Bio-Hybrid (vormals: Schaeffler Bio Hybrid)

Das Kunststück ist doch, dass die Prüfnorm gar keine ernsthaften Mittel mitbringt, die gesetzlich formulierte 250W-Bedingung näher zu definieren, wenn sie den 30min Vollgas-Test ansetzen, und die darin potentiell ermittelte Dauernutzleistung nicht auf die gelabelte Dauernennleistung rückbindet. D.h. du darfst nen 250W-Aufkleber auf jeden "beliebig" großen Motor draufpappen, solang der bei 30min Vollgas nicht überhitzt... was sogar bedeutet: je größer desto besser. Und so leistet heut jeder Premium-Motor schon 400W auf Dauer, während die 250W-Kennzeichnung zum allgemeinen Running-Gag geworden ist - siehe den Test der FH-Bern, den wir irgendwo mal verlinkt hatten.
 
Der Test wurde mittlerweile offline genommen.. Vielleicht hat sich Bosch und Co. beschwert?
 
Ich sehe da keinen großen Vorteil, dass ein Pedelec Motor bei über 250W Dauerbetrieb den Hitzetod sterben soll. Interessiert das 250W Label eigentlich irgendjemand oder ist das ein Mythos, den die Pedelec Bastler-Community erfunden hat?

Es geht doch um die erlaubte Leistung, die der Pedelec-Motor (geregelt durch den Controller) dauerhaft zur Verfügung stellen darf.
 
Ist doch völlig klar, dass der Nutzer so viel Leistung "for free" wie möglich will. Das hilft aber nicht bei der juristischen Grundsatzfrage, bis wann ein Fahrrad ein Fahrrad ist, und ab wann ein Kraftfahrzeug (mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten). Diese verfängt sich derzeit zwischen Gesetzestext (sehr klar) und Prüfnorm (sehr hohl).
 
Ganz konkret Fragen zum 'Bio-Hybrid':

Kann ich mit dem Teil 25 km auf gerader/ebener Strecke mit 25 km/h durchfahren?
Wenn ja:
Was mach ich mit dem Teil, wenn die Firma nach Konkurs abgewickelt ist und sich herausstellt, dass die Motorsteuerung nicht gesetzeskonform ist und ich das Teil nicht als Fahrrad bewegen darf?
 
@smö : Anderen controller oder Motor rein der legal ist. Abnahme oder TÜV brauchts nicht, weil es dann ja wieder ein Pedelec und somit ein Fahrrad ist.
 
Ganz konkret Fragen zum 'Bio-Hybrid':

Kann ich mit dem Teil 25 km auf gerader/ebener Strecke mit 25 km/h durchfahren?
Wenn ja:
Was mach ich mit dem Teil, wenn die Firma nach Konkurs abgewickelt ist und sich herausstellt, dass die Motorsteuerung nicht gesetzeskonform ist und ich das Teil nicht als Fahrrad bewegen darf?

Also meine Erfahrung bzgl Pedelec:

Die Unterstützung ist in der Ebene nutzlos, da man als halbwegs sportlicher Fahrer sowieso darüber unterwegs ist. Am Berg sieht es anders aus, aber die Unterstützung kann schon dauerhaft erfolgen mit entsprechenden Folgen für die Reichweite.

Hast Du ernsthaftes Interesse, so ein Teil zu kaufen?
 
Anderen controller oder Motor rein der legal ist. Abnahme oder TÜV brauchts nicht, weil es dann ja wieder ein Pedelec und somit ein Fahrrad ist.
Welcher Fahrradhändler hat Lust bzw. die Kompetenz sowas umzubauen? Elektrische Kette und so ... Unter einem vierstelligen Geldbetrag wird das nichts. Dafür hab ich dann eine kriechende Schrankwand. Nicht sehr verlockend.
(Aber vielleicht ist es ja in ein paar Jahrzehnten ein gefragtes Sammlerstück)

Hast Du ernsthaftes Interesse, so ein Teil zu kaufen?
Nein
 
Die meisten Alltagsradler aber nicht.
Das sind aber die, die ohne den E Motor sowieso kein Fahrrad fahren würden. Die also zum Spaß fahren und nicht, um von A nach B zu kommen.
Ich gehe davon aus, dass so ein Teil meistens im gewerblichen Einsatz angewendet wird.
Aber ich sehe auch egal wie einen Markt dafür. Mal abwarten, wann endlich was in der Serie erhältlich ist.
 
Was mach ich mit dem Teil, wenn die Firma nach Konkurs abgewickelt ist und sich herausstellt, dass die Motorsteuerung nicht gesetzeskonform ist und ich das Teil nicht als Fahrrad bewegen darf?
Dann muss erstmal jemand nachweisen, dass das Teil unter Verstoß gegen harmonisiertes EU-Recht in Verkehr gebracht worden ist. M.E. müsste ansonsten Bestandsschutz greifen, weil die einschlägigen Vorschriften zwar den Hersteller in die Pflicht nehmen, den Endverbraucher jedoch absolut nicht.
 
unter Verstoß gegen harmonisiertes EU-Recht in Verkehr gebracht worden ist. M.E. müsste ansonsten Bestandsschutz greifen,
Bestandsschutz gibt es nur für Fahrzeuge mit Zulassung.
Deswegen gibt es auch keine Gurtpflicht für automobile Oldtimer. In Gegensatz dazu ist ein Hochrad ohne die heute vorgeschriebene Reflektoren eindeutig illegal unterwegs.

Persönlich ist mir die 250W Diskussion egal. Viele würden ohne die starken Motoren Auto fahren. Dann lieber mit 500W Fahrrad. Solange die 25km/h Grenze bleibt, ist daß für 99,5% auch beherrschbar.
 
Bestandsschutz gibt es nur für Fahrzeuge mit Zulassung.
Woran machst Du das fest? Es geht hier um Fahrzeuge, die nach EU-Recht in Verkehr gebracht worden sind. Damit das zulässig ist, müssen gewisse Kriterien erfüllt sein. Dies können per Einzelnachweis oder durch Benennung der Normen erbracht werden. Beides führt zum CE-Kennzeichen - aber nur bei der Benennung der Normen besteht eine Konformitätsvermutung; es wird für den Hersteller also leichter. Hier ist zu beachten, dass die Normen jeweils in ihrer zur Zeit der ersten Inverkehrbringung geltenden Form berücksichtigt werden müssen; bei wesentlichen Änderungen am Produktin der dann geltenden Form. Und genau hieraus folgt auch der Bestandsschutz: wenn eine Norm irgendwannmal geändert wird, gilt das für alle Produkte, die nach Inkrafttreten der neuen Version in Verkehr gebracht wurden. Alles, was älter ist, darf weiterhin den alten Normen genügen.
Und das betrifft ausschließlich Hersteller. Die Endnutzer genießen Vertrauensschutz.

Für ein fettes Velocar, das jetzt konform zu den aktuellen Regelungen auf den Markt kommt, gelten also die aktuellen Regelungen, und zwar im Fall einer Verschärfung der Norm auch danach - und sogar, solange es keine wesentlichen Änderungen am Produkt gibt.

Bei einem HPV könnte das deshalb anders sein, weil es m.W. nicht der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegt (und damit nichtmal ein CE-Kennzeichen tragen darf). Dinge, die in der STVZO geregelt sind, dürften da allerdings nicht drunter fallen - aber selbst da gilt ja, dass jeder noch so antike Fahrradscheinwerfer weitergenutzt werden kann, wenn er nur irgendwann mal legal war.
 
Dann muss erstmal jemand nachweisen, dass das Teil unter Verstoß gegen harmonisiertes EU-Recht in Verkehr gebracht worden ist.

Wenn ich mit dem Teil dauerhaft 25 km/h fahren könnte, dann würde ja offensichtlich das 250W Limit nicht eingehalten werden.

Allerdings sehe ich gerade auf deren Website folgende Angaben:
Nenndauerleistung 250 W *
Maximalgeschwindigkeit (elektr. unterstützt) 25 km/h *

* nach nationaler Gesetzgebung
Die max. Nenndauerleistung ist in der Europäischen Union auf 250 W begrenzt. Die Nenndauerleistung bezeichnet dabei die höchste System-Nutzleistung, die die Motoren in einem Zeitraum von 30 Minuten abgeben, ohne dass der Temperaturanstieg einen bestimmten Wert überschreitet. Die maximale – kurzzeitige – Spitzenleistung bei Pedelecs kann nach oben abweichen.
 
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