Absteigen und Schieben

Als Trikefahrer würde ich langsam fahren ...denn Absteigen und schieben macht doch kein Sinn zumal sich ein Trike unsicherer schieben lässt.
 
"Absteigen und schieben .." im Befehlston entgegen zu schmettern.
Einfach darum bitten das man dir zeigt, wie man von einem VM absteigen kann.
Vielleicht noch mit dem freundlichen Hinweis, das ein Aufsteigen einen körperlichen Verweis zur Folge haben kann.
:D
 
warum es verboten ist (Sturzgefahr) und warum der Dreiradfahrer sich nicht dran hält (keine Sturzgefahr).
Ich täte eher auf Geschwindigkeit in Relation zu Fußgängern/Gegenverkehr bzw. unsichere Fahrlinie beim langsamen Fahren tippen als Begründung, wenn auch mit selben Ergebnis: Für Trikes kein Problem.
Problem bleibt aber ggfs. der Platzbedarf, weil sowas ja wohl nur bei eher engen Wegen angeordnet wird.
Wobei ich hier auch den Fall eines nachträglich angeflickten Weges auf einer Brücke kenne, der zu schmal für Begegnungsverkehr ist und trotzdem, wie man sieht, für fahrende Radler frei ...
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Es ist aber schieben gefordert! :sneaky:
In der Regel eigentlich nur absteigen ...:whistle:
 
Von "aufstehen" stand nichts auf dem Schild. Also trifft mich das nicht, wenn per Trike oder VM unterwegs.
Mit dem Langlieger gebietet es die Rücksicht, aber das ist etwas Anderes.
 
Ich denke, das ist streng juristisch zu sehen: Der Weg ist zu schmal um als Radweg legal zu gelten. Die Behörde möchte keine Regressansprüche und deklariert diesen als Gehweg. Als Radfahrer werde ich juristisch zum Fußgänger wenn ich mein Rad schiebe und darf folglich rüber. Darum geht´s.
 
StVo § 2 Abs. 2
Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
 
StVo § 2 Abs. 2
Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn...
Die Anwendbarkeit dieser Regel setzt aber das Vorhandensein einer Fahrbahn voraus. Ohne Fahrbahn "nur" § 1. Das könnte auch Aufsteigen sein, um Platz zu sparen ... :whistle:
 
StVo § 2 Abs. 2
Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

Nur kann das Argument nach hinten losgehen, wenn ich die Fahrbahn nicht benutzen kann. Dann könnte man schlußfolgern, dass ich als Radfahrer gar nicht mehr rüber darf.
 
Wie, jetzt doch wieder Radfahrer? Gerade eben warst Du noch als Fußgänger mit einem mitgeführtem Fahrzeug unterwegs. :sneaky:
 
du könntest dich auch auf die Hutze/Süllrand setzen, ein Fuss auf dem Sitz, den anderen draussen und "rollern". Das ist auf Gehwegen gesetzlich erlaubt :)
 
Hallo,

vielleicht ist einer der Passanten so nett zu schieben, während man lenkend sitzen bleibt? ;)

Gruß, Klaus
 
Spruch: "Radfahrer absteigen".
blaues Fußgängerwegschild, also Mutter-Kind Ikone weiß auf blau und darunter steht "Radfahrer abstiegen" als Zusatz.
Dies ist ein Gehweg. Radfahren ist dort (ab 10 Jahren) verboten. Sie dürfen ihr Fahrrad schieben, wenn Sie damit nicht andere Fußgänger erheblich behindern könnten.
formalruristisch nicht mehr als Empfehlung betrachten.
Formaljuristisch müßest Du dann wohl einen großen Umweg in Kauf nehmen?
Aber ich würde es praktisch handhaben und es weiter genauso rücksichtsvoll handhaben wie bisher. Daß es immer Leute gibt, die die Konsequenzen ihrer Forderungen nicht zu Ende denken, bzw. nicht von der Tapete bis zur Wand denken (Du hattest es bereits selbst geschrieben: würdest Du aussteigen und schieben — und erst dann — würdest Du
andere Fußgänger erheblich behindern
), sollte Dich nicht von vernünftigem Verhalten abhalten.
Du könntest auf solch sinnfreie, kurzgedachte Einwände eventuell antworten:
"Ich hab' Schiebeautomatik."
"Ich liege bereits"
"Sorry, tiefer geht nicht"
"Ich bin so tief, mich sieht man garnicht."

Bei mehr Diskussion:
"Mein Fahrrad ist genauso breit, wie meine Schultern. Wenn ich von außen schiebe, sind wir zwei nebeneinander und ich brauche die gesamte Wegbreite. Wenig sinnvoll, oder?"

Aber da solche Mitbürger meist nicht mit gesundem Menschenverstand zu erreichen sind, würde ich versuchen, jeglichen Dialog zu vermeiden.
Aber wenn Du gerne provozieren möchtest:
"Was sagen Sie als Unbeteiligter eigentlich zum Thema Intelligenz?":whistle:
 
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