Flectr Speichenreflektoren

Das KBA sollte dem Umwelt– und nicht dem Verkehrs–Ministerium angegliedert werden. Dann könnte es anfangen, vernünftig zu arbeiten.
Um sich der Arbeit zu entledigen? Den größeren Fehler sehe ich woanders:
Autos werden in der EU nur einmal in einem Mitgliedsstaat wirklich zugelassen, die anderen prüfen nicht viel mehr als die Vollständigkeit der Unterschriften. Wo zugelassen wird, entscheidet der Hersteller.
 
Ich muss das hier noch mal hoch holen.

Ich hab mir die Seite mal angeschaut und es gibt da zwei interessante Sachen einmal die hier beschriebenen Flectr Zero Speichenreflektoren und zum anderen die Flectr 360. Beide spannend vor allem aber die 360er.

Zur Frage ob zugelassen oder nicht wurde ja hier schon genug geschrieben aber weiß jemand was die immer mit einem Set bezeichnen?
Wie viele sind denn von den Zero in einem Set enthalten? Abgebildet bei jedem Set (einer, zwier oder sechser) sind immer 4 von den Fahnen. Und wenn nur eine drin ist, was ist dann ein Set?

Gleiches gilt für die 360er. Abgebildet sind immer die zwei Stück für eine Position am Laufrad. Benötige ich pro Laufrad ein zweier Set (also ein 6er für ein Trike)?
 
aber weiß jemand was die immer mit einem Set bezeichnen?
Wie viele sind denn von den Zero in einem Set enthalten? ...

Gleiches gilt für die 360er.
Wenn Du in die Details dort gehst, findest Du, dass ein Set vier Fahnen hat, je zwei pro Rad (eines von rechts und eines von links auf die Felge kleben.
Du hast dann genau einen Reflektor pro Rad.
Da sie immer noch keine deutsche Zulassung haben, würde ich mir aber eher normales Reflexband von der Rolle besorgen.

Im Falle eines Unfalls soll mir erstmal jemand belegen, daß die Kombination aus Radverkleidung und LKW-Reflexfolie an meinem Trike mit ursächlich dafür war!

Grüße, wolf
 
Wenn Du in die Details dort gehst, findest Du, dass ein Set vier Fahnen hat, je zwei pro Rad (eines von rechts und eines von links auf die Felge kleben.
Du hast dann genau einen Reflektor pro Rad.
Genau das hab ich nicht gefunden. Wobei mir die 360er noch besser passen würden. Da sehe ich immer zwei Elemente abgebildet.
 
Also bei dem 360er steht bei "1 set including 4 adhesive decals (1 set = ONE reflector per Wheel)", ergo bekommst du 4 Aufkleber die für Bestückung von einem Laufrad ausreichen sollen. Also benötigst du @mws am Ende 3 Sets für dein Schneewittchen.
 
sondern ein Richter entscheidet nach seiner Sichtweise.
Unter anderem auf Basis des Vortrags meines und des gegnerischen Anwalts (und evtl. auch meines eigenen Vortrags, falls es eine mündliche Verhandlung gibt).

Deutsche Richter sind meistens zum eigenständigen Denken ausgebildet (nur die Erstinstanzen im südöstlichsten Bundesland neigen manchmal zu nicht nachvollziehbaren Entscheidungen, die dann in den oberen Instanzen meistens korrigiert werden).

Wenn auch nicht im Verkehrsrecht, so habe ich mittlerweile doch auch eigene Erfahrungen damit gesammelt,
wolf
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ergo bekommst du 4 Aufkleber die für Bestückung von einem Laufrad ausreichen sollen.
Von zwei Laufrädern, sie sehen also nur einen Reflektor aus zwei Aufklebern je Laufrad vor.

Nur der Vollständigkeit halber, wolf
 
Unter anderem auf Basis des Vortrags meines und des gegnerischen Anwalts (und evtl. auch meines eigenen Vortrags, falls es eine mündliche Verhandlung gibt).

Genau, Dein Unfallgegner muss also nicht dir etwas beweisen, sondern allenfalls dem Richter.

(nur die Erstinstanzen im südöstlichsten Bundesland neigen manchmal zu nicht nachvollziehbaren Entscheidungen, die dann in den oberen Instanzen meistens korrigiert werden).

Das gilt für alle Bundesländer, denke nur mal an das legendäre Mitschuld-ohne-Helm-Urteil aus dem hohen Norden. Manche Richter sind auch sehe erfahren in Rechtsbeugung.
 
"(5) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein."

Kann kein Liegerad mir bekannter Bauart je erfüllen. Könnte einem da die gegnerische Versicherung einen Strick draus drehen?

Ein mir bekannter Flugzeugingenieur hat mir unter seinem Pseudonym Jan van Melle die bebilderte Beschreibung seiner Eigenkonstruktion "Silk Road" zukommen lassen. Bei diesem Liegerad mit gefedertem Frontantrieb sind die Pedalreflektoren so montiert, daß sie auch horizontal reflektieren. Aber seht selbst:
Vom BEVO zum Silk Road...
Gruß aus Münster,
HeinzH.
 
Nein, er muss Dir gar nichts belegen, sondern ein Richter entscheidet nach seiner Sichtweise.
Daher unterscheide ich bei Fahrradbeleuchtung zwischen „rechtssicher“ und „ausreichend rechtssicher“.
Ansonsten meint noch jemand, Radtaschen seien verboten, da sie die Reflektoren verdecken :whistle:;)
Auf Kleinigkeiten wie „K~~~“ verzichte ich mittlerweile, wenn es irgendeine andere Prüfnummer gibt. Die Reflektoren wären mir (persönliche Entscheidung) „legal genug“. Wie gesagt:
Zumindest bei den Fahrtrichtungsanzeigern referenziert der §67 StVZO ja bereits auf Vorschriften für Fahrzeuge der Klasse L.
Ich denke, man muss abwarten, ob die Rechtssprechung zukünftig auch retro-reflektierende Materialien, die bereits für andere Fahrzeuge zugelassen sind, akzeptiert. Ob „bauartgenehmigt“ zukünftig immer „K~~~“ bedeuten wird, bezweifle ich.
Gruß
Christoph
 
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