Parken auf Radwegen wird richtig teuer

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Na ja, €100 find ich jetzt nicht "richtig teuer", aber schon mal deutlich besser als die derzeitigen €15
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/11/07/parken-auf-radwegen-wird-richtig-teuer

Künftig gilt ein festgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Metern außerorts beim Überholen von Radfahrern.
Auf Schutzstreifen für Radfahrer (rote Markierungen) gilt absolutes Halteverbot.

Das war mir auch neu.
 
Hallo Marc,

es git dazu bereits seit Monaten einen anderen Thread, in dem u.a. auch das geplante Parkverbot für Fahrräder am Fahrbahnrand diskutiert wird. Dass Schutzstreifen eine rote Markierung und nicht wie bisher einen unterbrochenen Schmalstrich (ggf. mit zusätzlichen Piktogrammen) als Kennzeichnung haben sollen, ist vermutlich falsch. Siehe dazu auch den ersten Kommentar von Marcus05.

Gruß, Klaus
 
Jetzt noch eine Halterhaftung à la Frankreich für den fließenden Verkehr und es wird was in Deutschland. In Frankreich haftet der Fahrer - wenn der Halter den Fahrer nicht nennt, haftet der Halter - inklusive Punkten und Fahrverbot.
 
Jetzt fehlen aber noch die Heerscharen von Ordnungskräften, die das auch durchsetzen.
 
Besser als nix. Wegeheld funktioniert in Karlsruhe übrigens nicht. Da muss man zum Amt, Nummer ziehen und dann persönlich vorsprechen - alternativ werden auch Brieftauben, berittene Boten oder Papyrus akzeptiert. Eine moderne Stadt halt.
 
Bisher sind es nur Ankündigungen. Wenn es dann zur Umsetzung kommt, bedeutet das auch erst mal gar nichts. Denn es muss auch durchgesetzt werden. Und das wird quasi nicht geschehen, nimmt man bisherige Erfahrungen als Grundlage.
 
Wir hatten letzten Dienstag Verkehrsschau. Dabei meinte eine Dame vom Ordnungsamt daß die erhöhten Bussgelder nicht mehr der Stadt zukommen würden und deshalb das Ordnungsamt kein großes Interesse hätte Falschparker zu bestrafen. Freund vom Adfc Hanau hatte Samstag auch schon die gleiche Info.
 
Dabei meinte eine Dame vom Ordnungsamt daß die erhöhten Bussgelder nicht mehr der Stadt zukommen würden und deshalb das Ordnungsamt kein großes Interesse hätte Falschparker zu bestrafen.

Das stimmt so nicht

Da Falschparker grundsätzlich durch die kommunalen Behörden verfolgt und bestraft werden gehen sämtliche Einnahmen an die Kommunen. Ausnahme, die Polizeibehörden stellen den Strafzettel aus und es kommt zu keinen Bußgeldbescheid und bleibt beim Verwarngeldangebot
 
They shall durchsetz it, sprich wenn ich mit dem Auto zur Arbeit fahr (Jehova!) hab ich nach 150m mehrere Falschparker im Kreuz einer unübersichtlichen T-Kreuzung. Gefährdet sogar Autofahrer. Interessiert keine Sau. Mit Fahrradwegparkern wird dasselbe passieren. Diese Drohen ohne Konsequenzen Politik kotzt mich an. Generell. Weil der Leidtragende ist der der einfach nur alles richtig machen will.
 
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