AW: Fahrrad Anhänger
Hast du da bitte eine Quelle dafür?
In der StVZO ist nur von Anhängern hinter Kraftfahrzeugen bzw hinter Krafträdern (§32 StVZO).
Dort ist nirgends eine Begrenzung für Anhänger hinter Fahrrädern vorgegeben. Es gelten nur die allgemeinen Abmessungen, sprich 2,55m Breite...