Trikes müssen auf dem Radweg fahren?

Ich kann mich auch nicht erinnern, mit dem recht breiten Anthrotech mal eine Stelle gefunden zu haben, an der ich mit sehr geringer Geschwindigkeit (d. h. knapp über "Standgeschwindigkeit") wirklich zu wenig lichte Breite gehabt hätte.
Hmm. Du hättest dich an diesen Stellen selber begegnen können? Das müssen wunderbare Radwege in eurer Gegend sein, hier sind die Wege in der Regel zu schmal für 2 Strada...
 
Moin!

Hmm. Du hättest dich an diesen Stellen selber begegnen können? Das müssen wunderbare Radwege in eurer Gegend sein, hier sind die Wege in der Regel zu schmal für 2 Strada...

Man darf hier nur auf dem Radweg auf der rechten Seite fahren, so daß es keinen Gegenverkehr gibt.

(Außer wenn jemand die Regeln mißachtet, was natürlich oft vorkommt.)

Tschüs!

Hein
 
Moin!

Ihr habt keine linkseitig benutzungspflichtigen Radwege?!? Es gibt ein Hoffnung auf ein Paradies!

Sorry ... ich hatte irgendwie gedacht, Du wärest Holländer und wüßtest grundsätzlich nicht, wie deutsche Radwege funktionieren.

In der Praxis ist es eben nie vorgekommen, daß ich ausgerechnet an einer Engstelle Gegenverkehr hatte, was für die Einzelfallbetrachtung notwendig gewesen wäre, um auf der Fahrbahn unbeanstandet zu bleiben.

Tschüs!

Hein
 
Ich kann mich auch nicht erinnern, mit dem recht breiten Anthrotech mal eine Stelle gefunden zu haben, an der ich mit sehr geringer Geschwindigkeit (d. h. knapp über "Standgeschwindigkeit") wirklich zu wenig lichte Breite gehabt hätte.

Hallo Hein,

dann komm mal nach Mainz. Da gibt es ein längeres Stück des Rheinradweges, 1 Meter Breite und in der Mitte Pfosten für Stromkabel. Die lichte Breite langt, du müsstest dich halt nur wie Wasser verhalten und am Hindernis teilen.

Gruß
Stefan
 
In der Praxis ist es eben nie vorgekommen, daß ich ausgerechnet an einer Engstelle Gegenverkehr hatte
Gibt es so wenig Radfahrer bei euch in der Gegend? Außerdem ist nicht die bisherige Erfahrung dabei relevant, sondern die Möglichkeit sich sicher und gesetzeskonform dort zu bewegen. Dazu gehört auch der eventuell vorhandene Begegnungsverkehr...
 
Moin!

Außerdem ist nicht die bisherige Erfahrung dabei relevant, sondern die Möglichkeit sich sicher und gesetzeskonform dort zu bewegen. Dazu gehört auch der eventuell vorhandene Begegnungsverkehr...

Auf die bisherige Erfahrung habe ich deshalb zurückgegriffen, weil ich davon ausgehe, daß bei einer Bewertung des Einzelfalls nur der tatsächlich vorhandene Begegnungsverkehr eine Unzumutbarkeit begründen würde.

In Bezug auf das verlinkte Urteil hätte der Trike-Fahrer also vielleicht recht behalten, wenn er auf die Fahrbahn gefahren wäre, um einem konkret gerade im Gegenverkehr begegnenden anderen Fahrrad auszuweichen. Ich glaube nicht, daß ihm "Da könnte ja einer kommen" geholfen hätte. So jedenfalls meine Vermutung.

Tschüs!

Hein
 
In Bezug auf das verlinkte Urteil hätte der Trike-Fahrer also vielleicht recht behalten, wenn er auf die Fahrbahn gefahren wäre, um einem konkret gerade im Gegenverkehr begegnenden anderen Fahrrad auszuweichen. Ich glaube nicht, daß ihm "Da könnte ja einer kommen" geholfen hätte.
Das ist eine andere Geschichte. Wenn auf dem perfekten 3m breiten Radweg ein Auto parkt und damit blockiert, dann ist eine eventuell vorhandene Benutzungspflicht für den Moment weg.
Wenn dieser besagte perfekte 3m breite Radweg mit einer Schnee-/Eisdecke überzogen ist und die Fahrbahn daneben geräumt ist, dann gibt es Urteil(e) die nahelegen, dass ein Radfahrer besser auf der Fahrbahn fährt.
Aber immer gilt, wenn ein Polizist anderer Meinung ist, dann darf er dieses kund tun...
 
Hallo,

Ich kann mich auch nicht erinnern, mit dem recht breiten Anthrotech mal eine Stelle gefunden zu haben, an der ich mit sehr geringer Geschwindigkeit (d. h. knapp über "Standgeschwindigkeit") wirklich zu wenig lichte Breite gehabt hätte.

Ich kenne durchaus einige Radwegauffahrten und sogar Radwege, die nicht die 92 notwendigen Zentimeter für ein Anthro aufweisen, allerdings hat unsere außerparlamentarische Arbeit schon vor Jahren bei vielen zur Aufhebung der Benutzungspflicht geführt - teilweise sogar zum Rückbau des Radweges zugunsten der Vergrößerung von Baumscheiben. Reststücke bestehen allerdings weiterhin - manchmal auch temporär wegen vernachlässigter Grünpflege.

Gruß, Klaus
 
Ich kann mich auch nicht erinnern, mit dem recht breiten Anthrotech mal eine Stelle gefunden zu haben, an der ich mit sehr geringer Geschwindigkeit (d. h. knapp über "Standgeschwindigkeit") wirklich zu wenig lichte Breite gehabt hätte.
Es gibt hier eine Steigung, an deren kurvigem Anfang entgegenkommende Jungmütter (also am Ende des Gefälles) ihren Nachwuchs im Anhänger an mir abzustreifen versuchen.
Beim Zweirichtungs Radweg braucht es nur ein paar Kurven, gefälle im Gegenverkehr und das Ding ist nicht zumutbar (meine Definition).
(Die Einschränkung "Rennrad" ist natürlich dämlich. Man sollte das eher an der Geschwindigkeit festmachen, als an "Gewicht, Lenkerform und Felgenbreite [sic!]" )
Als "Pace" schlage ich das Niederländische Radrennen "NK Tegenwindfietsen" vor. Alles, was schneller ist, ist per Definition ein Rennrad:)

Gruß
Christoph
 
Das Urteil ist jedoch bereits ein Weilchen her und ich bin mir nicht sicher, ob sich 2010/11 die Gesetzeslage bereits in gleicher Formulierung bzgl. Mehrspurern befand. Es könnte demnach auch sein, dass diese Änderungen der Gesetzestexte erst später aufkamen.
Nein, die Formulierung steht mindestens seit der 1997er Novelle der StVO samt VwV-StVO in letzterer (und seitdem habe ich den Ausschmitt immer am Mann ... Damals hatte ich mein erstes Trike ...)
 
Gilt der seitliche Mindestabstand zu geparkten Fahrzeugen auf Radwegen eigentlich nicht? Bei Radstreifen auf der Straße ist es recht simpel, die markieren in etwa die Gefahrenzone und ich habe sie Niemandsland getauft. Wie verhält es sich bei separaten Radwegen, in der Regel auf der Beifahrerseite der geparkten Fahrzeuge? Aufschwingende Türen reichen so weit, dass selbst ein Einspurer nicht mehr ordnungsgemäß passieren kann. In Verbindung mit diesen kleinen, miesen Randsteinen zwischen Radweg und Gehsteig eine enorm erhöhte Sturzgefahr mit dem Einspurer (sofern man sich der Nutzungspflicht nicht entzieht, wappnet und auf die Fahrbahn wagt).
 
Wer zu nahe am Auto fährt und von der Tür getroffen wird bekommt zum großen Teil schuld. Man soll halt Abstand halten und langsam fahren, notfalls schieben. So die Aussage der Polizei dazu in meiner Gegend
 
Hier ist bei Schutz und Radstreifen bzw. -wegen, entweder Parkverbot oder es gibt einen zusätzlichen Raum der natürlich oft nicht eingehalten wird, damit ist der Streifen oder Weg dann unbenutzbar.
 
Moin!

Wie verhält es sich bei separaten Radwegen, in der Regel auf der Beifahrerseite der geparkten Fahrzeuge? Aufschwingende Türen reichen so weit, dass selbst ein Einspurer nicht mehr ordnungsgemäß passieren kann.

Praxisaspekte:

1.) Die Chance, daß jemand die Tür auf den Gehweg öffnet, ist sehr viel geringer, als daß jemand die Tür auf die Fahrbahn öffnet, weil die meisten Autos nur mit einer Person besetzt sind, die dann links aussteigt.
2.) Wenn man auf dem Radweg von der Tür getroffen wird, bricht man sich vielleicht alle Knochen, aber man wird wenigstens nicht auf die Fahrbahn geschleudert und von einem Lkw überfahren.
3.) Realistischerweise kann man meist auf dem Gehweg fahren, um aus der Türschlagzone rauszukommen. Die längs verlaufenden Trennsteine sind natürlich fies, da bleibt man am besten gleich auf dem Gehweg.

Ohne 3.) kann man viele innerstädtische Radwege in Hamburg komplett vergessen. Einschließlich brandneu angelegter "ERA-konformer" Radwege, die in ihrer großzügigen Gestaltung ganz neue Falschparkmöglichkeiten bieten.

Tschüs!

Hein
 
Hallo,

1.) Die Chance, daß jemand die Tür auf den Gehweg öffnet, ist sehr viel geringer, als daß jemand die Tür auf die Fahrbahn öffnet, weil die meisten Autos nur mit einer Person besetzt sind, die dann links aussteigt.

Kleiner Denkfehler: Der aussteigende Fahrer rechnet mit Kfz und ist beim Aussteigen umsichtiger als ein (ggf. führerscheinloser) Beifahrer, der nur mit Fußgängern rechnet - wenn überhaupt.

2.) Wenn man auf dem Radweg von der Tür getroffen wird, bricht man sich vielleicht alle Knochen, aber man wird wenigstens nicht auf die Fahrbahn geschleudert und von einem Lkw überfahren.

Wenn man alle Knochen gebrochen hat, verschlechtert ein drüberfahrender Lkw nicht die Überlebenschancen, sondern verschlimmert nur den Anblick für die anderen Anwesenden.

3.) Realistischerweise kann man meist auf dem Gehweg fahren, um aus der Türschlagzone rauszukommen. Die längs verlaufenden Trennsteine sind natürlich fies, da bleibt man am besten gleich auf dem Gehweg.

Das erleichtert dann auch die Klärung der Schuldfrage im Unfalle und erhöht zudem die Wahrscheinlichkeit, mit Fußgängern und aus Grundstücken ausfahrenden Kfz zusammenzustoßen.

Einschließlich brandneu angelegter "ERA-konformer" Radwege

Zeig Fotos, ich kenne nur brandneue, nicht ERA-konforme Schrottwege wie die Slalomstrecke am Jungfernstieg.

Leider kenne ich keine Urteile zu Dooringunfällen auf Radwegen direkt neben Parkstreifen, müste mal einer im Kettler nachschlagen.

Gruß, Klaus
 
Hallo,

Das wäre vielleicht mal ein Thema für einen eigenen Thread: Wie ich dank STVO-Treue sicher Fahrrad fahre ;-)

Mache ihn doch auf.

Gehwegfahren gehört sicher nicht zu den StVO-Verstößen, die die Sicherheit erhöhen. Wenn schon gegen die StVO, dann empfehle ich Fahrbahn statt Radweg.

Gruß, Klaus
 
Zurück
Oben Unten