Aufkleber auf Velomobil - zulässig?

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Hallo miteinander,

ich habe überlegt hinten am Mango einen umrahmten Aufkleber mit dem Text

HPV
Mango
Nr.XYZ

anzubringen.

Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob das zulässig ist, da das in Design und Abmaßen einem Versicherungszeichen doch recht ähnlich ist. Ich möchte mich nicht des Kennzeichenmissbrauchs schuldig machen.
Laut Straßenverkehrsordnung §22 scheint dieser Tatbestand allerdings nur bei KFZ relevant zu sein.

Habt Ihr dazu Erfahrungen oder seid bestenfalls sogar vom Fach und wisst es genau?
 
Wenn Du wirklich Mist baust, kann man beim Hersteller den Kaeufer erfragen. Das ist vor kurzem einem Bekannten aus Belgien so ergangen. Und da gilt die Halterhaftung auch im fliessenden Verkehr, und auch bei Fahrraedern.
Gruss, Christoph
 
Es gibt von der "No Oil" Bewegung Klebeschilder, von denen eines in Größe, Schrifttype und Textverteilung einem Versicherungskennzeichen sehr ähnlich ist. Diese Aufkleber werden auf der Spezi kostenlos verteilt und ich nehme an, die dafür Verantwortlichen haben sich vorher schlau gemacht, was rechtlich geht und was nicht: Es könnte ja auch mal ein Jurist oder Ordnungshüter als Privatperson am Stand vorbeikommen und entsprechende Fragen stellen.
Dahingehend nehme ich an, dass Du auch nicht belangt werden kannst.
Gegen die Schilder "Schadstoffklasse unendlich", auf denen eine Lemniskate ("liegende Acht") als Klassenkennzeichung verwendet wird und die ich schon auf VM gesehen habe, hat bisher auch niemand was gesagt.

Grüße, Martin
 
Wenn Du wirklich Mist baust, kann man beim Hersteller den Kaeufer erfragen. Das ist vor kurzem einem Bekannten aus Belgien so ergangen. Und da gilt die Halterhaftung auch im fliessenden Verkehr, und auch bei Fahrraedern.
Gruss, Christoph

Für Deutschland ist das allerdings völliger Blödsinn. Ob man sich generell eine Gefallen damit tut, sich wiedererkennbar zu machen, steht auf einem anderen Blatt.
 
Ich habe so ein Aufkleber hinten auf's Quest. auch Kennzeichen Größe schon 3 Jahre und noch nie Probleme gehabt.
 

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Bis jetzt hatte ich noch keine Probleme.
Ich war auch schon in einer Polizeikontrolle, weil ich nicht auf dem Radweg fuhr.
Es gab keine Beanstandung mit den Schild.
Als der Polizist um mein Fahrzeug ging, sagte er ironisch:
"Nach Führerschein und Kraftfahrzeugschein brauche ich sie ja nicht zu fragen."

Ich habe den Eindruck, dass das Schild beim Befahren der Straße statt des Radweges auf die Entfernung als echt angesehen wird.
Bis jetzt hatte ich noch keine "Anhuper".
 
Ebenfalls 2 Jahre ein 'Kennzeichen' hinten drauf gehabt: STRA-DA 157. Aufgemacht als ein Saisonkennzeichen mit Monaten 1-12. Es ist mittlerweile leider abgefallen, aber ich werde mir Ersatz beschaffen.
Ich wurde nie angehalten und damit auch nie beanstandet. §22 StVG gilt nur für KFZ. Und selbst da ist eine "rechtswidriger Absicht" nötig.
 
§22 StVG gilt nur für KFZ. Und selbst da ist eine "rechtswidriger Absicht" nötig.
An der Uni Stuttgart stand sowas auf dem Parkplatz, der regelmäßig vom Ordnungsamt durchkämmt wurde. Allerdings war die Beschriftung "POZILEI" und das Blaulicht fehlte. Der hatte nie Probleme, im Gegensatz zum Kollegen, der keine Zeit für die Handbremseneinstellung am Jaguar hatte und deswegen der TÜV überfällig war. Und das, wo er die Plakette schon dicht an die Hecke geparkt hatte. Teuer war nicht die Gebühr fürs TÜV-Überziehen, sondern daß sie ihm nur 2 Wochen Zeit gegeben hatten zur Vorführung. Damit musste ers in der Werkstatt reparieren lassen...

Gruß,

Tim
 
Ich habe vor bei www.aufkleberdealer.de ein Motiv für die Seite des Quests zu kaufen. Vorschlag... Dort bekam ich folgenden Hinweis:
Die Folien Farbe "Chrom glanz" ist aufgrund Ihrer Reflexionen nicht im Bereich der StVo. zulässig.
Ist das richtig? Müsste das dann nicht auch für andere reflektierende Folien zB die von 3M gelten? Oder glänzt die Chrom so stark, dass es zu störenden Spiegel-Effekten kommt?

In Belgien fährt gefühlt jedes dritte Fahrrad mit diesen "wieder ein Auto weniger" Aufkleber rum, stört niemand, sieht aber auch nicht aus wie ein Nummernschild.
2015-4-19%2B2.jpg
 
Bis jetzt hatte ich noch keine Probleme.
Ich war auch schon in einer Polizeikontrolle, weil ich nicht auf dem Radweg fuhr.
Es gab keine Beanstandung mit den Schild.

Das wäre auch echt schräg, wenn man wegen einer Beschriftung auf weißem Hintergrund mit Rahmen drumherum rechtliche Probleme bekommt. Die Polizei sieht eh sofort, dass es sich hierbei nicht um ein Kennzeichen handelt. Du hast Sie ja eher darauf aufmerksam gemacht, dass Du ein nicht-motorisiertes Fahrrad hast :).

Ich würde mir zwar nicht unbedingt kein Schild dranbasteln, dass einem Versicherungskennzeichen oder KFZ Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich sieht, aber auch das wäre ja definitv kein Kennzeichenmissbrauch.

Ich frag mich nur noch, ob das Vortäuschen eine Kleinkraftrades durch ein selbstgebasteltes versicherungskennzeichenähnliches Schild irgendwie verboten ist. Da man mit S-Pedelcs die Straße benutzen darf und muss, könnte man hier eine Täuschungsabsicht unterstellen. Keine Ahnung, ob das rechtlich verfolgt werden kann. Das ist jetzt auch nur der Versuch von mir, irgendwas zu konstruieren, was möglicherweise Probleme machen könnte. Solange man sich im Bereich der kreativen Gestaltung mit Unterhaltungswert bewegt, muss man schon auf einen sehr verbitterten Polizisten treffen, der einem unbedingt was anhängen will. Und auch das wird sich dann beim ersten Widerspruch in Wohlgefallen auflösen oder erst garnicht weiter bearbeitet werden.
 
@Cars10
Es gibt Reflex-Folie die im Strassenverkehr zulässig ist, und eben welche die nicht ;)
Zugelassene Reflex-Folie hat ein Prüfstempel den man bei bestimmten Lichteinfall sehen kann. Bei Verwendung von der nicht zugelassenen droht die sofortige Stilllegung des Fahrzeugs :confused:

Zumindest ist das bei KFZ so… Ich verwende sicherheitshalber nur die zugelassene Folie für Folierungen :whistle:
 
Ich denke mal, man sollte keine Amtlichen Siegel/Abzeichen nachmachen oder eine Ähnlichkeit erzielen wollen.
Zb das Stadtsiegel auf dem KFZ-Kennzeichen oder das Wappen auf dem Polizeiauto.

Bei Reflexfolie darf meines Wissens nur welche mit Norm ECE104 an KRAFT-Wagen verbaut werden.
Habe bisher aber noch keine Probleme mit meiner normlosen Refelxfolie gehabt.

Beim §22StVG geht es, denke ich ,darum ,dass man ein KFZ klar identifizierbar sein muss. Man will nicht, dass sich ein KFZ als ein Anderes ausgibt.
Da ein Rad nicht identifizierbar sein muss, kann man sich auch nicht als jemand Anderes ausgeben. Aber ich bein kein Jurist, evtl sehen die das anders.
 
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