STVO – Maximale Differenzgeschwindigkeit beim Überholen (?)

Also, nach @yuriko 's Link gab es 40% Schuld fürs 200 fahren und 60% fürs Vorfahrt nehmen durch Spurwechsel. Die allgemeingültige mathematische Formel dazu musst Du selbst aufstellen. Begründet wird dies mit der gegenüber der Richtgeschwindigkeit erhöhten Betriebsgefahr. Die Geschwindigkeit des anderen wurde nicht erwähnt. Beim Einfahren auf die Autobahn wäre er mit 60 genausoweit weg von der Richtgeschwindigkeit gewesen.

Was Dir die Betrachtung als Radfahrer bringt? Keine Ahnung. Ich sags mal mit Wulf Kraneis: "Geschwindigkeit bringt Sicherheit." Je mehr Du mitschwimmst desto weniger wirst Du überholt.
 
@yuriko - Danke! Das ist die längere Zusammenfassung dessen, was auch Felix schon zitiert hatte. Gut ist der Link zu dem Buch von Grüneberg:
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/GruenebergHdb_11/cont/GruenebergHdb.glA.htm
Da gibt es zumindest in der Kapitelgliederung eine Staffelung nach prozentualer Geschwindigkeitsübertretung des Vorfahrtsberechtigten.
Auch sonst wäre das ggfs. mal ne lohnenswerte Lektüre für alle anderen Verkehrsbegegnungen zwischen KFZ-Rad, Rad-Rad, Rad-Fuß etc.
Es scheint ja den Stand der jurisitschen STVO-Nachinterpretation fassen zu wollen.

@Gear7Lover - dem Wulf-Spruch kann ich durchaus zustimmen, weshalb ich ja auch schnelle Räder fahren will. Nur ob du mit 20 oder 30 am leichten Anstieg hängst, ist dem 100er gleich. Ich würd ja gern zum eigenen Sicherheitsgewinn nen 45er Motor einbauen, aber... anderes Thema.
 
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Du könntest Velomobil fahren, dann stören die schnelleren Fahrzeuge nicht so!
 
@bike_slow : Wenn ich solche "Elefantenrollschuhe" auch mal auf der AB sehen würde. Meistens fahren dort LKW, Kleintransporter oder (links) BMW,Audi,VW (ab Golf), usw.
Die Wagen die du genannt hast, werden als "Stadtauto" beworben und so auch gefahren. Wenn man hin und wieder mal auf die Autobahn muss, dann wird der größere Wagen oder Motorisierung genommen.

Dann fährst du in einer anderen Realität Autobahn. Es fahren sehr viele Klein-, Kompaktfahrzeuge, insbesondere in Ballungsgebieten auf Autobahnen. Ich selber fahre zum Beispiel alle zwei Wochen quer durch die Bundesrepublik. In einem Ford Fiesta. Meistens gemütlich zwischen 110 bis 120.

Übrigens können die Meisten Fahrzeuge in Deutschland wenn überhaupt gerade einmal 180 fahren. Viele große Fahrzeuge wie der C-MAX oder Mondeo sind tlw. nicht schneller als 190, weil nicht alle sich eine zwei Liter-Maschine holen.

Was das Thema angeht schaust du einfach zu sehr mit Scheuklappen auf die Szenerie

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@BuS velomo
Steffen rechtlich gilt folgende Situation. Du hast egal, ob beim Abbiegen oder Fahrstreifenwechsel, darauf zu achten, dass wegen dir keiner Bremsen muss. Selbst wenn der Andere bei Tempolimit 100 mit 180 fährt darfst du nicht wechseln oder abbiegen.

Klar zivilrechtlich bekommt der Andere eine Mitschuld aber da ist der Unfall schon passiert. Wenn man merkt, dass man auf einen LKW aufläuft, dann schert man entweder frühzeitig aus, oder nimmt den Fuß vom Gas um den Anderen vorbeizulassen.
 
@Konsch : Du fährst ja auch dort, wo allein schon die Ausfüllung der Autobahn die Geschwindigkeit drosselt.
Grade hier in der Gegend haben wir "freie Fahrt für freie Bürger". Da wird Nachts dann auch gern mal mit 250+ im freier Spurwahl über die AB geknallt. Hier ist halt einfach weniger los.

Und zu den "auch wenn er 180 fährt musst du...", warum wird das bei Radfahrern anders ausgelegt? Wenn ein Radfahrer über einen kombinierten Geh/Radweg rast (25km/h, nicht 180) und ein Fußgänger auf seine Fahrbahn torkelt ohne zu schauen, hat der Radfahrer die volle SChuld. Ach bei getrennten Geh/Radwegen! Interessanterweise ist in der Autowelt dann alles umgedreht.
 
@Jack-Lee Du vermischt gerade zwei Themen.

Und du solltest eigentlich Wissen, dass ich genau dort wohne, wo es drei Autobahnen und eine Bundesstraße gibt die nicht Tempolimit beschränkt sind. Die A81 (Singen -> Stuttgart), A96 (Lindau -> Memmingen), A98 (Stockach -> Singen) und B33 (Konstanz -> Singen). Diese sind die meiste Zeit nicht durch die Ausfüllung gedrosselt.

Die schweizer Raserszene trifft sich nicht ohne Grund hier. Denn hier kann man zu dritt oder viert, nach dem Motto "Standstreifen nutzen nur die Dummen nicht", nebeneinander Rennen fahren. Das das komplett bekloppt ist stell ich doch garnicht in Frage. Aber die Meisten fahren zwischen 110 und 150 über die Bahn.


Das ich diese Rechtssprechung diesbezüglich ****** finde muss ich dir nicht unbedingt sagen, oder? Ich glaub dazu kennst du mich zu lange. Aber das ist ein komplett Thread-Fremdes Thema...
 
@K0nsch - du bist der gefühlt 20. der mich über meine Pflichten zur Vorfahrtsgewährung und Unfallvermeidung aufklärt. Und ich formuliere zum gefühlt 30. mal, dass sich meine juristischen Fragen jenseits dieser simplen Überlebensratschläge stellen:

a) Ob ein Vorfahrtsrecht jenseits bestimmter Grenzen geschwindigkeitsabhängig sein kann? Also ob der (hypothetisch mögliche) 400km/h-Fahrer mehr Rechte als der 200km/h-Fahrer hätte, weil ersterer bremsen müsste, wo es letzterer nicht muss, wenn jemand (nicht ich!) 500m vor ihm auf die linke Spur wechselt...
b) Ob der zumutbare Verantwortungsbereich der Rückspiegelanalyse endlos sein kann? Also ob es zur Grundanforderung an jeden Führerscheininhaber gehört, alle technisch machbaren Geschwindigkeiten in 500m Entfernung (?) im Rückspiegel sicher zwischen anderen Verkehrseinflüssen differenzieren zu können.
c) Wie Teilschuldverhältnisse aussehen, wenn 2 Regelverletzung in bedingtem Widerspruch zueinander stehen? Also wenn richtgeschwindigkeitsorientierte Sicherheitsabstände beim Ausscheren, Abbiegen erst durch die massive Geschwindigkeitsüberhöhung eines anderen überhaupt zu "Fehlverhalten" werden etc. (Dazu werd ich mal das Grüneberg-Buch konsultieren, wenn ich Zeit hab...)

Kurzum: gelten a) Vorfahrtsraum, b) Sorgfaltspflicht und c) Schuldigkeit potentiell endlos, oder gibt es Obergrenzen (oh, ein Unwort).

VG Steffen

PS: ... der heute auf einer ~6m breiten, untergeordneten Landstraße von einem KFZ schnell noch überholt wurde, was nur gut ging, weil der Gegenverkehr freundlicherweise die Vollbremsung übernahm.
 
du bist der gefühlt 20. der mich über meine Pflichten zur Vorfahrtsgewährung und Unfallvermeidung aufklärt

Steffen, gib auf. Die wenigsten Menschen sind in der Lage, ein und dieselbe Sache gleichzeitig aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, also den Standpunkt zu wechseln. Oder von einem konkreten Fall auf die allgemeine Betrachtung zu wechseln.... ganz zu schweigen von der Fähigkeit, aus rationalen Erwägungen heraus einen Standpunkt einzunehmen, der den eigenen, persönlichen Interessen zuwiderläuft.

Hab mir oft eine blutige Nase geholt wenn ich mal Advocatus Diaboli spielte, weil sonst gar keine ausgewogene Diskussion losläuft. Auch das wird nicht erkannt und geschätzt, sondern sofort persönlich genommen. Auch die soo nützlichen, nur scheinbar absurd wirkenden ! Grenzwertbetrachtungen kommen meistens nicht so an, wie sie gemeint sind. Inzwischen mach ich mir stattdessen ein Bierchen auf :)
 
a) Ob ein Vorfahrtsrecht jenseits bestimmter Grenzen geschwindigkeitsabhängig sein kann? Also ob der (hypothetisch mögliche) 400km/h-Fahrer mehr Rechte als der 200km/h-Fahrer hätte, weil ersterer bremsen müsste, wo es letzterer nicht muss, wenn jemand (nicht ich!) 500m vor ihm auf die linke Spur wechselt...
Nein, der hat die gleichen Rechte, braucht nur mehr Platz!

b) Ob der zumutbare Verantwortungsbereich der Rückspiegelanalyse endlos sein kann? Also ob es zur Grundanforderung an jeden Führerscheininhaber gehört, alle technisch machbaren Geschwindigkeiten in 500m Entfernung (?) im Rückspiegel sicher zwischen anderen Verkehrseinflüssen differenzieren zu können.
Er muss es zumindest versuchen und im Zweifel kann er eben nicht die Spur wechseln, auf keinen Fall ist es jedenfalls so:

c) Wie Teilschuldverhältnisse aussehen, wenn 2 Regelverletzung in bedingtem Widerspruch zueinander stehen? Also wenn richtgeschwindigkeitsorientierte Sicherheitsabstände beim Ausscheren, Abbiegen erst durch die massive Geschwindigkeitsüberhöhung eines anderen überhaupt zu "Fehlverhalten" werden etc.
Wer Sicherheitsabstände an irgendeiner Geschwindigkeit festmacht ohne auf die tatsächlichen Geschwindigkeiten zu achten ist ungeeignet für den Straßenverkehr! In dem Beispiel:

Überholen auf der unlimitierten 3-spurigen Autobahn: Vor mir Elefantenrennen, ich mit ~120, von hinten ein typischer, schwarzer Audi mit geschätzten >200km/h. Ich beginne vielleicht 200m vor ihm meinen Überholvorgang, was bei seinem Tempo natürlich ne Vollbremsung erfordert...
Wenn das ein Fehler von dir war weil du seine Geschwindigkeit falsch eingeschätzt hast wäre es vermutlich ein Bußgeld für dich, eventuell eine Strafanzeige wegen Gefährdung, aber dafür müsste eigentlich mehr passiert sein.
Wäre es zu einem Unfall gekommen hätte man wohl festgestellt dass ein schneller PKW die Betriebsgefahr erhöht und die Haftung aufgeteilt, auch wenn du ganz klar der Unfallverursacher gewesen wärst (vermutlich Gefährdung mit Unfallfolge von deiner Seite).

Wenn du die Geschwindigkeit aber einschätzen konntest und rausgezogen bist weil du der Meinung bist du musst nur auf Fahrzeuge Rücksicht nehmen die unter 130km/h fahren gibt es auf jeden Fall ein Strafverfahren und du müsstest für den kompletten Schaden aufkommen.
 
Aber komisch das man als Autofahrer scheinbar nicht auf: "Die eigene Freiheit endet da, wo die der anderen beginnt" achten muss.
Als Radfahrer werden mir keine 10m² Verkehrsfläche gegönnt, als PKW Fahrer darf ich 200m² einnehmen. Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür?

Zudem dürften hier im Thread die allerwenigsten ein 500m weit entfertes Auto via Blick in den Spiegel von der Geschwindigkeit so einschätzen können, damit sie sagen können das derjenige 180 oder 250 fährt. Außer man guckt da ewig nach hinten. Was wiederrum verkehrsgefährdend ist für den restlichen Verkehr, da man nicht mehr auf die vor einem liegende Fahrbahn schaut.
 
via Blick in den Spiegel von der Geschwindigkeit so einschätzen
Für die, die es nicht können lernt man in der Fahrschule: Spiegel-Schulterblick-Blinker-Spiegel-Schulterblick-Spurwechsel. Wenn es zwischen erstem und zweitem Blick viel grösser geworden ist sollte man den letzten Schritt vorläufig bleiben lassen. Ich weiss, dass die Prozedur gerne abgekürzt wird, ist aber auf Dauer nicht gesund.
das derjenige 180 oder 250 fährt
Wenn Du 180 fährst kannst Du das sehr gut unterscheiden :p
Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür?
Z.B. die StVO?
 
Ich versuche zu verstehen.

ich fahre 100km/ 27m die sec.
der andere 200km/h 55m die sec.

Der schnelle ist 500m weit weg. Bis der ohne Tempoverzögerung bei mir ist, würde ich stehen, vergehen 9sec.
Ich bewege mich in 9 sec aber gut 250m. Also braucht er in Wirklichkeit gut 14 sec.
Wenn er kurz vom Gas geht und ich die Richtgeschwindigkeit von 130 anpeile entspannt sich das noch mehr.
Ich kann gar kein Problem erkennen?
Hab ich mich verrechnet?

Ich selber hab als Beifahrer erst einmal eine brenzlige Situation erlebt die der geschilderten Problemlage in etwa entspricht. Wir fuhren damals aber schon mit 130 links und haben nicht erst eingescherrt. Von hinten kam ein Motorradfahrer, mit deutlichem Geschwindigeitsüberschuss, offensichtlich ohne Absicht der Temporeduzierung und überholte in 3. Reihe. Das richtige Problem war dann aber der zweite Motorradfahrer der dem Ersten noch folgte. Ich hatte das rechtzeitig mitgekriegt und habe meiner Frau noch sagen können, sie solle, ohne sich zu erschrecken, einfach stur geradeaus fahren Tendenz eher rechts ... hat, Gott sei dank, geklappt.

Ich teil die Meinung von Patrik, dass die Autos tendenziell schneller fahren als früher und dass das ein wichtiges Verkaufsargument ist. Ich bin noch 18?PS Ente gefahren. Mein Mini mit 64PS war damals schon ne Ansage. 180 hat der nur im freien Fall erreicht. Bei 14o hat man freiwillig aufgehört, weil man Angst hatte das gleich die Ventile durch die Motorhaube schießen.

Wenn man in der Samstagsausgabe der WN die Autobesprechungen liest, gibt es keinen Artikel der die PS und die Geschwindigkeit nicht thematisiert . Ein Prius wird regelmäßig als lahme Ente beschrieben, den man nur mit heulendem Motor auf 160 bringt. Das stimmt ja sogar, aber das ist eben das Konzept eines sparsameren Autos. Das ich und viele hier Schreibenden genau damit und mit ihrem C1 kein Statusproblem haben ist leider kein gesellschaftlicher Konsens.

Smart hat eine Umfrage vor Produktion gestartet. 1000€ Mehrpreis für Sparsamkeit (1l/100lm weniger) oder für Luxus. Ratet was die Leute gewählt haben.
 
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Und da auch alles unter 7l/100km (also dem knapp 35fachen Energieverbrauch eines VMs) als super sparsam gilt, wird halt wieder soviel Luxus, Speed und PS oben draufgepackt, das man ja nicht drunter fällt.
Seit Jahren sind 6-8l/100km schon als total super in den Köpfen, obwohl man auch 3l realisieren könnte. Sind zwar "nur" 3-4l/100km unterschied, aber man kann auch sagen: Mit einmal tanken kann ich doppelt so weit fahren, bzw. muss nur halb sooft tanken.

Aber lieber ne 4 Zonen-Klimaautomatik (wtf? Auf 2m³ ohne Trennwand versuchen 4 Temperaturen einzustellen? klappt sicher..), 0-100km/h in 5sec (Das geilste Argument ist dabei: Das dient der Sicherheit! Denn bei schwach motorisierten Fahrzeugen kann es beim überholen ja schnell eng werden), usw.
 
Ich kann gar kein Problem erkennen?
Hab ich mich verrechnet?
Der Autofahrer weigert sich vom Gas zu gehen, bis er wirklich die Vollbremsung machen muss, schon hat er die beschriebene Situation selbst herbeigeführt und kann sich aufregen.
Ich hatte mal die Situation, daß ich mit Tachoanzeige 130 km/h drei LKW mit Anhänger mit "Sicherheits"abstand untereinander von 10-15 m überholt habe. Als ich den ersten hatte, kam aus der Kurve hinter mir ein Porsche an, der dann 200 m hinter mir zu bremsen anfing und schwer am Wackeln war dabei. Dann setzte er sich gefühlte 50 cm hinter mein Kennzeichen und machte den Scheibenwischer. Er hatte ja ein paar Sekunden Zeit, bis ich den dritten LKW auch noch überholt hatte. Wie kann ich es nur wagen, auf der freien Autobahn LKW zu überholen mit nur 130 km/h? :rolleyes:

Gruß,

Tim
 
ich fahre 100km/ 27m die sec.
der andere 200km/h 55m die sec.
[...]Also braucht er in Wirklichkeit gut 14 sec.
Da ist nix verrechnet, Du hast da völlig recht. Ich hatte selber eine zwar relativ kurze aber intensieve Highspeed-outophase im Leben, bin da regelmäßig 200-240km/h gefahren und kann das Problem von Deinen Vorschreibern skizzierte Problem aber sowas von überhauptnicht nachvollziehen. Wenn man so schnell fährt, dann fährt man doch schon im Eigeninteresse maximal vorrausschauend und nimmt beim kleinsten Anzeichen, dass es eng werden könnte den Fuß vom Gas. Wenn wirklich 500m Abstand auf einen mit ca. 100-130km/h Vorrausfahrenden da sind (das ist so der Abstand bei dem man selber als Hinterherfahrender die Geschwindigkeitsdifferenz überhaupt erst mal bewusst wahrnimmt), dann reicht einfaches vom Gas gehen und ggf. leichtes Bremsen. Bei 200m ist es natürlich schon läßtig, da muss man auf die Bremse - aber an sich immer noch überhaupt kein Problem, man hat ja 5-7 Sekunden Zeit dafür, man könnte mit einer Vollbremsung bei ca. 120-150m Bremsweg ja sogar noch locker stehen(!) bleiben. Um sicher ohne Unterschreiten des Mindestabstands auf die nötigen < 30m/s herunterzubremsen reicht aber schon eine Bremsverzögerung von deutlich unter 0,5g. Und ja - die Leute fahren einem regelmäßig mit so einem Abstand in die Fahrspur, das ist blöd und vermutlich illegal, aber definitiv nicht überraschend. Wer damit nicht rechnet, sollte nicht so schnell fahren.
Wenn das in den genannten Situationen (Abstand 200-500m) eng wird, dann liegt das zu 100% an:
Der Autofahrer weigert sich vom Gas zu gehen, bis er wirklich die Vollbremsung machen muss, schon hat er die beschriebene Situation selbst herbeigeführt und kann sich aufregen.
Hat sich bei mir nach ein paar Jahren aber gelegt, irgendwann ist mir halt ein Licht aufgegangen, wie blödsinnig das eigentlich ist...
 
@K0nsch
a) Ob ein Vorfahrtsrecht jenseits bestimmter Grenzen geschwindigkeitsabhängig sein kann? Also ob der (hypothetisch mögliche) 400km/h-Fahrer mehr Rechte als der 200km/h-Fahrer hätte, weil ersterer bremsen müsste, wo es letzterer nicht muss, wenn jemand (nicht ich!) 500m vor ihm auf die linke Spur wechselt...
b) Ob der zumutbare Verantwortungsbereich der Rückspiegelanalyse endlos sein kann? Also ob es zur Grundanforderung an jeden Führerscheininhaber gehört, alle technisch machbaren Geschwindigkeiten in 500m Entfernung (?) im Rückspiegel sicher zwischen anderen Verkehrseinflüssen differenzieren zu können.
c) Wie Teilschuldverhältnisse aussehen, wenn 2 Regelverletzung in bedingtem Widerspruch zueinander stehen? Also wenn richtgeschwindigkeitsorientierte Sicherheitsabstände beim Ausscheren, Abbiegen erst durch die massive Geschwindigkeitsüberhöhung eines anderen überhaupt zu "Fehlverhalten" werden etc. (Dazu werd ich mal das Grüneberg-Buch konsultieren, wenn ich Zeit hab...)

Kurzum: gelten a) Vorfahrtsraum, b) Sorgfaltspflicht und c) Schuldigkeit potentiell endlos, oder gibt es Obergrenzen (oh, ein Unwort).
Ich bin leider kein Jurist...ich fürchte aber in Räumen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht rechtsfreier Raum. Anders als in Frankreich oder Skandinavien wo bei 130 km/h (+/- 10 km/h) generell Schluss ist. Es gibt aber immer wieder die Bemerkung der angemessenen Geschwindigkeit...die ja auf Radwegen 15 km/h sein soll...und bei schlechten Radwegen auf tiefer definiert wird (immer nach dem Unfall). 40 km/h auf innerstätischen Radwegen finde ich z.B. absolut unangemessen (Auf außerstätischen Radwegen geht es ja auch zumeist nicht ohne einen Unfall zu haben ...ohne weitere Beteiligung)
Wer auf der Autobahn gefahren ist weiss mit langsamen PKW (150 km/h) wie schwierig es ist die 250 km Raser einzuschätzen. Wenn man auf jeden Rücksicht nimmt, dann kann man es teilweise völlig vergessen den Überholvorgang überhaupt zu starten.
Wenn man aber mal mit 250 km/h über die AB gebügelt ist weiss man wie schnell Hindernisse (auch Stehende) plötzlich verdammt nah sind. ...besonders wenn die automatische Geschwindigkeitsregelung eingerastet ist und die Füße bequem ausgestreckt sind. Und der Reiz HH-Berlin in 1,5 Stunden zu bewältigen ist schon ganz schön stark..wenn man denn schon so ein Auto hat.
M. E. sind diese Geschwindigkeiten überhaupt nicht handlebar...auch aus energetischen Gründen. Ein so schnelles KFZ hat die Energie einer Bombe...und entfaltet diese auch wenn es in ein Stauende rast...in unser gesellschaft wird so vieles verboten und verhindert aus "Sicherheitsgründen" aber diese Bomben, die auch oft genug schon hoch gegengen sind, werden nicht mal angedacht...aber Problembär Bruno wird erschossen weil er rein hyphothetisch jemanden mal verletzen könnte....was soll ich sagen? Korruption Live=Rechtsfreier Raum !!
Nach allen Tatsachen und Regeln der Vernunft müssten Autos schon ab Werk bei ca 130 km/h abgeriegelt werden....ja sogar, mit der heutigen technik, bereichspezifisch unterschiedlich.z.B .innerstätisch auf 30..um Schulen auf 15 etc. Natürlich gibt es dann keine Einnahmen durch Blitzer mehr...und Mr. Reich Professional hat im Tesla das Gefühl das er doch ein normaler Mensch ist ..und klagt umgehend auf seine persönliche Freiheit besser zu sein.

:) Im Spiegel forum würden mir jetzt 1-2 Bayern (komisch, ist aber so... Audi-Manager?) vorwerfen Paragraf 1 der Menschenrechte zu verletzen und den Nazis nahe zu stehen.
 
Und dieser letzterer Spielraum schwindet mit steigender Differenzgeschwindigkeit.
Ich war heut mal wieder mit dem Auto unterwegs, da ist mir aufgefallen, dass zwischen mit und dem Gegenverkehr auf der Landstraße vielleicht 2m Abstand liegen, bei einer Differenzgeschwindigkeit von bis zu 200km/h. Trotzdem fährt jeder völlig entspannt seiner Wege weil er davon ausgeht, dass der jeweils Andere keinen Mist baut. Warum fällt uns das bei Verkehr, der in der gleichen Richtung fährt so viel schwerer? Vielleicht, weil er von hinten kommt und uns das instinktiv unheimlich ist?
 
Das ist ein verbreiteter Irrtum der Volkswirte, dass leistungsfähige Infrastrukturen gut für die Wirtschaft wären. Ab sofort gilt 300km/h für Linienflugzeuge, 100 für europäische Hochgeschwindigkeitszüge, 70 für Autos, 10 für Fahrräder und 2km/h für Fussgänger. Was soll die ganze Raserei auch immer. Warum mit 20 km/h Rambo-Radeln, wenn es doch mit 10 viel sicherer ist.

Schliesslich beruhen alle Unfälle auf überhöhter Geschwindigkeit. Oder wann hat es das letze Mal einen Unfall zwischen 2 stehenden Radlern gegeben? ... Na? ... Eben!
 
Das ist ein verbreiteter Irrtum der Volkswirte, dass leistungsfähige Infrastrukturen gut für die Wirtschaft wären. Ab sofort gilt 300km/h für Linienflugzeuge, 100 für europäische Hochgeschwindigkeitszüge, 70 für Autos, 10 für Fahrräder und 2km/h für Fussgänger. Was soll die ganze Raserei auch immer. Warum mit 20 km/h Rambo-Radeln, wenn es doch mit 10 viel sicherer ist.

Schliesslich beruhen alle Unfälle auf überhöhter Geschwindigkeit. Oder wann hat es das letze Mal einen Unfall zwischen 2 stehenden Radlern gegeben? ... Na? ... Eben!

Na da wird gern Höchstgeschwindigkeit mit Durchschnittsgeschwindigkeit vermischt. Ein hohe Durchschnittsgeschwindigkeit ist schon nett.
In Frankreich habe ich aber regelmäßig eine deutlich zweistellig höhere Durchnittgeschwindigkeit als in D ... und das sogar noch mit weniger Stress, trotz Geschwindigkeitsbeschränkungen;).

Die Durchschnittsgeschwindigkeit ist aber nicht so leicht zu steigern wie die Höchstgeschwindigkeit. Das hat wohl jeder hier schon mal beim Radfahren erlebt. Kurz mal ne 5 vorn heißt noch lange nicht das der Schnitt auch ähnlich hoch ausfällt. Und den Schnitt mal eben von 34 auf 35 zu heben kann ne echte Herausforderung werden.
 
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