Hansdampf und Hammy (df #187)

@Guzzi war schneller :). Ich hatte das auch im Kopf, dass wir jemanden hatten. Eigenbeteilung hab ich keine, soweit ich weiß. Kläre ich. Danke für den Hinweis! @TimB : so werd ichs wohl machen. Is echt ärgerlich, dass man sich mit sowas rumschlagen muss...
 
Eigenbeteilung hab ich keine, soweit ich weiß.
Bedenke, dass die Rechtsschutzversicherung dem Anwalt nur das unterste Mindest-Honorar zahlt. Daher sind Anwälte i.d.R. gerade bei kleinen Streitsummen nicht scharf auf solche Fälle. Für den Kurs machen es eher "Überzeugungs-Anwälte"
 
Bedenke, dass die Rechtsschutzversicherung dem Anwalt nur das unterste Mindest-Honorar zahlt. Daher sind Anwälte i.d.R. gerade bei kleinen Streitsummen nicht scharf auf solche Fälle. Für den Kurs machen es eher "Überzeugungs-Anwälte"

Dem kann ich nicht zustimmen.
Hier geht es nicht um "Streitsummen".
Der "Streitwert" ist in der Regel nur bei zivilrechtlichen Angelegenheiten für die Berechnung der Gebühren maßgeblich.

In diesem Fall werden die Gebühren anders berechnet.

Die Rechtsschutz-Versicherungen zahlen die notwendigen Gebühren nach dem RVG.
Danach können Kosten innerhalb eines Rahmens geltend gemacht werden.
Ersetzt wird in diesen Fällen in der Regel ein Satz unterhalb der Mittelgebühr.
Da können schon Kosten bis zu 700,- EUR zusammenkommen, wenn es vor Gericht geht.

Viele Rechtsanwälte wollen auf Stundenbasis abrechnen, was sie gesondert mit dem Mandanten vereinbaren können, jedoch von der Rechtsschutz-Versicherung nicht übernommen wird.

Die Grundsätzliche Frage ist jedoch, was soll das Ganze.
Geht es hier nur um das Prinzip?

Die Rechtsschutz-Versicherung wird grundsätzlich eintrittspflichtig sein.
Jedoch auch prüfen, ob sie an dem Vertrag festhält.
Sie hat unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit den Vertrag bei einer Kostenzusage zu kündigen.
Ich würde die Versicherung mit einem solchen Fall nicht belasten.
Es gibt wichtigere Streitpunkte für die Einschaltung der Rechtsschutz-Versicherung (z.b. die Abwicklung eines Unfalls).

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld?

Letztlich verdient nur der Rechtsanwalt an so einem Verfahren.
 
Es geht um eine Summe von 75 Euro. Aber die Gefahr besteht täglich, dass ich den wieder treffe.
 
Tatsächlich geht's hier mehr ums Prinzip. Ich glaube, darauf zieht das alles ab. Rechtschutz wollen oft welche wegen paar Euro nicht in Anspruch nehmen. Aber diese Strecke fahre ich wenns gut läuft die nächsten 20 Jahre. Wie läuft das weiter? Anhörung, und dann?
 
Da fällt einem nix mehr dazu ein.
Mit Blaulicht über die Autobahn kostet nicht mal ein Drittel

Personen, die ein unzulässiges Blaulicht einsetzen oder ihr Fahrzeug mit einem selbstgebauten Blaulicht ausstatten, verstoßen gegen die benannten Vorschriften. Wer sich mit einem solchen Blinklicht hinters Steuer setzt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Außerdem wird das Blaulicht eingezogen.

Manche Gesetze soll verstehen wer will....

@Hansdampf , na mein Lieber, verstehst du jetzt meine private Nachricht?
 
Hab ich schon vorher verstanden. 25 Euro wegen Verstoß und dann nochmal 50 Euro wie er meinte wegen Vorsatz. Später bin ich wieder auf der Strasse gefahren, weil ich später die Straße kreuzen müsste und das mit einem VM aufgrund des Wendekreises einfach nicht geht. Da haben sie mich wohl nochmal gesehen.
 
Es geht um eine Summe von 75 Euro
Mir war nicht klar wie hoch hier die Bußgelder sind. Das Netz spuckt z.B. das aus: https://www.bussgeldkatalog.org/radwegebenutzungspflicht/
75 € kann ich da nicht finden.
Wenn Du die nächsten 20 Jahre da lang fahren willst und der Weg nicht die erforderliche Breite hat, wäre der Klageweg zu erwägen. Wenn die Benutzungspflicht erst weg ist, hättest Du freie Fahrt.
Störungsfreie Fahrt wünscht
DF_Novize
 
eigentlich will ich ne Dauerlösung: Erlaubnis, auf dieser Straße den Radweg nicht benutzen zu müssen.
Klagt doch den Lolli weg. Sollte doch gut gehen, wenn nur 1,45 breit.

Mein Fall hat jetzt nicht direkt was mit Deinem zu tun, aber irgendwie kommt mir dann doch eine Assoziation, weshalb ich mal darauf verweise. Ich wurde mal von einer Privatperson mit Wissen der Polizei verfolgt. Ich hatte das ganze Erlebnis hier beschrieben: Klick.
Wie ist das Ganze ausgegangen? Nach ein paar Tagen Überlegen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich mich nicht für umsonst aufgeregt haben sollte und habe eine Beschwerdemail an den Polizeipräsidenten des Landes geschrieben. Die wurde dann natürlich an die entsprechende Stelle nach unten weitergeleitet und nach ein paar Wochen bekam ich einen Anruf, ob der Anrufer mal nicht vorbei kommen kann. (Telefonnummer hatte er selber recherchiert, denn die hatte ich nicht in die Mail geschrieben.) Und dann kam er - in Uniform, aber in einem zivilen Fahrzeug. Das Wort Entschuldigung ist zwar nicht gefallen, aber kleinlaut klang er - zumindest in meinen Ohren. Und das er es bedauere, dass es sowenig Einsatzkräfte gibt, die die Situation hätten schnell auflösen können - blah, blah, blah ... Seitdem überholen mich Streifenwagen einfach nur auffallend oft. Ich mach mich gefasst, gleich anhalten zu müssen - aber nein, sie fahren einfach weiter. Kann auch meine Einbildung sein, ich weiß nicht. Ich bilde mir ein, die sagen sich: Wenn du einen ruhigen Dienst haben willst, lass den fahren, der beißt.
Ich hatte mir überings nicht die Personalien damals geben lassen und die Namen in der Aufregung konnte ich mir auch nicht merken. Aber da Ort und Zeit bekannt waren, konnten die Kollegen ermittelt werden und es wurde definitiv nach deren Version der Geschichte gefragt. Mir wurde bestätigt, dass die zu 100% mit meiner übereinstimmten.

Ich bewundere Dich, dass Du in so einer Situation ruhig bleiben kannst. Das Beste ist, sich in so einem Fall auf 0 Diskussion einzulassen und nur die Personalien bekannt zu geben. Leider weiß man das am Anfang nicht, wie die einem gegenüber eingestellt sind. Manchmal sind die ja auch nett.
 
25 Euro wegen Verstoß und dann nochmal 50 Euro wie er meinte wegen Vorsatz.
Und die 50,- hat er gewürfelt oder was? Falls (wenn überhaupt) Vorsatz vorliegt, wird das Bußgeld üblicherweise verdoppelt.

Vorsatz kann doch nur dann vorliegen, wenn du von vornherein weißt, daß du gegen eine Vorschrift verstößt. Du bist aber "guten Gewissens" auf der Fahrbahn gefahren, weil du für dich in diesem Moment den Radweg als nicht zumutbar eingestuft hast. Einen benutzungpflichtigen Radweg nicht zu benutzen, wenn er nicht zumutbar ist, ist dein gutes Recht! Noch ein Grund Widerspruch einzulegen! Über die Bentzungspflicht des Radweges kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber der Vorwurf des Vorsatzes ist einfach nicht zu halten!
 
Ich bin nach außenhin ruhig. Innerlich geht's mir schei... :). Bin mir vor allem auch nicht sicher, wie ich mich jetzt die nächsten Tage verhalten soll... Aber auf mir sitzen lassen, will ich das nicht. Ich glaube, der gleiche hat mich vor nem Jahr schon mal aus einem Fahrzeug raus angesprochen. Witzig ist ja, dass ein andere Polizist mich vor 3 Monaten weiter fahren hat lassen, nachdem ich ihm die Sachlage geschildert habe (siehe ersten Post in diesem Thread)
[DOUBLEPOST=1561101985][/DOUBLEPOST]Der Vorsatz kommt daher, dass er mich ja nach seiner Ansicht nach belehrt hat und ich dann trotzdem wieder auf der Straße gefahren bin.
 
Der Vorsatz kommt daher, dass er mich ja nach seiner Ansicht nach belehrt hat und ich dann trotzdem wieder auf der Straße gefahren bin.
Du hast Dich doch belehren lassen und den Radler genommen, das hat Dich eines besseren belehrt, er ist Aufgrund der Breite, usw nicht zumutbar, das ein Polizist der nicht Rad fährt und noch nie VM gefahren ist das nicht einschätzen kann ist klar.
 
dass er mich ja nach seiner Ansicht nach belehrt hat und ich dann trotzdem wieder auf der Straße gefahren bin.
Ah, ok. Aber dann sind die 50,- EUR immer noch willkürlich angesetzt. Vorsäzliche Nichtbenutzung wären "nur" 50,- EUR. Hat er dich denn nur belehrt oder eine offizielle Weisung gegeben auf dem Radweg zu fahren? Einer Weisung mußt du zunächst folgen. Deshalb immer fragen: "Ist dies eine Weisung?"
 
Wie @Ich das schon geschildert hat, klappt es besser, wenn man das Thema "weiter oben" anspricht. Mit der Vorlage von @Sutrai sollte es ein leichtes sein, das Thema zu Deinen Gunsten zu drehen. Spätestens, wenn von 2-3 Vorgesetzten-Stufen Nachfragen kommen, was da genau beanstandet wurde, wird sich das mit dem einzelnen Polizisten klären. Du kannst auch versuchen, dass mit dem Leiter der Wache zu besprechen, nur funktioniert es besser, wenn dessen Vor-Vorgesetzte nachfragen.
 
@Reinhard: verstehe das wohl nicht ganz: du meinst gleich wenn der Bescheid reinflattert mit dem Chef der Wache sprechen? Oder das über die Anhörung machen?

Ich möchte mich bei euch bedanken, das ihr konstruktiv hier mitwirkt, damit der Faden nicht geschlossen wird :). Bin euch sehr dankbar!!!!
 
Der gleiche Polizist hat mich am Freitag nochmal gesehen. Heute Mittag hat er mich angerufen und mir das mitgeteilt. Er sagte dann: das wäre dann das dritte Vergehen und das kommt dann noch drauf. Der entsprechende Schrieb käme in ca. 2 Wochen. Ich werde morgen mit nem Anwalt telefonieren.
 
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