Unfall mit Quattrovelo in München

Weil in der StVZO (§67(2)) steht:
"Lichttechnische Einrichtungen dürfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern."
Der Atto DF hat meines Wissens keine Zulassung für Fahrräderund Pedelecs, vielleicht für S-Pedelecs. Es ist eine Motorradleuchte.

Mal abgesehen davon sind Blinker am einspurigen Rennrad wie in der Anzeige dargestellt sowieso nicht zulässig.
 
Es kommt darauf an, als -was- es verkauft wird. Siehe "Helmlampen für Camping", welche fahrradlenkerkompatible Aufnahmen mitbringen.

Für den Verkauf von bspw. Gartenbeleuchtung oder Helmblinker existieren keine gesetzlichen Vorgaben a la StVZO.

Viele Grüße
Wolf
 
Du musst das richtig lesen. Der Onlinehändler kann mit einem Bußgeld bedroht werden wenn er Lichttechnische Anlagen als zugelassene Fahrradersatzteile verkauft. Wenn er seine Produkte ohne Verwendungszweck, als Lampe, Kopfscheinwerfer oder Partybeleuchtung verkauft ist das nicht verboten. Den Chinesen wird das Bußgeld auch wenig Kopfschmerzen bereiten, denn günstig bekommt man diese Produkte nur direkt vom Chinahändler.
 
Du musst das richtig lesen. Der Onlinehändler kann mit einem Bußgeld bedroht werden wenn er Lichttechnische Anlagen als zugelassene Fahrradersatzteile verkauft. Wenn er seine Produkte ohne Verwendungszweck, als Lampe, Kopfscheinwerfer oder Partybeleuchtung verkauft ist das nicht verboten. Den Chinesen wird das Bußgeld auch wenig Kopfschmerzen bereiten, denn günstig bekommt man diese Produkte nur direkt vom Chinahändler.
Für den Verkauf von bspw. Gartenbeleuchtung oder Helmblinker existieren keine gesetzlichen Vorgaben a la StVZO.

Diese Belehrungen waren überflüssig, denn erstens kenne ich die Vorschriften und weiß, für wen und was sie gelten. Ich schrieb auch bereits, dass die fernöstlichen Direktversender wohl nicht zu packen sind.
Zweitens wird die Blinker-Brems-Rücklichtanlage ausdrücklich als "LED Fahrrad Rücklicht Bremslicht Blinker" angeboten, auch die Bilder sind so etwas von unmissverständlich.
 
Was für Belehrungen, Klaus? Es sind sachliche Argumente aus Erfahrung. Beachte, dass der Verkäufer als Artikelstandort "Schweiz" angegeben hat. Ungewisses Zutreffen, doch EU-Gesetzgebung ist somit fehl am Platze.

Der Verkauf findet im Non-EU Ausland statt. Natürlich darf sie über das Netz aus Deutschland heraus bestellt werden. Der Import ist minimal trickreicher.

Bilder und eBay-Beschreibung sind irrelevant. Klassifizierung als "Do-it-yourself Elektronikkomponenten" kippt jede Vorschrift bzgl. Labelling und Sicherheit. Das wissen die Versender.

Viele Grüße
Wolf, bestellt ~80x pro Jahr in Asien, null einbehaltene Produkte in über 15 Jahren
 
erstmal:
IMMER DIE POLZEI dazu holen!.

Genau so. Merkt man spätestens vor Gericht.
Wer es umdrehen will, bleibt da und wartet auf die Polizei, wenn der andere schon weggefahren ist. Damit wird es ganz einfach.

Bin schockiert, wie so etwas passieren kann. Und froh ein VM zu fahren
 
Zuletzt bearbeitet:
... ich wurde von hinten mit meinem damaligen CQ im Kreuzungsbereich angefahren. VM wurde ausgehebelt und zur Seite geschoben bis es umkippte. Ich landete schliddernd auf der Gegenfahrbahn. Konnte unverletzt aussteigen. Polizei kam. Dann kam es bei der Aufnahme dazu das der PKW zunächst unter 01 = Schuldiger aufgeführt wurde. Er machte mächtig palawa bis die Polizisten "unklar" notierten. Vor Gericht hieß es dann das der Typ dahinter mich eindeutig neben dem PKW hat stehen sehen (bin dahingerollt). Der Unfall-PKW hatte mich zuvor noch überholt und wartete an der Kreuzung. Grün - alle los, ich war der schnellste, nicht lange.
Er hat dan den Polizisten und dem Richter gesagt mich nicht gesehen zu haben.
Mein Fehler war das ich nicht auf dem Radweg gefahren bin. Auch die Aussage, das dieser keine Teerdecke mehr hätte, Schlaglöcher aufwiese, Hundebesitzer diesen völlig beanspruchten etc. pp - alles egal. Ich bekam 50 % Teilschuld obwohl er mich eindeutig von hinten angefahren hat. Der Typ auch ca. 65
Er gab an mich nicht gesehen zu haben - ein QC ist nochmal wie lang ... und ich war mehr als nur einen halben Meter vor ihm.
Er wollte mich überholen, brach dann des Gegenverkehrs wegen ab und scherte zurück auf seine Fahrbahnseite und dabei hat er mich dann stark beschleunigt.
Das war der wahre Hergang des Unfalls.

Das QV habe ich danach nur noch wenig gefahren und schließlich verkauft. Ich konnte es nicht mehr ansehen mit seiner verschrammte Seite.
Hatte auch kein sicheres Gefühl mehr so von anderen abhängig zu sein. Dieses ungerechte Urteil stößt mir noch heute nach 7 Jahren bitter auf.

Der Richter hat mich gefragt ob ich während der Rotphase Blickkontakt hatte - wahrheitsgemäß habe ich geantwortet dass das nicht ginge aus dem tiefen VM heraus - FEHLER - nächstes mal immer angeben man hat sich in die Augen gesehen!!!

Andere dürfen vor Gericht lügen und täuschen, dass musste ich dabei lernen, ohne das da was passiert. Der RA des PKWlers hat sogar Fotos vom Radweg mit Asphalt vorgelegt. Diese stammten nur von einer anderen Stelle wo halt Asphalt war - die 500 meter bis zur Kreuzung ohne Asphalt hat er einfach mal unterschlagen. Ich durfte aber nichts mehr sagen da meine Aussage bereits aufgenommen war :(
Dem PKWler wurde natürlich die Versicherung raufgesetzt - was hat es ihm gebracht außer das ich auf 2.500,- des 5.000er-Schaden sitzen geblieben bin?

Dem Richter war der Fall lästig und entschied nach vielleicht 10 min. Verhandlung und es blieb bei der 50/50 Regelung - toll oder :(

... überlege aber wieder ein VM , diesmal ein QV zu kaufen. Daran wird dann ein Blink-Rücklicht an einem Stab in Autofahrerhöhe angebracht!
[DOUBLEPOST=1561403991][/DOUBLEPOST]Aber so ein VM ist einfach schon geil oder? Bin ja einige Wochen damit zur Arbeit gefahren. Vermisse das Gefühl in einem muskelbetriebenen Gefährt zu sitzen und meistens über 30 km/h zu fahren ...

Das QV hat es mir angetan :D mal sehen.
 
Was lernen wir daraus? Wenn im Verkehr dann fahren wie ein Auto. Nicht nebenher sondern vorne dran die Spur nehmen oder dahinter bleiben.
Viel Freude mit dem QV; und bitte ohne diese Blinkstäbe. Die Lumen- und Blinkinflation macht allen normalen Radfahrern nur das Leben schwer (oder das Überleben). Schon bald wird man vor Gericht hören, die Gegenseite habe ja keine Stroboskoprückleuchte eingesetzt, also habe der eigene Mandant das niedrige Fahrzeug nicht sehen können ...
 
Was lernen wir daraus? Wenn im Verkehr dann fahren wie ein Auto.
Stimmt absolut. Wenn ich mit dem Gehabe eines aggressiven Autofahrers durch München velonautiere (sic!), läuft es super. Ich fahre hupend mit Vollgas in die Kreuzung rein wenn der Gegenverkehr links abbiegen und durch meine Spur kreuzen möchte, schere immer mal halb nach links aus, um zu signalisieren " Macht mal hin da vorne, ihr Trantüten!" :cool: und so weiter. Bei Autofahrern kommt dann an "Oh :eek:, das ist ja einer von uns!". :ROFLMAO:

Das entspricht nur gar nicht meiner Grundhaltung und meinem Naturell und ist damit echt anstrengend für mich, funktioniert aber leider wirklich super. :rolleyes:
 
Du könntest es auch mal wie ein defensiver Autofahrer versuchen. Wobei ich da selber im Glashaus sitze :eek:
 
Du könntest es auch mal wie ein defensiver Autofahrer versuchen. Wobei ich da selber im Glashaus sitze :eek:
Hier in München ist es so: Je motziger und lauter ich auftrete, desto problemloser läuft es. :mad::cool: Dem defensiven Autofahrer wird die Vorfahrt halt eben mal genommen ... ist ganz einfach ... funktioniert immer ... einfach mit dem fetten SUV reindrängeln und dann ein erstauntes Gesicht machen ... ooops :oops:, sorry! (NOT! :D ).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich mit dem Gehabe eines aggressiven Autofahrers durch München velonautiere (sic!), läuft es super. Ich fahre hupend mit Vollgas in die Kreuzung rein wenn der Gegenverkehr links abbiegen und durch meine Spur kreuzen möchte, schere immer mal halb nach links aus, um zu signalisieren " Macht mal hin da vorne, ihr Trantüten!" :cool: und so weiter. Bei Autofahrern kommt dann an "Oh :eek:, das ist ja einer von uns!". :ROFLMAO:
Nicht 100% Zustimmung, aber es stimmt... Wer sich rechts an der Straße rumdrückt, wird nicht für voll genommen und überholt.
Wenn es mir zu knapp war, wird gehupt.
Hatte gerade Montag so einen Kandidaten, den ich dann aber an der nächsten Ampel über sein Fehlverhalten aufklären konnte. Interessant ist, daß viele hier in der Ecke, die mich über Sperrflächen, durchgezogene Linien usw. überholen oder schneiden meist das Kennzeichen ROW-DY... fahren :whistle:
 
Das QV habe ich danach nur noch wenig gefahren und schließlich verkauft. Ich konnte es nicht mehr ansehen mit seiner verschrammte Seite.
Hatte auch kein sicheres Gefühl mehr so von anderen abhängig zu sein. Dieses ungerechte Urteil stößt mir noch heute nach 7 Jahren bitter auf.
Was für ein Quatsch, so lang besteht der qv noch gar nicht :whistle:
Und Blickkontakt hilft auch nicht, sogar nicht wenn der Autofahrer besoffen ist (war beides bei mir der Fall)
 
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