Reflektorfolie / Reflexfolie in schwarz

man kann es genau nehmen, und SEHR Genau...

zu genau nehmen viele es nicht...

z.b. für Österreich:

* VMs (oder Lastenräder) die breiter als 80cm sind dürfen NICHT am RAdweg fahren...
(selbst Polizisten weisen einen darauf hin, dass man doch lieber am RAdweg fahren soll, auch wenns eigentlich nicht erlaubt ist)

* VMs als Mehrspurer brauchen 2 Rücklichter, auf gleicher Höhe in breite des Fahrzeuges... -> ergo müsste man hinten eine 70cm Latte quer ans VM nageln um außen die Rücklichter montieren zu können

* FAhrräder brauchen Speichenreflektoren .. und auch hier gibts REgeln wie die auszusehen haben -> auch daran halten sich viele VM-Fahrer nicht

* an FAhrrädern (und somit auch VMs) sind Blinker verboten ! (ok, ob da nicht bei der letzten NOvelle vor 1 Jahr rausgeflogen ist... aber bis vor kurzem war es jedenfalls verboten)

* Fahrräder brauchen einenFrontreflektor mit 20cm² Fläche (auch das haben viele VMs wohl nicht)

* das Licht bei Fahrrädern muss eine bestimmte Höhe haben (auch das wird von einigen VMs nicht erfüllt, weiß aber gerade nicht, ob das nicht auch schon wieder rausgefallen ist)

* bei FAhrrädern muss an STopstafeln gehalten werden und ein Fuss muss den Boden berühren... hmm.. stell ich mir im VM schwierig vor

usw...

man kanns genau und eben sehr genau nehmen
[DOUBLEPOST=1572695443][/DOUBLEPOST]EDIT:

gerade auf eine Neuerung gestoßen, seit der letzten Novelle:
somit fahren jetzt endlich auch z.b. WildOne und co legal am RAdweg
und auch einspurige Lastenräder können - wenn sie wollen - auf der STraße statt dem RAdweg fahren (y)(y)(y)
(Vorsicht, das ist aus Österreich. Ob das auch für die anderen Länder gilt?)
 
Ich überlege ernsthaft, so eine 360 Grad- Kamera zu montieren, wie @Jupp eine verwendet. Nicht nur, dass man damit schöne Videos drehen kann, sondern es scheint ja auch der Sicherheit dienlich zu sein:
In einem anderen Faden hier im Forum wurde ja von mehreren Nutzern berichtet, dass so eine Kamera die "Sichtbarkeit" eines VM anscheinend drastisch verbessert...(n)

Rodge
 
Hallo zusammen,

Ich verwende die schwarze Reflexfolie auch und bin sehr zufrieden damit. Die 01 auf der Seite ist daraus. Tagsüber schwarz, nachts auffällig.

Liebe Grüße
 
@Kraeuterbutter
Vielen Dank für die Zusammenf\hrung der aktuellen Regelungen der STVO. Ich hätte es so verstanden, dass nir die Räder reflektierend sein müssen, also dass es reicht, wenn der Mantel einen Reflektorstreifen hat. Bei Velomobilen mit Radkappen stelle ich mir Speichenreflektoren unnötig vor
Ich hoffe daher zukünftig mit meiner Cargo auf "humane Polizisten"
 
Ich überlege ernsthaft, so eine 360 Grad- Kamera zu montieren, wie @Jupp eine verwendet. Nicht nur, dass man damit schöne Videos drehen kann, sondern es scheint ja auch der Sicherheit dienlich zu sein:
In einem anderen Faden hier im Forum wurde ja von mehreren Nutzern berichtet, dass so eine Kamera die "Sichtbarkeit" eines VM anscheinend drastisch verbessert...(n)

Rodge
dann schau aber auch was die Rennleitung zu @Jupp s Garmin 360°-Kamera gesagt hat!
wir leben in paranoiden Zeiten... schnell gilt eine Kamera am Rad als Überwachungsapparat und ist deshalb verboten ;(
Drohnen sind das Ding des Teufels, usw. usf.
 
Yep,
nach langem Suchen habe ich den Faden gefunden, in dem @Jupp von seinem Erlebnis berichtet. Deswegen hatte ich auch schon in diversen Bedienungsanleitungen nachgelesen: man kann die meisten Kameras (auch die Virb) auf einen "nimmt nur X Minuten auf und löscht dann sofort wieder - Schleifenmodus" einstellen. Nach meinen Recherchen müßte das legal sein.
Wenn auch das nicht ok ist, dann baue ich halt eine 10 Euro- Attrappe drauf. Die können die Sheriffs dann gerne beschlagnahmen. Ich hab' hier noch eine Jahrzehnte alte Webcam rumliegen. Die sollte den Zweck erfüllen.

Nach allem, was ich hier so lese, geht es bei den wirklich kritischen Situationen ja häufig garnicht um "VM ist wirklich nicht gesehen worden", sondern eher um "was will der Spinner mit seinem Greta- Mobil denn hier auf der SUV- Fahrbahn? Dem zeige ich mal, was eine Harke ist!" Da sollte selbst die einfachste Attrappe eine gewisse Wirkung zeigen.

Tja, Deutschland entwickelt sich leider in eine sehr traurige Richtung...

Gruß,
Rodge
P.S.: auf jeden Fall werde ich die serienmäßige "Tagfahrlicht vorn = schwacher Scheinwerfer an vorn & rotes Blinklicht der beiden Kellermann Attos an hinten" des Alpha 7 deaktivieren und durch "Dauerleuchten" ersetzen. Eine StVO- gerechte Lupine Rotlicht Max hinten wird montiert. Zusätzlich werde ich entweder Reifen mit Reflektorstreifen montieren, oder alternativ mit Hilfe von "Stufe C- zertifizierten" Leuchtstreifen am Aussenrand der Radabdeckungen kreisförmige Reflektoren aufkleben. Somit sollten zumindest die "formalen Basics" der StVO abgedeckt sein.
[DOUBLEPOST=1572814479][/DOUBLEPOST]Ach noch etwas: ich hab' hier an meinem UP sogar noch ein paar sehr leichte Pedale mit Reflektoren & einseitiger SPD- Aufnahme liegen. Die könnte ich auch noch montieren ;)
 
* VMs (oder Lastenräder) die breiter als 80cm sind dürfen NICHT am RAdweg fahren...
(selbst Polizisten weisen einen darauf hin, dass man doch lieber am RAdweg fahren soll, auch wenns eigentlich nicht erlaubt ist)
EDIT:

gerade auf eine Neuerung gestoßen, seit der letzten Novelle:
"Wenn man mit einem Anhänger unterwegs ist, gilt die Benützungspflicht nicht. Mehrspurige Fahrräder und Anhänger mit einer Breite von bis zu 100 cm dürften Radfahranlagen benützen. Bei Fahrradanhängern unter 100cm Breite hat man also die Wahlfreiheit, bei breiteren Anhängern dürfen Radfahranlagen nicht benützt werden.
Einspurige Fahrräder mit mehr als 1,7 Meter Radstand (d.h. gängige Modelle wie Bakfiets, Bullitt, LongJohn, Load, MCS Truck, …) dürfen, aber müssen Radfahranlagen nicht benützen. Für einspurige Fahrräder mit weniger als 1,7 m Radstand (z.B. Yuba) gilt die allgemeine Benützungspflicht. Mehrspurige Fahrräder mit einer Breite von bis zu 100 cm dürften Radfahranlagen benützen, müssen aber nicht. Breitere mehrspurige Lastenräder dürfen eine Radfahranlage nicht benützen, sie müssen auf der Fahrbahn fahren (auch wenn im Rad Kinder transportiert"

somit fahren jetzt endlich auch z.b. WildOne und co legal am RAdweg
und auch einspurige Lastenräder können - wenn sie wollen - auf der STraße statt dem RAdweg fahren (y)(y)(y)
Hier der Link zur Original-Austria-StVO in geänderter Fassung.
In 'schland ist das nur wachsweich in der VwV-StVO versteckt. Hätte den Ösi-68er auch gerne hierzuland.
 
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