Moin,
ich war länger dienstlich im Ausland und bin erst heute auf den Faden gestoßen. Ich war leider bei dem Wochenende nicht anwesend-unterwegs - und kenne derzeit nur diesen Faden.
Da ich im WHPVA Rekordkommitee dabei bin vielleicht etwas grundsätzliches:
1) Der WHPVA prüft Rekorde und bestätigt sie nach den eingereichten Rekordberichten der Verbände. Dazu gehören die
Dokumentation der Strecke (was nicht trivial ist)
Dokumentation des Helmes (Beschädigungen, Modifikationen, Norm)
Dokumentation der Kalibrierten Zeitmessung
Bilder des Fahrzeuges und besonders des Antriebsstranges
Zeittabellen (und wir versuchen schon Plausibilitäten zu checken und fragen auch schon mal nach)
Observerberichte
etc. Im Prinzip checken wir die Regeln und rechnen die Strecke nach.
Die Dokumentation seitens des HPV Deutschland war immer einwandfrei, dafür ein grosses DANKE
2) Observer beobachten nach bestem Vermögen die Regeln, der WHPVA verlässt sich auf die Beobachtungen. Kommen die Observer zu dem Ergebnis das ein Verstoss gegen die Regeln vorliegt, erwarte ich das dies im Bericht steht. Hiebei kann durchaus zwischen Verdacht und Beobachtung differenziert werden. Der WHPVA muss dann entscheiden, ob der mögliche Verstoß wesentlich ist-oder eben auch nicht.
Hat der WHPVA durch andere Quellen dokumentierte Kenntnis von den Umständen, wird er diese nach seinem Ermessen berücksichtigen.
3) Die Regeln werden durchaus angepasst,so wie auch die der UCI/ITU, Sollte das "shall" (wir sind uns im WHPVA durchaus einig, das es einem deutschen "Müssen" entspricht) nicht ausreichen müssen wir ggf präzisieren. Grundsätzlich versuchen wir die Sache möglichst einfach zu halten.
4) Regelanpassungen werden ggf von den nationalen Vereinen aus den Erfahrungen der Veranstaltungen angestoßen.
Zum eigentlichen Thema und ohne Vorgriff auf eine Entscheidung der WHPVA im Einzelfall:
grundsätzlich bin ich der Auffassung, das das Nichttragen eines Helmes einen möglichen wesentlichen Regelverstoß begründet und die Regeln auch eindeutig sind.
Ich sehe im Nichttragen einen wesentlichen Vorteil:
1) Bessere Kühlung
2) mehr Komfort im engen Fahrzeug
3) ggf kleineres Fahrzeug möglich
Über die Grenzen des Helmes im Grundsatz bin ich mir, denke ich, im Klaren.
Ich und die Kollegen werden den offiziellen Report, so er eingereicht wird, selbstverständlich und im Hinblick auf Regelkonformität und ggf. Wesentlichkeit möglicher Verstösse fristgerecht prüfen.
Ich werde immer den Aussagen der Observern vertrauen.(da sind wir auch im WHPVA einig) VIELEN DANK an die vielen Engagierten Radenthusiasten die ihre Freizeit dafür einsetzen, und diese großartigen Veranstaltungen möglich machen.
Ich finde die hier im Faden verlinkten Bilder sagen wir mal mindestens irritierend, und auch einige Äußerungen hier empfinde ich als mindestens unsportlich. Schade.
Grüsse, rwd