaltlichen Veränderungen.
siehe hier:
http://www.go-mango.de/stvo
Gruß
Andreas

Hallo Andreas
ich muss wohl blind sein. Ich kann dazu einfach nichts finden.
Als ich heute mit den ADFC telefoniert habe, meinten sie dass er nicht mehr in der VwV STVO stehen würde. Sie haben dies auch in ihrer Stellungnahme schon angesprochen.
Siehe hier
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

Ich finde den Satz hier eigentlich sehr vernünftig:

Stimmt der Satz ist vernünftig. Nur was dann kommt ist so schwammig formuliert, dass dann wieder Radwege als benutzungspflichtig ausgewiesen werden die einfach mehr Gefahren als Vorteile für Radfahrer bringen.
Würde statt diesen Satz

"Hinsichtlicht der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen(ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen(FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen."

der Satz stehen

"Radwege dürfen nur als benutzungspflichtig ausgewiesen werden wenn sie den Vorgaben der ERA entsprechen."
dann währe das eine klare Linie und es würde Klarheit herrschen.
Aber dann dürften sie kaum noch Radwege als benutzungspflichtig ausweisen.
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

Leider ist das nur der Bla-Bla Teil.
Auf die Vorschriften kommt es an.
Den solange Radfahrer auf zum Teil lebensgefährliche Radwege gezwungen werden, kauf ich meinen Kindern doch lieber was mit Kennzeichen...
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

(...) was mit Kennzeichen...

Das ist für mich* der einzige sinnvolle Grund für einen Motor am Fahrrad...

* = ich will hier keinen Flamewar oder Glaubenskrieg pro oder contra Motor vom Zaun treten... ich wohne im Flachland und fahre Fahrrad, weil es mir Spaß macht mich auf diese Art zu bewegen, und nicht aus ökologischen oder anderen ideellen Gründen. Für die Strecken, die mit dem Fahrrad keinen Spaß machen (hab ich echt noch nicht gefunden, wobei die Kasseler Berge schon nah dran sind *gg*) oder zeitlich nicht machbar sind (nach Hamburg, Klausur schreiben und am gleichen Tag zurück... oder nach Freiburg an einem Tag) hab ich sogar auch ein Auto... letztes Jahr bin ich sogar das erste Mal km mit dem mehr Rad als mit dem Auto gefahren.
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

Den solange Radfahrer auf zum Teil lebensgefährliche Radwege gezwungen werden, kauf ich meinen Kindern doch lieber was mit Kennzeichen...

Ich habe mich bis jetzt geweigert einen Führerschein zu machen und ich lasse mich auch durch so idiotische Vorschriften nicht dazu bringen.
Da zahle ich lieber ein paar Mal Busgeld. :mad:
Bis jetzt hat sich die Polizei auf jeden Fall noch nicht dafür interessiert das ich auf der Strasse fahre. Sie haben mir sogar immer ganz vorschriftsmäßig Platz gelassen wenn ich denn Blinker gesetzt habe um die Spur zu wechseln. :D
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

Hallo yuriko,

ich muss wohl blind sein. Ich kann dazu einfach nichts finden.

In den Tabellen finden sich nur Änderungen. Da der gesamte Abschnitt mit dem fraglichen Satz nicht verändert wird, steht er auch nicht in der Tabelle.

i
Als ich heute mit den ADFC telefoniert habe, meinten sie dass er nicht mehr in der VwV STVO stehen würde. Sie haben dies auch in ihrer Stellungnahme schon angesprochen.
Siehe hier

Da hast Du wohl mit jemanden telefoniert, der noch nicht die jetzt neu geplanten Änderungen kennt. Die Stellungnahme von April 2008 bezieht sich auf damals geplante Änderungen. Diese sind nicht mehr aktuell.

Siehe http://www.go-mango.de/stvo

Gruß
Andreas
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

....Da zahle ich lieber ein paar Mal Busgeld. :mad:
Bis jetzt hat sich die Polizei auf jeden Fall noch nicht dafür interessiert das ich auf der Strasse fahre. ...

Das würde ich auch so sehen. Mein Problem mit Fahrbahnnutzung ist eher der Fall, den niemand erleben will, der aber leider doch mal passiert: Im Falle eines Unfalles bin ich nicht nur der Schwächere mit dem größeren Schaden, sondern bleibe auf dem am Ende noch sitzen, weil ich einen vorhandenen Radweg nicht genutzt habe.:mad::mad:

Tschüss Carsten
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

Da ich nur 2 km von Deutschland entfernt in die Niederlande wohne radle ich oft in Deutschland. Hier am Niederrhein gibt es wunderbar gute radwege, und radtouren die uber fast auto freie landwegen gehen. Deshalb radle ich fast mehr in Deutschland, dan in Holland.

Es gibt aber auch radwege die im nichts enden, radwege die aussehen wie burgersteige, radwege in die es bei jeden ausfahrt eine delle gibt. ( Das macht man in Holland fast nie) usw. Sehr gut sind auch die fast unfindbare radewege. Versuch doch mal den anfang vom radweg auf die Rheinbrucke in Rees zu finden....:confused:

Ich fahr eben dort wo es mir am besten gefalt und am sichersten erscheint. Bis jezt ist die Polizei immer nur vorbei gefahren. Zum gluck gibt es im STVO ein paragraf dass das Fahrrad einer auslander( kurzer als 1 jahr in Deutschland) nicht die Deutsche gesetze entsprichen soll sonder die des heimatlandes.

Auch in Holland gibt es idote radwege, die ENFB ( farhradbund) macht ofters eine wahl. Die haben sogar ein gerat das die qualitat des belags ( vibrationen) messt.

Stvo hin oder her, ich wurde es mit dem neuen EU gezetz versuchen :D:D.

Bin in Holland 1 mal in 30 jahren auf die radweg befordert vom polizei. Ich hatte die ganzen radweg nicht gesehen, die war so gut versteckt im gebusch ;). Und ausserdem unzumutbar mit 30 cm gravel. Sie bemerkten mein tieflieger mit neon orange heckverkleiding zwar aus kilometer weiten entfernung ( im flevopolder) es sei aber trozdem gefahrlich.
Zum gleichen zeit fuhr ein senior auf sein braunen aufrechtrad mit grau-braunen bekleidung ebenfalls auf die strasse. Die hat die polizei dank seiner tarnfarbe aber ubersehen.:mad:
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

Mein Problem mit Fahrbahnnutzung ist eher der Fall, den niemand erleben will, der aber leider doch mal passiert: Im Falle eines Unfalles bin ich nicht nur der Schwächere mit dem größeren Schaden, sondern bleibe auf dem am Ende noch sitzen, weil ich einen vorhandenen Radweg nicht genutzt habe.:mad::mad:

Tschüss Carsten

Mein Problem ist das die Radwege die auf meinen Weg zur Arbeit benutzungspflichtig sind, mit meinen Leiba nicht befahrbar sind. Der einzige Radweg auf der Strecke der breit genug ist, ist ein Wirtschaftsweg, Radfahrer frei und damit nicht benutzungspflichtig. :confused:
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

Hi,
ich bin beim lesen der Texte auf http://www.go-mango.de/stvo
auf folgendes Problem gestossen:
§2 (4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander .......
Rechte Radwege ohne die Zeichen ........ dürfen benutz werden. Linke Radwege ohne die Zeichen ...... dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist.
Der letzte Satz bedeutet doch: linksseitige Radwege ohne jede Beschilderung dürfen nicht genutzt werden.
Nun gibts hier diese gut ausgebauten, 2m + breiten Wege neben den Strassen, auf denen man echt besser unterwegs ist. Aber von Radweg steht da nichts. Darf ich den nun nur in einer Richtung fahren (wenn er rechts liegt)? Oder ist das ein Wirtschaftsweg? Worin unterscheiden sich Wirtschaftswege von unbeschilderten Radwegen (Baulich!)?

Grüße
Roland
 
AW: Bundesrat entscheidet demnächst über StVO-Fahrradnovelle

Hi,
Mein Problem ist das die Radwege die auf meinen Weg zur Arbeit benutzungspflichtig sind, mit meinen Leiba nicht befahrbar sind. Der einzige Radweg auf der Strecke der breit genug ist, ist ein Wirtschaftsweg, Radfahrer frei und damit nicht benutzungspflichtig. :confused:
Na dann hast Du doch gar kein Problem. Wenn der Weg nicht befahrbar ist wg. Fahrzeugbreite, darft Du auf die Strasse. Ist bei mir auch so. Die paar Meter durchs Dorf wo es an Hofeinfahrten und so vorbei geht, stehen die blauen Lollys und nach dem Dorf darf man wieder auf die Strasse. :confused:
Roland
 
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