StVO-Novelle: Verbot des Parkens von Fahrrädern am Fahrbahnrand?

@1Hz , ich argumentiere ja genau das Gesetze nicht nichtig sind, nur weil manche glauben, sie seien realitätsfremd, Das spannende an der Diskussion ist ja gerade, das aus rechtssystematischer Sicht das Rad eben nicht nur Fahrzeug sein muss (ist das eigentlich ein Grundsatzurteil?)

Und die Realität z. Bsp, ich erinnere mich an den Münsterer Bahnhof, könnte genau zu solchen Überlegungen führen- wie bekomme ich das Abstellchaos in den Griff?

Weil Gesetze natürlich nicht nichtig werden, sondern ggf angepasst bzw anders interpretiert werden.

Ich vermute die E Roller werden das weiter befeuern.

Gut dran zu bleiben, rwd
 
Jo, wenn man schiebt, mehrere oder wenige Meter ...
Genauso ist das Abstellen auf der Fahrbahn aber auch als Verkehrsverhalten eines Fahrzeugführers zu sehen und daher genauso legal ...

Genau diese Willkürlichkeit (Abstellen nach schieben: Fahrrad ist ein Gegenstand, Abstellen nach fahren: Fahrrad ist ein Fahrzeug) schreit doch nach einer abschließenden Regelung.
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@Corvi
„Das Straßenverkehrsrecht regelt das Verkehrsverhalten derjenigen, welche die Straße nutzen. Es steht dem Abstellen von Fahrrädern in Fußgängerbereichen als einem Verkehrsverhalten von Fußgängern nicht entgegen. § 25 Abs. 2 StVO erwähnt das Mitführen von „Fahrzeugen oder sperrigen Gegenständen“ als Teil des Fußgängerverkehrs. Auch daran wird deutlich, dass ein mitgeführtes Fahrrad mit einem sperrigen Gegenstand wie einem Koffer gleichzusetzen, kein Fortbewegungsmittel ist, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung der Straße als Fußgänger steht und deshalb nach der Straßenverkehrs-Ordnung dem Fußgängerverkehr zugeordnet werden muss.“
Genau genug?
Quelle: AnwaltOnline

AnwaltOnline bezieht sich da auf dieses Urteil vom 1.2.2017, 6 A 227/16:

http://www.rechtsprechung.niedersac...cid=MWRE170005188&psml=bsndprod.psml&max=true

Zitat daraus:

Das Fahrrad wird aber entgegen seiner Sichtweise nicht durch das Abstellen zum Teil des ruhenden Fahrradverkehrs, der in der Tat im Fußgängerbereich unzulässig wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessante Debatte, die auch ein Licht auf die Merkwürdigkeiten unseres Lebens wirft.
So darf man eine ziemlich große vierrädrige Kiste umsonst oder zu extrem geringen Kosten im öffentlichen Raum abstellen ohne dass die Allgemeinheit Anstoß an der Verstopfung des Straßenraums nimmt. Für Fahrräder dagegen muss um jeden Ständer gekämpft werden.

Ich wohne in einer Einbahnstraße deren linker Bürgersteig von Fahrrädern voll belegt ist. Links dürfen auch KFZ geparkt werden. Entlang der Häuser links steht Rad an Rad, oft zwei oder drei im Päckchen. Rechts, wo keine Autos parken, steht kaum eins. Warum eigentlich nicht? Überall wo Laternen stehen, sind zusätzlich auch Fahrräder beidseits angeschlossen, die Kinderwagen oder Rollstühlen das Passieren unmöglich machen.

Da muss sich grundsätzlich was ändern, um die Städte besser zu machen.
 
Ich vermute die E Roller werden das weiter befeuern.

Zur Zeit sieht das so aus: E-Roller wird zum Parken der Gehweg angeboten, die Fahrbahn sollen sie nicht nutzen. In der eKFV steht:

Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend.

In der Beschlussdrucksache steht dazu:

Anders als andere Kraftfahrzeuge sollen Elektrokleinstfahrzeuge ebenso wie Fahrräder vorbehaltlich der Beachtung von § 1 StVO grundsätzlich auch auf Gehwegen geparkt werden dürfen, wenn keine gesonderten Parkflächen für diese Fahrzeugart vorhanden sind.

Im Entwurf der Bundesregierung steht noch als Begründung:

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei Parkraum um ein knappes Gut handelt, würde eine Konkurrenzsituation zwischen Elektrokleinstfahrzeugen zu den übrigen Kraftfahrzeugen den Parkdruck noch weiter erhöhen. Dies kann insbesondere unter Verkehrssicherheitsaspekte nicht hingenommen werden.
Infolge ihrer Vergleichbarkeit mit den Fahrrädern bzw. sonstigen von Fußgängern genutzten Mobilitätshilfen und dementsprechend zugewiesenen Verkehrsflächen werden Elektrokleinstfahrzeuge daher wie Fahrräder bzw. andere Mobilitätshilfen abgestellt. Die für das Parken von Fahrzeugen zur Anwendung kommenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung gelten somit nicht für Elektrokleinstfahrzeuge.
 
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Reicht das Aufladen am Tag auch über eine lange Winternacht?
@Parkticket: Ja, wurde irgendwann schonmal irgendwo geklärt. Bei mehreren Fahzeugen... interessante Frage. AGB/Regeln der Betreiber/Kommunen?
Bei den guten alten Parkuhren war's glaub "1 Parkplatz = 1 Münzeinwurf" also "n Fahrräder = immer noch nur 1 Münzeinwurf", bei Parkscheinautomaten dagegen "1 Fahrzeug = 1 Ticket", also "n Räder = n Tickets". Wurde glaub mal anhand von Smarts durchdekliniert ...
 
Es wird noch skurriler: Sobald das Fahrrad ein Pedelec/motorunterstütztes Fahrrad mit max. 6 km/h "Anschiebhilfe" ist und nicht mittels PAS-Freischaltung als max. 25 km/h Pedelec gefahren wird, gilt es rechtlich als motorisierter Krankenfahrstuhl/elektrische Mobilitätshilfe..

.. welche keine Zulassungsbescheinigung sowie keine Versicherung(splakette) bedingen. Auch keine Abnahme, keine Fahrerlaubnis, keine PAS-Freischaltung, keine fahrradbezogene Mindestbeleuchtung (wobei jeder Beamte bei Kontrolle es als Fahrrad einstufen wird), so, wie ich den §8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung verstehe, jedoch eigentlich ein Kennzeichen Doch kein Kennzeichen ..

.. es fällt dann unter die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Wie der Name bereits sagt: es ist dann ein zulassungsfreies Fahrzeug. Auch während des Parkvorgangs.

Rechtlich eine ziemliche Katastrophe - selbst für kontrollierende Instanzen - was es empfehlenswert gestaltet, die den eigenen Argumentationsstandpunkt stützenden Auszüge immer als laminierte Kopie anbei zu führen..

Viele Grüße
Wolf
 
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Hallo,

Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Fertig. Eine Rechtssprechung, die das negiert, geht an der Realität vorbei und ist nichtig.

Sie ginge vor allem an der Rechtslage vorbei und ignoriert die StVO und andere Verordnungen / Gesetze.

(Abstellen nach schieben: Fahrrad ist ein Gegenstand, Abstellen nach fahren: Fahrrad ist ein Fahrzeug)

Das heißt, dass die Ordnungskraft gesehen haben muss, wie derjenige ankam, der das Fahrrad abstellte. Hat er, bevor er es auf der Fahrbahn abstellte, einige Meter geschoben? Ist er vor dem Abstellen illegal in die Fußgängerzone gefahren? Was ist mit Fußgängerzonen, die mit "Radfahrer frei" beschildert sind?

Bei den guten alten Parkuhren war's glaub "1 Parkplatz = 1 Münzeinwurf" also "n Fahrräder = immer noch nur 1 Münzeinwurf", bei Parkscheinautomaten dagegen "1 Fahrzeug = 1 Ticket", also "n Räder = n Tickets". Wurde glaub mal anhand von Smarts durchdekliniert ...

Die gibt es aber nicht mehr. Bei Parkscheiben und Parkscheinautomaten ergibt sich das Problem, dass Fahrräder üblicherweise keine Windschutzscheibe haben, hinter der die Parkberechtigung sichtbar und diebstahlsicher platziert werden kann. Ferner ergeben sich folgende Probleme:
- wenn der, der das Ticket gelöst hat, vor Ablauf der Parkzeit mit dem Ticket wegfährt, stehen die anderen ohne da.
- wo soll die Kontrollkraft das Knöllchen unterbringen?
- wie soll sie mangels Nummernschild den Halter feststellen?
- ist Abschleppen verhältnismäßig? Auf der Fahrbahn vielleicht, auf Parkplätzen und Gehwegen wegen fehlender Behinderung wohl nicht.

Übrigens ist das Parken mehrerer Smarts auf einem Stellplatz unzulässig.

Gruß, Klaus
 
So darf man eine ziemlich große vierrädrige Kiste umsonst oder zu extrem geringen Kosten im öffentlichen Raum abstellen ohne dass die Allgemeinheit Anstoß an der Verstopfung des Straßenraums nimmt. Für Fahrräder dagegen muss um jeden Ständer gekämpft werden.
Handkarren dürfen auch am Fahrbahnrand abgestellt werden. "Das kleine Parkraumwunder" ließe sich auch als Fahrradständer konstruieren:).
Allerdings müsste die Behörde dann nur Zusatzzeichen 1048-10 (PKW-Symbol) anbringen, um den Plan wieder nichtig zu machen(n).

Abgesehen davon zeigt die Haltung des Verkehrsmysteriums, dass die Förderung alternativer Verkehrsarten vor allem eins nicht soll: Den MIV einschränken.
Auch die "Förderung von Lastenrädern" (vom BMU unter der Überschrift "Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs " subsumiert) ist letztlich nichts anderes als die Verlagerung eines Teils des Lieferverkehrs von der Fahrbahn auf die Rad_weg_e. Die Folge ist eine Zunahme der km-Leistung des motorisierten Verkehrs.

Ich nenne das "autogerechte Radverkehrsförderung" und es ist das genaue Gegenteil der in Sonntagsreden vielbeschworenen "Verkehrswende".

Gruß
Chris*dabei ist spätestens seit Zimmermann 1985 mit dem geräuschreduzierten Mofa-Prototypen in die Blumenrabatte gekracht ist, klar, das niemand aus der CSU Verkehrsminister sein sollte*toph
 
Abgesehen davon zeigt die Haltung des Verkehrsmysteriums, dass die Förderung alternativer Verkehrsarten vor allem eins nicht soll: Den MIV einschränken.
Auch die "Förderung von Lastenrädern" (vom BMU unter der Überschrift "Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs " subsumiert) ist letztlich nichts anderes als die Verlagerung eines Teils des Lieferverkehrs von der Fahrbahn auf die Rad_weg_e. Die Folge ist eine Zunahme der km-Leistung des motorisierten Verkehrs.

Ich nenne das "autogerechte Radverkehrsförderung" und es ist das genaue Gegenteil der in Sonntagsreden vielbeschworenen "Verkehrswende".
Hmmm. Die meisten Lastenräder werden aber auf der Fahrbahn gefahren. Was durchaus im Sinne einer Verkehrswende ist.
 
In Köln fahren die meisten Lastenräder auf der Fahrbahn. Aber gut zu wissen, daß es regionale Unterschiede gibt. Hat sicher was mit der Qualität der vorhandenen Radinfrastruktur zu tun.
Die Radwege auf deinen Bildern wären für kölner Verhältnisse geradezu paradiesisch
 
Dazu wäre mal eine Erhebung spannend.

Ich wage mal zu behaupten, dass diese sehr uneinheitlich ausfallen wird, je nach Nutzungsart (Kinder/Kurier/KEP), Verkehrsdichte, Qualität der RVI usw. Ich persönlich fahre mitm 25er Gespann wann immer möglich bzw. legitimierbar auf der Fahrbahn neben dem Angebotsstreifen (Untermaß, Dooring, Überholabstände, Niederradfahrer).


Zur Bundesebene mal meine Meinung:
Mit dem aktuellen Führungspersonal des BMVI wird es keine sozial-ökologische Mobilitätswende geben. Es geht einen Schritt vor und einen zurück.

Auf der Logistikkonferenz der Agora Verkehrswende am 4.9. äußerte Hr. Lüttjohann vom BMVI auf dem Podium, er hätte "Angst vor Radfahrern, E-Tretrollerfahrern und Joggern" und sehe "Automatisierung und Digitalisierung" als die absoluten Hauptthemen in der (logistischen) Verkehrswende.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt, guter Punkt, findet sich so auch in Studien zur Radwegenutzung allgemein. Erweiternd: Routinen und Verkehrskultur.
 
Allerdings müsste die Behörde dann nur Zusatzzeichen 1048-10 (PKW-Symbol) anbringen, um den Plan wieder nichtig zu machen

... und natürlich, weil meistens nicht vorhanden, Parkplatzschilder.

Ich nenne das "autogerechte Radverkehrsförderung" und es ist das genaue Gegenteil der in Sonntagsreden vielbeschworenen "Verkehrswende".

Man setzt halt die guten Erfahrungen der Fahrradhauptstadt Münster um. ;)
 
Man setzt halt die guten Erfahrungen der Fahrradhauptstadt Münster um. ;)
Klar, und das geht unverändert weiter: Die Pozilei hat vorgestern als Nebenbestimmung zur Genehmigung des „Parking day“ vom Veranstalter (Privatperson) das Aufstellen von ca. 90 Parkverbots-Schildern durch eine sachkundiger Firma gefordert. (Aka „Freie Meinungsäußerung? Macht 2635€!“).

Das Verwaltungsgericht hat diese Bestimmung im Eilverfahren kassiert, Stadt und Pozilei machen weiter Stimmung.
Das Zitat des Pozileisprechers ist aber gut recycelbar, ich werde es zukünftig möglicherweise so verwenden:
Es könne nicht sein, dass die Kosten für die individuelle Nutzung allgemeiner Flächen der Öffentlichkeit auferlegt würden“
Polizeisprecher Roland Vorholt zur Parksituation am Hansaring nach dem Urteil des VG Münster
Gruß
Christoph
 
Zitat von Corvi:
(Abstellen nach schieben: Fahrrad ist ein Gegenstand, Abstellen nach fahren: Fahrrad ist ein Fahrzeug)

Was ist mit Fußgängerzonen, die mit "Radfahrer frei" beschildert sind?

Da ist Radverkehr zugelassen und das abstellen des Fahrzeuges Fahrrad sollte kein Problem sein.

Was die Einstufung von Fahrrädern als Gegenstände bei Benutzung durch Fußgänger auch komisch aussehen lässt: Um das Abstellen in Fußgängerzonen zu erlauben muss das Fahrrad dem Fußgänger*verkehr* zugeordnet werden. Das reine Abstellen von Gegenständen in Fußgängerzonen dürfte nämlich eine erlaubnispflichtige Sondernutzung sein.
 
Die Aussage des Polizeisprechers ist ja so absurd, das hätte er doch selber merken müssen?!
Die Parkplätze sind einzig und allein dazu da individuelle Interessen von den Kosten her auf die öffentlichkeit umzulegen! Nämlich um ein privates Auto zu parken, während die Allgemeinheit sich um Fahrbahn, Grundstückskosten, usw. zu kümmern hat.

Manchmal zweifel ich echt am Verstand mancher, die führende Positionen innehaben (und wundere mich wie die da hin gekommen sind.)

Gruß,
Patrick
 
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