Absteigen und Schieben

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Leute aus der Gegend wissen es, dass die Brücke der B36 über den Rhein nach Speyer langfristig gesperrt und ein schmaler Seitenstreifen für beide Richtungen für Radfahrer geöffnet ist. Es stehen Schilder dort: "Radfahrer absteigen".
Soweit, so gut. Bei dieser Regel hat man ja offensichtlich "normale" Räder im Sinn. Möchte man mit dem VM durch und würde schieben, wären Chaos und Stau die Folge, da man ja in gebückter Haltung nebenher laufen müßte (Rückenschmerze incl bei Ankunft auf der anderen Seite).
Unter Anwendung des gesunden Menschenverstandes und zivilen Ungehorsams erlaube ich mir dann doch im VM sitzen zu bleiben um ganz vorsichtig im erhöhtem Schrittempo daherzukollern. Das funktioniert auch recht gut zum Vorteil aller Beteiligten: Man kommt einigermaßen aneinander vorbei.
Ich gehe dabei sehr defensiv vor, i. d. R. mach ich mich gar nicht bemerkbar und rolle geduldig hinterher falls vor mir jemand daherwatschelt. Die meisten merken das dann irgenwann und lassen mich großzügig vorbei. Dennoch gibt es Ausnahmen.
Nachdem mich neulich wieder jemand freudlich vorbeigewunken hat kamen mir ein paar Schiebende entgegen. Der letzte dieser Gruppe schob sein Rad offenbar absichtlich links, so dass ich nicht mehr vorbeikam - erst im letzten Moment fädelten wir uns im Schneckentempo aneinander vorbei und ich machte mir Sorgen um Nebeneffekte wie Kratzer etc.
Dieser nette Mensche nutzte die sich daraus ergebene Verzögerung um mir ein extrem unfreudliches: "Absteigen und schieben .." im Befehlston entgegen zu schmettern.
Sowas passiert immer weider mal und die schulmeisterliche Art bringt mich fast zum Überkochen, mangels Spontanität konnte ich allerdings nichts wirklich erwidern. Zurück bleibt ein unzufriedenes Gefühl und die Frage, was solche A****löcher zu derartigem schulmeisterlichen Gehabe treibt. Und zu guter letzt: Muß man wirklich aussteigen, wenn absteigen geboten ist? Schließlich geht es um unterschiedliche Dinge und Richtungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
Dieser nette Mensche nutzte die sich daraus ergebene Verzögerung um mir ein extrem unfreudliches: "Absteigen und schieben .." im Befehlston entgegen zu schmettern.
schönen Gruß zurück:
StVO §25 schrieb:
(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

Ciao,
Andreas
 
Hm, in dem Sinne als Verkehrshindernis an der Stelle ist das VM ja auch nicht anders als zB ein Rollstuhl.
Und da hab ich noch nie gehört, dass da jemand zum "Aussteigen und Schieben" aufgefordert worden wäre.
 
und die schulmeisterliche Art bringt mich fast zum Überkochen
Ich bin seit einiger Zeit dabei mich umzuerziehen. Jegliche oben zitierte Eigenschaft ignoriere ich erfolgreich. Nur wenn man mich angreift, setze ich mich zur Wehr. Das ganze "Gebabbel" bringt doch sowieso nix, außer dass man sich am Ende noch mehr aufregt.
Die Frage nach dem Ab(in unserem Fall aus-)steigen habe ich mir auch schon mehrfach gestellt und kam zu dem Entschluss, es genauso handzuhaben wie du, einfach geduldig sein.
Ich gebe aber zu, es ist sehr von Vorteil, gut gelaunt zu sein :D
 
"Absteigen und schieben" zeigt doch die Sinnhaftigkeit.
Absteigen bedeutet runter, weil man oben eine Gefahr darstellen kann.
Raussteigen und schieben ist nicht gefordert und solange man gebürlich fährt wird einen Niemand anmachen, es sei denn er hat einen an der Waffel.
 
Solche Leute mit Nichtbeachtung zu würdigen ist auch gut.

"Weiter kann ich nicht absteigen" könnte eine Antwort sein

Hm, in dem Sinne als Verkehrshindernis an der Stelle ist das VM ja auch nicht anders als zB ein Rollstuhl.
Und da hab ich noch nie gehört, dass da jemand zum "Aussteigen und Schieben" aufgefordert worden wäre.

Hier mal gelesen:
Ein Trikefahrer, der nicht gut zu fuß unterwegs ist, fuhr in einer Fußgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit.
Er wurde mehrfach von den Ordnungshütern verwarnt.
 
Raussteigen und schieben ist nicht gefordert und solange man gebürlich fährt wird einen Niemand anmachen,
Vor allem, da meistens wenig Platz vorhanden ist, so wie von @Erdie beschrieben. Sollte man sein Fahrzeug schieben wird man mehr Platz beanspruchen müssen, da man beim Schieben meist daneben geht...
 
Hallo,

das Schild "Radfahrer absteigen" ist eine unverbindliche Empfehlung, die aus Versicherungsgründen gerne missbraucht wird. Es ist nämlich ein Zusatzzeichen, dass nur in Verbindung mit einem "echten Verkehrszeichen" erlaubt ist. Dieses dürfte es dann nur ergänzen bzw. erläutern (z.B. Lärmschutz) oder einschränken (z.B. Radfahrer frei), es darf aber kein eigenständiges Verbot aussprechen. Insofern wäre es nur erlaubt unter Schildern, die ein Radfahrverbot aussprechen, dann aber überflüssig. Gibt es dort ein soches Schild (z.B. Blaulolli Fußgängerweg oder rotgerahmtes Radfahrverbot)?

O.k., die Klärung der Rechtslage hilft nicht gegen sich für Polizisten haltende Arschlöcher ...

Gruß, Klaus
 
schönen Gruß zurück:
Der Gruß mit § 25 schlägt dort fehl, weil die reguläre Fahrbahn daneben gerade umgegraben wird, bis auf wohl eine Notgasse für ÖV und Rettungsdienste. Käme wohl nicht gut, dort zu fahren oder zu schieben, falls überhaupt legal erreichbar ...? Kenne die Brücke nur aus der Presse ...
Gibt es dort ein soches Schild (z.B. Blaulolli Fußgängerweg oder rotgerahmtes Radfahrverbot)?
Google ließ mich diesen Artikel finden, der nach sowas klingt "Ott betont, dass es sich beim einst kombinierten Fuß-/Radweg dank der Beschilderung nur noch um einen Fußweg handelt." Fahrbahn daneben auch gerade abgängig ...


Davon abgesehen, frage ich mich gerade bei Engstellen, wo solche Schilder auftauchen, was die gerade dort sollen, schließlich braucht man abgestiegen neben dem Rad dieses schiebend ca. 50% mehr Platz als würde man langsam vorsichtig auf dem Rad sitzend durchfahren oder -rollen ...

Der gesuchte schlaue Spruch, so der gegnerische Einwurf rechtzeitig vorher käme, wäre dann nach dem Ab-/Aussteigen:
"Kehren Sie freiwillig um oder darf ich wieder auf-/einsteigen?"

Insgesamt lobe ich mir da Deltas wie Kettwiesel: Das kann man hinter sich herziehen, am Vorderrad oder man montiert sich einen passenden "Griff" dran. Beim Lepus wars der selbst gebastelte Lowrider des Vorbesitzers, beim Kettwiesel nach eigenen fehlgeschlagenen Bastelversuchen eines ganzen Lowriders einen handelsüblichen bissele erweitert genau dafür ...
 
Absteigen und schieben, bei Einspurer sinnvoll, da instabiler bei niedriger Geschwindigkeit. Bei mehrspurigen Räder einfach überflüssig. Aber das erfordert zu viel denken...
 
Absteigen und schieben, bei Einspurer sinnvoll, da instabiler bei niedriger Geschwindigkeit. Bei mehrspurigen Räder einfach überflüssig. Aber das erfordert zu viel denken...
Das ist genau der Punkt. Solange allerdings Trikes, VM, Lastenradquads etc. als bei niedrigsten Geschwindigkeiten bis "Null" eigenstabile Fahrzeuge noch nicht in das Bewusstsein der Vorschriftsgeber gedrungen sind, werden solche Schilder uns noch lange begleiten. Und wie bei den anderswo beschriebenen Halbwüchsigen mit ihren rhetorischen Drohgebärden werden auch hier andere Verkehrsteilnehmer, die anderswo eine tiefe Unsicherheit fühlen, hier eine Gelegenheit sehen, um sich mit den Buchstaben des Gesetzes im Rücken "auf der sicheren Seite zu fühlen" und vorübergehend zu bestätigen.
Die Reflektion / Bewertung eigener Impulse schafft langfristig Persönlichkeitssicherheit.- Aber nicht, ihnen blind nachzulaufen.
 
"Ott betont, dass es sich beim einst kombinierten Fuß-/Radweg dank der Beschilderung nur noch um einen Fußweg handelt."

Danke für den Link. Bei der Regelkenntnis nicht nur der der hiesigen Polizei verlasse ich mich auf eines nicht: Auf Aussagen von Polizisten bezüglich Verkehrsregeln für Radfahrende.

Aber hier ist ein Pressefoto, das die Kombination "Gehweg" mit "Radfahrer absteigen" zeigt, also tatsächlich ein Fahrverbot.
https://browse.startpage.com/do/show_picture.pl?l=deutsch&rais=1&oiu=https://rheinpfalzdocs.de/uploads/tx_rhpnews/_processed_/8/d/csm_91-118220550_d14ca9d74a.jpg&sp=3d891afe73d4a37e7c483c6e9b31be7a&t=default
Der dazugehörige Artikel ist kostenpflichtig: https://www.rheinpfalz.de/lokal/aus...r-salierbruecke-ab-montag-gesperrt-mit-karte/
 
Ich bin die Brücke schon ein paar Mal mit VM und Up gefahren und hatte noch keine Probleme. Auch die wenigsten anderen Radfahrer schieben dort. Es macht, wie Erdie schreibt, einfach kaum Sinn. Wenn es eng wurde, habe ich auch schon angehalten.

Und genau das Argument, dass es schiebend breiter ist, hätte ich ihm gesagt, falls die Zeit dazu reicht.
 
Ich bin die Brücke schon ein paar Mal mit VM und Up gefahren und hatte noch keine Probleme. Auch die wenigsten anderen Radfahrer schieben dort. Es macht, wie Erdie schreibt, einfach kaum Sinn. Wenn es eng wurde, habe ich auch schon angehalten.

Und genau das Argument, dass es schiebend breiter ist, hätte ich ihm gesagt, falls die Zeit dazu reicht.

Ich fahre oft über die Brücke, auch in der Woche. Solche Kommentare sind mir bisher nur an Sonn- und Feiertagen vorgekommen. Das ist wohl ein Freizeitradler - Symptom. Und die Kandidaten waren, soweit ich mich erinnern kann, ausschließlich Pedelecfahrer. Ich möchte aus der Korrelation allerdings keine Kausalität schließen. Das würde ja sonst bedeuten, dass Pedelecs aus harmlosen Bürgern nervige Schulmeister machen ;)
 
Moin,
Der Gruß mit § 25 schlägt dort fehl
mit Sicherheit nicht. Wenn man den Absatz bis zur letzten Konsequenz befolgen würde, dann dürfte niemand sein Fahrrad über diesen Gehweg schieben. In dem Absatz steht
andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden
Es wird also bei einer möglichen (allerdings erhebliche*) Behinderung die Benutzung ausgeschlossen. Wenn dort also jemand sein Rad so schiebt, dass andere eindeutig behindert werden, dann ist der Verweis auf §25 schon sehr zulässig und die Konsequenz ist, dass derjenige die Umleitung für den KfZ-Verkehr benutzen darf. Auch Radfahrer und Fußgänger können umgeleitet werden...

Ciao,
Andreas

*Ich kenne die Brücke nicht, kann daher nicht abschätzen, ob das generell dort gilt.
 
Hi @Erdie
mach doch einfach ein Zusatzschild unten dran:
"Dieses Schild existiert nicht in der STVO, somit darf man es ignorieren".
Evtl noch irgendwas an Text in klein dranhängen dass dies belegt.
 
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