Sammelthread - Zeig dein Trike!

Hallo , wenn ich denn Scheinwerfer höher stelle , dann gibts Probleme mit dem Gegenverkehr . Der geht locker auf 300m .
Hat ein Kondensator für etwas Standlicht , und Anschluss für Rücklicht. Was ich gut finde, der strahlt sehr breit.
 
Nein Rad ist ein Jobrad und somit kann ich keine größeren Umbauten machen. Außerdem hab ich Trommelbrensen da wird da mit dem Dynamo nicht klappen.
 
Ist keine Hilight verbaut? Die ist nochmal stärker als die Edelux.
Und was hat er dann davon? Etwa einen mobilen Flack-Scheinwerfer?! Mit Verkehrssicherheit hat das sicher nichts mehr zu tun, eher mit dem üblichen Wettbewerb unter Konsumenten, die sich durch schwache Argumente zum Geldausgeben verleiten lassen!
 
Und was hat er dann davon? Etwa einen mobilen Flack-Scheinwerfer?! Mit Verkehrssicherheit hat das sicher nichts mehr zu tun
Die Hilight hat eine schöne hell/dunkel-Grenze und blendet in der Ebene recht wenig (nicht mehr, als es ein Edelux tut). Mit dem Lampentyp "Flak-Scheinwerfer "VARTA-Volkssturm"" hat das wenig zu tun.
 
Muss ich nachschauen und es wäre im Moment schon schön, wenn man ein paar Meter weiter schein könnte weil es wirklich scheiß Dunkel ist um 7:0 Uhr und ich auch noch einige Strecke durch den Wald fahre wo kein Mensch unterwegs ist um die Zeit.
 
Hi @NightRider ,
Und was hat er dann davon? Etwa einen mobilen Flack-Scheinwerfer?! Mit Verkehrssicherheit hat das sicher nichts mehr zu tun ..
doch, doch.. das hat genau damit zu tun, ist nämlich ein Ellipsoidscheinwerfer, welcher optikseitig sogar den höheren Anforderungen eines Motorradscheinwerfers entspricht. Sehr guter Abblendscheinwerfer, alles andere als eine Blendgranate.

Hallo @mws ,
Muss ich nachschauen..
Du hast eine HiLight am Rad, allerdings Patricks Standardvariante ohne Wolf-Tuning, ergo ~7W max.

Den Poti-Drehknopf auf der linken Seite der Holzverkleidung seitlich vom Sitz hast Du schon auf maximaler Helligkeit stehen?

Viele Grüße
Wolf
 
Ach, Verwechslungsgefahr. Gleicher Vorname, ähnliche Unterhaltung und noch mehr. :ROFLMAO: Entschuldige die Verwirrung, mein Fehler.

Nein, Du hast eine Trelock(?) Frontlampe am Rad. Die ist natürlich nicht vergleichbar mit der Edelux II oder HiLight.

Viele Grüße
Wolf
 
Was gäbe es denn da noch für Möglichkeiten für eine Lampe mit eingebautem Akku und mehr Licht?
Hätte nicht gedacht, dass ich das mal schreiben würde....
 
Hmm, ist hier ziemlich OT, das will ich hier nicht weiter ausführen - schreibe Dir eine PN, alternativ können wir es auch im Elektronikbereich mit neuem Thread diskutieren, falls die öffentliche Diskussion gewünscht ist. (y)

Viele Grüße
Wolf
 
Hi @NightRider doch, doch ... das hat genau damit zu tun, ist nämlich ein Ellipsoidscheinwerfer, welcher optikseitig sogar den höheren Anforderungen eines Motorradscheinwerfers entspricht. Sehr guter Abblendscheinwerfer, alles andere als eine Blendgranate.
Mann, das ist doch Nonsens, nicht mal ein S-Pedelec braucht einen Scheinwerfer der mit dem eines KFZ's gleichzusetzen wäre! Man müßte schon nachts mit einer Sonnenbrille unterwegs sein, um hier einen Vorteil zu haben. Die Verkehrssicherheit erhöht es jedenfalls in keiner Weise! Hier sollte der Gesetzgeber endlich einschreiten und dem Wildwuchs an überzogenen Leuchtstärken ein jähes Ende setzen. :rolleyes:
 
Die Highlight ist das frontlicht was im Vergleich am wenigsten blendete . Zumal es für velomobile entwickelt wurde. Bei 60kmh würde ich gern sehen wohin ich fahre. Dabei ist sie Lampe nicht heller, von der Beleuchtungsstärke ,als ich zb eine edelux. Dafür ist das leuchtbild viel viel breiter. Man fährt zb in kurven nicht komplett blind, wie es bei den meisten normalen Fahrradlampen der Fall ist. Das es eine Obergrenze geben müsste, da stimme ich dir zu. Das ein Fahrrad, das auch 35-60 fahren kann aber von der lichtleistung auf 1/7tel der lichtleistung eines Mofas limitiert ist ,ist schwachsinnig.

PS . Fahrradlampen sind auf 3w limitiert, bzw im Ausnahmefall 6w. Die Limitierung gibt es bereits. Ein Pkw fährt aber mit 120w durch die Gegend. Da willst du mit 3w "gegen anstinken"? Witzig
Auch witzig ein Produkt durch den Kakao ziehen das man nicht mal theoretisch kennt ,geschweige denn jemals in echt zu Gesicht bekommen hat.
 
Mann, das ist doch Nonsens, nicht mal ein S-Pedelec braucht einen Scheinwerfer der mit dem eines KFZ's gleichzusetzen wäre! [...]Die Verkehrssicherheit erhöht es jedenfalls in keiner Weise! Hier sollte der Gesetzgeber endlich einschreiten
Hm, als Brillenträger, der auch bei Regen fährt, bin ich froh über eine große Leuchtfläche. Ich bin recht blendempfindlich (ich fürchte, das wird mit zunehmendem Lebensalter nicht besser werden) und habe die Lupinen hinter mir immer gehasst, als ich noch mit der RR-Truppe gefahren bin.
Jetzt habe ich max 18 W am Trike (normalerweise auf die Hälfte reduziert). Es blendet nicht und überstrahlt (mit 9W) auch nicht den Edelux II am Scorpion meiner Frau; dessen Leuchtbild ist halt nur schmaler. Wenn ich volles Licht mache, kann ich bei Gegenverkehr auf der Landstraße beide Ränder des Rad_weg_s ausleuchten.
Also lange Rede, kurzer Sinn: es ist keineswegs Nonsens, ja es ist sicherheitsrelevant, nein, der Gesetzgeber sollte nicht einschreiten (und wenn, dann derart, dass die selben Vorgaben für max. Lichtstärken / Streulicht etc. wie für PKW auch für Fahrräder angewendet werden dürfen).

Ein Pkw fährt aber mit 120w durch die Gegend.
Beide Scheinwerder mit H7 Birnen, ja (für H4 gab es sogar illegale 100W-Birnen). Weist Du, wie viel Leistung PKW-LED-Scheinwerfer aufnehmen?


Gruß
Christoph
 
Man müßte schon nachts mit einer Sonnenbrille unterwegs sein, um hier einen Vorteil zu haben. Die Verkehrssicherheit erhöht es jedenfalls in keiner Weise!
Nur schnell ein Kommentar (Thema ist ja ein völlig anderes), weil ich das so wirklich nicht stehen lassen kann.
Ich fahre viel bei Dunkelheit. Auch auf unbeleuchteten Wegen. Meine Frau hat eine HiLight, ich ein Standardlicht.

1. Meines blendet und leuchtet die Wegränder nicht aus. Fährt sie hinter mir, kann ich trotz meinem Schlagschatten sehen, was vor mir geschieht.
2. Meine Frau hat auch ein zweites Rad mit stärkerem Pedelec-Licht. Fährt sie hinter mir, muss ich den Rückspiegel verstellen, weil ich brutal geblendet werde. Bei ihrem HiLight-befeuerten Rad gibt es dagegen keinerlei Beeinträchtigungen.

Hier sollte der Gesetzgeber endlich einschreiten und dem Wildwuchs an überzogenen Leuchtstärken ein jähes Ende setzen.
Die Leuchtstärken an sich sind nicht das Problem. Es ist der punktförmige, grelle Schein und die falsche Montage, welche zum Blenden führen. Viel Watt für wenig und schädlichen Nutzen. Der Gesetzgeber sollte also die Form der Abstrahlung und die Montage reglementieren. Und vor allem solchen Quatsch wie Helmleuchten verbieten. Auch Batterieleuchten dürften nur verwendet werden, wenn die Halterungen fix und blendsicher montiert sind.

Hmm, ist hier ziemlich OT, das will ich hier nicht weiter ausführen - schreibe Dir eine PN, alternativ können wir es auch im Elektronikbereich mit neuem Thread diskutieren, falls die öffentliche Diskussion gewünscht ist. (y)
Und damit hat er Recht, der Wolf. Und Tschüss...
 
Hallo @NightRider ,
Mann, das ist doch Nonsens, nicht mal ein S-Pedelec braucht einen Scheinwerfer der mit dem eines KFZ's gleichzusetzen wäre!
Deine Aussage wäre zutreffend, wenn sie beschreiben würde: Kein KFZ oder Fahrrad mit Leuchtmittel auf KFZ(/Motorrad)-Niveau bedingt bei ~80% der Fahrtzeit die maximale Helligkeit der Lampen, welche es verbaut hat. Doch was ist mit den ~20% der Fahrtzeit? Schlechten Witterungsbedingungen? Nebel, Schnee, Eis, Regen? Hohe Geschwindigkeiten des Liegerads? Potentiellen Wildwechseln, Überlandfahrten?

Somit sind Lampen auf KFZ-Niveau nicht nur angebracht, sondern sollten verpflichtend eingeführt werden, jedoch dimmfähig und möglichst blendarm/-frei. Mit den üblichen 1,X-3W Spaßfunzeln, welche eine StVZO-Zulassung erhalten, bereiten bereits Geschwindigkeiten ab 30-35 km/h bei moderaten Sichtverhältnissen keine Freude mehr. Umso weniger, wenn ihr Leuchtbild einer sinnvollen Ausleuchtung entspricht - und keinem "(Doppel)Strich auf der Fahrbahn", wie es häufig bei den zugelassenen Spaßlämpchen der Fall ist.

Zum Zweck der Befolgung der StVO-Grundregeln §1 Absatz 1 und vor allem 2 ist es notwendig, Fahrradfahrern die rechtlichen lichttechnische Möglichkeit zu bieten, auf einem Niveau mit KFZ (zumindest Motorrädern) zu agieren. Dies beinhaltet sowohl eine Aufblend-/Fernlichtfunktion für schnelle Überlandfahrten (mit den gleichen Richtlinien wie bei KFZ: In Städten verboten, bei Gegenverkehr abzublenden) als auch eine Lichtleistung, welche auch mit einem großflächigen, blendarmen bis -freien Leuchtbild noch ausreichend Helligkeit erzeugt. Und natürlich: Fahrtrichtungsanzeiger auf KFZ-Niveau. Glücklicherweise wurde mit der erfolgten Gesetzesänderung bzgl. Fahrtrichtungsanzeigern dies bereits zulässig gestaltet (zwar, wenn ich mich recht entsinne, nicht an jedem Fahrradtyp/-aufbau, aber immerhin.. ein erster Schritt in die richtige Richtung).

Hallo @1Hz ,
Kann das HiLight auch ohne Akku in Verbindung mit Pedelec(-Akku) eingesetzt werden?
klar - kann auch an einen Bordnetzwandler angeklemmt werden, kein Problem. Wird von vielen Trikekunden mittlerweile so gewünscht. :)

Doch das ist hier derart OT.. und ich auch. :eek: Immerhin der letzte Aspekt lässt sich ändern:

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Viele Grüße
Wolf
 
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