Sehe ich das richtig, dass die Pflicht für zwei Rücklichter nicht (mehr) von der Breite (>1m), sondern von der MEHRSPURIGKEIT abhängt?
Siehe:
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände...