Hansdampf und Hammy (df #187)

Guck mal bei Youtube, da gibt es genaile Anleitungen für solche Fälle
 
OK... Ich formuliert es anders.... Ich habe vor, an dieser kleinen Stelle zu üben. Wenns nicht schon wird, kann immer noch ein kleber drauf...
 
Man rühre einen kleinen(!) Tropfen Epoxy an. Nicht mehr! Und Mischungsverhältnis exakt befolgen.
Nehme maximal 10tel Teile des Tropfens mit einer sehr kleinen Nadel auf und tropfe das in die Öffnung bis voll. Bissle übervoll darf Es schon sein.
Dann ein Fitzelchen Tesa drüber und einen Stuhl holen und beim aushärten zuschauen/aufpassen dass kein(!) Feuer entsteht bei der kritischen Menge Gemisch.
Nach 36h soll der Sicherheit genüge getan werden und Mann darf eine Mütze voll Schlaf nehmen.
Der Rest ist dann einfach (kommt im zweiten Teil der Anleitung)
 
Hallo zusammen,

Heute bin ich zum zweiten Mal mit Hammy aufgehalten worden. Der damalige Polizist hat mich ja gleich weiterfahren lassen, als ich ihm mitgeteilt habe, dass der Radweg nicht breit genug ist. Heute liefs anders...

Ich war heute wie immer auf einer zweispurigen Fahrbahn innerorts in Augsburg unterwegs. Dazu muss man wissen, dass die Radwege, sowie die fahrbahnbegleitenden Sicherheitsstreifen eigentlich nie über 1,50m breit sind. Weiterhin sind die Sicherheitsstreifen direkt neben den Parkstreifen für Autos. Dort halte ich immer ensprechend Abstand, um plötzlich aufreißende Autotüren oder Fahrer, die einsteigen wollen nicht zu erwischen. Der Polizist und sein Kollege haben mich erstmal angehalten/rausgewunken. Ich bin ausgestiegen und der Polizist hat mich erstmal darauf verwiesen, dass ich den Radweg zu benutzen habe, da ich ein normales Fahrrad habe. Er hat gleich mal vorweggenommen, dass die Größe und die Geschwindigkeit dabei keine Rolle spiele. Und noch so einiges mehr. Bin zuerst gar nicht zum reden gekommen. Danach war ich dran und hab ihm meine Stellung kundgetan. Ebenfalls habe ich das DinA4 Blatt mit die wichtigsten Daten der StVO überreicht, das er fotografiert hat. Ich habe ihn ebenfalls darum gebeten, den Radweg zu messen. Das tat er: 1,45m: Diese Zahl wurde mir deutlich von dem Polizisten auch genannt. Damit nicht entsprechend. Ich habe ein Foto davon geschossen. Allerdings meinte er: Die Radwege wurden halt damals so angelegt und sind nicht zu ändern. Da müsste ich mich fügen. Der Radweg sei trotzdem zu benutzen. Er hat dann meine Personalien aufgenommen und ich seine. Eine Karte hatte er leider nicht dabei, die hätte er wohl beim letzten Einsatz aufgebraucht. Die Stimmung war die ganze Zeit angespannt in meinen Augen, aber ich blieb ruhig. Er meinte noch: "Solange ich das noch nicht mit meinem Chef geklärt habe, nehmen wir an, ich habe Recht." Danach sind wir von Dannen gezogen. Später bin ich wieder auf der Fahrbahn gefahren, da der Radweg dort weiterhin nicht den Regeln enspricht. Dort hatte mich der damalige Polizist aufgehalten. Die Polizisten haben mich dann auch nochmals gesehen und sind an mir vorbei, ich musste links abbiegen. Das hätte ich auf dem Radweg so oder so nicht können, weil ich zum queren der Straße eine Kurve fahren müsste, die mit dem VM nicht möglich ist.

Ich notiere hier alles vor allem, um nichts zu vergessen. Er hat mir versprochen, sich zeitnah zu bei mir zu melden, um mir den Ausgang seiner Diskussion mit seinem Chef mitzuteilen.

Viele Grüße
Hans
 
Warum fährst du auch so eine komische Kiste? Haste kein "normales" Fahrrad, wie jeder "normale" Bürger dieses Landes auch? Für so Typen wie dich auch noch Sonderwünsche berücksichtigen? Wo kommen wir denn da hin? Bleibe gefälligst auf dem Radweg und wenn du damit ein Problem hast, dann nimm das Auto :D

Spaß beiseite, es gibt solche und solche Beamten. Also gute und nicht so gute Polizisten und es gibt noch die anderen, einen davon hattest du heute :D
 
Aktueller Stand: ich bekomm ein Verwarnungsgeld wegen nicht-benutzung des Radweges. Jetzt werde ich einen Anwalt einschalten.
 
Verwarnungsgeld wegen nicht-benutzung des Radweges. Jetzt werde ich einen Anwalt einschalten.
Erstmal KEINEN Anwalt einschalten (Kosten). Den Verwarnbescheid bekommst du vom Ordnungsamt, dagegen dann Widerspruch (mit Verweis auf die Verwaltungsvorschrift, Breite des Radweges usw.) einlegen. Das bearbeitet dann ein Sachbearbeiter der Stadt, die Rennleitung ist mit ihrer Meinung da völlig außen vor. Ein Kollege hat in WOB so eine Verwarnung wegen Nichtbenutzung des Radweges abwehren können. Falls der Widerspruch abgelehnt wird, mußt du dann gucken, ob du weiter kämpfen willst... Aber erstmal ohne Anwalt probieren.
 
Danke Guzzi, solche Tipps mag ich.
Vielen Dank auch an Hansdampf für die Info, bin sehr gespannt wie es weiter geht!
 
@Guzzi: Danke für den Tipp! Eigentlich will ich hier eine schnelle Lösung herbeiführen. Hab keinen Bock, dass ich in zwei Wochen wieder so ne Diskussion habe. Aber muss mich wohl gedulden. Nicht grad meine Stärke in diesem Fall
[DOUBLEPOST=1560945589][/DOUBLEPOST]Und warum nicht gleich nen Anwalt? eigentlich will ich ne Dauerlösung: Erlaubnis, auf dieser Straße den Radweg nicht benutzen zu müssen. Im Übrigen bin ich natürlich Verkehrs-Rechtschutzversichert.
 
Und warum nicht gleich nen Anwalt? eigentlich will ich ne Dauerlösung: Erlaubnis, auf dieser Straße den Radweg nicht benutzen zu müssen.
Wirst Du nicht bekommen, das ist in der Verwaltungsvorschrift so formuliert:
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Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;
Beachte: "In der Regel" "nach den Umständen des Einzelfalles"

Du kannst nur die Benutzungsvorschrift anfechten, aber solange die Lollies da stehen, hängt die Entscheidung an der Abwägung des Sachbearbeiters. Bei der Anhörung wurde ich gefragt, ob mir bewusst gewesen sei, daß ich den Radweg benutzen müsse. Daraufhin habe ich obigen Satz zitiert mit dem Hinweis, ich sei davon ausgegangen, daß die Ausnahme auf mich zutreffe. Ging so zum Ordnungsamt und das Verfahren wurde eingestellt. Optimales Ergebnis, besser wirds nicht. Bei mir hing eine mögliche Teilschuld an einem Unfall dran, so hat die Versicherung ohne Murren voll bezahlt. Das Verwarngeld hätte ich gern gezahlt, ist mir mein Leben wert.

Gruß,

Tim
 
eigentlich will ich ne Dauerlösung: Erlaubnis, auf dieser Straße den Radweg nicht benutzen zu müssen.
Dann hilft nur das Wegklagen des blauen Lollies... Aber hat nicht mal jemand aus dem Forum versucht, eine Sondererlaubnis bei Stadt/Landkreis zu beantragen, um einen bestimmten Radweg nicht benutzen zu müssen? Kostet Geld und ist nur für eine bestimmte Zeit gültig, wenn es überhaupt klappt.
Hab keinen Bock, dass ich in zwei Wochen wieder so ne Diskussion habe.
Falls dein Widerspruch Erfolg hat, hast du ja den Einstellungsbescheid vom Ordnungsamt. Vielleicht beeindruckt der dann mehr als der Ausdruck der Verwaltungsvorschrift.
Im Übrigen bin ich natürlich Verkehrs-Rechtschutzversichert.
Ohne Eigenbeteiligung? Dann kannst du auch einen Anwalt bemühen.
Daraufhin habe ich obigen Satz zitiert mit dem Hinweis, ich sei davon ausgegangen, daß die Ausnahme auf mich zutreffe.
So würde ich auch argumentieren. Guck auch mal HIER, da war @Sutrai mit einem Widerspruch erfolgreich.
 
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