Dooring - (Fahrrad fährt gegen öffnende Autotür)

Leider sind solche Sicherheitsfeatures, so wie der tote Winkel-Assistent bei LKW, weder Pflicht noch in Absehbarer Zeit in allen Fahrzeugen vorhanden.
Somit sollte man sich "einfach" an die Sicherheitsabstände halten..
 
Moin!

Ich fand es auch interessant, daß die Tür 1,15 m mögliche Schlagweite hatte

Hier ein Link zu einer österreichischen Untersuchung der Dooring-Thematik.

http://radkompetenz.at/1701/studie-zur-dooring-gefahr-neben-parkenden-fahrzeugen/

Dort wird die Dooring-Zone als 75 cm breit definiert, obwohl die Autoren zugeben, daß sich Türen weiter öffnen lassen.

Die Breite wird auch ab dem Strich gemessen, bis zu dem die Autos theoretisch abgestellt werden dürften - nicht von dort, wo sie in der Praxis tatsächlich stehen: Regelmäßig näher am Radstreifen als erlaubt. Die Pkw-Breite wird auch mit 2,00 m angenommen, so daß z. B. ein VW Touraeg nicht weiter als 6 cm vom Kantstein geparkt werden dürfte. Mein Fahrlehrer hat mal erklärt, daß er 30 cm OK findet, und ein Blick auf Hamburger Straßen zeigt: Je größer das Auto ist, desto weiter vom Kantstein steht es. (Das ist auch geometrisch bedingt ... bei gleicher Größe der Parklücke ist es einfacher, ein kleines Auto nah an den Kantstein zu bringen als ein großes.) Die Existenz von Lieferwagen ignoriert die Studie völlig.

Das Ergebnis der Studie ist zwar eher kritisch gegenüber Radstreifen, aber meiner Meinung nach noch nicht annähernd kritisch genug.

Tschüs!

Hein
 
Hallo Hein,

Hier ein Link zu einer österreichischen Untersuchung der Dooring-Thematik.

Schon das "Titel"-Bild ist genial, weil komplett aus dem Leben gegriffen! Linienbusfahrer überholt den Radfahrer über drei durchgezogene Linien und eine Sperrfläche! Dabei dürfte er - gemäß der nötigen 1,3 m Überholabstand wie in der Grafik weiter unten - nicht einmal überholen, wenn der Radler auf dem Streifen wäre und nicht auf der Linie.

Gruß, Klaus
 
Moin!

Schon das "Titel"-Bild ist genial, weil komplett aus dem Leben gegriffen! Linienbusfahrer überholt den Radfahrer über drei durchgezogene Linien und eine Sperrfläche!

Ja, ist mir auch sofort ins Auge gesprungen :) Aufschlußreich auch die mit Stangen gegen parkende Autos gesicherte Sperrfläche.

In Hamburg stehen routinemäßig Autos auf nicht offiziell dafür vorgesehenen Flächen neben Radstreifen (oder teils auf Radstreifen). Da hat man natürlich keine Sicherheitsabstände mehr. Das sind nicht nur ein paar Stellen - die Sicherheit der Radfahrstreifen wird nicht von den Abständen zu den Autos auf den legalen Parkplätzen dominiert, sondern von denen zu den Autos auf den illegalen "Parkplätzen", die ja meist auch noch an Verschwenkungen, Fahrbahn-/Hochbordradwegen etc. liegen, die ohnehin schon gefährlicher sind als die "freie Strecke".

Die Stadt Hamburg scheint's nicht zu interessieren. Ich sehe ja immer die gleichen Autos da stehen ... und mal ein paar Blumenkübel nachzurüsten, um den Radstreifen gegen Falschparker zu sichern, kann ja wohl nicht so viel kosten.

Tschüs!

Hein
 
Hallo,
Blumenkübel sind ja ganz nett und so, aber würde es finanziell für die Stadt nicht lukrativer sein, regelmäßig Tickets für das Falschparken auszustellen? Ich glaube auch an eine gewisse Lernfähigkeit der Autler, sobald es im Geldbeutel spürbar wird.:whistle::ROFLMAO:
LG Oliver
 
Cool, als ich in Australien War durfte man sich nichtmal kurz nackt ausziehen um seinen Neopreneanzug anzuziehen, um 5.00 Uhr morgens gab's da schon Ärger.
Das ist jetzt anscheinend erlaubt.
Mit Drohnen fliegen, fallschirmspringen und Alkohol in der Öffentlichkeit trinken an der Stelle wo das Schild steht wohl auch.
 
Ja? Mich hat die Polizei mal massiv mit einer grundlosen Anzeige belästigt. Außerdem die Nachfolgeorganisation der GEZ mit der Aufforderung, ich solle die Geräte meines angeblichen ADFC-Büro bei ihnen anmelden. Außerdem belästigen mich ständig Fahrzeugführer, die zu eng überholen, drängeln, herumhupen und mich blenden.

Gruß, Klaus
 
Hallo zusammen,

ich grabe diesen Faden hier mal aus, weil ein aktuelles Urteil hier passt:
Seitenabstand zu parkenden Autos

Das OLG Celle urteilte, dass - je nach örtlichen Gegebenheiten - ein Seitenabstand von mehr als 50 cm (Gullydeckel) zum parkenden Auto ausreicht, um keine Mitschuld für das Fahren gegen die "sich öffnende" (= aufgestoßene) Autotüre zu haben.

Gruß, Klaus
 
@Klaus d.L. : Klasse. Dann hat man zwar keine Mitschuld (kann das also nicht mehr als Grund vorgeben mind. 1,5m Abstand zu parkenden Autos zu halten) am Unfall, liegt aber dennoch im Krankenhaus...
 
Wieso? Bist Du 1,5 m weg und jemand will Dir Böses, argumentierst Du mit einem entsprechendem Urteil (Gibt es eines, dass dermaßen viel Abstand vorschreibt?).
Bist du näher dran, aber immer noch einen halben Meter weg, argumentierst Du gemäß des Urteils aus Celle.
 
Und was ist, wenn der benutzungspflichtige, aber zu schmale Radweg diesen Seitenabstand gar nicht zuläßt? /Wie hier in der Straße, an der ich wohne)
 
Und was ist, wenn der benutzungspflichtige, aber zu schmale Radweg diesen Seitenabstand gar nicht zuläßt? /Wie hier in der Straße, an der ich wohne)
Ich denke, dass der Radweg dann unbenutzbar ist. Aus meiner Sicht ist das das Gleiche, als wenn dort Müll rumliegt oder der Radweg vereist ist. Dann kann ich da nicht fahren.
 
Da fahre ich natürlich auch nicht, besonders, weil die Straße eh Temp 30 hat.

Aber da fahren trotzdem immer noch genügend Leute rum.
 
Unter Seitenabstand gibt es auch das passende Urteil, dass bei weniger als 1 m eine Mitschuld besteht:
"Ein Sicherheitsabstand von 80 bis 90 cm von parkenden Kraftfahrzeugen ist nicht ausreichend. Der auf Schadensersatz klagende Radfahrer musste sich ein Mitverschulden von 35 % anrechnen lassen, weil er nicht mindestens 1 m Abstand vom parkenden Fahrzeug hielt."
Die Langfassung habe ich aber nicht durchgelesen ...
 
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