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interessant.. nachvollziehen kann ich das nicht..Weniger leicht zu fälschen.
ein GPS-Log ist leichter zu fälschen,
als wenn ich mir (irgendwann, notfalls Fantasiewerte) handschriftlich auf einen Zettel schmiere ?
also seit 2016 gibts für Selbstständige in Österreich die RegistrierkassenPFLICHT...Ein Ähnliches Thema gibt es bei Ladenkassen. Es spielt keine Rolle, ob die Kasse die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Solange das keine handschriftliche Aufzeichnung ist, hat das Finanzamt eine Grundlage zum schätzen. Rechtssicher ist nur Handschriftliches.
und da heißt es - nix handschriftlich - sondern:
Seit 2016 gilt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen. Betriebe sind zur Verwendung einer Registrierkasse verpflichtet, wenn ihre Jahresumsätze 15.000 € und ihre Barumsätze 7.500 € überschreiten.
... muss der Unternehmer ab dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) ein geeignetes Kassensystem besitzen.
Ab 1.4.2017 müssen Registrierkassen über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung, verfügen. Bereits vorhandene oder bis zum 1.4.2017 gekaufte Kassensysteme müssen nachgerüstet werden.
Registrierkassen müssen über folgende Eigenschaften verfügen:
- Datenerfassungsprotokoll
- Drucker oder Vorrichtung zur elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen
- Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung mit einer Signaturerstellungseinheit
- Verschlüsselungsalgorithmus AES 256
- Kassenidentifikationsnummer
handschriftlich war vielleicht früher...
ich hab meinem SChwiegervater (Arzt, kleine Praxis wo er 2mal in der Woche Patienten empfängt)
der will mit Computer eigentlich nix zu tun haben
der musste auch eine installieren
(ist ein USB-STick wo die DAten verschlüsselt abgelegt werden, hab ich ihm eingerichtet)
also nur handschriftlich geht heute nicht mehr