@K0nsch
a)
Ob ein Vorfahrtsrecht jenseits bestimmter Grenzen geschwindigkeitsabhängig sein kann? Also ob der (hypothetisch mögliche) 400km/h-Fahrer mehr Rechte als der 200km/h-Fahrer hätte, weil ersterer bremsen müsste, wo es letzterer nicht muss, wenn jemand (
nicht ich!) 500m vor ihm auf die linke Spur wechselt...
b)
Ob der zumutbare Verantwortungsbereich der Rückspiegelanalyse endlos sein kann? Also ob es zur Grundanforderung an jeden Führerscheininhaber gehört, alle technisch machbaren Geschwindigkeiten in 500m Entfernung (?) im Rückspiegel sicher zwischen anderen Verkehrseinflüssen differenzieren zu können.
c)
Wie Teilschuldverhältnisse aussehen, wenn 2 Regelverletzung in bedingtem Widerspruch zueinander stehen? Also wenn richtgeschwindigkeitsorientierte Sicherheitsabstände beim Ausscheren, Abbiegen erst durch die massive Geschwindigkeitsüberhöhung eines anderen überhaupt zu "Fehlverhalten" werden etc. (Dazu werd ich mal das Grüneberg-Buch konsultieren, wenn ich Zeit hab...)
Kurzum: gelten a) Vorfahrtsraum, b) Sorgfaltspflicht und c) Schuldigkeit potentiell endlos, oder gibt es Obergrenzen (oh, ein Unwort).