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Ist das so?
Ich glaube, @Lenneschlumpf meint, ein motorisierter Carla Cargo am Pedelec ist nicht legal. Und das dürfte wohl so stimmen, denn die Antriebsleistung de Gespannes ist dann mit mit zwei mal 250 Watt zu hoch.
Wobei das eigentlich Quark ist, denn Carla Cargo ist kein Schubanhänger, sondern er kann eigentlich nur sich selber antreiben. Beim Versuch zu Schieben, würde sich der Antrieb abregeln und die Auflaufbremse greifen.
Aber der Gesetzgeber sieht das wahrscheinlich im Zweifelsfalle anders und betrachtet Carla Cargo als Schubanhänger.