Nerv-Faden - alles rein was auf den Geist geht!

ist ja vielleicht auch mal einen zweiten Blick wert.
Nachtrag zu dem Scherben-Plattfuß gestern: heute morgen stand das Strada dann hinten platt in der TG :mad:. Wohl noch Nachwehen der Sektflasche gestern. Musste leider auf´s Auto umsteigen. Heute abend wird geflickt.
 
rücksichtslos" und ersetze es durch ordnungswidrig, dann stimmt die Aussage.
Ja und? Ist

ein SUV [...] abgestellt [...] im Parkverbot
nicht auch "ordnungswidrig"? Insofern kann ich die Reaktion verstehen - zumal es in der Regel ausreichend Parkplätze beim Supermarkt gibt. Dann muss der SUV-Fahrende halt mal ein paar Meter mehr sein eigenes, sowieso eingerostetes Fahrgestell (eher Gehgestell) nutzen.

Die Alternative ist
An einer anderen Stelle herausgewiggelt
und dabei Kratzer am "heiligen Blechle" eines Anderen zu riskieren. Ich hätte es wegen
Protestrufe wurden ignoriert
wahrscheinlich genau bei dem (ordnungswidrig abgestellten) SUV noch vor den Augen des zuvor Protestierenden probiert durchzukommen...
 
Ja und? Ist
(...)
nicht auch "ordnungswidrig"?
Meinst Du etwa damit dass es OK ist, sich ordnungswidrig zu verhalten, weil andere dies tun? Interessantes Rechtsverständnis...
cce.png
 
zumal es in der Regel ausreichend Parkplätze beim Supermarkt gibt.

Erstens war keine Rede von einem Supermarkt, zweitens kann ich Dir aus dem Stand zwei Supermärkte zeigen, die keinen einzigen Parkplatz haben, einen, bei dem einkaufswagennahe Parkplätze im kostenpflichtigen Parkhaus sind, zwei weitere, bei denen das auch gilt, man aber 45 Minuten beim Einkauf erstattet bekommt (aber wehe, man parkt 46 Minuten, dann muss man die komplett bezahlen). Und ein sechster Supermarkt hat erst wieder meistens ausreichend Parkplätze, seit er die Parkzeit begrenzt hat und den Berufsschülern der nahen Schule Vertragsstrafen aufbrummt.
 
Habe ich nicht gesagt, aber wenn wir schon mal dabei sind: nenn' doch bitte mal die Stelle, wo das Parken eines Fahrrades auf einem Parkplatz als Ordnungswidrigkeit deklariert ist und welche Strafe darauf steht. Bevor Du hier Fake-News verbreitest, hätte ich gerne einen Nachweis für die Behauptung. Man darf mit einem Fahrrad keinen Parkplatz für ein Auto reservieren (genauso wenig, wie man das persönlich darf), das ist richtig. Aber darum ginge es in dem Fall ja auch nicht.

Das Autofahrer das nicht gerne sehen, ist mir völlig klar, aber danach geht es (zum Glück) nicht. Außerdem ist ein Trike schon etwas breiter, für die meisten "normalen" Fahrradständer ungeeignet und ich bin auch als Fahrradfahrer Kunde.
 
[QUOTE="DerMitDemTrikeTanzt, post: 1054743, member: 12673"Bevor Du hier Fake-News verbreitest, hätte ich gerne einen Nachweis für die Behauptung.

Das Autofahrer das nicht gerne sehen, ist mir völlig klar, aber danach geht es (zum Glück) nicht. Außerdem ist ein Trike schon etwas breiter, für die meisten "normalen" Fahrradständer ungeeignet und ich bin auch als Fahrradfahrer Kunde.[/QUOTE]
Moin. Ich habe nur kurz Tante Google bemüht, und schon kam mit dem Hinweis auf die Pflicht zum Platzsparenden Parken der Hinweis das Fahrräder (grundsätzlich?) nicht auf PKW Stellplätzen geparkt werden dürfen. Ich fand Quellen auch in Berlin mit einem Hinweis auf öffentliches Recht, die ebenfalls das Parken auf PKW Stellplätzen verbot (und noch manch interessantes mehr, z. Bsp das man Warntafeln beim Parken an der Fahrbahn anbringen soll...

Auf Supermarktparkplätzen müsste man erstmal klären, welches Recht anzuwenden ist, da Privatgrundstück.

Nur meine 50 Cent

Rwd
 
Moin. Ich habe nur kurz Tante Google bemüht, und schon kam mit dem Hinweis auf die Pflicht zum Platzsparenden Parken der Hinweis das Fahrräder (grundsätzlich?) nicht auf PKW Stellplätzen geparkt werden dürfen.

Das lustige Fräulein Kugel erzählt viel, wenn der Tag lang ist. Vorzugsweise das, was man gerade hören bzw. lesen will.

Welches Gesetzbuch / welcher §

Quelle bitte.
 
„Grundsätzlich möglich, aber heute kaum noch üblich: Fahrräder dürfen wie Autos längs am rechten Straßenrand parken. Sie müssen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zufolge bei Dunkelheit dann aber ausreichend beleuchtet sein. Dafür genügt beispielsweise eine rot-weiße reflektierende Parkwarntafel, wie man sie von Kfz-Anhängern kennt. Für überbreite Lastenräder oder Fahrräder mit Anhängern kann das Abstellen am Straßenrand die einzige erlaubte Methode sein.“
Quelle
Nicht erlaubt sind Fahrräder auf Parkplätzen, die ausdrücklich Kraft-Fahrzeugen vorbehalten sind (wie z. B. Tiefgaragen in Niedersachsen ;-)
 
Auf Privatgrund heisst das dann aber Stellplatz und der Sachverhalt wird in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
 
und schon kam mit dem Hinweis auf die Pflicht zum Platzsparenden Parken der Hinweis das Fahrräder (grundsätzlich?) nicht auf PKW Stellplätzen geparkt werden dürfen.

Mit der Begründung dürften auf markierten Parkplätzen auch keine Motorräder oder Kleinstwagen geparkt werden, dürfen sie aber. Ich habe sogar schon von Knöllchen gelesen, die es dafür gab, dass zwei Kleinstwagen auf einem Parkplatz standen.
 
Hallo, Ihr Lieben,

vielen Dank für das Feedback; wenn ich es richtig sehe, ist die Rechtslage für Trikes wie so oft etwas unübersichtlich. :whistle:

Die Situation: Es ging um den Bereich um die Kirche in der Dorfmitte, d.h. der Bereich um die Kirche ist durch (Stein-)Poller mit quadratischem Querschnitt autofrei gehalten, der "Parkbereich" wird durch Bäume markiert, die in autogerechtem Abstand gepflanzt wurden, so dass "Parkbuchten" entstanden. Zu den Bäumen und den Steinpollern kommen noch große steinerne Pflanztröge in Sarkophaggröße. Mit einem Einspurer kommt man (relativ!) gut an den Pkw vorbei, aber mit dem Trike ist es schwierig. Mit dem VM wäre ich heute z.B. gar nicht rausgekommen.

Wenn der Fahrradparkplatz vor dem Supermarkt voll ist (z.B. wenn mehrere Räder parallel zur Mauer abgestellt sind), stelle ich mich mit dem VM oder dem Trike immer auf einen Pkw-Platz - wohin sonst? :)

Beim Herauswiggeln habe ich allerdings nicht nur Bedenken wegen des Lacks des behindernden Blechs, sondern vor allem wegen dem eigenen! ;)

Viele Grüße
Luise
 
Spontan frage ich mich, wieso ein SUV-Nutzer es als derart dringend ansieht, vor der Kirche im Halteverbot zu parken.. :whistle:

Wenn das Fahrrad bei Nutzung der Fahrradbereiche unverhältnismäßig viele Hürden generiert, bspw. durch Mehrfachbelegungen, durch Zufahrtserschwerung, Erschwerung des Vorbeigelangens, Zustellen des Ausgangs/Eingangs usw. usf., dann stelle ich es ebenfalls auf PKW-Parkplätze. Wieso nicht? In vielen Fällen sind es ohnehin Privatparkplätze und das Letzte, welches die Eigentümer wünschen, ist eine Blockade der Fahrradbereiche durch ein Fahrrad.

Das muss nicht einmal ein Quad plus Schwerlastanhänger sein (damit war ich mehrfach einkaufen - ist eine Freude beim Beladen, mit seinen knapp 3m Länge und 1m Breite jedoch nicht mehr in Fahrradbereichen unterzubringen), sondern kann auch ein Velomobil oder Quad/Trike ohne Verkleidung bereits darstellen. Abhängig von den räumlichen Gegebenheiten.

Allerdings ist das alles hier doch etwas OT, es sei denn, es ist der "Nerv des Tages" jedes Einzelnen, sich über die Rechtsauffassung und -brüche anderer Forumsteilnehmer auszudiskutieren. Dann will ich nichts geschrieben haben. :D

Viele Grüße
Wolf
 
Ein für Pkw (genauer: Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge) gewidmeter Parkplatz ist mit VZ 314 und 1010-50 gekennzeichnet, das sieht dann so aus:

180px-Zeichen_314_-_Parken%2C_StVO_2017.svg.png

180px-Zusatzzeichen_1010-50_-_Kraftwagen_und_sonstige_mehrspurige_Fahrzeuge_%28600x330%29%2C_StVO_2017.svg.png


Was es kostet , dort ordnungswidrig zu parken, darfst Du selber raussuchen.

Vielen Dank für die Belehrung - es ist in der Tat ein sehr weites Feld... ;) Ich für meinen Teil hatte z.B. ein Trike für ein Mehrspurfahrzeug gehalten, und ein Motorrad ist zwar ein Kraftfahrzeug, aber nicht mehrspurig.

Mal ganz davon abgesehen, dass sich bei den erwähnten Parkbuchten an unserer Kirche kein Parkplatzschild befindet (sondern nur ein Halteverbot an der Kurve, wo dann der SUV stand), konnte ich in den Tiefen des Internets bislang keine eindeutige und rechtlich bindende Regelung für das Verhalten mit Trikes und VMs finden. Und wie sieht es aus, wenn diese elektrifiziert sind? Ich bin da möglicherweise doch auf Deine hilfreiche Unterstützung angewiesen :)

Viele Grüße
Luise
 
dass sich bei den erwähnten Parkbuchten an unserer Kirche kein Parkplatzschild befindet
Also sind es gar keine für Pkw vorgesehenen Parkplätze, sondern schlicht abmarkierte Parkflächen für Fahrzeuge. Ich habe früher regelmäßig mit Langlieger + Anhänger auf solchen Flächen geparkt — zum einen weil die Alternativen unpraktisch waren zum anderen konnte mir niemand belegen, dass dies verboten sei.

Was das ZZ 1010-50 anbetrifft habe ich das bislang so verstanden, dass es sich auf Kraftfahrzeuge bezieht; Irrtum meinerseits nicht ausgeschlossen. Ich hatte noch keinen Bedarf, das gründlicher zu recherchieren. Ich habe andere Interessen als Verkehrsrecht. ;)
 
nach 3 Tagen Berlin: E-Roller die inflationär irgendwo fahren, da wo man meint fahren zu können/dürfen. :mad:Getoppt wird das dann, wenn diese Teile irgendwo (entsorgt) abgestellt werden: an Fußgängerampeln, an Haltestellen, natürlich, so daß ein- und aussteigende Personen behindert werden, auf schmalen Fußwegen quer zur Laufrichtung. :mad: Schön ist es auch dann, wenn drei oder vier von diesen Teilen, sich auf die Seite legen...:sick:
 
Gerade noch mal in der Garage gewesen.
Beim zumachen des Tores bzw. dem verriegelt ging der Knebel/Drehknauf nicht ganz nach links. Etwa verklemmt sich scheinbar, denn der Knebel lässt sich nun keinen Millimeter mehr drehen. Auch nicht mehr nach rechts um daß Tor auf zu machen.

Deshalb gehen ich jetzt total angepisst in Bett. :mad:

Mal sehen wie ich morgen das Problem gebacken bekomme.
 
das der Internetverkehr inzwischen mehr CO₂ verursacht
Früher hat man sich einen Meter Papier ins Regal gestellt, heute gibts Wikipedia. Früher musste man seine Kunden am anderen Ende der Welt per Flugzeug aufsuchen, heute macht man eine Skype-Konferenz. Bundesbahnkursbuch, Reisebüro, Telefonbuch, Gelbe Seiten, Quellekatalog, Fotolabor, Postkarte, Telegrammbote, Landkarte (Jehova), Busenheftchen, Faxgerät mit Thermopapier, Kontoauszugsordner, Überweisungsformular, nur das Infobull gibts immer noch in "echt". Wir vergessen sehr schnell wie aufwändig und umweltschädlich unser Leben vor dem Internet war.

Man sollte bei der Rechnung nicht vergessen was der Internetverkehr alles überflüssig gemacht hat. "Software eats the world." Kohlendioxid aus Internetverkehr ist gut investiertes CO2.
 
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