Hannovelo
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Heute war es dann wieder fast so weit.
Ich fahre mit circa 40-45 Sachen auf der Straße, ein Autofahrer hinter mir überholt mich mit ach und Krach und bremst mich direkt beim Einscheren aus, um 20 Meter weiter links in (s)eine Einfahrt abzubiegen.
Ich konnte gerade eben bremsen und mein Fahrzeug zum Stillstand bringen.
Um Vorabdiskussionen vorzubeugen:
Kein Radweg, beginnende Tempo 30 Zone in 100 Metern, statt fand das ganze in einer ,,50er Zone".
Da ich solche Situationen leider häufiger erleben muss und das heute echt knapp war, frage ich mich:
Wie würde man es rechtlich einstufen, wenn ich nicht schnell genug bremsen könnte und meinem Vordermann reinfahren würde?
(Mir ist bewusst, dass es sehr wahrscheinlich eine Einzelfallentscheidung ist, aber im Generellen interessiert mich die Schuldfrage doch stark.)
Ich fahre mit circa 40-45 Sachen auf der Straße, ein Autofahrer hinter mir überholt mich mit ach und Krach und bremst mich direkt beim Einscheren aus, um 20 Meter weiter links in (s)eine Einfahrt abzubiegen.
Ich konnte gerade eben bremsen und mein Fahrzeug zum Stillstand bringen.
Um Vorabdiskussionen vorzubeugen:
Kein Radweg, beginnende Tempo 30 Zone in 100 Metern, statt fand das ganze in einer ,,50er Zone".
Da ich solche Situationen leider häufiger erleben muss und das heute echt knapp war, frage ich mich:
Wie würde man es rechtlich einstufen, wenn ich nicht schnell genug bremsen könnte und meinem Vordermann reinfahren würde?
(Mir ist bewusst, dass es sehr wahrscheinlich eine Einzelfallentscheidung ist, aber im Generellen interessiert mich die Schuldfrage doch stark.)