Bekomme mein Rad nicht (ebay - M5 CHR)

Ist ja ein Carbonrad. Kann man das nicht schädigen, wenn man es ein paar mal seitlich unsanft umfallen lässt? Das meinte ich weiter oben mit, dass die 1000 € auch für den Hintern sein können, wenn man auf knallharte Konfrontation setzt.
 
Ist ja ein Carbonrad. Kann man das nicht schädigen, wenn man es ein paar mal seitlich unsanft umfallen lässt? .
Das schädigt genauso gut oder wenig wie bei Stahl- oder Alurad.
Da muss man schon ordentlich vor die Wand fahren um ein CHR irreparabel zu zerstören.

Ausnahme wäre zb ein Herstellungsfehler, wie zb mal bei einem Carbon Lowracer auf der CV passiert,
bei dem der ganze Tretlagerausleger am Steuerrohr abgerissen ist...
 
Ich würde bei der Konstellation keine Zeit verschwenden. Schlecht bewerten, abhaken und vergessen.

Davon abgesehen, wenn der VK sich jetzt gemeldet hätte, er wäre verhindert gewesen und Du könntest das Rad jetzt bekommen und es wäre dann eher schrottig, dann wäre es noch ärgerlicher.
 
Hattest Du den Fall schon gemeldet?
Ich lese hier (eigentlich) nicht mehr mit, weil ich mich sonst nur aufrege...
Da Du ein Mensch mit Nerven bist, halte durch, sei zäh, mahne ihn ab, aber ärgere Dich nicht (zu) doll, falls es nicht klappt.
Viel Erfolg,
Gruß Krischan
 
Also ich würde einen Rechtsanwalt einschalten.

Zitat aus Fragen und Antworten zu rechtlichen Fragen rund um eBay:

Kommt es bei einer eBay-Internetauktion zu einem bindenden Vertragsschluss?

Ja, bei einer Auktion über eBay kommt es zu einem wirksamen Vertragsschluss. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Kaufvertrag, wenn Ware erworben wurde. Ist eine Dienstleistung oder eine Handwerkerleistung ersteigert worden, so kommt ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag zustande.

Diese Verträge sind bindend, und müssen von beiden Vertragsparteien eingehalten werden. So ist der Versteigerer dazu verpflichtet, die Ware zu übergeben, der Ersteigerer dagegen ist dazu verpflichtet, die Ware zu bezahlen.
Und etwas weiter unten:

Was ist zu tun, wenn der eBay-Verkäufer nach Eingang der Bezahlung behauptet, die ersteigerte Ware ist kaputt gegangen?

Ist die bei eBay ersteigerte Ware zerstört worden, bevor sie an den Ersteigerer verschickt werden konnte, so muss der Verkäufer den Kaufpreis zurückerstatten. Denn der Verkäufer hat die Sorgfaltspflicht über das ersteigerte Produkt, bis es ordnungsgemäß verpackt an das Versandunternehmen übergeben wurde. Erst ab diesem Zeitpunkt fällt eine evtl. Zerstörung der Ware zu Lasten des Käufers (falls es sich um eine Ersteigerung "von privat" handelt).​

Das kann somit für den Verkäufer schnell ins Auge gehen.
 
Ist die bei eBay ersteigerte Ware zerstört worden, bevor sie an den Ersteigerer verschickt werden konnte, so muss der Verkäufer den Kaufpreis zurückerstatten.
Was wiederum die Grundlage für den schändlichen Trick des Verkäufers ist, und, oh Wunder, winwin, weil das Geld ja noch nicht überwiesen wurde. Die Katze beißt sich also in den Schwanz, ich bin raus...
Tummelt sich der Verkäufer gar hier im Forum herum? Mannmannmann...
Gruß Krischan
 
ich würde mir die Sorgen machen und Rechtsweg usw. in betracht ziehen, wenn ich bezahlt habe, und kein Rad bekomme...

aber so?
auf einen Button geklickt und dann will der es doch nicht verkaufen...
ja - ärgerlich...
aber es ist doch nicht wirklich ein Schaden entstanden
 
Wenn er bei 3800,- auf kaufen gedrückt hätte würde der Verkäufer jetzt von gültigen Kaufvertrag schreiben, wenn der Käufer von aus versehen geboten spricht.
 
is aber ein Unterschied:
wenn du bei ebay verkaufst fallen auch Gebühren an (nicht allzuwenige)
also für den Verkäufer entsteht dann durchaus ein Schaden
bei 3800 Euro Verkaufspreis fallen da nämlich um die 200 Euro Gebühr bei Privatverkauf an !

ich hab seit Jahren nix mehr verkauft bei ebay: ich weiß nicht, ob der Verkäufer die komplette Gebühr zurück bekommt, wenn ein Käufer abspringt und sich nicht meldet etc.

ich weiß auch nicht, ob der Verkäufer hier im jetztigen beschriebenen aus der Nummer bei ebay gebührenfrei jetzt rauskommt...
wenn er die 200 Euro bezahlen muss, ist das Strafe genug finde ich ;)
 
Und letzter Nachklapp:
nach etwas Hin-und-Her-Kommunikation, in welcher der Verkäufer dann doch von seiner harten Linie abwich und einräumte, dass seine Angaben nicht 100% korrekt waren, um es mal ganz vorsichtig zu sagen, aber angab (ohne dass dies nachweislich widerlegbar gewesen wäre), dass er das Rad noch nach ebay-Auktions-Ende über marktplaats.nl verkauft habe, was direkt am Sonntag geschehen sei, bevor er meine ebay-emails gelesen habe, einigten wir uns auf eine kleine Entschädigung für mich (denn der angegebene marktplaats.nl-Verkaufspreis lag über der Auktion), die angesichts des Gesamtpreises bzw. des "Schnäppchencharakters" als eher symbolisch anzusehen ist.

Der Verkäufer steht so finanziell deutlich besser dar, als wenn er es an mich zum ebay-Preis verkauft hätte. Ich aber muss mich nicht gezwungen sehen, entweder komplett dumm dazustehen als derjenige, der die Popo-Karte gezogen hat oder aber den Verkäufer unerbittlich juristisch in die Knie zu zwingen, beides wäre nicht schön gewesen. Also kam der VK nun mit einem kleinen blauen Auge davon.

Beste Grüße Uli

Edit: P.S. habe diesen Betrag gerade ans Forum weitergespendet
Edit 2: doch nicht, habe zwar den Spenden-Button gefunden, aber da steht, mein Spenden-Abonnement läuft erst im Oktober ab - kann ich vorher nichts spenden? Häh? @Reinhard ?
 
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