Hallo,
Nein, das liegt nicht an der Anordnung, sondern an der "Verdrahtung".
korrekt. Aber das Ergebnis ist dasselbe: Das Blinken am Rande des Sehfeldes liefert einen starken Aufmerksamkeitsimpuls. Das ist ein Grund, warum man das Blinken nimmt, um Aufmerksamkeit zu erzeugen, im konkreten Fall des Annäherns direkt von hinten bringt das Blinken nicht viel, um dafür zu sorgen, dass man überhaupt wahrgenommen wird.
M.E. hat Stony aber einen Punkt: Das Blinken beeinflusst, als was man wahrgenommen wird. Es macht deutlich, dass es sich eben nicht um ein KfZ handeln kann und hat damit ganz sicher einen positiven Effekt (für Stony und einen Großteil der Autofahrer, natürlich nicht für diejenigen Autofahrer, die dann widerwillig runterbremsen müssen und ein paar Sekunden nicht VMax fahren können, dafür hupt man dann, weil das Blinklicht natürlich ganz böse ist).
Wie groß hast Du dir vorgestellt, dass die Scheinwerfer des weit entfernten Kfz sind?
Nee, andersherum wird der Schuh draus: Die Lichter am Frontlader waren deutlich kleiner als Frontscheinwerfer eines normalen KfZ. Dementsprechend trägt sowohl der geringere Abstand als auch die geringere Fläche zu der Illusion bei, das Fahrzeug wäre noch weit entfernt.
Hundehalsband, Joggerarmband, Baustellenlampe (ja, gibt es auch in rot), Teil einer Werbung, Bereitschaftsanzeige eines elektrischen Gerätes (z.B. hatte letztens eine Baustellenampel eine blinkende LED auf ihrer Rückseite).
Das ist durchaus gut so. Das sind alles Gründe, seine Geschwindigkeit so weit zu reduzieren, bis man weiss, was da vorne los ist und dann entscheiden kann, ob das ein Fehlalarm ist oder eine Stelle, wo weiterhin Rücksicht und Aufmerksamkeit erforderlich sind.
Das verstehe ich gerade nicht. Wieso sollte man die Größe eines Blinklichtes besser einschätzen können als die Größe derselben Leuchte im Dauermodus?
Weil es eben zusätzlich zur visuellen Wahrnehmung Kontexte gibt, die das Hirn dazuliefert. Ich denke, so 99% aller roten Blinklichter am Fahrbahnrand haben eine sehr ähnliche Größe und die ist deutlich geringer als die von KfZ-Rücklichtern. D.h. nicht auf Grund des Gesehenen (also des Blinkens an sich) kommt man zu der Einschätzung, sondern auf Grund der Erfahrungen. (<IRONIE>Du kannst also mit einem blinkenden Rücklicht denselben Mechanismus ausnutzen, der dazu führt, dass Liegeradler dauernd übersehen werden, um da gegenan zu arbeiten... ;-)</IRONIE>) Und noch weitere gespeicherte Kontexte sagen einfach nur: Blinken = Aufmerksamkeit nötig (egal ob Hund, Radfahrer, Baustelle, ...).
Dein "Killerargument" der juristischen oder versicherungstechnischen Implikationen gilt natürlich. Das bedeutet aber nicht, dass man nicht auch über die sachlichen Hintergründe nachdenken darf (um dann ggf. Gesetze auch anzupassen). Abgesehen davon gibt es ja vermutlich diverse Länder auf diesem Globus, wo blinkende Rücklichter nicht untersagt sind, sprich: Für die meisten Menschen auf der Welt gilt das StVZO-Argument nicht. M.M.n. stehen bei uns viele Dinge (auch bei juristischen Regelungen) nicht im richtigen Verhältnis zueinander. Ein paar Beispiele:
- Mir ist nicht bekannt, dass es sinnvolle Begrenzungen dessen gibt, wogegen man mit fetten Blinklichtern evtl. aufrüstet (Du erwähnst ja auch blinkende Werbung, wer mal am Piccadilly Circus, am TimeSquare oder eben auch an der Reeperbahn vorbeifährt, fällt ohne 500W-Laser-Stroboskop nicht mehr auf).
- Selbst beim ganz normalen nächtlichen Autofahren auf der Landstraße sind die leistungsfähigen, reflektierenden Beschichtungen der Verkehrsschilder m.M.n. störender (weil z.B. viel häufiger) als jegliches Fahrradrücklicht. Wenn man da Fernlicht anhat, sieht man außer dem Verkehrsschild nicht mehr viel von der ansonsten dunklen Umgebung am Fahrbahnrand. Ich sehe übrigens auch gerne mal kleine Reflektoren, die an Einfahrten angebracht sind, gerne in etwa der Augenhöhe von Schafen, Wildschweinen, Füchsen etc, ist auch manchmal irritierend. Da höre ich aber niemanden meckern (vermutlich, weil die ja zur Orientierung von Autofahrern gemacht sind).
- Wenn blinkende Rücklichter am Fahrrad verboten sind, weil sie wirklich stören, dann ist es doch erstaunlich, dass sie als alleinige Lichtquelle an einem Jogger (der ja an Landstraßen zu 99% auf demselben Weg unterwegs ist) erlaubt sind und ich sie als Zusatzbeleuchtung auch noch beim Radeln nehmen kann.
- Blinkende Rücklichter am Rad sind verboten, aber es ist völlig ok, einem Radfahrer einen benutzungspflichtigen, linksseitigen Radweg zuzumuten. Das Irren durch die dauernden Fernlichtkegel (und selbst das Abblendlicht der KfZ blendet ja nur in Fahrtrichtung links ab) fühlt sich bei mir etwa 100mal schlimmer an als blinkende Fahrradrücklichter..
Insofern finde ich, dass Blinklichter an sich nicht böse sind, sondern eine durchaus legitime Methode, um die Verhältnismäßigkeit wieder herzustellen. Wenn unser Verkehr dann irgendwann mal so rücksichtsvoll abläuft, dass sowieso jedermit angepasster Geschwindigkeit unterwegs ist und mich rechtzeitig wahrnimmt etc, dann brauchen wir das natürlich nicht mehr. Bisher wird im KfZ-Bereich aber eher immer noch weiter aufgerüstet (an Gewicht, VMax, PS, Lumen, ...).
Insofern finde ich persönlich die Lösung von Stony durchaus ok. Wenn man's denn gerne Gesetzes-konform hätte, wäre wohl ein StVZO-konformes Dauerrücklicht und ein zusätzlicher Blinkie am Körper angesagt. Das ist aber in den meisten (geschlossenen) VMs nicht sooo sinnvoll. Wie wäre es mit einer transparenten Verkleidung? ;-)
arasca