Auf Radwegen mit S-Pedelec (-Velomobil)

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Im Thread "Velomobil und Hügel/Berge" kam die Frage auf, ob es ungeachtet der Rechtslage okay ist, einen Waldweg, der für KFZ nicht freigegeben ist, und andere Radwege mit einem S-Pedelec-Velomobil zu befahren. Die fruchtlose Diskussion fürht dort zu weit und ist nicht tot zu kriegen. Bitte hier fortführen.
 
Hier was ich dort als Zusammenfassung und vermeintliches Schlusswort schrieb. Auf alles geschriebene einzeln kann ich hier nicht nochmal eingehen.
Ob es okay ist, mit dem S-Pedelec Wege zu fahren, die nicht explizit dafür freigegeben sind, ist zu komplex, das hier auszudiskutieren, da es nur bedingt mit dem Thema zu tu tun hat und die Seiten so fest sind, dass es keine Einigung geben wird, nachdem jetzt alles gesagt wurde. Hier meine Zusammenfassung:
Rechtlich gelten S-Pedelec als Kraftfahrzeuge und muss man die Ruten entsprechend wählen. Wenn die Behörden festlegen, was für Verkehrsteilnehmer einen Weg nutzen dürfen, dann gehen sie für Fahrräder von City- und Treckinkrädern mit einer Länge von 1,8m, Breite von 60-70cm an der breitesten Stelle dem Lenker, Gewicht von 15kg zzgl Fahrer und Geschwindigkeiten von 10h20km/h aus. Sch ellere Rennräder, und breitere Mounts sind schon meist nicht vorgesehenen. Lastenräder und Liegeräder sowieso nicht, erst recht in mehrspuriger Ausführung. Ein Velomobil kann je nach Modell, Bedingungen und Fahrer auch mal 50-70km/h fahren, wiegt 18-35kg, ist 2,3-2,8m lang, ist nicht an der breitesten Stelle nicht viel breiter, aber auf mehr Fläche so breit und bat eine breite Spur. Ein S-Pedelec-Velomobil hat die selben Abmessungen, ist vielleicht 10kg schwerer, kann i.d.R. bis 45km/h dem HPV-Velomobil davon fahren, darüber hinaus wird es meist angehängt. Ein 45er Motorroller hat gut den Platzbedarf eines Fahrrades, ist schwerer als ein Vomobil und halt um die 45km/h schnell. Ein Motorrad hat noch etwas mehr Platzbedarf, ist viel schwerer und viel schneller. Ein Auto ist riesig und mega schwer und so ziemlich so wie ein Motorrad.
Jedes dieser Fahrzeuge kann 10km/h fahren. Nur die mehrspurigen können deutlich langsamer fahren. Mit einem HPV mag mancher nicht abbremsen, weil die menschliche Energie begrenzt und kostbar ist. Mit Motor neigt mancher zum schnellen Fahren, weil es ihn keine menschliche Energie kostet.

Meine Analyse: Wenn ein Motorroller und S-Pedelec nicht fahren darf, weil es zu schnell ist, dann sollte das Velomobil auch nicht dürfen. Wenn ein Velomobil darf, weil es ja langsam fahren kann, sollte ein S-Pedelec-Velomobil auch dürfen, weil es auch langsam fahren kann. Wenn es auf die Fahrweise des Fahrers ankommt, ist es egal, was von beiden er fährt. Wenn es auf die Umweltbelastung ankommt, dann ist das HPV-Velomobil tatsächlich dem Hybrid-Velomobil vorraus. Allerdings können Pedelec und S-Pedelec identisch gebaut sein, nur unterschiedlich gedrosselt und abgeriegelt. Ausschlaggebend wäre die Größe des Akkus und das Verhältnis aus menschlicher und elektrischer Energie. Diese können nur in groben Tendenzen angenommen werden.
Die Unterscheidung zwischen üblichem Fahrrad und üblichem Pedelec ergibt für die Gesetzgebung einigermaßen Sinn, weil fast alle S-Pedelecs schneller gefahren werden als fast alle Fahrräder, aber die Feinheit der Regelung hat ihre Grenzen. Velomobile sind in keiner Regel je berücksichtigt worden. Ich denke also, wo man S-Pedelec und Elektroroller nicht duldet, sollten auch HPV-Velomobile nicht hingehören. Wo Velomobile in angemessener Fahrweise hingehören, sollten S-Pedelec und Elekreoroller bei angemessener Fahrweise auch kein Problem sein.
Allerdings muss auch die Möglichkeit einer Alternative berücksichtigt werden: Sollte das Fahrzeug auf der Fahrbahn fahren? ShLedelec und Elektroroller können auch bei gewissen Steigungen noch ihre 45km/h oder etwas weniger fahren. Damit sind sie außerorts immernoch viel langsamer als fast alle KFZ. Ein HPV kann aber bergauf auch mal nache Schrittgeschwindigkeit fallen, gerade schwere Velomobile. Man kann also sagen, dass S-Pedelec, Motorroller und Velomobil alle auf Wegen für Radfahrer nicht angemessen sind, dass aber für HPV-Velomobile keine Fahrbahnpflicht angeordnet werden kann und sie deshalb auf Radfahrwegen gedurlet wersen müssen. (Und weil es schwer ware, sie per Definition von üblichen Fahrradern zu trennen.)

Ich kann also jede Handhabung einigermaßen akzeptieren, klar ist für mich aber, dass alle, die nicht übliche Fahrräder fahren, sich denen und ggf. Fußgängern absolut anpassen müssen.

Ich hoffe, dass das als offenes Schlusswort einer unlösbaren Diskussion taugt und wenn nicht, sollten wir das woanders weiterführen.
 
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