Als Selbständiger Velomobil leasen (Erfahrungen?)

Weniger leicht zu fälschen.
interessant.. nachvollziehen kann ich das nicht..
ein GPS-Log ist leichter zu fälschen,
als wenn ich mir (irgendwann, notfalls Fantasiewerte) handschriftlich auf einen Zettel schmiere ?

Ein Ähnliches Thema gibt es bei Ladenkassen. Es spielt keine Rolle, ob die Kasse die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Solange das keine handschriftliche Aufzeichnung ist, hat das Finanzamt eine Grundlage zum schätzen. Rechtssicher ist nur Handschriftliches.
also seit 2016 gibts für Selbstständige in Österreich die RegistrierkassenPFLICHT...

und da heißt es - nix handschriftlich - sondern:

Seit 2016 gilt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen. Betriebe sind zur Verwendung einer Registrierkasse verpflichtet, wenn ihre Jahresumsätze 15.000 € und ihre Barumsätze 7.500 € überschreiten.
... muss der Unternehmer ab dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) ein geeignetes Kassensystem besitzen.

Ab 1.4.2017 müssen Registrierkassen über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung, verfügen. Bereits vorhandene oder bis zum 1.4.2017 gekaufte Kassensysteme müssen nachgerüstet werden.
Registrierkassen müssen über folgende Eigenschaften verfügen:
  • Datenerfassungsprotokoll
  • Drucker oder Vorrichtung zur elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen
  • Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung mit einer Signaturerstellungseinheit
  • Verschlüsselungsalgorithmus AES 256
  • Kassenidentifikationsnummer

handschriftlich war vielleicht früher...
ich hab meinem SChwiegervater (Arzt, kleine Praxis wo er 2mal in der Woche Patienten empfängt)
der will mit Computer eigentlich nix zu tun haben
der musste auch eine installieren
(ist ein USB-STick wo die DAten verschlüsselt abgelegt werden, hab ich ihm eingerichtet)

also nur handschriftlich geht heute nicht mehr
 
Du willst wirklich bei den aktuellen Zinssätzen für Kredite einen Leasing–Knebelvertrag eingehen? Wirklich? o_O

Ja, eigentlich schon.

Wenn ich mir die Raten und Zinssätze so anschaue tut es sich von der Seite her nicht allzu viel.
Nur ist, so wie ich es bisher verstanden habe, die steuerliche Behandlung eine andere, da das VM beim Kauf ins Betriebsvermögen überführt wird und dann die betriebliche Nutzung nachgewiesen werden muss. >10-50% bzw. über 50%. Dann greift wieder die 0,5% / 1% Versteuerung für die private Nutzung. Und einer Afa die über 7Jahre läuft.
Beim Leasing kann man (so wie ich es bisher verstanden habe) die Leasingraten sofort als Betriebsausgaben ansetzen.

Aufgrund dieses Wissenstandes hab ich mich für die Leasing-Variante entschieden.
Aber das kann sich ja noch ändern. Vlt liege ich ja komplett falsch.:(:cry:
 
Nur ist, so wie ich es bisher verstanden habe, die steuerliche Behandlung eine andere,
Was sagt denn Dein Steuerberater dazu?

Ich bin mal einem IT Freelancer begegnet, der ein hochwertiges Fahrrad als Firmenfahrzeug angeschafft hatte, weil dies die für ihn günstigste Variante war. Und was die tatsächliche Nutzung anbetrifft überwog bei dem ganz klar der private Anteil. Das ist allerdings schon ein paar Jahre her…

Bei einem Leasing–Vertrag wiegen für mich die zu erwartenden Klauseln schwerer als ggfs ein paar € Steuern finanzieller Nachteil. Zumindest theoretisch, in der Praxis stellt sich mir diese Frage nicht.
 
Den ganzen Aufwand mit Aufschreiben privat/geschäftlich kannst Du Dir sparen...

Die Mehrwertsteuer fällt auch beim Leasing weg, da sie grundsätzlich nur von Privatpersonen bezahlt wird. Und statt Abschreibung geht die Leasingrate in die Gewinnermittlung ein. Gehüpft wie gesprungen. Und auch der Privatanteil ist unabhängig von der Finanzierungsart.
 
Ich habe da eine Frage zu diesem Thema aus einem anderem Blickwinkel. Ich bin nicht selbständig, habe aber die Idee meinem Arbeitgeber ein Angebot zu machen. Bevor ich mich total lächerlich mache, würde ich gerne eure Meinung dazu hören.

Also. Ich stelle mir das so vor:
Mein Arbeitgeber kauft ein VM (ohne Mwst) und er ist somit der Besitzer des VM. Er kann dann nach belieben Werbung anbringen, die kosten der Anschaffung als Werbungskosten absetzen usw. Ich verpflichte mich x km im Jahr damit zu fahren und somit die Werbung auch zu platzieren.. Ggf könnte man auch vertraglich für die Zeit eine Gehaltssenkung vorsehen um die Kosten für den Arbeitgeber auf 0 runter zu fahren.

Vorteil Arbeitgeber: Große und positive Aufmerksamkeit für die Werbung. Geringe bis keine Kosten. Glücklicher Arbeitnehmer!
Nachteil Arbeitgeber: Verwaltungsarbeit, Bindung an mich nicht nur als Arbeitnehmer, sondern auch als "Werbungsikone"

Vorteil für mich: Ein neues VM
Nachteil: Hohe Bindung an Arbeitgeber

Nachdem die Zeit, in der die kosten abgeschrieben werden können abgelaufen ist, kann man über den weiteren verbleib des VMs sprechen.

Mir ist bewusst, dass der Arbeitgeber sich da auf einiges einlassen würde. Mir geht es hier erst einmal um die Rechtslage. Also, ist das überhaupt so möglich und legal. Hat das auch wirklich die Vorteile, die ich oben beschrieben habe? Gibt es noch mehr Nachteile?
 
Hallo CodeMonkey, wenn ich Dein Arbeitgeber wäre, würde ich Deinem Vorschlag folgen. Die von Dir vorgeschlagene Vorgehensweise ist meines Wissens möglich und auch legal. Allerdings würde ich Dich in einem Zusatz zu Deinem Arbeitsvertrag mit mir dazu verpflichten bei Deinem Ausscheiden -egal aus welchem Grund-, dass Du mir den offenen Restbetrag auf den Kaufpreis sofort bezahlen musst. Im Prinzip möchtest Du ja ein Arbeitgeberdarlehen für die Finanzierung eines VMs haben.
Gruß Thomas
 
Hallo @Sonderfahrt!
Steuerberater hat das Ganze ohne mit der Wimper zu zucken abgenickt. Meinte noch, wenn die Regierung schon dermassen Angst vor der Klimagretel und dem Verfehlen der CO2-Ziele hat, allen Mitbürgern ein Fahrrad fördert, sollte man zugreifen. Wer weiss welche Sau als nächstes durchs Bundesdorf getrieben wird.
Das hab ich jetzt gemacht und mir ein Strada bestellt. :cool:

Es liegen jetzt 3-4 harte Monate vor mir.... :eek::oops::ROFLMAO::coffee:
 
Danke!
Dann kläre ich das mal mit meiner Steuerberaterin und lease nächstes Jahr ein alpha7 ;)
 
Ggf könnte man auch vertraglich für die Zeit eine Gehaltssenkung vorsehen um die Kosten für den Arbeitgeber auf 0 runter zu fahren.
Und auch, damit Du nicht in der Steuer hochkommst. Denn ob Du Gehalt in Form von Euros oder durch Überlassung von Gegenständen bekommst, ist für das Finanzamt egal.
Nachdem die Zeit, in der die kosten abgeschrieben werden können abgelaufen ist, kann man über den weiteren verbleib des VMs sprechen.
Wenn der Arbeitgeber das Vm dann an Dich oder irgendjemand anderen verkauft, muss er Mehrwertsteuer draufschlagen, denn er hat sie ja auch vorher vom Finazamt wiederbekommen.
 
Auch wenn der Drops hier schon gelutscht ist, nicht vergessen, den Unfall und Versichungsfall beim Leasen zu betrachten und was dann mit den Leasingraten passiert.

Das hat mich neben den ca +3000€ gegenüber Kauf von der Leasingidee als Selbständiger abgebracht.
Die Versicherung reguliert nach dem Crash mit dem Leasinggeber und der Ratenzahlende schaut in die Röhre.
Bei einem Leasinganbieter ist alles Futsch und beim Anderen gibt es wohl die Hälfte der Leasingraten als 'Rabatt' bei Abschluss eines neuen Leasingvertrages im Anschluss.
Worst Case Scenario ist, man zahlt 2,5-2,9 Jahre, crasht dann die Kiste und hat dann entweder nix mehr oder kann einen Klumpen CFK auslösen.
Da hatte ich irgendwie keine Lust drauf bzw nicht genug Geld für...
 
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