Hallo,
Falträder gelten ja in D als Handgepäck und werden kostenlos transportiert. Früher musste man sie dazu einpacken, inzwischen nicht mehr.
Gruß, Klaus
ja schon, aber die Reglung ist eigentlich für Zweiräder gedacht...
Der Transport von dreirädrigen Fahrrädern oder Tandems wird, je nach Zugkategoriem oft explizit ausgeschlossen oder es wird zB der Doppelte Fahrpreis verlangt.
Dass man auch ein Dreirad falten kann, ist den Bahngeselschaften halt nicht bewusst.
Da ein gefaltetes Tike auch unter einer Blachen doch immer noch ein zimmlich grosses Paket ist, und man die Räder auch irgend wie sieht, und ich den Unwillen der Schaffner nicht weiter provozieren will, löse ich jeweils ein Velofahrschein.
Viel wichtiger als die Frage des Fahrscheins ist aus meiner Erfahrung die Frage, ob man ein geflatetes Trike in Wagen vernüpftig verstauen kann. Nicht mögen Schaffner (und Mitreisende) weniger, als Gegenstände die den Durchgang (Fluchwege) versperen oder nur mühsam ein und ausgeladen werden können.
Im EC Zug der SBB Zürich-Hamburg zB passen gefaltete Trikes nicht in die reservierungspfkichtigen Standplätze, oder mann müsste gelich zwei Plätze reservieren. Dafür haben diese Züge an der entgegengesetzten Wagenseite im Vorraum genügend Platz für Gepäck um das gefaltete Trike unter zu bringen, wenn man den ganzen Vorraum für sich hat...
Damit will ich hervorheben, dass man sich vor der Reise auch genau umschauen muss, mit was für Wagenmaterial man reisen wird.
Übirgens, die SNCF schreibt sogar explizit, dass nur Gegenstände mit genommen werden dürfen, die von einer Person "einfach" getragen werden können.
Trotzdem hab ich mal mein Trike ohne Probleme Nime in die Schweiz tranportieren können (aber nicht im TGV).