BGH stärkt Rechte von Radfahrern Hindernisse müssen sichtbar sein

anstatt erstmal loszuwutbürgern
Ich denke nicht, das meine Frage und der anschließende Konjunktiv mit "wutbürgern" angemessen beschrieben ist. Ist es Dein Ziel, hier ein bisschen Emotionen hochzukochen?
Inhaltlich: ich bin kein Skifahrer, kann mir aber kaum vorstellen, dass die Skibindung vor den Skien erfunden worden ist. Insofern wäre - weit aus dem Fenster gelehnt - Skifahren ohne Skibindung neueren Bauarts durchaus denkbar. Aber klar, es ist eine andere Liga.
Dennoch wird versucht, eine Mitschuld zu konstruieren, indem auf für den Unfall völlig irrelevante Aspekte (Klickpedale) abgehoben wird. Das wäre in etwa, als ob bei einem Auffahrunfall (s.o., Sichtfahrgebot) aufgrund plötzlichen Haltes des Vordermannes auf freier Strecke der Auffahrende Schuld bekäme, weil er Sporthosenträgergurte in seinem Auto hätte.
 
Da bin ich gespannt, wie das weitergeht. Beim Liegerad kann man da durchaus argumentieren, dass die Klickpedale die Sicherheit erhöhen, weil sie ein Abrutschen der Füße verhindern, und beim MTB gilt das eingeschränkt sicher auch.

Ich bin kein grosser Freund von Klickpedalen, weil ich persönlich damit nicht wirklich gut zurecht komme fußstellungshalber. Am MTB im alpinen Raum habe ich aber aus Sicherheitsgründen Klickpedale an's Rad geschraubt. Auf irgendwelchen steilen Offroad- und felsigen Alpentrails bietet (bzw. bot) ein Klickpedal erhebliche Sicherheisvorteile gegenüber Käfigpedalen. Ist aber so 15 Jahre her und von den heutigen breiten MTB-Plattform-Pedalen war damals noch nichts zu sehen.


müsste konsequenterweise auch eine Teilschuld wegen Anschnallens feststellen, wenn jemand nicht mehr rechtzeitig aus dem Auto kam und sich Verbrennungen zugezogen hat, weil er mit gebrochenem Arm den Gurt nicht schnell genug lösen konnte.
Noch so ein hanebüchener Vergleich. Das Anschnallen ist Vorschrift, da kann man wohl kaum einem einen Strick daraus drehen. Die Situation, die Du schilderst ist zudem noch eine Art Urban Legend - das war das pseudarationale Hauptargument, mit dem sich Leute gegen eine Gurtpflicht zur Wehr setzten. Noch mehrere Jahrzehnte gab es "Gurtschneider" als Autozubehör zu kaufen (vielleicht auch immer noch) mit denen. man einen Sicherheitsgurt durchtrennen konnte. Dass jemand sowas tatsächlich eingesetzt hätte habe ich noch nie gehört. Und die Entwicklung der Todeszahlen bei Autounfällen seit Einführung der Gurtpflicht spricht eine sehr klare Sprache...
 
Ich denke nicht, das meine Frage und der anschließende Konjunktiv mit "wutbürgern" angemessen beschrieben ist. Ist es Dein Ziel, hier ein bisschen Emotionen hochzukochen?
Inhaltlich: ich bin kein Skifahrer, kann mir aber kaum vorstellen, dass die Skibindung vor den Skien erfunden worden ist. Insofern wäre - weit aus dem Fenster gelehnt - Skifahren ohne Skibindung neueren Bauarts durchaus denkbar. Aber klar, es ist eine andere Liga.
Dennoch wird versucht, eine Mitschuld zu konstruieren, indem auf für den Unfall völlig irrelevante Aspekte (Klickpedale) abgehoben wird. Das wäre in etwa, als ob bei einem Auffahrunfall (s.o., Sichtfahrgebot) aufgrund plötzlichen Haltes des Vordermannes auf freier Strecke der Auffahrende Schuld bekäme, weil er Sporthosenträgergurte in seinem Auto hätte.
Wenn er irrelevant wäre müsste man nicht drauf abheben. Ob er relevant ist hat der BGH wie bereits gesagt nicht definiert - nur dass er es sein könnte. Von daher ist jede Aufregung zum jetzigen Zeitpunkt Blödsinn - oder eben Wutbürgerei. In jedem Fall aber wirkungslos. Was die Relevanz angeht: Jeder Motorradfahrer weiss: Im Sturzfall unbedingt von der Maschine lösen. Weil sonst wahrscheinlich sehr viel mehr Aua, als wenn man die Maschine alleine fliegen lässt.
Ein Klickpedal ist quasi das Äquivalent, wie wenn Du Dich zwecks besserer Kontanktfläche mit Gafftape an's Motorrad pappen würdest. Durchaus vorstellbar, dass das Effekte hat. But: Im Motorradsport ist noch keiner auf die Idee gekommen, Klickfußrasten zu verwenden - weder auf der Strasse noch offroad. Obwohl da durchaus auch die Gefahr des Abrutschens besteht und das ganz schön scheisse sein kann (been there, done that).

Urteile beziehen sich ausserdem immer auf konkrete Sachverhalte und Einzelfälle unter Berücksichtung und Würdigung der jeweiligen individuellen Umstände. Eine - nicht gegebene, aber denkbare - negative Aussage des BGH zu Klickpedalen in diesem konkreten Prozess-Fall und Sachverhalt hätte also erst mal keinerlei Bedeutung für Klickpedaleim Allgemeinen, Klickpedale am Liegerad, ja noch nicht mal unbeidingt für Klickpedale am MTB abseits des konkreten Falls. Ausser der BGH träfe eine grundsätzliche Aussage, was ja durchaus auch vorkommt. Er hat aber schlicht den Fall incl. der Klickpedalfrage den OGH zurückverwiesen. Jegliche Aufregung geht also in's Leere - als Denkanstoss kann man den Hinweis des BGH ja dennoch nutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klickpedale wurden wohl in erster Linie entwickelt, um im Straßensport mehr Kraft einsetzen zu können und nicht um im Geländesport das Abrutschen zu verhindern. Die erstgenannte Funktion fällt im Motorradsport weg, daher muss man das Risiko, sich nicht rechtzeitig lösen zu können, dort nicht eingehen.
 
Deshalb "de facto". Niemand erwartet von Dir im Kolonnenverkehr innerhalb der Sichtweite (=Abstand) anhalten zu können. Das muss nur der erste in der Kolonne können. Die Nachfolgenden verlassen sich auf den jeweiligen Vorausfahrenden. Wo ist der Paragraf für den Sicherheitsabstand, der hier offensichtlich im Widerspruch zum Sichtfahrgebot steht. (Wenn es um Sicherheit geht werden Widersprüche gerne stehen gelassen. Die Situation darf nicht klar sein. Du darfst Dir nie sicher sein. Unklarheit schafft schlechtes Gewissen. Klare Regeln Rechthaber. Du bist immer Schuld. Das Ende der Unschuld...)

Da stimmt so nur auf der Autobahn, für alle anderen Straßen gilt Sichtfahrgebot.
 
Noch so ein hanebüchener Vergleich. Das Anschnallen ist Vorschrift, da kann man wohl kaum einem einen Strick daraus drehen.
Denkfehler: Es gibt eine Anschnallpflicht, aber keine Klickpedalpflicht.
Ja, gern. War ein schlechtes Beispiel. Nehmen wir "mit dem Helm hängengeblieben" oder "Brillenglas in die Augehöhle geschoben" oder ähnliches.
Ist der eigentliche Einwand angekommen, dass man die Klickpedale nicht nur in Bezug auf die Unfallstelle betrachten darf? Man muss mindestens so weit davor und dahinter mit draufschauen, wie es dem Fahrer zuzumuten wäre, die Pedalseite zu wechseln, im Falle doppelseitiger Klickpedale die Pedale umzuschrauben oder die Entscheidung zum Umkehren zu treffen.
 
Wenn er irrelevant wäre müsste man nicht drauf abheben.
Dies ist eine interessante Logik ... Du sagst also, da das Gericht darauf eingegangen ist, beweist schon, dass es von Relevanz ist. Demzufolge müsste ein Sachverhalt schon deshalb stimmen, weil viele Leute daran glauben ...
jede Aufregung zum jetzigen Zeitpunkt Blödsinn - oder eben Wutbürgerei.
Die "Aufregung" ist Deine Unterstellung. Ich bin nicht aufgeregt. Ich denke, um aus meinem Duktus "Aufregung" herauszulesen, muss man schon recht erfinderisch sein.
Zum Vergleich: wenn ich geschrieben hätte: "So eine SCHWEINEREI !!!! DIE SIND ALLE GEGEN UNS !!!!! DAS GEricht steCKT MIT DER FLAT-Pedale-InDUSTRIE UNTER EINEr DECKE!!!!!!!!!!!!!!!", könnte ich deine Einlassung nachvollziehen.

Und noch zum Inhaltlichen: es kann nicht sein, dass bei einer ganz klaren Schuld dem Betroffenen Mitschuld gegeben wird (egal, ob direkt oder über "könnte"), weil er nicht alle denkbaren Erleichterungen für den Fall eines Unfalls getroffen hat. Stell dir einfach vor, ihm wäre vorgeworfen, dass er kein Liegedreirad gefahren hat, denn dann wäre der Sturz sicher glimpflicher ausgegangen. 50 % Mitschuld?
 
Klickpedale wurden wohl in erster Linie entwickelt, um im Straßensport mehr Kraft einsetzen zu können und nicht um im Geländesport das Abrutschen zu verhindern. Die erstgenannte Funktion fällt im Motorradsport weg, daher muss man das Risiko, sich nicht rechtzeitig lösen zu können, dort nicht eingehen.
Ich weiss nicht woher Du das zu Wissen glaubst aber Du liegst falsch. Definitiv was den Motorradsport angeht (bist Du jemals Motorrad gefahren oder woher hast Du Dein Wissen darüber?) und wohl auch was die MTB angeht - nicht umsonst gibt es bei Shimano eigene Klickpedallinien für Strasse und MTB. Wenn alles nur da eingesetzt werden dürfte, wofür es irgendwann mal entwickelt wurde wäre unsere Welt sehr viel ärmer und uns würden nicht nur Teflonpfannen fehlen. ;) Im Motorradstrassensport verändert man die Fusstellung situationsabhängig ab und an, da wäre eine Klickfussraste doof (wie auch sonst sehr häufig) - sprich: die Nachteile würden die Vorteile deutlich überwiegen.
 
Nein, er rollt es platt und wird davon kaum beeinflusst.. wortwörtlich.
Größere Säugetiere = Kawumms = bloody mess. Und der Link ist noch harmlos.

Ich tendiere zum Ausweichen, egal, wie klein das Säugetier ist. Nur, solange es nicht bedeutet, head-on in ein entgegenkommendes Fahrzeug/Brückenpfeiler zu rammen, klar. Insekten sieht einer kaum aus Fahrerposition.

Freundliche Grüße
Wolf
 
Nein. Zum dritten mal: Es zeigt, dass es nach Meinung des BGH relevant sein könnte. Konjunktiv. Könnte, nicht muss, nicht ist.

Sehe ich ähnlich. Der Vorfall ist sehr speziell. Und deshalb als Präzedenzfall ungeeignet.

Bei der Schadenshöhe wird der gegnerische Anwalt jedes Argument nutzen um eine Mitschuld des Radlers zu erzielen.
Und dann muss der Richter dazu Stellung nehmen.
Nichtbeherrschung neues Rad ist ja auch so ein komisches Argument.
 
"Gurtschneider" als Autozubehör zu kaufen (vielleicht auch immer noch) mit denen. man einen Sicherheitsgurt durchtrennen konnte. Dass jemand sowas tatsächlich eingesetzt hätte habe ich noch nie gehört.
Ich lege Wert auf solch einen Gurtschneider, seit dem mein Arbeitskollege seine Frau nur aus dem brennenden Auto retten konnte, weil er zufällig ein Messer in der Hosentasche hatte. Das Gurtschloß war nach dem Unfall eingeklemmt.
Auch einen Feuerlöscher habe ich und die damaligen Arbeitskollegen im Auto.

[END OT]
 
Ich lege Wert auf solch einen Gurtschneider, seit dem mein Arbeitskollege seine Frau nur aus dem brennenden Auto retten konnte, weil er zufällig ein Messer in der Hosentasche hatte. Das Gurtschloß war nach dem Unfall eingeklemmt.

Dass das passieren kann - klar. Nur: Wie oft? Damals galt das als Argument gegen die Gurtpflicht. Nun brennen Autos nach Unfällen entgegen dem, was man amerikanischen Fernsehserien entnehmen könnte, ausnehmend selten. Wenn sie brennen, dann eher nach einem heftigen Crash. Ob man dann ohne Gurt wohl überhaupt noch aussteigen könnte? Wohl eher nicht, falls man nicht ohnehin vorher durch herausgeschleudert werden zu Tode gekommen ist... Wie oft sich in so einem Fall dann auch noch das Gurtschloss verklemmt? Ich würde vermuten, dass das Öffnen eines Gurtschlosses nach einem Unfall Teil der Zulassungsprüfung für solche Dinger ist (weiss es aber nicht). Kann sein, dass es wirklich klemmt, kann sein, dass man in der Hektik nicht klarkommt mit dem Gurtschloss (vielleicht wahrscheinlicher). Ob man dann aber den Gurtschneider findet? Oder an ihn rankommt? Und noch dazu nicht im Fahrzeug eingeklemmt ist?
Insgesamt also wohl ein ziemlich seltener Fall und damit ein geringes Risiko. Klar schadet es nicht, ein Taschenmesser oder so einen Gurtschneider dabei zu haben. Helfen tut es allerdings wohl nur sehr selten und in den meisten Fällen sind andere Dinge wirksamer.

Auch einen Feuerlöscher habe ich und die damaligen Arbeitskollegen im Auto.
Hatte ich auch, als ich noch ein Auto hatte. Aber glücklicherweise nie gebraucht. Und über den Nutzen eines Feuerlöschers der Grösse, wie man ihn im Auto hat und noch dazu in der Handhabung nicht geübt ist sollte man sich wohl besser keinen Illusionen hingeben... Ich empfehle den Besuch einer Übung der freiwilligen Feuerwehr am Ort, wenn das wieder möglich ist.
[END OT]
 
Sehe ich ähnlich. Der Vorfall ist sehr speziell. Und deshalb als Präzedenzfall ungeeignet.

Sehe ich genau umgekehrt.
Der BGH hat erfreulich eindeutig und für alle künftigen Fälle anwendbar gesagt, daß das Sichtfahrgebot eben nicht schrankenlos gilt. Damit ist es ein Präzendenzfall, jedes Gericht wird sich an dieser Meßlatte orientieren müssen; lies: prüfen ob es sich um ein Hinderniss handelt mit dem gerechnet werden mußte oder eben auch nicht. Die einfache Folgerung ... konnte nicht halten, hat also offenkundig das Sichtfahrgebot verletzt genügt eben nicht (mehr).
So erfreulich das für den Betroffenen ist, potentiell könnte diese Sichtweise durchaus Problematisch gerade für uns Liegeradler werden.

@ Klickpedale: Ich gehe davon aus, das die Benutzung in den Verhandlungen ebenfalls dem MTBler zur Last gelegt wurde und der BGH nun vorbeugend den maximalen Rahmen möglicher Schuldzuweisung angegeben hat. Auch damit irgendwann ein rechtskräftiges Urteil in diesem Fall zustande kommt und nicht die nächste Revision auf dem Fuße folgt.
 
So erfreulich das für den Betroffenen ist, potentiell könnte diese Sichtweise durchaus Problematisch gerade für uns Liegeradler werden.
Wenn ich dich richtig verstehe ?
Ist nach diesem Urteil ein ca. 70cm hohes und 1,5m langes Liegerad samt Fahrer von der Sichtbarkeit mit einem Stacheldraht vergleichbar.

Oder habe ich dich falsch verstanden ?
 
Nein. Zum dritten mal: Es zeigt, dass es nach Meinung des BGH relevant sein könnte. Konjunktiv. Könnte, nicht muss, nicht ist.
Sehe ich ähnlich. Der Vorfall ist sehr speziell. Und deshalb als Präzedenzfall ungeeignet.
Sehe ich genau umgekehrt.
Der BGH hat erfreulich eindeutig und für alle künftigen Fälle anwendbar gesagt, daß das Sichtfahrgebot eben nicht schrankenlos gilt. Damit ist es ein Präzendenzfall, jedes Gericht wird sich an dieser Meßlatte orientieren müssen; lies: prüfen ob es sich um ein Hinderniss handelt mit dem gerechnet werden mußte oder eben auch nicht. Die einfache Folgerung ... konnte nicht halten, hat also offenkundig das Sichtfahrgebot verletzt genügt eben nicht (mehr).
Bloss dass Du offenbar von was ganz Anderem redest als zumindest ich und damit die Zitate, auf die Du Dich beziehst vollkommen irrelevant für Deine Aussage sind. Ich bezog mit auf die Klickpedale, worauf @jaap1969 sich bezog weiss ich nicht (ich vermute ebenfalls auf die Klickpedale) und Du beziehst diese Zitate nun auf ein vokommen anderen Sachverhalt und konstatierst, dass Du das anders siehst....

So erfreulich das für den Betroffenen ist, potentiell könnte diese Sichtweise durchaus Problematisch gerade für uns Liegeradler werden.
Möglicherweise ja, aber möglicherweise anders als Du meinst: Man kann vermutlich darauf warten, dass ein findiger Rechtsanwalt die Begründung des BGH...

Der Kläger hat allerdings entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts nicht gegen das Sichtfahrgebot verstoßen, so dass ihm insoweit kein Mitverschulden an dem Unfall anzulasten ist. Dieses Gebot verlangt, dass der Fahrer vor einem Hindernis, das sich innerhalb der übersehbaren Strecke auf der Straße befindet, anhalten kann. Es gebietet aber nicht, dass der Fahrer seine Geschwindigkeit auf solche Objekte einrichtet, die sich zwar bereits im Sichtbereich befinden, die jedoch - bei an sich übersichtlicher Lage - aus größerer Entfernung noch nicht zu erkennen sind. Dies betrifft etwa Hindernisse, die wegen ihrer besonderen Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind oder deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist und auf die nichts hindeutet. Anderenfalls dürfte sich der Fahrer stets nur mit minimalem Tempo bewegen, um noch rechtzeitig anhalten zu können.

... bei einem Unfall mit einem Liegerad oder einem Velomobil verwendet. Würde nämlich recht genau passen im Schema "die sieht man nicht" (auch wenn man sie eigentlich hätte sehen müssen) und auch so mancher LKW-Fahrer bekommt unerwartete Schützenhilfe beim halbblinden Abbiegen. Zumindest potentiell. Alles eine Frage der Argumentation.
@ Klickpedale: Ich gehe davon aus, das die Benutzung in den Verhandlungen ebenfalls dem MTBler zur Last gelegt wurde und der BGH nun vorbeugend den maximalen Rahmen möglicher Schuldzuweisung angegeben hat. Auch damit irgendwann ein rechtskräftiges Urteil in diesem Fall zustande kommt und nicht die nächste Revision auf dem Fuße folgt.
Vorstellbar - wissen tun wir es nicht. Möglich dass die Aussage der Süddeutschen hinsichtlich der Argumentation des Gerichts auf die Unerfahrenheit mit dem Gefährt...
Das OLG hatte sein Mitverschulden auf 75 Prozent beziffert und seine Ansprüche entsprechend gekürzt, weil er - ungeübt auf dem neuen Rad - langsamer hätte fahren sollen.
...sich auf die Klickpedale bezog. Wissen tun wir's nicht, von daher würde ich daraus im Moment auch nichts ableiten oder vermuten.
 
Konjunktiv. Könnte, nicht muss, nicht ist.
Ich bin der deutschen Sprache durchaus mächtig. So behaupte ich jetzt einmal, dass Du ein Reichsbürger sein könntest. Und das wäre ja noch keine Aussage, nicht wahr? Weil "ist ja Konjunktiv - gildet nicht" ...
Dir ist also nicht klar, dass allein der Hinweis auf mögliche Mitbeteiligung (hier der Klickpedale) eine Veränderung der Sichtweisen bedeutet? Das Gericht hätte genauso gut schreiben können, die Konstellation der Sterne könnte eine Rolle gespielt haben. Oder der Mageninhalt des MTB-Fahrers. Muss nicht, könnte ja aber sein. Nun, warum tat das Gericht das nicht und verwies stattdessen aber auf die Klickpedale? Und Du glaubst nun, das spiele gewisslich keine Rolle für die mögliche Schuldzuweisung, weil es ja nur als "könnte" bezeichnet war?
 
Bloss dass Du offenbar von was ganz Anderem redest als zumindest ich und damit die Zitate, auf die Du Dich beziehst vollkommen irrelevant für Deine Aussage sind. Ich bezog mit auf die Klickpedale, worauf @jaap1969 sich bezog weiss ich nicht (ich vermute ebenfalls auf die Klickpedale)
Richtig interpretiert ich bezog mich auf die Klickpedale.

Die Aussage des BGH ist für mich kurz und knapp.
Womit man nicht rechnen muss und was man nicht sehen kann, kann nicht zu einer Mitschuld führen.
Daß das BGH die Argumente mit welchen die vorgehenden Richter eine Mitschuld begründet haben widerlegt finde ich normal.
Und ist aus meiner Sicht eine Ohrfeige für die Richter der vorhergehenden Urteile.

Oder auf gut deutsch. Das BGH teilt hiermit diesen Richtern mit. An den Haaren herbei gezogene Argumente um eine Mitschuld bei klarer Sachlage zu begründen akzeptieren wir nicht. Könnt ihr vergessen, weil wir entscheiden mit gesundem Menschenverstand..
 
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