Ist mein VM StVO-Konform? Bußgeld-Androhung

Wie kommst Du darauf? Man darf mit *jedem* Fahrzeug über einen Zebrastreifen fahren.
Nein. Der "Zebrastreifen" ist der Fußgängerschutzstreifen und ist nur diesen vorbehalten. Und nur Fußgänger haben auf diesem Vorrang. Du wirst keinen Zebrastreifen finden, der nicht von einem Gehweg abzweigt.
Das Gleiche übrigens mit der Bettelampel. Die ist für Fußgänger gedacht. Wenn Du als Radfahrer da draufdrückst, wird's teuer ("Unrechtmäßige Erlangung einer Grünphase").
Und das Schild "Radfahrer bitte Grün anfordern" ist nett gemeint. Der Bitte kann man nachkommen - oder sie bleiben lassen.
 
Faszinierend. Ich hätte nicht gedacht, dass Guido und ich doch noch mal einer Meinung sein könnten. (y)

Mein Politikprogramm: Umwandlung aller Radwege in Fußwege mit dem Zusatzschild: "Fahrzeuge bis max. 20km/h frei".
Klingt in der Konsequenz gar nicht mal schlecht...aber wie definierst Du Fahrzeuge bis max 20KMH ? Bauart oder als vorgeschriebene V-max? Ersteres wären sonst nur Dreiräder für Kleinkinder...
Bauchweh hätte ich bloß wg der doch nicht unerhebl. Gefahr besonders für Fussgänger durch (pauschal) Kampfradler oder sonstige Wahnis..,aber im Prinzip nicht schlecht...
 
Hexenverbrennung (wahllos Leute für einen höheren Zweck töten) und die der KFZ Verkehr (wahllos Leute opfern für einen höheren Zweck) sind ziemlich gleich :p
Schäm Dich! Ab in die Ecke! Pfui Patrick:ROFLMAO: Ich rechne mal (spasseshalber, damit ich mich auch schämen kann):p:
Die Hexenverbrennung (die übrigens nicht vorwiegend im Mittelalter, sondern in der frühen Neuzeit stattfand) war vermeintlich wichtig für eine funktionierende Gesellschaft. Auf dem Gebiet des Heiliges Römisches Reichs deutscher Nationen (also ein Gebier größer als DACH) gab es insgesamt 25.000 Opfer in über 250 Jahren.
Der MIV (vermeintlich wichtig, für eine funktionierende Gesellschaft) schafft die 25.000 Opfer alle 10 Jahre...
oioioioio... ich geh schon mal Reisig sammeln:D

Schönen Abend

Christoph
 
Hallo Peter,


Nein. Der "Zebrastreifen" ist der Fußgängerschutzstreifen und ist nur diesen vorbehalten.

Das sehe ich so durch die StVO nicht gedeckt. Fußgänger haben dort Vorrang, dürfen nicht belästigt, behindert oder gefährdet werden, aber ein Verbot des Befahrens sehe ich nur für auf dem Gehweg radelnde Kinder, denn die müssen beim Überqueren jeder Fahrbahn schieben.

Das Gleiche übrigens mit der Bettelampel. Die ist für Fußgänger gedacht. Wenn Du als Radfahrer da draufdrückst, wird's teuer ("Unrechtmäßige Erlangung einer Grünphase").

Diesen Tatbestand gibt es im Bußgeldkatalog nicht, also kann die Polizei auch nichts kassieren. Wenn die Polizei die Furt zum Gehweg rechnet, könnte es allenfalls 10 € (plus x bei Behinderung oder Gefährdung) kosten für die Benutzung des Gehweges.

Und das Schild "Radfahrer bitte Grün anfordern" ist nett gemeint. Der Bitte kann man nachkommen - oder sie bleiben lassen.

Wäre aber, wenn Du Recht hättest, eine behördliche Auforderung zu einer Ordnungswidrigkeit.

Gruß, Klaus
 
Hallo,

Klingt in der Konsequenz gar nicht mal schlecht...aber wie definierst Du Fahrzeuge bis max 20KMH ? Bauart oder als vorgeschriebene V-max? Ersteres wären sonst nur Dreiräder für Kleinkinder...
Bauchweh hätte ich bloß wg der doch nicht unerhebl. Gefahr besonders für Fussgänger durch (pauschal) Kampfradler oder sonstige Wahnis..,aber im Prinzip nicht schlecht...

Ich würde einfach den Lolli umdefinieren: Keine Benutzungspflicht, zulässige Höchstgeschwindigkeit 15 km/h.

Gruß, Klaus
 
Hallo,



Ich würde einfach den Lolli umdefinieren: Keine Benutzungspflicht, zulässige Höchstgeschwindigkeit 15 km/h.

Gruß, Klaus
Dann führe aber kein Radler mehr auf einem Überland-Radweg ,falls da geblitzt/gelasert würde...und das wäre dann schade bei landschaftl. schönen Radwegen.Strassen verlaufen i.d.R. nicht so idyllisch. Die Radler de facto auf die Strasse zu zwingen ist eben auch nicht das Ei des Columbus.
Innerorts/innerstädtisch macht das mit den 15KMH-Vmax bis (besser) 20 KMH-V-max Sinn.Da könnte Dein Vorschlag funktionieren. Außerorts bei 3 Fussgängern pro KM Strecke sicher nicht. Von verwaisten Radwegen hat auch keiner was.
Mit dem VM ist dass zwar wurscht..da kann man vlt mal auf der Fahrradstrasse rumgurken,da diese breit genug ist auch bei Gegenverkehr, aber normal ist Strasse angesagt...allein wg dem Tempo.
Mit Trike macht Radweg aber meist schon Spass, mit UP eh.
 
Das Gleiche übrigens mit der Bettelampel. Die ist für Fußgänger gedacht. Wenn Du als Radfahrer da draufdrückst, wird's teuer ("Unrechtmäßige Erlangung einer Grünphase").

Was ist den mit einer Bettelampel mit einer Kombistreuscheibe "Fußgänger/Radfahrer"? Darf ich da als Radfahrer Deiner Meinung nach rüber fahren?
Was ist mit einem FGÜ, welcher über eine untergeordnete Nebenstraße geht, paralel zur Vorfahrtstraße und dabei den jeweils benutzungspflichtigen Kombi-Geh- und Radweg verbindet? Da darf ich also mit dem Rad nicht rüber und falls ich doch rüber fahre verliere ich mein Vorfahrtsrecht?
 
Hallo zusammen,

ja, Guido, mit äußerörtlichen Radwegen hast Du Recht, die sollten nicht Geschwindigkeitsbegrenzt sein, Das wäre aber ja auch kein Problem.

Hank, mit Fußgängerüberweg meint die StVO das, was man gemeinhin als Zebrastreifen bezeichnet. Die sind nie beampelt. An Ampelkreuzungen sind Fußgängerfurten.

Gruß, Klaus
 
Ich weis was ein FGÜ ist. Ich habe auch von zwei verschiedenen Dingen geschrieben, sogar durch einen Absatz getrennt.
 
Hallo,
... Die Geschwindigkeiten von Fussgänge und Auto sind nicht kompatibel ohne Gefahrenpotenzial. Egal wer was darf oder nicht.
Die Autos die ich kenne können so langsam fahren wie ein Fußgänger geht (möglicherweise gibt es Ausnahmen, aber 99% der in meinem Wohnumfeld genutzten Autos können das).

Zu schnell werden die Autos erst wenn es dem Fahrer nicht gelingt sich, an das was in meinem Wohnumfeld angemessen ist, anzupassen. Nennenswerte Lebenszeit verliert der Autofahrer durch angemessenes Verhalten nicht.


In der Stadt würde ich aber maximum 2x im Jahr solch Unterfangen in dieser Art durchführen wollen. Deshalb fragte ich auch nach der Häufigkeit dieses Treibens...

Ich wohne jetzt erst 10 Jahre in der Altstadt von Lübeck aber ein Auto vor meiner oder der Haustür meiner Nachbarn hat es in der Zeit nicht gegeben. Warum auch da alles mit Fahrädern und Handwagen erreicht werden kann. Es handelt sich hier allerdings auch um ein Umfeld das für Menschen und nicht für Autos optimiert ist und das seit Jahrhunderten. Mit einem kleinen Auto wie einer Isetta oder wie die neuen Leichtfahrzeuge könnte man bis vor die Haustür, aber das macht niemand. Der Vorteil für den einzelnen wäre nicht der Rede wert aber alle müßten mit den Nachteilen leben.

Ich sag doch nicht, dass alle immer furchtbar schnell sein müssen/sollen. Aber ich steh dazu, (bis auf Ausnahmen ,Notfälle etc) ein Fussgänger hat auf einer Fahrbahn nix verloren, außer es gibt keinen Geweg. ...
Und nu bin ich raus... :D

Irgendwie hat sich der Faden verrannt.

Für mich ist es durchaus möglich zu überlegen ob die Aussage das Fußgänger auf der Fahrbahn nichts verloren haben sinnvoll ist.

Solch eine Regelung ist dann sinnvoll wenn die Fahrbahnen nicht (wie zur Zeit an vielen Orten üblich) bis in das eigene Haus geführt werden. Klar heißt das für einen Anwalt nicht Fahrbahn bis zu Stellplatz in der Garage; wird aber von vielen Autofahrern so empfunden und genutzt.

Zusammengefasst: Fußgänger gehören nicht auf die Fahrbahnen wenn Fahrbahnen nicht mehr die Fußwege der Menschen zerschneiden. Das ist durchaus denkbar. Autos sind dann im Wohnumfeld der Menschen nur Gäste und haben sich entsprechend zu benehmen. Die Autos können (aus technischer Sicht) so genutzt werden. Nennenswerte Lebenszeit kostet das den Fahrer nicht.

Gruß Heiko
 
@rikschaprofi

Deine Ideen haben auch für mich Potenzial.
Nur eins teile ich nicht:


Dein O-Text:

"Die Autos die ich kenne können so langsam fahren wie ein Fußgänger geht (möglicherweise gibt es Ausnahmen, aber 99% der in meinem Wohnumfeld genutzten Autos können das).

Zu schnell werden die Autos erst wenn es dem Fahrer nicht gelingt sich, an das was in meinem Wohnumfeld angemessen ist, anzupassen. Nennenswerte Lebenszeit verliert der Autofahrer durch angemessenes Verhalten nicht."

Antwort:
Autos die erhebliche Strecken so fahren sind wahre Dreckschleudern.

Ansonsten kann ich den Gebrauch der LKFZ,die Du ansprachst, nur empfehlen. Mach ich ,wenn ich innerstädtisch motorisiert unterwegs bin ,nur noch so seit über 5 Jahren. Allein schon die Parkerei macht wieder Spass. Und das Go-Cart-ähnliche Fahrgefühl ist Klasse...
 
Hallo kapege.de,

Nein. Der "Zebrastreifen" ist der Fußgängerschutzstreifen und ist nur diesen vorbehalten.

Wenn kein Fußgänger die Straße queren will, darf man mit dem Auto (und jedem anderen Fahrzeug) entlang der Straße über den Zebrastreifen fahren. Da bin ich mir ganz sicher. Das habe ich in der Fahrschule so gelernt.

Grüße
Andreas
 
Also in Hanau warden sogar Radwege über den Fußgängerschutzstreifen in Gehrichtung geleitet. Die genießen aber im Gegensatz zum Fußgänger keinen Schutz ...
 
Hallo Guido,

auf mich wirkt Deine Antwort gruselig...
@rikschaprofi

...

Antwort:
Autos die erhebliche Strecken so fahren sind wahre Dreckschleudern.

Meinst Du damit das Du deshalb (z.B. beim witterungsbedingten Brötchenholen mit dem Auto) schnell fahren mußt damit der Schadstoffausstoß für Dich und Deine Mitmenschen nicht so groß ist?

Erhebliche Strecken fahren Autos im Bereich des Wohnumfeldes nicht; nicht bei mir und auch nicht bei Dir nehme ich mal an.

Wenn Autos erhebliche Strecken so fahren ist das der Stau auf der Autobahn; die ja das Optimum Deiner Fahrbahn sein dürfte...

Mit dem Elektroauto gäbe es das Problem weder da noch dort (Von mir aus auch mit einem eingebautem Stromerzeuger, für Strecken über 80km) unterstützt falls Du für den Kauf eine Bahnfahrkarte mal nicht die Zeit hast). Das mit den Dreckschleudern dürfte damit eine Ausrede sein.

Ansonsten kann ich den Gebrauch der LKFZ,die Du ansprachst, nur empfehlen. Mach ich ,wenn ich innerstädtisch motorisiert unterwegs bin ,nur noch so seit über 5 Jahren. Allein schon die Parkerei macht wieder Spass. Und das Go-Cart-ähnliche Fahrgefühl ist Klasse...

Ich hoffe das ich Dich falsch verstanden habe? Du willst mit dem Elektroauto wieder genau vor die Haustür fahren? Zwischen den Kindern, Alten Behinderten und den normalgebliebenen?

Das dann gokartmäßig schlägt dem Faß ja den Boden raus.

Schön das Du Dich mit Velomobilen beschäftigst. Die können das was das Leichtkraftfahrzeug kann auf eine menschlichere (weniger Gefährdungspotential) Weise. Wenn Du damit gokartmäßig unterwegs bis ist der früher oder später eintretende Schaden voraussichtlich nicht so groß wie beim "Leichtfahrzeug" oder Auto.



Gruß Heiko
 
Hallo Guido,

auf mich wirkt Deine Antwort gruselig...

Meinst Du damit das Du deshalb (z.B. beim witterungsbedingten Brötchenholen mit dem Auto) schnell fahren mußt damit der Schadstoffausstoß für Dich und Deine Mitmenschen nicht so groß ist?

Erhebliche Strecken fahren Autos im Bereich des Wohnumfeldes nicht; nicht bei mir und auch nicht bei Dir nehme ich mal an.

Wenn Autos erhebliche Strecken so fahren ist das der Stau auf der Autobahn; die ja das Optimum Deiner Fahrbahn sein dürfte...

Mit dem Elektroauto gäbe es das Problem weder da noch dort (Von mir aus auch mit einem eingebautem Stromerzeuger, für Strecken über 80km) unterstützt falls Du für den Kauf eine Bahnfahrkarte mal nicht die Zeit hast). Das mit den Dreckschleudern dürfte damit eine Ausrede sein.



Ich hoffe das ich Dich falsch verstanden habe? Du willst mit dem Elektroauto wieder genau vor die Haustür fahren? Zwischen den Kindern, Alten Behinderten und den normalgebliebenen?

Das dann gokartmäßig schlägt dem Faß ja den Boden raus.

Schön das Du Dich mit Velomobilen beschäftigst. Die können das was das Leichtkraftfahrzeug kann auf eine menschlichere (weniger Gefährdungspotential) Weise. Wenn Du damit gokartmäßig unterwegs bis ist der früher oder später eintretende Schaden voraussichtlich nicht so groß wie beim "Leichtfahrzeug" oder Auto.



Gruß Heiko


Ufff...
Wer unbedingt mißverstehen will,der missverstehe..

Es gibt sehr große Wohngebiete..in der Regel zB in Dörfern das ganze Dorf.. und ja..auch dort wollen Leute bis zu Ihrer Garage fahren und zwar auch nicht im Schritttempo..warum auch..das bringt ja nicht mal unter hardcore-öko etc-Gesichtspunkten etwas.

Mal zwei Bilder von meiner Garage mit einem Ausschnitt meiner Beförderungsvielfalt:

20347250ux.jpg


20347251xn.jpg



Willst Du dauernd schleichende Stinker in slow-motion unter Deinem Balkon beäugen, wenn er mit zB 30kmh gleich vorbei sein könnte? Da hat man bloß länger leckere Abgase zu schnuffeln..sonst bringt das nix.:eek:

E-Autos gibts aber nicht zu sozialverträgl. Preisen und die Versorgung mit Strom am Strassenrand ist praktisch nicht vorhanden.. Das zu vernachlässigen hieße tagzuträumen.

Und JA !!!!! auch mit VM macht das go-cart-mäßige Spass !!!!
Was ist daran zB auch mit LKFZ schlecht ??? Langweiligkeit als Religion hat ja nun mal sowas von Grabesruhe...die erleben wir noch alle früh genug..
Das erinnert mich an
Annabelle von Reinhard Mey

http://www.bing.com/videos/search?q=reinhard mey annabelle&qpvt=reinhard mey annabelle&FORM=VDRE


 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also mein Auto verbraucht bei 30 im 4ten Gang nicht mehr als bei 50 im 5ten. Deshalb hat man ja die Gangschaltung erfunden und Vw verbaut seit neustem das 10 Gang Getriebe.
 
Deshalb hat man ja die Gangschaltung erfunden und ......
und ich dachte immer, die wurde erfunden, damit man bergauf nicht so fest und bergab nicht so schnell treten muss ;)

Gruß
Geli

lustiger Thread hier. Vielleicht sollte der umbenannt werden in "allerlei unterhaltsames aus der Verkehrswelt" oder so ähnlich?
 
Hmm, gute Frage, müsste man mal nachschlagen ob es erst eine Gangschaltung für Kraftfahrzeuge oder für Fahrräder gab...
 
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