Bio-Hybrid (vormals: Schaeffler Bio Hybrid)

@HN_HH - danke für deine Recherche zum Insolvenzverlauf bei Bio-Hybrid. Wobei ich mich noch über einen Hinweis freuen würde, wie und wo du diese aktuellen Zeilen vom Amtsgericht Nürnberg gefunden hast?

Bedeutet die Feststellung der Masseunzulänglichkeit nun gleichzeitig die komplette Stilllegung des Geschäftsbetriebs, oder einfach nur, dass der Insolvenzverwalter kein Bock drauf hat und sich Schuldner und Gläubiger untereinander einig werden sollen...?
Gefunden heute Mittag über das Unternehmensregister, da es mir schon in der vorigen Woche nicht gelungen war, die Firma zu erreichen.
Vorige Woche lief noch der Anrufbeantworter. Heute Mittag kam "kein Anschluss unter dieser Nummer."

Heute Abend findet sich im Unternehmensregister der folgende Text:

IN 530/21
In dem Verfahren über den Antrag d.
Bio-Hybrid GmbH,
Rollnerstraße 110a, 90408 Nürnberg,

vertreten durch den Geschäftsführer
Vollnhals Gerald, geboren am 18.05.1965, Staatsangehörigkeit: deutsch

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 38512
- Schuldnerin -

Geschäftszweig/Beschäftigung: die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Fahrzeugen und sonstigen Mobilitätskonzepten mit elektrischer Unterstützung einschließlich Zubehör sowie die Erbringung von Serviceleistungen diesbezüglich.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen


1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2021 um 08.00 Uhr eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)951285-0
Telefax: +49(911)951285-10
Email: advo@ra-dr-beck.de

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 26.07.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Dienstag, 17.08.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.


5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 17.08.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.


6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.04.2021 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.07.2021

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Für alle, die der Firma Geld oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt haben, sieht es düster aus.

Falls es einen potentiellen Investor gibt, muss das Projekt bio hybrid noch nicht tot sein. Der potentielle Investor könnte bewusst auf den Verschlankungsprozess eines Insolvenzverfahrens setzen, um ohne große Altlasten weiter zu machen.
Der Imageschaden ist vermutlich geringer als die aufgelaufenen unbezahlten Rechnungen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schade, eine Chance weniger, dass Velocars im öffentlichen Verkehrsraum auftauche
Vielleicht Schade, dass Schaeffler Bio-Hybrid verkauft und den nicht selbst auf den Markt gebracht hat. Mit der Bio-Hybrid GmbH und den Investoren hab ich wenig Mitleid. Entweder war Unerfahrenheit / Inkompetenz das Problem oder/und es war nicht mehr auf Erfolg ausgerichtet. Es war allein durch den öffentlichen Auftritt schon fraglich, ob es jemals zur Auslieferung eines serienreifen Produkts kommen wird.

Irgendwo ist das viele Geld bestimmt angekommen und irgendjemand hat davon profitiert. Nichts anderes braucht es für 'wirtschaftliches' Wachstum. Hauptsache das Geld bewegt sich.

Für alle, die der Firma Geld oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt haben, sieht es düster aus.
Wurde nicht Geld über Vorbestellungen eingesammelt? Ich frag mich, ob die Besteller das zurück bekommen haben. Aber gut, das wär nicht die erste gescheiterte Crowdfundingkampagne.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht gabs die Infos schon mal in diesem Thread. Mir waren die Zusammenhänge bisher noch nicht so klar:

Doch das Spin-off selbst, das die Idee zur Marktreife bringen sollte, wurde immer wieder ausgebremst – so zumindest der Eindruck von Gerald Vollnhals. „Die Entscheidungsprozesse innerhalb des Konzerns waren oft zu langsam“, sagt der Seriengründer, der Ende 2018 die Geschäftsführung bei Bio Hybrid übernommen hat.

Nun soll das Unternehmen deutlich an Fahrt gewinnen – unter neuen Eigentümern: Das von Vollnhals und drei Geschäftspartnern gegründete Unternehmen Meisterwerk Ventures hat kürzlich sämtlichen Firmenanteile von Schaeffler übernommen. Den Kaufpreis nennt Vollnhals nicht, spricht aber von einer zweistelligen Millionensumme, die der Company Builder insgesamt in Bio Hybrid investiere. Die knapp 30 Mitarbeiter, die schon bisher in eigenen Büros in Nürnberg und München saßen, werden weiterbeschäftigt.
(vom: 03.11.2020)

https://meisterwerk.ventures/team/gerald-vollnhals/
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann hoffe ich, dass Meisterwerk Ventures das meisterhaft umsetzt.
Allerdings sind das auch "nur" Geldgeber, wenn ich das richtig sehe. Sprich ein Venture-Kapital-Zocker, die ein gewisses Potential sehen, vermutlich den Wasserkopf etwas abspecken und hoffen, dass das Ding noch zu retten ist, um die "zweistellige Millionensumme" nicht verpulvert zu haben.
 
Mit zweistelligen Millionenbeträgen hätte wohl jede Firma in der Liegeradszene was besseres auf den Markt geworfen...
 
Dann hoffe ich, dass Meisterwerk Ventures das meisterhaft umsetzt.
Das haben sie ja innerhalb von 6 Monaten meisterhaft in den Sand gesetzt. (Ich hätte offensichtlicher dazu schreiben sollen, dass das die Meldung von letztem Jahr war, als die Bio-Hybrid GmbH von Schaeffler abgestoßen wurde. Bio-Hybrid unter Meisterwerk Ventures ist jetzt insolvent).

Mit zweistelligen Millionenbeträgen hätte wohl jede Firma in der Liegeradszene was besseres auf den Markt geworfen...
Ich denke das könnte eins der Probleme gewesen sein. Manche Serien-Gründer / 'Company Builder' / Venture-Leute glauben sie könnten in jedem Marktsegment mit ihren Soft-Skills und genug Investment was reißen. Fachwissen kann man sich ja einkaufen, den Markt lässt man analysieren und beforschen. Funktioniert dummerweise nicht immer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit zweistelligen Millionenbeträgen hätte wohl jede Firma in der Liegeradszene was besseres auf den Markt geworfen...
Nur mal klein rum fantasieren.
Man stelle sich vor jemand gäbe @JKL 15Millionen. Er baut davon 1000 Sunrider und verschenkt die an Interessierte (am besten außerhalb des Forums) mit der Bedingung das VM zu fahren und nach jeweils 1, 3, 6 und 12 Monaten eine Frageliste/Bericht/Video zu veröffentlichen. Egal wie die Beurteilung ausfällt. Bei Nichterfüllung, müssen jene ihren Sunrider wieder abgeben oder 10tsd zahlen.
 
Wichtig ist da die Vertragsstrafe.. Sonst meldet einer von zehn was zurück. Wenns gut läuft. Wir kennen uns damit ja aus..
 
These people don't play with our rules.

Schaeffler invested some money and got a lot of publicity (I had never heard of the company before). What did they invest? Designers wages, a few prototypes, a few media events. They say that was worth xx million euros. That is accounting, they then wrote that sum off and sold the "assets" so for them lots of publicity and tax reductions. And hardly any real costs (they pay their designers anyway).

The venture capitalist took a risk. If the risk had proven a winner they made money, if not they wrote it off as a loss and paid less tax.

None of this was about bringing to market a sustainable means of transport, that would have been an accidental side effect...
 
Er baut davon 1000 Sunrider
Das würde, mit einer Form, ~3 Jahre dauern o_O und auch nur klappen wenn die Leute, die ich dafür einstellen muss, vernüftig eingearbeitet sind und nicht zu viele Fehler machen ...

Ich denke aber auch, das selbst beim Sunrider das ein und aussteigen für die Masse zu umständlich ist.
Mit 15 Mil im Rücken würde ich vermutlich versuchen, DD zu überzeugen eine Art Wombart zu entwickeln, das Ergebnis wäre dann massentauglicher.

Gruß Jörg
 
Or just buy the rights to the Orca and have him optimise the weight a little?
Das Gewicht wird eher höher, wenn ich an ein Fz für den Alltag gehe. o_O
Dem normalen Nutzer ist das aber eher egal und für echte Radfahrer gibt es auch jetzt schon genügend Auswahl im VM-Bereich, da braucht es kein weiteres Fz.

Gruß Jörg
 
Less weight means longer range from the battery, less chance of overheating the motor, less wear on the brakes and tyres, shorter stopping distances... Stuff like that :giggle: Some common mortals do care! ;)
 
Ich vermute, dass das Thema bio hybrid noch nicht beendet ist.
Die Internetseite ist noch aktiv und im Shop kommt der Hinweis "Bitte später vorbei schauen".

Meine Vermutung:
Es wurde ein weiterer Investor gesucht. Dieser war jedoch nicht bereit die aufgelaufenen Schulden zu übernehmen. Deshalb die Entscheidung für die Insolvenz.
Nach der Befreiung von den Altschulden, wird der Markenname, die Konstruktionszeichnungen und die Kontakte für ein paar Euro aus der Insolvenzmasse gekauft und man kann weiter machen.
Man wird sehen.
 
Dein Wort in Gottes Ohr. Wir brauchen ein Velocarkonzept für die Städte und scheinbar gibt es einen Konsens über die halboffenen vierrädrigen Fahrzeuge.
ich sehe vor allem aus Wartungs- und Zuverlässigkeitsgründen den Serienhybridantrieb als das Riesen Potential des Biohybrid sofern sie den wirklich in den Griff bekommen haben.
Aber Kostenmässig ist das Teil eine Katastrophe. Falls jetzt Chinesen einsteigen, und die ihre Preise einbringen, kann der Biohybrid eine zweite Chance bekommen.
Deutsche vollkostenController würden die im Keim ersticken.
 
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