Unfall... jetzt hats meine Frau erwischt

da würde ich um ein klärendes gespräch mit dem leiter dieser dienststelle bitten oder gleich mit einer dienstaufsichtsbeschwerde winken.
 
Ja, hier in Bayern gilt ein ganz besonderes "Recht", da der Engel Aloisius leider im Hofbräuhaus vesackt ist, anstatt die göttlichen (Der richtet wahrlich gerecht!!!) Ratschlüsse zu überbringen. Spaß beiseite: Ich habe einen zivilrechtlichen Mahnbescheid erwirkt, und mein Gegner zeigt mich tatsächlich deswegen wegen Computerbetrugs an. Unsere korrupten Amtsrichter haben nicht Eiligeres zu tun als in erpresserischer Weise einen Strafbefehl zu erlassen. Ein von mir beauftragter und von meiner Versicherung empfohlener Anwalt erscheint nicht einmal zur Verhandlung, weil er wohl fürchtet, Nachteile von dieser korrupten "Gerichtsbarkeit" zu erfahren, weshalb ich mich hier jetzt (duck und wech) der Gewalt gebeugt und andere Mittel und Wege eingeschlagen habe, um dem bayerischen"Rechts"verständnis von höherer Stelle (leider nicht göttlich) ein wenig Feuer unter den Hintern zu machen.
 
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Er meinte wohl, er wollte nochmal anrufen, falls es nicht rübergekommen sei, dass meine Frau mündlich verwarnt würde :confused:. Ich will jetzt hier auch keine Hetzorgie. Konstruktive Beiträge sind gern willkommen. Jetzt schauen wir erstmal, was wir machen (Rechtsberatung)
 
Das ist leider eine rechtliche Grauzone. siehe auch https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article200752644/Rechtsrat-Radweg-ist-Pflicht.html

Da ging es natürlich nicht um VMs (VWV-StVO), aber den Teilschuldmechanismus. Und vermutlich wird die Zumutbarkeit dann richterliche Auslegungssache.

Wenn ihr eine brauchbare Rechtsschutz habt, würde mich persönlich da tatsächlich mal eine Klärung (VM und Zumutbarkeitsklausel) interessieren. Sollte ja eigentlich klar sein, da VMs mit klassischen Fahrrädern (auf die sich die Radwegegestaltung bezieht) überhaupt gar nichts mehr zu tun haben.


Bei Lastis wäre der Mechanismus ja dann ähnlich... Nehm ich mir mal für die Radlogistikkonferenz diese Woche mit.
 
Mhh. Ich bin auch schon länger am Überlegen, wie man es dem Gegenüber klarmachen könnte, dass ein VM ein mehrspuriges (in der Regel) nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug handelt, welches aufgrund seiner Bauart bedingten Breite nicht für einen Radweg geeignet ist, zumal die meisten Radwege schlicht nicht die Normbreiten erfüllen (hierzu existieren auch Vorschriften).
Aber das ist hier bestimmt OT.

Grüße
Maik
 
Ich hätte eine gut durchdachte Erklärung, warum ich nach einer sorgfältigen Abwägung aller Rechtsgüter zu dem Schluss gelangt bin, in diesem (Einzel-) Fall die Fahrbahn zu benutzen.
...die VwV zu StVO §2(4) RdNr. 23 mag zum bluffen bei einer Pozileikontrolle reichen, mehr nicht. Denn "sollen in der Regel....nicht" bedeutet im Amtssprech: "dürfen i.d.R. nicht", es besteht allerdings die Möglichkeit, Ausnahmefälle zu begründen.
Ich hätte dagegen eine Begründung, warum ich ausgerechnet in diesem speziellen Einzelfall genau zu dieser Zeit exakt diesen Rad_weg mit genau diesem Fahrrad nicht benutzt hätte
Das könnte dann so aussehen
Das Stereotyp "Fahrbahn = Gefahr =>Radweg" kann man aus niemandem herausargumentieren; nur die Begründung "Velomobil + dieser Radweg = spezielle Gefahr" eingängig erläutern.

Gruß
Christoph
 
...die VwV zu StVO §2(4) RdNr. 23 mag zum bluffen bei einer Pozileikontrolle reichen, mehr nicht.
Hat bei mir auch auf dem OW-Verfahrensweg gewirkt. Ich hatte aber auch einen gesperrten rechten Radweg und einen von rechts nicht auffahrbaren linksseitigen, aber dort benutzungspflichtigen Radweg. So genau wussten die Verwaltungsfritzen das wohl nicht. Hattet Ihr keine Anhörung? Dort kann man das schön einbringen.

Gruß,

Tim
 
und einen von rechts nicht auffahrbaren linksseitigen, aber dort benutzungspflichtigen Radweg
Und trotz existentem rechten Radweg war der linke als Zweirichtungsradweg verlollydeit?
Denn wenn nicht, war doch eh klar, daß der garnicht benutzt werden darf, weil entgegenkommend und somit falsche Richtung. Sorry, klingt ein wenig obskur, in der geschilderten Form (nun ja: die beschilderte Form von Radwegen ist es ja zumeist auch).
 
Servus Hansdampf,

Er ist relativ gut benutzbar. Alle 500m muss man abbremsen, wegen kreuzender Straßen. Eine sichere Querung ist aber nicht möglich, weil keine Anzeige für radweg Ende. Sondern der Radweg in die Strasse führt.
:confused:was ist das für ein Radweg? Er läuft parallel zur Straße, und kreuzt die Nebenstraße ohne Hinweisschild, daß er dort endet?
Dann hätten Radfahrer dort also Vorfahrt und es wäre ein echter straßenbegleitender Radweg*).
Oder wird der Radweg vor der Kreuzung der Nebenstraße in die Hauptstraße geführt? Das kommt in München z.T. vor Kreisverkehren vor und ist mehr oder weniger gefährlich, je nach dem die Einfädelung des Radverkehrs dem Kraftfahrtverkehr angezeigt wird.
Wenn der Radweg gegenüber der Nebenstraße keine Vorfahrt hat, ist er auch kein echter straßenbegleitender Radweg und damit nicht benutzungspflichtig.

Gruß
Felix

*) Falls Deine Frau dann auf dem Radweg gefahren wäre, hätte die Kollision ganz anders ablaufen können, wenn die Autofahrerin zügig bis an den Fahrbahnrad gefahren wäre.

PS: Es freut mich natürlich auch, daß Deine Frau diese Kollision ohne größere Blessuren überstanden hat und ich wünsche ihr, daß das Schleudertrauma keine bleibenden Beschwerden hinterläßt.

PPS: Ich finde es wichtig die Situation auf dem Radweg noch bildlich festzuhalten. Vielleicht hat er ja neben den vielen Kreuzungen auch noch Verschwenkungen und es liegt reichlich Laub darauf.:unsure:
 
Heute bin ich die Strecke auch mal im Finsteren gefahren. Fakt ist: der Radweg hat keine weißen Streifen links und rechts am Boden. Ist also im Dunkeln schwer zu erkennen. Am Ende des Radwegs, der dann auf die Straße führt ist keine "Radweg Ende" Schild, sondern ein Vorfahrt-Gewähren Schild. Sonst nix. Keine Markierungen auf dem Boden, weder Straße noch Radweg.
 
Ich bin leider kein ADFC Mitglied. Kann mir jemand einen Anwalt (idealerweise in Aichach/Augsburg und Umgebung) empfehlen? Bitte über PN
 
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