Scheuer will Radfahren sicherer machen

In Amsterdam kostet Falschparken minimal €90,-. Behindernd geparkte Auto’s schleppt die Gemeinde in der Regel direkt ab, kostet minimal € 373,- zusätzlich...
...und geht viel schneller als bei uns, da es direkt durch die Gemeinde gemacht wird.
Bei entsprechender Anzeige (oder Auswertung einer Verkehrskamera ;-) kommt oft gleich die Fachkraft der Gemeinde im Abschleppwagen, stellt den Verstoß fest und nimmt das Auto mit.
So ist der Weg razfaz wieder frei.

In Gebieten mit geringen Verkehrsdruck kann man Glück haben und das Auto wird nicht abgeschleppt, dann sind es „nur“ die 90 - 350€ Strafe, je nachdem gehen welche Regel man verstoßen hat.

Ich durfte mal einen Lieferwagen auslösen, da er auf einer ab Mitternacht für den Markt am nächsten Tag gesperrten Fläche stand.
Zwanzig Minuten nach Mitternacht war weder mein Fahrzeug noch der Abschleppwagen zu sehen...

Musste gefühlt ewig weit rausfahren um das Auto zurückzubekommen.

In der Halle stand dann auch ein schon etwas verstaubter Mini. Auf die Frage, was mit dem Auto sei wurde mir lakonisch erklärt, den Fahrer habe man auch...
 
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11. Innovationsklausel: Schaun mer mal.
Da steckt das Gift im Bonbon. Dort steht nämlich (Hervorhebungen von mir)
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/SocialMedia/Youtube/public/2019/06/Ich-bin-Verkehrsminister-und-damit-auch-Fahrradminister_jQmuZaMugg4.html schrieb:
Innovationsklausel
Die bestehende Klausel für zeitlich und örtlich begrenzte Anordnungen zur Erprobung verkehrsregelnder oder sichernder Maßnahmen soll künftig unabhängig von einer Gefahrenlage Modellversuche ermöglichen. Solche Modellversuche sollen im Einvernehmen mit der Kommunen angeordnet werden. Damit wird die Mitbestimmung der Kommunen erhöht werden. Eine weitergehende Öffnung bedarf einer zusätzlichen Änderungen und gesetzesebene, die in einem weiteren Schritt im nächsten Jahr angegangenen werden soll.
Nachtigall, ick hör dir trampeln... Das dürfte dazu führen, dass ab dem nächsten Jahr wieder jeder nach Belieben Radfahrer dem Autoverkehr aus dem Weg räumen kann. (n)

Einiges andere hört sich brauchbar an. Z.B. die Überholabstände in der StVO zu verankern, Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen vorzuschreiben, einen Grünpfeil für's Abbiegen vom Radweg aus zu schaffen oder das Nebeneinanderfahren deutlicher zu erlauben. Einiges ist bereits durch die Rechtsprechung so oder ergibt sich aus anderen Regeln, aber es direkt in die StVO zu schreiben nützt glaube ich mehr als es schadet.

Einiges klingt aber auch unsinnig oder zumindest nicht durchdacht.
1) "Radschnellwege" auf unbefestigtem Untergrund ausweisen dürfen... - hat irgendjemand eine Idee, wozu das gut sein sollte?
2) Das Verkehrszeichen für "Überholen von Radfahrern an Engstellen verboten" - anderswo (Niederlande?) gibt es bereits Hinweisschilder für den Überholabstand, und die würden m.E. ausreichen. Ob ein Engüberholer nun wegen Verstoß gegen die 1,5m-Regel oder wegen Verstoß gegen das explizite Radfahrerüberholverbot rausgezogen wird, ist ziemlich egal, solange er überhaupt rausgezogen wird - und das wird wohl nur dann passieren, wenn zufällig eine Streife hinterherfährt oder ein Polizist in Zivil überholt wird. Wenn das spezielle Radfahrerüberholverbot in einer Häufigkeit aufgestellt wird, die es ins Bewusstsein der Autofahrer bringt, dann wird vermutlich die Zahl der Engüberholer an den gekennzeichneten Engstellen nicht so stark sinken wie sie an anderen, nicht gekennzeichneten Engstellen steigt (...denn dort ist ja das Überholen von Radfahrern nicht mehr verboten...)
 
Einiges klingt aber auch unsinnig oder zumindest nicht durchdacht.
1) "Radschnellwege" auf unbefestigtem Untergrund ausweisen dürfen... - hat irgendjemand eine Idee, wozu das gut sein sollte?
Da hoffe ich auf die Feststelung eines redaktionellen Fehlers ...:whistle:
2) Das Verkehrszeichen für "Überholen von Radfahrern an Engstellen verboten" - anderswo (Niederlande?) gibt es bereits Hinweisschilder für den Überholabstand, und die würden m.E. ausreichen. Ob ein Engüberholer nun wegen Verstoß gegen die 1,5m-Regel oder wegen Verstoß gegen das explizite Radfahrerüberholverbot rausgezogen wird, ist ziemlich egal,
Es gibt Stellen, wo man ohne Gegenverkehr die 1,5 m einhalten kann, und andere Stellen, wo man auch ohne Gegenverkehr das nicht könnte, bspw. bei Mittelstreifen, Verkehrsinseln, ... und wo trotzdem immer wieder ein überholen versucht wird, da können Schilder Klarheit schaffen ...
Bei einer 4 m breiten Fahrbahn (wie bspw. hier um's Eck in der Karlstr. zwischen Gleiskörper und Parkern ...) wären die 1,5 m nur einhaltbar, wenn sich der Pkw links am Bordstein schrammend von der Bahn den Spiegel abfahren lässt und der Radfahrer rechts den Parkern den Spiegel abfährt, alles andere würde zu weniger als 1,5 m führen ...
solange er überhaupt rausgezogen wird - und das wird wohl nur dann passieren, wenn zufällig eine Streife hinterherfährt oder ein Polizist in Zivil überholt wird. Wenn das spezielle Radfahrerüberholverbot in einer Häufigkeit aufgestellt wird, die es ins Bewusstsein der Autofahrer bringt, dann wird vermutlich die Zahl der Engüberholer an den gekennzeichneten Engstellen nicht so stark sinken wie sie an anderen, nicht gekennzeichneten Engstellen steigt (...denn dort ist ja das Überholen von Radfahrern nicht mehr verboten...)
Die Gefahr besteht natürlich, so wie bei Roteinfärbungen und anderen sicherheitssteigernden Maßnahmen etc.
Das mit der Kontrolle ist auch so'n Problem ...
Da wird's aber interessant, wie sich das mit der Beweiskraft von Actioncams entwickelt ...
Egal, ob nun beim Überholverbot oder bei den 1.5 m generell. Bisher sind die 1,5 m wegen der fehlenden Festlegung in der StVO eigentlich ja nur relevant, wenn es zu Unfällen kommt ...
 
Wichtiger als die Beschilderungsmöglichkeit für unbefestigte Radschnellwege, aber nicht in der Liste enthalten: Benutzungspflicht ist ausgeschlossen, wenn sich Vorfahrtsregelungen für Fahrbahn und Radweg unterscheiden.
In dem Zusammenhang würde ich auch liebend gern auf ein spezielles Verkehrszeichen für "Radschnellweg" verzichten, wenn dafür eine Trennung der Zeichen für "Benutzungspflicht" (auf straßenbegleitenden Radwegen) und "Benutzungserlaubnis" (auf anderen Wegen) kommt.
 
Hallo,
Warum gibt man dem Radverkehr nicht einfach Vorrang in Tempo-30-Zonen, sondern schafft wieder etwas neues?
ist nachvollziehbar: es tangiert nur jene, welche darum wissen. Da es keine KFZ-Fahrerlaubnis-Nachschulungen bedingt, wissen die KFZ-Nutzer demnach nicht, dass derartige neue Regelungen bestehen. Und auch, wenn sie es sollten: wirklich informiert halten sich die Wenigsten. Selbst Polizeibeamte nur selten..

Das führt indirekt zu vier Vorteilen für die Änderungsinitiatoren:
  1. Wenn sie selbst oder andere KFZ-Nutzer sich nicht an diese neuen Regelungen halten, wird ihnen oft mit Verständnis begegnet. Es ist demnach schwer, etwas derart falsch zu machen, dass es sich auf einen selbst akut auswirkt.
  2. Sie "tun etwas für die Radfahrer", was ihnen einen Beliebtheits- oder Interessenbonus verschaffen kann.
  3. Da der Gros der KFZ-Nutzer nicht mitbekommt, dass sich etwas geändert hat (und wenn, dann sehr schleichend), gibt es kaum Proteste oder akut dadurch eingeschränkte Verkehrsteilnehmer.
  4. Konkludierend ist demnach ein Pseudo-Effekt erheischbar, welcher reell zu Sympathiegewinn durch "endlich tun sie mal was!"-Begeisterte führt, gleichwohl die bewährten KFZ-Nutzer nicht akut verärgert oder vergrault. Praktisch ändert sich auf den Fahrbahnen demnach wenig bis nichts.. zumindest nicht im Laufe der nächsten 10 Jahre.
.. weil die radelnden Damen spätestens nach ein- bis zwei Dienstwochen selber so angenervt wären, daß sie ..
.. wieder zu Fuß kontrollieren würden. Dienstfahrräder stehen jetzt bereits bereit, werden jedoch kaum bis nicht genutzt..
'Verpiss dich auf den Radschnellweg'..
Ja, leider. Das ist die hauptsächlich im Kopf der Verkehrsteilnehmer existente Reaktion hierauf. Umso mehr die Radschnellwege mit Details zu ihrer Positionierung/tollen, neuen Existenz in den Medien erwähnt werden, umso größer das Unverständnis (um nicht zu sagen: der Hass) vieler KFZ-Nutzer darauf.

"Das Geld sollten sie lieber in neue Parkplätze / Fahrbahninstandhaltung investieren!".

Wer dann auf der Fahrbahn herumrollt (als Radfahrer), wird erst Recht drangsaliert. "Da hat die Sau schon einen Radschnellweg bekommen und steht mir immer noch im Weg herum!" wird dann gedanklich aufkommen. War bislang jedes Mal so.

Viele Grüße
Wolf
 
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Hallo,

ist nachvollziehbar: es tangiert nur jene, welche darum wissen.

Das gilt für alle Neuregelungen.

Da es keine KFZ-Fahrerlaubnis-Nachschulungen bedingt, wissen die KFZ-Nutzer demnach nicht, dass derartige neue Regelungen bestehen. Und auch, wenn sie es sollten: wirklich informiert halten sich die Wenigsten. Selbst Polizeibeamte nur selten..

Das spricht gegen alle Neuregelungen, wie man am Umgang mit Fahrradstraßen, Verkehrsberuhigten Bereichen, Schutz- und Radfahrstreifen, nicht benutzungspflichtigen oder zu Gehwegen umgewidmeten Radwegen, dem grünen Blechpfeil ... sehen kann.

Man könnte entweder
- regelmäßige Nachschulung zur Pflicht machen.
- die Beachtung neuer Regeln nur für die zur Pflicht machen, die danach den Führerschein (Kraftfahrerregeln) oder die Grundschulverkehrserziehung (unmotorisierte) gemacht haben. :ROFLMAO:
:ROFLMAO::ROFLMAO:

Sie "tun etwas für die Radfahrer", was ihnen einen Beliebtheits- oder Interessenbonus verschaffen kann

Dabei ist es eigentlich egal, ob sie die Regeln für die Tempo-30-Zone erweitern oder eine Fahrradzone einführen - ach nein, bei letzterem steht die Radfahrförderung auf dem Schild, bei ersterem würde die Radfahrförderung direkt einsetzen, ohne dass die Lokalpolitik (sie muss die Radfahrzonen wie heute die Fahrradstraßen auch einrichten und wird von denselben Parteien dominiert, die die StVO-Änderung beschließen werden) verzögernd eingreifen könnte. Also: Das verkehrlich wirksamere Mittel ist das mit der kleineren Außenwirkung.

Da der Gros der KFZ-Nutzer nicht mitbekommt, dass sich etwas geändert hat (und wenn, dann sehr schleichend), gibt es kaum Proteste oder akut dadurch eingeschränkte Verkehrsteilnehmer.

Das spricht eindeutig gegen neue Schilder und für die Änderung der Regeln in der Tempo-30-Zone.

Praktisch ändert sich auf den Fahrbahnen demnach wenig bis nichts.. zumindest nicht im Laufe der nächsten 10 Jahre.

Trifft auch für alle Änderungen zu: Hier werden die Radwege mit aufgehobener Benutzungspflicht auch 18 Jahre später von der Mehrheit der Radfahrenden benutzt.

Gruß, Klaus
 
Hallo Klaus,
Das spricht gegen alle Neuregelungen, wie man am Umgang mit Fahrradstraßen, Verkehrsberuhigten Bereichen, Schutz- und Radfahrstreifen, nicht benutzungspflichtigen oder zu Gehwegen umgewidmeten Radwegen, dem grünen Blechpfeil ... sehen kann.
es spricht vor allem gegen den Umgang mit derartigen Änderungen. Würde medial beworben werden (gar die Medien hierzu verpflichtet werden), diese Änderungen samt Ortangabe im Sinne der Radfahrer zu publizieren, änderten sich auch die Verhaltensweisen:

"Achtung: Ab sofort in den Straßen/Bereichen X, Y und Z: RadfahrXX rechtlich verankert! Hohe Geldbußen und/oder Wegfall der Fahrerlaubnis bei Zuwiderhandlungen! Häufige Kontrollen durch geschulte Beamte! Bitte fahren Sie vorsichtig, beachten Sie die neuen Regelungen." Dazu ein Infokasten mit roter Umrandung, welcher die Rechte der Radfahrer in diesen Arealen klar und deutlich (unmissverständlich) übermittelt. Das wirkt. Selbst Mund-zu-Mund-Propaganda würde dann daraus entstehen.

Aber: es wäre den Verantwortlichen für die Änderungen natürlich des positiven Feedbacks vieler Mitbürger abträglich. :ROFLMAO:
ach nein, bei letzterem steht die Radfahrförderung auf dem Schild, bei ersterem würde die Radfahrförderung direkt einsetzen, ohne dass die Lokalpolitik (sie muss die Radfahrzonen wie heute die Fahrradstraßen auch einrichten und wird von denselben Parteien dominiert, die die StVO-Änderung beschließen werden) verzögernd eingreifen könnte.
Richtig. Allerdings für die Wirksamkeit unerheblich, beide Möglichkeiten ließen sich - siehe oben - nachhaltig, direkt und effektiv im Kopf der Verkehrsteilnehmer verankern.

Solange allerdings in den Medien nur von: "Schöne neue Radschnellwege, tolle Qualität, direkte Verbindungen" plus positiv gestimmten Kommentatoren aus der Fahrradszene die Rede ist.. sorgt das maximal für Neid und nicht für Angst um die Fahrerlaubnis, wenn diesen "ach so übervorteilten Radfahrern" durch die so negativ gestimmten KFZ-Nutzer dann Gängelung zuteilkommen gelassen wird..
Das spricht eindeutig gegen neue Schilder und für die Änderung der Regeln in der Tempo-30-Zone.
Grundsätzlich wäre eine Festlegung auf zwei, maximal drei unterschiedliche "Definitionen" und somit Verhaltensweisen für das Gros der Verkehrsteilnehmenden am einfachsten zu überblicken, zu befolgen. Wenn dann noch strikte und durchgesetzte Strafen für Missachtungen kommuniziert werden.. Hauptgewinn.

Diese Art der "komm, wir entwerfen mal neue Schilder, welche ein kaum überblickbares Chaos an Reglementierungen für und betreffend Radfahrenden aufstellen, keine physische Relevanz beweisen und uns kaum etwas kosten (keine großen Infrastrukturänderungen)" ist nur ein Weg für maximal positives Feedback bei minimalen Kosten/negativen Feedbacks. Schon durch das Unverständnis der XXten Schildervariationen auf die Mitbürger rutschen diese Änderungen gedanklich in Ablage P - nachhaltig.

Viele Grüße
Wolf
 
Hier werden die Radwege mit aufgehobener Benutzungspflicht auch 18 Jahre später von der Mehrheit der Radfahrenden benutzt.
Und was ist daran falsch? Das Aufheben der Benutzungspflicht ging ja nicht mit einem Benutzungsverbot einher. Die Benutzungspflicht wurde und wird ja typischerweise aufgehoben, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Ein Anzahl Radfahrer findet das gut, weil sie lieber auf der Strasse fahren. Anderen wiederum ist das egal, weil sie lieber auf dem Radweg fahren, auch wenn er die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht nicht erfüllt. Auch wenn die Fahrbahnfahrverfechter sie oft abschätzig als eine Mischung aus potentiellen Selbstmördern und willenlosen, nicht besonders intelligenten Zootieren betrachten - sie dürfen da fahren und haben vermutlich auch einen Grund dafür, warum sie das tun. Wenn die Fahrbahnverfechter wollen dass alle gefälligst auf der Fahrbahn zu fahren haben sollten sie ein Radwegbenutzungsverbot anstreben und entlarven sich zweitens als etwas intolerant...
Noch mal andere (ich würde fast vermuten die Mehrheit der Radler) hat sich über die Wahlfreiheit noch nie Gedanken gemacht und das Thema "Benutzungspflichtaufhebung" ebenso wenig mitbekommen wie sie wissen was An- bzw. Abwesenheit eines blauen Lollis bedeuten. Womit sie sich nicht gross vom durchschnittlichen Autofahrer unterscheiden.

Ich selbst fahre btw. im Alltag auch häufig auf nicht benutzungspflichtigen Radwegen - ist etwas langsamer und meist deutlich rumpeliger als auf der Strasse, aber oft stressfreier. Meine Entscheidung, die je nach Tagesform, Laune und Eile mal so mal so ausfällt.

Das wird sich aber in Zukunft wohl nicht nur bei mir verschieben: Es ist jetzt schon so, dass die alte Radinfrastruktur hier in Berlin zumindest an schönen Tagen mit der Anzahl der Radler und deren Geschwindigkeitsvarianz teilweise deutlich überfordert ist. Daher fahre ich eh mehr auf der Strasse als vor einigen Jahren. Wenn demnächst noch die ganzen eRoller-Fahrer dazu kommen wird sich das mit Sicherheit noch steigern.
 
Hallo,

Und was ist daran falsch?

Dass weiterhin genau dieselben Typen Unfälle passieren, die die Gründe für die Aufhebung darstellen.

Das Aufheben der Benutzungspflicht ging ja nicht mit einem Benutzungsverbot einher.

Teilweise schon, denn es werden auch die ehemaligen Radwege weiterbenutzt, die keine "Anderen Radwege" im Sinne der StVO sind, weil es vorher Gemeinsame Geh- und Radwege waren.

haben vermutlich auch einen Grund dafür, warum sie das tun

Klar, die Bedrohung durch Kraftfahrer.

Wenn die Fahrbahnverfechter wollen dass alle gefälligst auf der Fahrbahn zu fahren haben sollten sie ein Radwegbenutzungsverbot anstreben und entlarven sich zweitens als etwas intolerant...

Ja, ich bin intolerant gegenüber Gehwegradlern, auch, wenn diese Gehwege mal Radwege waren.

Noch mal andere (ich würde fast vermuten die Mehrheit der Radler) hat sich über die Wahlfreiheit noch nie Gedanken gemacht und das Thema "Benutzungspflichtaufhebung" ebenso wenig mitbekommen wie sie wissen was An- bzw. Abwesenheit eines blauen Lollis bedeuten. Womit sie sich nicht gross vom durchschnittlichen Autofahrer unterscheiden.

Das ist genau das Thema der letzten Beiträge von Wolf und mir.

Ich selbst fahre btw. im Alltag auch häufig auf nicht benutzungspflichtigen Radwegen - ist etwas langsamer und meist deutlich rumpeliger als auf der Strasse, aber oft stressfreier.

Die doch recht subtile Gefahr aufgeschlagen werdender Beifahrertüren sowie querender Kraftfahrer (oder solcher, die spontan zum einhüftigen Parken oder Passieren eines wartenden Linksabbiegers auf den Radweg fahren) wird ausgeblendet und als kleiner bewertet als die unfallstatistisch deutlich kleinere Zahl der Auffahr- und Rammunfälle auf der Fahrbahn. Aber zu viele Kraftfahrer drohen halt durch Hupen und / oder enges Überholen mit letzterem ohne es zu vollziehen.

Gruß, Klaus
 
Dass weiterhin genau dieselben Typen Unfälle passieren, die die Gründe für die Aufhebung darstellen.
Da scheinst Du eine leicht verquere Weltsicht zu haben. Die Aufhebung erfolgt weil die Voraussetzung für die Benutzungspflicht nicht vorliegen, nicht weil irgendwelche speziellen Unfalltypen vorliegen. Die Benutzungspflicht liegt (neben anderen Gründen) z.B. dann nicht vor, wenn der bauliche Zustand des Radwegs hinreichend miserabel ist oder Voraussetzungen wie Mindestbreite nicht erfüllt sind. Was in vielen Städten und Gemeinden mit einer der häufigsten Gründe für die Aufhebung sein dürfte, entlastet es sie doch kosten-, aufwands- und haftungsseitig.


Teilweise schon, denn es werden auch die ehemaligen Radwege weiterbenutzt, die keine "Anderen Radwege" im Sinne der StVO sind, weil es vorher Gemeinsame Geh- und Radwege waren.

Das mag sein - solche Radwege habe ich auf meinen Wegen nicht und fahre die so oder so so nicht freiwillig (auch wenn sie eingerichtet sind), weil bei "Gehweg, Radfahrer frei" Schrittempo angesagt ist und ich das nicht goutiere.


Ja, ich bin intolerant gegenüber Gehwegradlern, auch, wenn diese Gehwege mal Radwege waren.

Und schon ist auf magische Art und Weise aus einer kleinen Submenge ehemals gemeinsamer Geh- und Radwege, die nun Deiner Deutung nach reine Gehwege mit Fahrradverbot sind, die absolute Mehrheit geworden. Ja es erscheint sogar zweifelhaft, ob es überhaupt andere Radwege gibt bzw. gegeben hat. Und damit ist in Deiner Wahrnehmung jeder, der freiwillig auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg fährt, ein Gehwegradler. Kann es sein, dass Du in einer Wahrnehmungsblase lebst?

Die doch recht subtile Gefahr aufgeschlagen werdender Beifahrertüren sowie querender Kraftfahrer (oder solcher, die spontan zum einhüftigen Parken oder Passieren eines wartenden Linksabbiegers auf den Radweg fahren) wird ausgeblendet und als kleiner bewertet als die unfallstatistisch deutlich kleinere Zahl der Auffahr- und Rammunfälle auf der Fahrbahn. Aber zu viele Kraftfahrer drohen halt durch Hupen und / oder enges Überholen mit letzterem ohne es zu vollziehen.

Quod erat demonstrandum. Und schon qualifizierst Du mich (wie jeden anderen, der freiwillig einen nicht benutzungspflichtigen Radweg befährt) in eben jene von mir oben erwähnte Kategorie der Mischung aus potentiellen Selbstmördern und willenlosen, nicht besonders intelligenten Zootieren ein, sprichst mir die Befähigung zur eigenverantwortlichen, vernünftigen und bewußten Einscheidung ab und deklarierst mich somit letzten Endes zum lebensunfähigen Idioten. Eigentlich bräuchte ich offenbar einen Vormund. Findest Du das nicht ein klein wenig arrogant von Dir?

Ich hatte übrigens bisher einen einzigen Unfall per Rad im Berliner Stadtverkehr. Der fand auf einer kombinierten Bus-/Radspur statt und wurde von einer anderen Radfahrerin verursacht. Was nicht heisst, dass ich Hochbordradwege in ihrer traditionellen Darreichungsform für unproblematisch hielte. Insbesondere im Kreuzungsbereich ist das bekanntermassen oft unschön. Das ist aber wohl eher ein Thema für den Konfliktbereich. Ich wäre Dir aber jedenfalls dankbar, wenn Du Dir Deine arroganten Beurteilungen anderer Leute sparen würdest und Deine eigene Weltsicht weniger als absolut verkünden.
 
Bei der letzten „Radsicherheitswoche“ (=Radfahrerkontrollierwoche) der Polizei hier vor Ort waren 3/4 der registrierten Verstöße Gehwegfahrten.

Wenn Radfahrer so viel Angst vor Autos haben sollten wir beginnen, den Verkehrsraum so umzubauen das wir weniger Autos darin haben.
Das konsequente Einfordern der Einhaltung von Tempolimits gehört für mich dazu.

Dazu sollte man auch den für „ruhenden Verkehr“ quasi zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellten Raum neu in Nutzung für mehr Menschen bringen.
 
Hallo,
Wenn Radfahrer so viel Angst vor Autos haben sollten wir beginnen, den Verkehrsraum so umzubauen das wir weniger Autos darin haben.
Das konsequente Einfordern der Einhaltung von Tempolimits gehört für mich dazu.
ja, sollte geschehen.. Allerdings werden Politiker, welcher dies anstreben wohl keine Möglichkeit mehr haben, irgendetwas zu entscheiden, zu bewirken. Diejenigen werden nachhaltig entfernt. Auch über die Macht der Medien wird denjenigen direkt jede Zukunft in entscheidenden Ämtern blockiert. Das funktioniert nicht erst seit gestern zuverlässig..
Die Benutzungspflicht wurde und wird ja typischerweise aufgehoben, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.
Wenn das relevant für die Benutzungspflicht wäre.. 80% der Benutzungspflichten wären direkt hinfällig, da bereits zu Zeiten der Verordnung die Bedingungen lt. Gesetz nicht erfüllt wurden. Ganz zu schweigen von "a few years later". Aber "Macht der Gewohnheit": Wird erst einmal als "benutzungspflichtig" verordnet und auch, wenn die Vorschriften nicht erfüllt werden, gilt weiterhin die Benutzungspflicht für etwaige Radfahrer. Bis sich dann mal jemand aufrafft, die Benutzungspflicht anzufechten.

@Klaus d.L. hat das in der Vergangenheit wohl schon häufiger gemacht, er kennt demnach die Tricks ..
Dazu sollte man auch den für „ruhenden Verkehr“ quasi zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellten Raum neu in Nutzung für mehr Menschen bringen.
Ja.. Problem: wenn du das vorschlägst, bist du unten durch. Die meisten Bürger - auch, wenn sie selbst kein KFZ fahren - würden fluchen, toben, Morddrohungen ausstoßen (geschieht oft genug), im Kreis springen und Rumpelstilzchen imitieren, wenn sie von "Einschränkungen für KFZ-Nutzer" lesen. Selbst, wenn die Einschränkungen derart minimal-marginal wären, wie "120 km/h Geschwindigkeitslimit". Das geht durch alle Medien rauf und runter.

Nun stell dir vor, was geschieht, wenn ein ranghoher Politiker tatsächlich 30 oder auch nur 40 km/h Maximalgeschwindigkeit innerhalb Ortschaften festlegen will! Wenn der alle Hebel in Bewegung setzt, um das durchzusetzen. Der findet nie wieder eine Möglichkeit, Hebel in Bewegung zu setzen, welche dem Lobbyinteresse gegenüberstehen..

Viele Grüße
Wolf
 
Wenn das relevant für die Benutzungspflicht wäre.. 80% der Benutzungspflichten wären direkt hinfällig, da bereits zu Zeiten der Verordnung die Bedingungen lt. Gesetz nicht erfüllt wurden. Ganz zu schweigen von "a few years later". Aber "Macht der Gewohnheit": Wird erst einmal als "benutzungspflichtig" verordnet und auch, wenn die Vorschriften nicht erfüllt werden, gilt weiterhin die Benutzungspflicht für etwaige Radfahrer. Bis sich dann mal jemand aufrafft, die Benutzungspflicht anzufechten.

Das ist schon richtig. Ändert aber nichts daran, dass um eine Benutzungspflicht aufzuheben typischerweise die Voraussetzungen zur Benutzungspflicht nicht vorliegen dürfen, damit sie überhaupt angreifbar ist. Egal ob das jetzt die Gemeinde von sich aus macht oder jemand ihnen vorher leichte oder heftigere Schläge auf den Hinterkopf verpasst, um den Prozess einzuleiten.

Die Anzahl der Fälle, in denen eine Benutzungspflicht aufgrund von Unfällen oder einer abstrakten Unfallgefahr aufgehoben wurde, obwohl alle Voraussetzungen für eine rechtlich einwandfreie Benutzungspflicht erfüllt waren, halte ich für sehr gering (wenn überhaupt vorhanden). Klaus hat suggeriert, dass das nicht nur der Standard- und Normalfall wäre sondern sogar ausschliesslich der Fall. Da habe ich doch mehr als starke Zweifel.
 
Hallo,

wer so aggressiv antwortet, sollte wenigstens zuvor sorgfältig lesen und sich im Straßenverkehrsrecht auskennen.

Da scheinst Du eine leicht verquere Weltsicht zu haben. Die Aufhebung erfolgt weil die Voraussetzung für die Benutzungspflicht nicht vorliegen, nicht weil irgendwelche speziellen Unfalltypen vorliegen.

Nein, hier bei uns - und ich schrieb von hier und bei uns - wurden von der Straßenverkehrsbehörde ausdrücklich die Unfälle genannt, was dazu geführt hat, dass auf weniger frequentierte Strecken genauso mangelhafte Radwege weiterhin benutzungspflichtig sind.

Das mag sein - solche Radwege habe ich auf meinen Wegen nicht und fahre die so oder so so nicht freiwillig (auch wenn sie eingerichtet sind), weil bei "Gehweg, Radfahrer frei" Schrittempo angesagt ist und ich das nicht goutiere.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Wenn - wie von mir geschildert - ein gemeinsamer Geh- und Radweg ( das sind die mit dem Querstrich zwischen Fußgänger- und Fahrradsymbol auf dem Blauschild) sein Schild verliert, wird er automatisch zum reinen Gehweg. Ein Anderer Radweg muss vom Gehweg getrennt sein und ist frei jeglicher Beschilderung.

Und schon ist auf magische Art und Weise aus einer kleinen Submenge ehemals gemeinsamer Geh- und Radwege, die nun Deiner Deutung nach reine Gehwege mit Fahrradverbot sind, die absolute Mehrheit geworden.

Es ist schon interessant, was Du alles zwischen, über, unter und wo auch immer meinen Zeilen liest.
Abgesehen davon ist das nicht meine Deutung, sondern geltendes Recht. Kann es sein, dass Du den gemeinsamen mit dem getrennten Geh- und Radweg sowie den Anderen Radweg mit dem freigegebenen Gehweg verwechselst?

Ja es erscheint sogar zweifelhaft, ob es überhaupt andere Radwege gibt bzw. gegeben hat.

Das habe ich nicht geschrieben, aber jetzt, wo du es sagst: Es mangels oft an der eindeutigen Abtrennung vom Gehweg. Es ist z.B. strittig, ob eine andere Pflasterfarbe eine ausreichende Abtrennung darstellt. Insofern kann ich niemandem empfehlen, so etwas zu beradeln, im Streitfalle könnte geurteilt werden, sie / er wäre auf dem Gehweg gefahren.

Und damit ist in Deiner Wahrnehmung jeder, der freiwillig auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg fährt, ein Gehwegradler.

Nein, schon definitionsgemäß nicht, denn ein Radweg ist ja kein Gehweg, ein auf einem Radweg fahrender somit kein Gehwegradler. Das Problem liegt ja im Detail: Ein "Anderer Radweg" ist nicht hinreichend definiert, somit hängt es im Zweifel vom Richter ab, ob es zum konkreten Zeitpunkt einer gewesen ist.

Kann es sein, dass Du in einer Wahrnehmungsblase lebst?

Ganz sicher lebe ich in einer Wahrnehmungsblase, und mir ist es sogar bewusst. Anscheinend ist Dir aber nicht bewusst, das jeder Mensch in einer Wahrnehmungsblase lebt.

Und schon qualifizierst Du mich (wie jeden anderen, der freiwillig einen nicht benutzungspflichtigen Radweg befährt) in eben jene von mir oben erwähnte Kategorie der Mischung aus potentiellen Selbstmördern und willenlosen, nicht besonders intelligenten Zootieren ein, sprichst mir die Befähigung zur eigenverantwortlichen, vernünftigen und bewußten Einscheidung ab und deklarierst mich somit letzten Endes zum lebensunfähigen Idioten. Eigentlich bräuchte ich offenbar einen Vormund.

Interessante Überreaktion, in der Du aus meinen Sachaussagen (Belege bitte in den Radwegthemen unter Kontroversen Themen nachlesen) eine Beleidigung Deiner Person konstruierst. Übrigens wären selbst zahlreiche unvernünftige Entscheidungen kein Beweis dafür, dass nicht die Befähigung zu vernünftigen Entscheidungen besteht. Manchmal hat man halt nicht alle benötigten Informationen.

Findest Du das nicht ein klein wenig arrogant von Dir?

Nein.

Ich hatte übrigens bisher einen einzigen Unfall per Rad im Berliner Stadtverkehr.

Ich hatte noch keinen Unfall in Berlin.

Ich wäre Dir aber jedenfalls dankbar, wenn Du Dir Deine arroganten Beurteilungen anderer Leute sparen würdest und Deine eigene Weltsicht weniger als absolut verkünden.

Wie soll ich etwas lassen, was ich schon vorher nicht getan habe?
Und warum sollte ich mir außerdem weniger zugestehen als Du Dir, nämlich die Beurteilung anderer Leute?

@Klaus d.L. hat das in der Vergangenheit wohl schon häufiger gemacht, er kennt demnach die Tricks ..

Nein, ich hatte bisher Erfolg bei einem einsichtigem Amtsleiter, der leider inzwischen pensioniert ist.

Ändert aber nichts daran, dass um eine Benutzungspflicht aufzuheben typischerweise die Voraussetzungen zur Benutzungspflicht nicht vorliegen dürfen, damit sie überhaupt angreifbar ist.

Ich suche schon seit 1997 erfolglos nach einem innerörtlichen Radweg, bei dem die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht erfüllt sind. Insofern gebe ich Dir völlig recht mit:
Die Anzahl der Fälle, in denen eine Benutzungspflicht aufgrund von Unfällen oder einer abstrakten Unfallgefahr aufgehoben wurde, obwohl alle Voraussetzungen für eine rechtlich einwandfreie Benutzungspflicht erfüllt waren, halte ich für sehr gering (wenn überhaupt vorhanden)

Klaus hat suggeriert, dass das nicht nur der Standard- und Normalfall wäre sondern sogar ausschliesslich der Fall.

Ich schrieb, dass das HIER der Grund war! Die Übertragung auf Berlin und anderswo stammt von Dir!

Gruß, Klaus
 
Es mangels oft an der eindeutigen Abtrennung vom Gehweg. Es ist z.B. strittig, ob eine andere Pflasterfarbe eine ausreichende Abtrennung darstellt. Insofern kann ich niemandem empfehlen, so etwas zu beradeln, im Streitfalle könnte geurteilt werden, sie / er wäre auf dem Gehweg gefahren.

Die Erkennbarkeit ist in der Tat ein interessantes Thema und die Nichterkennbarkeit aufgrund lediglich subtiler Merkmale trägt in meinen Augen deutlich dazu bei, dass Fussgänger auf dem Radweg (benutzungspflichtig oder nicht) rumtaumeln. In Münster z.B. wurde das Erkennungsproblem ja weitgehend durch rote Pflasterung angegangen - scheint ganz gut zu funktionieren. In Berlin ist das die Ausnahme - hier gibt es zumeist unterschiedliche Pflasterarten für Rad- und Fußweg, die gleichermassen grau sind und als Abtrennung dazwischen eine leicht erhöhte schmale Kante, die hervorragend dafür geeignet ist zu stolpern oder, falls im sehr spitzen Winkel überfahren, den Radfahrer elegant zu Boden zu befördern. Beides klappt besonders gut wenn die Kante von Herbstlaub verdeckt ist... Bei neueren Radwegen gibt es ab und an mal Farbe, aber es ist in der Tat verblüffend, dass irgendwer annimmt die Fussgänger könnten Rad- und Fussweg unterscheiden, zumal Ortsfremde oder Touristen, von denen es in Berlin ja durchaus ein paar gibt.
Auf einem nachträglich behaupteten Fußweg zu radeln halte ich für eine geringe Gefahr - die Fahrradampeln an den Kreuzungen sprechen ab von der baulichen Gestaltung der Radwege (subtil, aber mit Übung erkennbar) doch sehr dafür, dass da, wo ehemals ein Radweg war auch heute noch einer ist. Aber in der Tat habe ich mich auch schon gefragt, woran man als Radler eigentlich zuverlässig erkennen kann, dass der Radweg nur nicht benutzungspflichtig und nicht entwidmet ist und zwar bevor man drauf fährt (also auch bevor man eine Fahrradampel passiert, die ja erst nach einiger Zeit auf dem Radweg auftaucht). Eine eindeutige Lösung ist mir nicht eingefallen, Schilder gibt es ja keine mehr, wenn der Weg nicht mehr benutzungspflichtig ist.
 
Tricks ..
Dazu sollte man auch den für „ruhenden Verkehr“... zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellten Raum neu in Nutzung für mehr Menschen bringen.
Ja.. Problem: wenn du das vorschlägst, bist du unten durch.
Bin ja kein Politiker. Nachdem zum Parking-Day im letzten Herbst aus „diplomatischen Gründen“ verschoben werde ich mich dieses Jahr mit einem „Fietstrommelfiets“ beteiligten und so abschließbaren Parkraum für Fahrräder im Parkstreifen entlang der Straße bei uns im Quartier schaffen...
...da das Fietstrommelfiets ja ein Fahrzeug ist handelt es sich dabei lediglich um eine private Nutzung für den ruhenden (Rad-)Verkehr zur Verfügung gestellten Raumes, diesmal mit Nutzung für mehrere Menschen/Fahrräder.
Das geht schon heute mit der Opossum-Strategie:
 
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Eine eindeutige Lösung ist mir nicht eingefallen, Schilder gibt es ja keine mehr, wenn der Weg nicht mehr benutzungspflichtig ist.
Die Stadt Solingen behilft sich mit Fahrradpictogrammen. Es bleibt das Problem, dass die Grenzen nicht deutlich oder gar nicht vorhanden sind, insbesondere, wenn der Radweg im Slalom über den Gehweg geführt wird, weil er normalerweise am Bordstein entlang führt, an Bushaltestellen aber direkt an der Hauswand.
 
Die Stadt Hannover hat Standards für Radwege festgelegt, von denen Sie aber gerade in der Innenstadt oft abweicht.
Da setzt sich ein Radschnellweg bei gleicher Pflasterung nach einer Amlelquerung (mit roter Markierung des Radwegs auf dem Asphalt auf der anderen Seite als Fußgängerzone inkl. „Radfahrer erlaubt“ fort oder der Radweg wird vor der Landesbank aus optischen Gründen einheitlich mit dem Gehweg gepflastert und durch gleichfarbige „Bordüren“ abgesetzt.
Dann ist es natürlich kein Wunder, wenn niemand (der Fußgänger) begreift, wo jetzt eigentlich der Radweg ist.
Fährt man dort mit normaler Geschwindigkeit durch, gilt man gleich als Rowdy...

(Es gibt hier auch einen Radverkehrsbeauftragten, dessen Funktion jedoch leider eher der eines Blattes der Pflanzengattung Ficus entspricht ;-)
 
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