Da auf Gehwegen ohnehin nicht Rad gefahren werden darf, enthält diese Kombination der Schilder keine Anordnung, die nur über ein reines "Fußgänger"-Zeichen (Zeichen 239) hinaus ginge. Das Zusatzzeichen hängt damit sogar illegal hier herum (vgl. die
VwV zu den §§ 39 bis 43 StVO I). Die Straßenverkehrsbehörde sollte das Zusatzzeichen entfernen lassen, spätestens auf Ihren Hinweis hin. Ausgenommen, es wurde für Kinder (bis einschließlich 9 Jahre) aufgestellt, die auf Gehwegen Rad fahren dürfen. Allerdings ist auch dann die Anordnung, die es treffen soll, unklar (vgl.
Einleitung).
Dies ist ein Gehweg. Radfahren ist dort (ab 10 Jahren) verboten. Sie dürfen ihr Fahrrad schieben, wenn Sie damit nicht andere Fußgänger erheblich behindern könnten.