Grenze zur Anzeige

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Nachdem die Autofahrer Sonntag durch die Bank wie die Säue gefahren sind -
* mehrfaches Überholen in uneinsehbaren Kurven auf der K4330 vor Neusatz/Rotensol
* Überholen mit einem Sprinter mit 20cm Abstand bei Gegenverkehr, der bis zum Stillstand abbremsen musste, und anschließendes Einscheren 50cm vorm Ausleger
* Überholen innerorts mit 20cm Abstand, während auf der anderen Seite einer ausgeparkt hat (also Gegenrichtung dicht), was mich dazu veranlasst hat, auf die Beifahrertür zu hauen, weil ich rechts keinen Platz mehr hatte und mir der Autofahrer immer näher kam
wollte ich mal fragen, wo bei euch die persönliche Grenze ist, ab der ihr Anzeige erstattet. Gerade bei den letzten beiden war ich seeeehr geneigt dazu...

Grüße,
Jonas
 
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wollte ich mal fragen, wo bei euch die persönliche Grenze ist, ab der ihr Anzeige erstattet. Gerade bei den letzten beiden war ich seeeehr geneigt dazu...
Wenn Du Beweise sichern konnest, sollte das doch allemahl reichen. Was willst Du den noch alles erleben?
Fahre etwas raumgreifender. Sowas passiert besonders wenn man zu weit rechts fährt.

Grüße
Veronika
 
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Das Nummernschild vom Sprinter habe ich und meine Freundin als Zeugin. Die war 50m hinter mir, als sie ebenfalls so knapp von dem Sprinter überholt wurde. Nur den Fahrer sieht man halt schlecht vom Trike aus.

Und zum Thema raumgreifend fahren. Normalerweise fahre ich in der Fahrbahnmitte. Irgendwann, wenn der Autofahrer immer weiter rüberzieht, muss man dann aber doch mal nachgeben...
 
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Nur den Fahrer sieht man halt schlecht vom Trike aus.

Wiedermal kann man sich gruen und blau aergern weil es in Deutschland keine Halterhaftung gibt... *kopfschuettel*

Wenn ich mit der Hand/Faust gg. ein Fzg. schlagen muss um mich bemerkbar zu machen, dann ist eigentlich die Anzeigen-Grenze erreicht. Auch wenn die Chance auf Erfolg nicht allzuhoch ist...
 
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wenn du ein Foto hast, einen Zeugen (hast du ja), oder ein bezahltes politisches Amt könnte es Sinn machen.

Da ich annehme, das du kein politisches Schwergewicht bist, wird da höchstens eine Verwarnung für den Fahrer herauskommen. Sollte der Fahrer zum Anwalt gehen, wird es wegen Geringfügigkeit niedergeschlagen.

Der zu erhebende Betrag ist zu gering, als das Staatsanwaltschaft oder Polizei aktiv werden möchten. Die Ordnungshüter sind nur aktiv, wenn Geldeinnahme zum richtigen Verhältnis zum Aufwand steht (was sich positiv auf die deren Beurteilung auswirkt).

Dennoch können solche Nadelstiche erzieherische Wirkung entfalten.
 
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Hallo,

ohne den Fahrer gesehen zu haben, läuft eine Anzeige meistens ins Leere.

Grüße
Andreas
 
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... trotzdem würde ich es machen - da erstmal ein Schock entsteht, wenn offizielle Post ins Haus flattert. Das kann als erzieherische Maßnahme schon reichen.

Problem ist, dass Du ein Foto vom Gesicht des Fahrers haben musst für Erfolg einer Anzeige - meine 4 sind bisher alle eingestellt worden - ich muss halt erst totgefahren werden bevor sich was ändert ...
 
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Hallo Stony,

... trotzdem würde ich es machen - da erstmal ein Schock entsteht, wenn offizielle Post ins Haus flattert. Das kann als erzieherische Maßnahme schon reichen.

Ein eingestelltes Verfahren bzw. Freispruch kann auch das Gegenteil bewirken, also den Gefährder bestätigen.

Grüße
Andreas
 
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Du meinst dass er Geschmack am Amtsgericht findet? "Tschüss Jungs, wir sehen uns beim nächsten Mal!"
 
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Wenn der Sprinter geliehen war könnte es klappen, da dann meistens nur eine Person den Transporter fahren darf.
 
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eingestelltes Verfahren bzw. Freispruch kann auch das Gegenteil bewirken, ...
ich weiß, man soll nicht unbedingt von sich auf andere schließen - ich war früher (lang ist's her...) im Verkehr auch nicht besonders 'brav' und hatte mehrmals (wenn ich mich recht erinnere 3? mal) Gelegenheit ein Verfahren gegen mich zur Einstellung zu bringen. Letztendlich hat es auch ohne 'echte' Konsequenzen bei mir dazu geführt über mich selbst und mein Verhalten im Straßenverkehr zu reflektieren und mein Verhalten bei der Teilname an selbigem sehr grundsätzlich zu ändern. U.a. bin ich heute davon überzeugt, dass die Verkehrsüberwachungsdichte erheblich zu niedrig ist und es mir und meinen Straßenverkehrsmitteilnehmern gut getan hätte wenn ich damals schon viel eher und öfter mit der Staatsanwaltschaft Bekanntschaft gemacht hätte.

Gruß,

Norbert
 
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Wenn öfter solche Verfahren gegen jemanden anstehen und sich nie ein Fahrer ermitteln lässt, könnten die Verkehrsbehörden sich auch dazu entschließen dem Halter ein Fahrtenbuch vorzuschreiben. Dann ist es erstmal aus mit dem unerkannten Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer. Ich finde es auch immer wieder putzig wenn irgendwelche Stammtischautler Nummernschilder für Fahrräder fordern. An dem Beispiel hier sieht man ja wieviel es bei Autos hilft. Laut Statistik begehen die trotz Nummernschild auch öfter Fahrerflucht als Radfahrer. Nagut der ist vermutlich auch oft selbst verletzt.
 
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Hallo Crownsilver,

Wenn öfter solche Verfahren gegen jemanden anstehen und sich nie ein Fahrer ermitteln lässt, könnten die Verkehrsbehörden sich auch dazu entschließen dem Halter ein Fahrtenbuch vorzuschreiben.

Da muss schon einiges zusammenkommen, dass diese Pflicht auferlegt wird. Es ist nämlich für die Behörde ein Kontrollaufwand.

Grüße
Andreas
 
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Hallo Crownsilver,



Da muss schon einiges zusammenkommen, dass diese Pflicht auferlegt wird. Es ist nämlich für die Behörde ein Kontrollaufwand.

Grüße
Andreas

Gedroht wird mit dem Fahrtenbuch oft schon bei ersten Verstoß, kommt aber wohl sehr auf das zuständige Straßenverkehrsamt an. Kontrollaufwand gibt es ja nicht, geprüft wird ja nur bei der nächsten Auffälligkeit.

Auch wenn die Anzeigen oft in Einstellungen enden, falls es doch mal zu einer Verhandlung kommt und Aussage gegen Aussage steht, sieht es mit der Glaubwürdigkeit nicht so gut aus, wenn die Akte des Delinquenten schon etwas dicker ist. (Ich hoffe das wenigstens. Weiß aber nicht, ob eingestellte Verfahren irgendwo abgelegt werden). Darum finde ich eine Anzeige sinnvoll auch wenn es einem persönlich zunächst nicht bringt, langfristig bewirkt es vielleicht doch etwas.

Gruß Hartmut
 
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Kontrollaufwand sehe ich beim Fahrtenbuch auch nicht, wenn derjenige es nicht führt, ist er nämlich dran, dann sind wir bei der Halterhaftung angelangt.

Zumindest hier in Bayern braucht's auch nicht viel für ein Fahrtenbuch - wenn man dem Hörensagen glaubt.
 
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Sakra, a poar Maß und scho hoast so a Foatenbuch am Oasch!
 
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was mich dazu veranlasst hat, auf die Beifahrertür zu hauen, weil ich rechts keinen Platz mehr hatte und mir der Autofahrer immer näher kam
Spätestens an dieser Stelle ist die Grenze erreicht. Du hättest stark genug gegenhauen sollen und dann Anzeige wegen Fahrerflucht stellen! Mit der Beule in der Tür/Kotflügel mit dessen Seite er Dich "gerempelt" hat würden die Aussichten auf Verfolgung gut aussehen. Es macht sich immer gut links einen stumpfen aber harten Gegenstand griffbereit zu halten. Mit Beule im Auto hat der Fahrer ganz schlechte Karten! Er braucht einen Anwalt, er mus sein Blech reparieren lassen. Er hat mindestens die Kosten zu tragen

Nicht nur klopfen, sondern 1x richtig einbeulen :dafuer:

Mich hat gestern auch ein Bus kurz vor einer nicht einsehbaren Kurve überholt, 50m hinter der kurve musste der Bus dann anhalten, weil ihm ein Mähdrescher entgegen kam. Ich war sauer, aber eigentlich war das noch fast ein normaler Vorgang.
 
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Nicht nur klopfen, sondern 1x richtig einbeulen
:dagegen:

Mach' mal halblang, das ist Anstiftung zur Sachbeschädigung. Ausserdem nicht unbedingt praktikabel: Entweder hat Dich einer wegen Verpenntheit zu eng überholt: Dann reicht ja leises Kopfen, damit er nächstesmal aufpasst. Oder wegen bewusster Rücksichtslosigkeit: Dann aber dürfte er ziemlich wahrscheinlich ein gewisses Interesse daran haben, anzuhalten und Dir die Beule zurückzugeben.
Gute und friedliche Fahrt, Peter
 
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Servus,

jemandem das Gesicht zu verbeulen wenn er dich lebensgefährlich bedroht ist aber legitim. Jeder würde es verstehen wenn man den, der grade 20cm an einem mit einer scharfen Waffe vorbeigeschossen hat (und das immer wieder tut) irgendwie aus dem Verkehr ziehen muss.
Aber wehe man macht eine Beule in ein Stück Stahlblech ! OH GOTT! Das könnten ja 50-100€ Reperaturkosten werden! Lieber schmeiß ich mich unter die Räder, dann behindere ich keine anderen Verkehrsteilnehmer mehr.

Gruß,
Patrick
 
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