Blitzrelais für Rücklicht im Lupine Stil gesucht

Hallo, ich sehe das ähnlich, wie meine Vorredner. Ich habe schon länger Blinker und Bremslicht an meinem Scorpion (also auch schon, als es noch nicht erlaubt war.).
Mir war und ist nur wichtig, dass die Lichter eine Zulassung im Bereich der STVO haben. Ob für Fahrrad oder KFZ ist mir relativ egal. Wenn es an Motorrädern zulässig ist, kann es ja nicht falsch sein.;)
LG Oliver
P.S.: Die Rennleitung hatte bis dato auch kein Problem mit meinem „Weihnachtsbaum“.
 
HAllo Goerdy
Ich benutze mehr davon in meiner Strada in Dänemark. Sehr billig und sehr gut.
Hier kanst du einstellen: Modus, Geschwindigkeit, Licht = Blitzmodus / Pulslänge / Pulspause, Frequenz, Helligkeit.
Das einzig Seltsame für ein Motorrad, ein Auto oder ein 12V-Velomobil ist, dass es den GND schaltet (aufgrund eines eingebauten N-Kanal-Mosfet). Das Kabel (GND / Minus / 0V) zu den 12V-LEDs muss also durch den Blinker geführt werden.

In Dänemark ist blinkendes Fahrradlicht erlaubt und ich würde es auch dann benutzen, wenn es nicht wäre. Weil ich für meine eigene Sicherheit im Verkehr zb zwischen großem Audi Q7 und großem Mercedes, mit sehr blendenden Xenon- und LED-Lichtern, verantwortlich bin !

Mfg :cool:

https://www.banggood.com/LED-Contro...2V-p-79156.html?rmmds=search&cur_warehouse=CN
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Hm, mal "laut gedacht": ich habe mir das in Deutschland nicht erlaubte Blinken der Rücklichter an meinem Alpha7 abschaltbar gemacht und schalte es nur kurzzeitig in mir kritisch erscheinenden Situationen an - z.B. wenn ich "in die tief stehende Sonne" fahre und damit die mich überholenden Autofahrer durch eben diese Sonne ebenfalls geblendet bzw. abgelenkt werden.
Wenn aber blinkende Gadgets unbedingt & dauerhaft gewünscht sind: wie wäre es, einen wie auch immer gearteten Blinki am Helm bzw. der Kappe / Mütze zu befestigen? Falls die Hutze zu hoch ist, meineswegen auf einem kleinen "Stil" oder "Stutzen"? Meines Wissens ist das eine Gesetzeslücke (aber nagelt mich nicht drauf fest), dass zusätzliche Leuchten an der Kleidung erlaubt sind - auch blinkend - am Fahrzeug befestigt aber halt nicht.

EDIT: ich habe die Blinkanlage ausserdem "warnblinkertauglich" gemacht. So kann ich statt rot blinkenden Rückleuchten rundum Warnblinker anschalten. Das macht "man" in Gefahrensituationen beim KFZ ja auch: Warnblinker an! Da sollte die Rennleitung zumindest keine "verbotene Art der Beleuchtung" sondern maximal eine "unnötige Nutzung der Warnblinker" bemängeln, oder?
Bei Bedarf kann ich zu den Warnblinkern auch noch die rot blinkenden Rücklichter aktivieren. Hab' ich aber bisher noch nicht für notwendig erachtet.
 
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