sichtbarkeit am Trike erhöhen / Rundumleuchte

Gibt auch noch die WingLight's Lösung an den Aufstehhilfen ...
Neugierig mal in den Amazon Rezensionen gestöbert. Autsch, unsere Helden in Blau.

Während einer Radtour, die bis in die Abenddämmerung ging, kam ich in eine Polizeikontrolle. Der Streifenwagen konnte lt Aussage die Blinker von hinten gut sehen. Aber Fahrrad und Blinker?? Ich wurde raus gezogen. Die Blinker musste ich abbauen, da keine Zulassung gemäß STVO. Selbst mein normales Fahrlicht war der Polizei zu hell. Dabei ist es ein zugelassenes Produkt. BuM IQ-X E mit 150lm. Mängelschein und Vorführung bei nächster Polizeistelle nach Umrüstung auf weniger Licht.......
 
Hallo,

Neugierig mal in den Amazon Rezensionen gestöbert. Autsch, unsere Helden in Blau.

Ob es Helden in blau waren, kann man aufgrund der dargebotenen Fakten nur eingeschränkt beurteilen.

In Sachen Blinker haben sie Recht, wenn sie von der StVZO und nicht von der StVO sprachen, schreibt auch der Verkäufer: "Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Benutzung der Winglights als Fahrtrichtungsanzeiger ggf. den nationalen Regularien (z.B. StVZO) widerspricht und auf eigene Verantwortung erfolgt." Dazu kommt, dass das Fahrrad des Kommentators ein Einspurer ist, an dem Blinker weiterhin verboten bleiben.

Der genannte Scheinwerfer ist nur für E-Bikes zugelassen, vielleicht war das der Grund für die Kritik der Beamten.

Gruß, Klaus
 
Ich bin mit meine HPfs26S oft auch nachts und bei schlechtem Wetter unterwegs.
Ich habe mein S-Trike mit E Zertifizierten Blinkern aus gestattet und stelle fest, dass diese recht viel aufmerksamkeit verursachen, weil sie sehr hell sind. Übersehen kann man natülich trotz dem werden, aber es ist unwharscheinlicher als ohne Blinker.
Ich habe mir angewöhnt in potenziel kritischen Situationen, möglichst oft den Blinker ein zu schalten.
Potenziel kritische Situationen haben ja meistens was mit Überholen, Abbiegen usw zu tun...

Ich habe folgende Blinke gekauft
Vorne
https://motogadget.com/shop/de/m-blaze-ice.html
Hinten
https://motogadget.com/shop/de/m-blaze-pin.html
Milerweile gibt es genau so helle aber noch kleiner.

Hier Foos vom montierten Blinkern. Ich finde meine Blinker sehr viel heller als die oginal HO Modell und zum Mindestens die vordere Mintageposition viel besser. Diese ist vom Strassenverkehrsamt so auch abgenommen.
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img0477qc076at2x5.jpg
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img0478mk1bq2e97n.jpg
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img0480vr9su6odgl.jpg
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img0481te3giaq6hy.jpg

umd ja, günstig war das ganze nicht, aber es hat definitiv was gebracht!
 
Hallo,

Milerweile gibt es genau so helle aber noch kleiner.

Aufgrund der Wahrnehmungsphysiologie sind große Leuchtflächen besser, weil im Auge dann nicht nur einzelne oder wenige Rezeptoren aktiviert werden. Daher auch die Line-Technik in Deinem Rücklicht.

Diese ist vom Strassenverkehrsamt so auch abgenommen.

Du hast eine Einzelabnahme machen lassen? Was kostet so etwas?

Interessant auch das Ergebnis, weil HP ja die exponierte Position seiner Blinker mit Anforderungen für die Zulassung begründet. Die von Dir gewählten Positionen sind natürlich viel intelligenter.

Hast Du das Versicherungskennzeichen für die Fotos abgeklebt?

Gruß, Klaus
 
Das mit der Wahrnehmungsphysiologie hat schon was für rote Rück- oder Bremslichter.
Beim Blinker scheint es mir etwas weniger wichtig zu sein.
Das Problem ist aber vor allem, dass es mit der Grösse der Blinker immer schwieriger wird eine bruchsichere Position für die Blinker am Bike oder Trike zu finden.

Die Zulassung hat mich ca. 120CHF für das ganze Fahrzeug gekostet.
Ehrlicher weise muss ich sagen, dass der Streamer beim Vorführen nicht montiert war und der Prüfer vom Fahrzeug an sich begeistert war.
Das Argument von HP, dass meine Blinkerpositionierung an den Schutzblechen nicht ganz dem gesetzlichem Winkel ensprechen würde, ist nicht ganz von der Hand zu weisen.
Die eigentliche Sichbarkeit ist deshlab aber immer noch sehr sehr gut in einem breiten Winkel.
Ich überlege mir deshlab (und weil ich freude am Basteln habe) einen zusätzliches mini Blinker Paar Richtung nach vorne an den Streamer zu montieren, sofern mein Wandler dafür genügend Saft ab gibt...

Das Foto wurde kurz vor der Zulassung gemacht, deshlab noch kein Kontrolschild.
Zugelassen wurde mein Fahrzeug in der CH Kategorie „Kleinmotorrad“ bis 45kmH.
 
"Kleinmotorrad", interessant. Dass ausgerechnet in der Schweiz mit ihren hohen Anforderungen die Einzelabnahme durchging, ist eine Überraschung.

Hallo Klaus,
Abgesehen davon darf Deine Frau gar nicht den Arm herausstrecken, sondern muss blinken, denn in der StVO steht sinngemäß: vorhandene Fahrtrichtungsanzeiger sind zu benutzen.
natürlich darf ein Radfahrer winken, er darf sogar einhändig ein Fähnchen schwenken - solange er nicht beide Hände zeitgleich vom Lenker nimmt oder Beleidigungen ausformt (Mittelfinger etc.).

Viele Grüße
Wolf
 
"Kleinmotorrad", interessant. Dass ausgerechnet in der Schweiz mit ihren hohen Anforderungen die Einzelabnahme durchging, ist eine Überraschung.

Hallo Klaus,

natürlich darf ein Radfahrer winken, er darf sogar einhändig ein Fähnchen schwenken - solange er nicht beide Hände zeitgleich vom Lenker nimmt oder Beleidigungen ausformt (Mittelfinger etc.).

Viele Grüße
Wolf
"Kleinmotorrad", interessant. Dass ausgerechnet in der Schweiz mit ihren hohen Anforderungen die Einzelabnahme durchging, ist eine Überraschung.

Wolf

Die schweizer versuchen sich möglichst an die EU Vorgaben zu halten.
Wenn ich so Sachen hören aus D und F hab ich den Eindruck, dass hier schon das meiste einfacher von statten geht, wenn man nett fragt und Glückt hat...
Die genaue Bezeichnung ist übriegens Kleinmotorad-Dreirad
 
Die schweizer versuchen sich möglichst an die EU Vorgaben zu halten
Sie sind an sich schon viel pragmatischer als "wir" und können sich das im Verkehrsbereich locker leisten, weil sie keine Autoindustrie haben, die bei allen diesbezüglichen Entscheidungen den Entscheidern ihre Kühlerhauben um die Ohren haut. Abgesehen davon scheinen sie mir auch weniger Angst vor ungewöhnlichen Entscheidungen zu haben und ihren Sinnen mehr zu vertrauen.
 
Um noch mal die Diskussion in Richtung „Ärmchen raus“ zu lenken: meine sind vermutlich inzwischen sehr gut sichtbar. Habe mich mit folgender Außenschicht ausgestattet: https://www.amazon.de/gp/product/B01JV6MVVE/ref=oh_aui_detailpage_o04_s00?ie=UTF8&psc=1 wobei ich besonders auf von hinten reflektierende Arme geachtet habe. Die Jacke ist auch erstens so geräumig und zweitens so dünn, dass sie temperaturangepasst über alles drüber geht. Ich hatte noch nicht einmal das Gefühl, zu knapp überholt zu werden, scheint ordentlich Eindruck von hinten zu machen.
 
...wobei ich besonders auf von hinten reflektierende Arme geachtet habe.....
In diesem Zusammenhang mag ich mich an eine Beobachtung erinnern, die ich nicht nur einmal gemacht habe, sondern generell:
Bei passiver "Beleuchtung/Markierung" kann man sich erst in der Nähe des Strahlemanns sicher sein, was sich dort wie bewegt.

Soll heißen: Aus der Entfernung kann niemand erkennen, ob das reflektierende Ding da vorne einfach so aussieht, der Reflektor also statisch ist, oder eine Absichtserklärung darstellt. Das wird im innerstädtischen Verkehr auf geraden Straßenabschnitten - insbesondere solche mit mehrspurigem Verkehr - und auf Straßen außerorts eine nicht unbedeutende Rolle spielen, denke ich.

Fazit: es gibt Situationen, in denen Reflexstreifen eher verwirren, und solche, in denen sie ergänzend helfen können.

Meiner Arsicht nach sollten sie das bleiben, wofür sie am besten taugen: Statische Umrissbeschreibung und Markierungen. Zur eindeutigen Willenserklärungen gegenüber Dritten helfen sie nur bedingt zuverlässig.

Abbiegen wird seit Generationen per Fahrtrichtungsanzeiger mit gelben Lampen eingeleitet. Anfangs waren es die bewegten Balken, später dann die Blinker. Nicht ohne Grund wurden diese auch an Motorrädern verbaut.

Warum aber Auto- und Motorradfahrer dem Gesetzgeber besonders schutzwürdig sind, obwohl es inzwischen durch die LED-Technik auch für Räder hervorragende Lösungen gibt, entzieht sich meinem Verständnis.
 
Mir gibt die Bikeflag "vom Feeling her ein gutes Gefühl". Lt. Aussage eines Kollegen, dem ich mal bei Dunkelheit von rechts nach links durchs Bild fuhr, erhöht sie - danke reflektierender Streifen - die Sichtbarkeit des Nächtens erheblich.

Auf der anderen Seite musste ich mehrfach feststellen, dass Pferde eher allergisch auf die Bikeflags bzw. das flatternde Neonband daran reagieren und ziemlich unruhig werden, sobald sie so etwas sehen. Je nach Erfahrung und Konzentration des Reiters / der Reiterin kann das auch brenzlig werden, für Reiter, Ross und Triker ...

unbegreiflich, denn laut Vorschrift sind die Wege von Gaul und Radler auf gewidmeten Wegen IMMER schön getrennt... und da ändert die Rechtsänderung nichts. Ist auch aus den von Dir genannten Gründen vollkommen berechtigt (wir fahren oft an einem SEHR GROSSEN Reiterhof vorbei, wo die Gäule immer total appatisch sind! Aber am Tag, wo wir mit dem LEIBA-Tandemvelomobil vorbeifuhren und da wendeten, waren restlos ALLE ganz nah am Zaun da! Endlich ein Mal etwas wertvolles im langweiligem Gaulleben erlebt: ein Tandemvelomobil! Tandemgäule gibt es nämlich keine...)
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Abbiegen wird seit Generationen per Fahrtrichtungsanzeiger mit gelben Lampen eingeleitet. Anfangs waren es die bewegten Balken, später dann die Blinker. Nicht ohne Grund wurden diese auch an Motorrädern verbaut.

Warum aber Auto- und Motorradfahrer dem Gesetzgeber besonders schutzwürdig sind, obwohl es inzwischen durch die LED-Technik auch für Räder hervorragende Lösungen gibt, entzieht sich meinem Verständnis.

sie sind inzwischen an speziellen Fahrrädern erlaubt bzw. offiziell geduldet: Ermessensfrage ;-)
 
Genau da beginnt das lustige Spiel mit dem schwarzen Mann (früher war es der Peter). Und der Wildwuchs mit seltsamsten Lösungen.
Prinzipiell sehe ich mich zwar auf einer locker-kreativende Seite, in einem schnellen und bis uns Detail reglementierten Verkehr braucht es jedoch verlässlich-identische Signalgestaltungen, damit eine korrekte Wahrnehmung umgehend richtige Reaktion auslöst. Ermessen kann man sich bei Geschmacksfragen auf dem Sofa leisten oder bei Fahrten abseits der Routen. Dort aber kann man gut und gerne auf den Blinker verzichten. Oder ihn folgenfrei im Dauerbetrieb betreiben, solange es einem gefällt.

Bisher haben die Hüter korrekter Lichtanlagen bei meinen zuvor nicht erlaubten Richtungsanzeigern nicht negativ reagiert. Vielleicht sind viele unter Ihnen vernünftiger als die Schusterjungs, die uns immer wieder interessante Ansätze zu Gesetzesverstößen bzw Ordnungswidrigkeiten zusammenflicken...
 
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