2x 250watt Allrad Legal?

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Ist etwas abwegig aber weiß jemand wie es sich rechtlich verhält wenn man einem rad jeweils front und heckmotor mit 250watt verpasst?

Unelegant über zwei umbausets gelöst also alles 2x am rad (außer der bremsen, da einfach nur jeweils die bremse zur motorabschaltung die an front und heck geht nutzen.

Ist kein explizites vm/trike/lr thema aber die rechtliche frage gilt ja auch hier.
Vielleicht hat sich hier ja mal jemand mit dieser frage auseinandergesetzt und weiß die antwort.
 
Ist halt illegal. Juckt aber wohl die wenigsten...
Heinzmann hat ein Motorset mit zwei Motoren legal auf den Markt gebracht, die sind dann jeweils als 125W deklariert, obwohl sie knapp 1200W leisten.
 
also wird rechtlich die motorleistung einfach addiert? schade. dann ist diese idee vom tapée.
 
Heinzmann hat ein Motorset mit zwei Motoren legal auf den Markt gebracht, die sind dann jeweils als 125W deklariert, obwohl sie knapp 1200W leisten.
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Und was passiert, wenn jemand mit diesem "legalen Motorset" von der Polizei auf den Leistungsprüfstand gebeten wird?? Kann man sich dann hinter der "legalen" Etikettierung des Herstellers verstecken?
 
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Und was passiert, wenn jemand mit diesem "legalen Motorset" von der Polizei auf den Leistungsprüfstand gebeten wird?? Kann man sich dann hinter der "legalen" Etikettierung des Herstellers verstecken?

Yes. There is a difference between "peak" and "nominative" and it is the second which is engraved on the motor.
 
Wenn ich die bisherigen Diskussionen zum Thema richtig verstanden habe, geht es bei der Leistungsangabe darum, dass ein Motor die gefordertete Leistung über einen längeren Zeitraum abgeben kann, ohne sich übermäßig zu erwärmen (250W über eine halbe Stunde dürfen maximal 20° Erwärmung verursachen oder so ähnlich). Ein gedrosselt betriebener leistungsfähigerer Motor schafft das natürlich ebenfalls locker. Von zwei Antriebsmotoren ist in den andernorts mehrfach zitierten EU-Regeln allerdings nie die Rede.
 
@anotherkiwi Ja, den Unterschied kenne ich natürlich auch - aber die Frage bleibt, wie die Polizei mißt! Genauer gefragt: Wie messen sie das Kriterium "250W Dauerleistung" auf ihrem Prüfstand? Ist es so, wie @beate schreibt, nämlich über die Temperatur? :unsure:
 
Wie messen sie das Kriterium "250W Dauerleistung" auf ihrem Prüfstand? Ist es so, wie @beate schreibt, nämlich über die Temperatur? :unsure:
Gar nicht. Die messen die Höchstgeschwindigkeit.
Die Nenndauerleistung (≠ Dauerleistung) gibt der Hersteller nach der von @beate angesprochenem Prüfung an.
@BuS velomo hat die Absurdität hier gut erklärt.
Schreib es doch gleich dazu: Über die Wärmeentwicklung des Motors:
Der Motor, (der bei 250 Watt Nutzleistung von einer vom Hersteller empfohlenen Drehzahl an der Antriebswelle erbringt) darf während eines 30 minütigen Tests nur so viel Abwärme produzieren, dass die Motortemperatur nicht mehr als 20°C ansteigt (nach 4 stündigen Vortemperierung des Motors auf 25°C).
Sollte ursprünglich den Kunden schützen, damit keine Motoren, die im Fahrbertieb "abrauchen" verbaut werden.
Läuft der Motor dauerhaft mit 800W bei 80°C - kein Problem!

Gruß
Christoph
 
From EN15194 they don't measure, they read what is engraved on the motor. If you have printed a nice 250W sticker and they peel it off and in the metal it says 350W then you are in trouble...

The manufacturer has to prove the motor is legal, not the user. The manufacturer also has to prevent the user from tampering with the motor, that is where things get interesting. I set the speed and the wheel size of my Bafang BBS01B when I installed it but I would be incapable of showing the settings to a policeman, I have forgotten how I did that... :unsure: I hope that will convince them during any eventual control that I don't have an "off road" setting that I can switch on and off easily.

The easy way of proving you are driving a legal pedelec is to jack up the rear wheel, turn the pedals and have the policewoman watch at which speed the motor switches off the assistance. Hint: it is the Watt indicator on the left of the screen :giggle:

My battery is probably illegal because I made it myself and there is absolutely no marking or approval on it...
 
In addition: a self-built controller could become a problem (in practice most probably not). Two motors with 125W each are definitely illegal as long as Heinzmann will not do an excellent lobbying with their product...
 
@Christoph S Dann bleibt wohl nur, ein frontgetriebenes Liegerad mit legalem "250W" Tretlagermotor auszustatten und einen zusätzlichen Kettenstrang zum Hinterrad einzubauen.... :unsure:
 
Wir haben das Motorset sogar hier liegen ;) Der ist tatsächlich legal. Und die 1200W Peak sind nicht für beide Motoren zusammen, sondern PRO Motor. Dauerleistung pro Motor etwa 600-700W.
 
Der ist tatsächlich legal.
Dann wäre es wohl an der zeit herauszufinden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Legalität zweier Motoren begründet wird. Werden die beispielsweise als Funktionseinheit angesehen, weil über einen gemeinsamen Controller betrieben? Funktionseinheit ist ein administrativer Trick, mit dem mehrere grundsätzlich auch eigenständige nutzbare Geräte als eines (ein größeres) angesehen werden können. Dafür müssen allerdings irgendwo Kriterien abgelegt sein. Und das ist oftmals auch gar nicht so sinnlos. Daher wäre es ganz gut, unter Hintanstellung irgendwelcher Vorbehalte und der daraus resultierenden zirkularen Diskussionen zu verstehen, warum das bei dem Heinzmann-System so ist.
 
Sind zwei Motoren an einem Controller und mit einer Steuerung. Daher wohl als ein Antrieb gesehen. Bei Kfz ja auch nicht anders. Da steht auch nur eine Motorleistung drin, obwohl e Fahrzeuge mittlerweile teils drei davon haben.
 
Wir haben das Motorset sogar hier liegen ;) Der ist tatsächlich legal. Und die 1200W Peak sind nicht für beide Motoren zusammen, sondern PRO Motor. Dauerleistung pro Motor etwa 600-700W.
Spart die Schaltung.
Und ich wäre mit der Drehschemel-gelenkten Lastenrad mit Wochenendeinkäufen und 2 Blagen im Korb schneller auf 25 km/h als mit dem RR.:eek:
Hat was Darwineskes...
 
Die Motoren sind für einseitige Aufhängung und Lastenräder. Da gehts um 400-600kg Gesamtgewicht, da brauchts halt n bisl Leistung, wenn man bei 15% Steigung hier im Ort nicht rückwärts runterrollen will :p

Aber : Zwei einzelne Motoren, mit zwei unabhängigen Systemen, sind meines Wissens wirklich nicht erlaubt.
 
Hallo
Also ich beschäftige mich auch seit kurzen mit zweimotorigen Antrieb aber halt fürs Trike .
Es ist halt echt schwer eine Elekronik bzw. den Controller zu finden der das legal macht .
Vor kurzen habe ich einen Hinweis bekommen über einen KT Controller für Dualbetrieb mit der nötigen Aufschrift .
Leider geht dieser in meinen Versuchsopjekt nicht da ich der einfachheithalber Motore ohne Hallsensoren verbaut habe .
Meine Motore sind nicht zu schnell da ich 28Zoll Motore umgebaut habe die jetzt in 20 Zoll Felgen eingespeicht sind .
Die Frage wär schon da , wär das legal . Die Motore sind dadurch sehr kräftig aber halt nicht schnell .
Bei einem Eigenbau ist es immer schwer legal zu bleiben , denn wenn ich was suchen wollte wär ich immer fündig .
Der zweimotorige Antrieb wirft halt schnell Fragen auf . Das mit der Temperatur der Motore verstehe ich nicht . Meine wären nach 2 Stunden noch kalt und zu schnell bin ich auch nicht , ist das jetzt legal ? Wer soll das prüfen nach einem Unfall wenn alles matsche ist .
Ich baue für mich nur zum Spaß und habe natürlich nicht das Problem das ich sowas verkaufen will wie ein Händler .
Ich habe auch noch nie gelesen das bei einem Pedelec eine besondere Kennzeichnung auf den Bauteilen vorgeschrieben ist .
Mein Fazit trotzdem , ein Trike mit Frontmotore macht auf jeden Fall viel Spaß beim fahren .
 
Zuletzt bearbeitet:
Ums wirklich legal zu machen, müsstest du die Prüfung des Antriebs nach ECE Norm, sowie eine EMV Prüfung machen..
Bei einem Unfall muss nachgewiesen werden, dass z.B. die Motoren am Unfall Schuld sind. Man kann z.B. niemanden die defekte Heckbeleuchtung ankreiden, wenn ihm von vorn jemand rein gefahren ist. Wenn du das als privater umbaust, ist das Risiko sehr gering, wenn du die 25km/h Beschränkung einhälst. Die Leistungsbegrenzung existiert faktisch nicht, es ist eine MINDESTleistung, welche mit den 250W sichergestellt wird.
Daher kann man, wenn die Polizei das testet, ohne Probleme die Prüfung bestehen...denn deine Motoren schaffen es ja, 250W ab zu geben, ohne sich mehr als 20K zu erwärmen. Mehr wird nicht geprüft.
 
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