Anzeige wegen Laserpointer?

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Hallo,

ich bin heute abend auf der Liege von einem Laserpointer geblendet worden. Ich nehme an, dass das Kinder waren, die unüberlegt diesen Schwachsinn veranstaltet haben. Zum einen mag es einem erscheinen wie eine Lapalie, zum anderen ist das schon sehr unangenehm und ggf. in einer kritischen Situation (z.B. rechts vor links etc.) auch gefährlich weil man sehr stark geblendet wird. Juristisch könnte ich mir vorstellen, dass das schon fast in Richtung Körperverletzung geht.

Ich bin bei solchen Situationen immer unschlüssig, ob es gerechtfertigt ist die Rennleitung einzuschalten. Zum einen finde ich, dass jeder mal irgendwelchen Mist verzapft und man sich nicht immer so aufführen muss, zum anderen finde ich das aber auch eine echte Gefährdung und wer seinen Blagen so einen Mist kauft sollte ihnen auch klar machen was man damit nicht macht. In diesem Sinne sollte solches Verhalten imho auch mal echte Konsequenzen haben.

Zwischen diesen beiden Polen bin ich immer hin und her gerissen. Ich bin da eher defensiv und lass das dann meistens und vergess den Ärger wieder, hab aber manchmal das Gefühl, dass es richtiger gewesen wäre etwas zu unternehmen.

Wie seht ihr das?

Gruß, doob
 
AW: Anzeige wegen Laserpointer?

Müsste man eigentlich Anzeigen !
Das gleiche wird auch an Flughäfen gemacht, denn dort ist es ein Gefährlicher eingriff in den Flugverkehr.
Ob in der Luft oder auf dem Boden !?
es ist das Gleiche.

Wenn möglich würde ich erstmal versuchen zur rede zu stellen, "Das nächste mal Gibt's ne Anzeige"

So viel zu meiner Meinung

Gruß Andreas
 
AW: Anzeige wegen Laserpointer?

Hallo,

ich bin heute abend auf der Liege von einem Laserpointer geblendet worden...

WaswillstDuhören?

Ist doch eh gegessen die Situation.


Entweder hätte ich die Karre abgestellt, die Übeltäter gesucht und denen einen Warnschuss vor den Bug gegeben. Keine KV!

Oder gedacht: Ach, Sch*****, wie war das lustig, als wir damals mit nem großen Spiegel auf der Straße die Leute geblendet haben.
 
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AW: Anzeige wegen Laserpointer?

Was soll eine Anzeige bringen? Die waren höchstwahrscheinlich <14Jahre alt, also nicht strafmündig. Deliktfähig, bzw. haftbar wären sie IIRC ab 7Jahren, aber es ist ja kein Schaden bei dir entstanden.

Ich würde aber wegen der Gefährlichkeit der Situation mal schauen, ob ich im Nachhinein noch ne Ansprache unterbringe. In ner Strasse mit mehrfamilienhäusern haste aber eh keine Chance den richtigen zu finden.
 
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AW: Anzeige wegen Laserpointer?

Müsste man eigentlich Anzeigen !
Das gleiche wird auch an Flughäfen gemacht, denn dort ist es ein Gefährlicher eingriff in den Flugverkehr.
Ob in der Luft oder auf dem Boden !?
es ist das Gleiche.

Die Dinger, mit denen auf Flugzeuge gezielt wird, sind Hochleistungslaser.
Doob hat höchstwahrscheinlich in einen (zugelassenen?) Laser mit begrenzter Leistung reingeschaut, sonst würde er jetzt die Buchstaben auf der Tastatur nicht mehr erkennen.
Trotzdem kein Spielzeug, sowas.
Hausnummern: -1mW relativ ungefährlich bei kurzem Reinschauen. Die Flugzeugblender haben 100 bis zu 200mW. In den USA z.B. darf man nix über 5mW importieren oder kaufen.
 
AW: Anzeige wegen Laserpointer?

Hallo,
generell ist zum Thema Laserpointer so einiges festzustellen:

Laserpointer sind bei Hobbyastronomen nicht sehr gerne gesehen. Es gibt in den entsprechenden Foren immer wieder heftige Diskussionen über Nutzen und Nutzung.

Dort fand ich auch folgendes Zitat:

Sehr geehrter Herr Cremer,

Händler in Deutschland dürfen grüne Laser-Pointer mit mehr als 1 mW (d.h. Laser oberhalb der Klasse 2) nicht an Privatpersonen vertreiben. Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) dürfen nämlich nur Produkte in den Verkehr gebracht werden, wenn durch sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder bei vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und Gesundheit von Benutzern oder Dritten nicht gefährdet werden (§ 4 Abs. 1 und 2). Deswegen sollen im privaten Bereich nur Laserprodukte der Klassen 1 oder 2 verwendet werden. Laser der Klassen 3R, 3B und 4 dürfen hier nicht zum Einsatz kommen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der "Stellungnahme zur Risikobewertung von Lasern und LED", die auf Initiative der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nach § 12 Abs. 2 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes entstanden ist und die sich an die Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure oder Händler), Unfallversicherungsträger und an die für die Marktaufsicht zuständigen Behörden richtet http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Optische-Strahlung/Stellungnahme.html__nnn=true.

Der Stellungnahme können Sie entnehmen, dass sogar bei Produkten der Laserklasse 2 Vorsicht geboten ist. In der Lasernorm DIN EN 60825-1 beruht das Sicherheitskonzept für die Laserklasse 2 nämlich auf der Existenz des Lidschlussreflexes. Neue wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass der Lidschlussreflex nur bei etwa 20% der Testpersonen gegeben war. Von dem Vorhandensein des Lidschlussreflexes zum Schutz der Augen darf somit in der Regel nicht ausgegangen werden.

Schließlich zu ihrer letzten Frage: Falls Sie als Privatperson einen Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 besitzen und ihn in der Öffentlichkeit einsetzen, würden Sie im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ljiljana Udovicic
Der in der Anrede besagte Herr Cremer ist Moderator eines Boards für Astronomie. auf www.astronomie.de ist dieser Text auch einzusehen.

Gute Wege
Peter
 
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AW: Anzeige wegen Laserpointer?

Dort fand ich auch folgendes Zitat:

Ja, in diesen (und auch anderen) Foren wird viel rumdiskutiert. Die Rechtslage ist auch etwas verwirrend - spielt hier aber eigentlich keine Rolle.

Voellig unabhaengig von der Rechtslage bei Laserpointern ist das Blenden von Verkehrsteilnehmern eine ganz klare Gefaehrdung und - so meine laienhaft Meinung - sollte deshalb eine Verurteilung wegen Gefahrlichen Eingriffs in den Strassenverkehr begruenden koennen.

Wenn das aber schon ein paar Tage her ist und die Kinder(?) oder sonstigen Verursacher laengst weg sind, kommt diese Diskussion eh zu spaet. Selbst wenn du jetzt Anzeige erstattest, musstest du schon viel Glueck haben, die Schuldigen ueberhaupt ausfindig zu machen - geschweige denn diesen irgendetwas nachweisen zu koennen. (Wobei kraeftig schuetteln evtl. ja auch schon reicht.)

Fabi
 
AW: Anzeige wegen Laserpointer?

Hallo,

an Hochleistungslaser kommt man leichter ran, als einem lieb ist. Sofern der Laser grün war, hätte das auch ein Hochleistunglaser sein können. Dank Internet und falschen Freunden kommt man heute an fast alles, da würde so manchem Elternteil schwindelig.

Eigentlich sind Laserpointer nicht so schlimm, aber seit dem Boom von Hochleistungslasern ist das Thema übel. Ich habe so ein Teil selbst schon in Aktion gesehen - heftig.
 
AW: Anzeige wegen Laserpointer?

Hallo,

an Hochleistungslaser kommt man leichter ran, als einem lieb ist. Sofern der Laser grün war, hätte das auch ein Hochleistunglaser sein können. Dank Internet und falschen Freunden kommt man heute an fast alles, da würde so manchem Elternteil schwindelig.
Hier beschreibt einer, wie er sich für die private Holographie nen 4W-Laser besorgte. Braucht ne Starkstromsteckdose.
http://www.bastelkeller.ch/holo/pages/material/laser.php

EDIT: Achso, Schweiz. Die scheinen da lockerer zu sein?
 
AW: Anzeige wegen Laserpointer?

Voellig unabhaengig von der Rechtslage bei Laserpointern ist das Blenden von Verkehrsteilnehmern eine ganz klare Gefaehrdung und - so meine laienhaft Meinung - sollte deshalb eine Verurteilung wegen Gefahrlichen Eingriffs in den Strassenverkehr begruenden koennen.

Seh ich auch so: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr!
Das wird auch ziemlich heftig bestraft.
Ich denke das bringt aber nur was wenn du die Leute direkt in flagranti erwischst...
 
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Hallo zusammen ,
denke das ist schwierig...
- Wenn das Kids sind kannst du nichts machen , dann läuft die Anzeige ins leere
- Eltern die den Kids solche " Spielzeuge" überlassen ...OHNE Worte...
- Denke jeder hat Mist gebaut ( in jungen Jahren ) war da aber auch so , das derjenige dir eine " Ohgeige angedroht bekommen" hat wenn es übertrieben wurde ( ja wir haben dann aufgehört z.B. immer zu Klingeln und dann weg zu laufen , nein geschadet hat es uns nicht ) oder des wurde uns LAUTstark hinterher gebrüllt ....hat uns ansich auch kuriert...
- Denke den zu finden , der diesen gefahrlichen Mist gemacht hat ( Unfall / Augenschaden e.t.c. ) ist fast unmöglich.

Also ich mache das so , das ich wenn ich in so eine Situation komme , denjenigen anspreche und versuche das Problem mit reden zu (er)klären. Hilft das nichts oder fängt ein Satz mit Eh Alter ( o.ä.) an , wird Klartext in einer Sprache gesprochen , die verstanden wird. Selbstverständlich OHNE Körperliche Gewalt.
 
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