Hallo,
wer so aggressiv antwortet, sollte wenigstens zuvor sorgfältig lesen und sich im Straßenverkehrsrecht auskennen.
Da scheinst Du eine leicht verquere Weltsicht zu haben. Die Aufhebung erfolgt weil die Voraussetzung für die Benutzungspflicht nicht vorliegen, nicht weil irgendwelche speziellen Unfalltypen vorliegen.
Nein, hier bei uns - und ich schrieb von hier und bei uns - wurden von der Straßenverkehrsbehörde ausdrücklich die Unfälle genannt, was dazu geführt hat, dass auf weniger frequentierte Strecken genauso mangelhafte Radwege weiterhin benutzungspflichtig sind.
Das mag sein - solche Radwege habe ich auf meinen Wegen nicht und fahre die so oder so so nicht freiwillig (auch wenn sie eingerichtet sind), weil bei "Gehweg, Radfahrer frei" Schrittempo angesagt ist und ich das nicht goutiere.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Wenn - wie von mir geschildert - ein gemeinsamer Geh- und Radweg ( das sind die mit dem Querstrich zwischen Fußgänger- und Fahrradsymbol auf dem Blauschild) sein Schild verliert, wird er automatisch zum reinen Gehweg. Ein Anderer Radweg muss vom Gehweg getrennt sein und ist frei jeglicher Beschilderung.
Und schon ist auf magische Art und Weise aus einer kleinen Submenge ehemals gemeinsamer Geh- und Radwege, die nun Deiner Deutung nach reine Gehwege mit Fahrradverbot sind, die absolute Mehrheit geworden.
Es ist schon interessant, was Du alles zwischen, über, unter und wo auch immer meinen Zeilen liest.
Abgesehen davon ist das nicht meine Deutung, sondern geltendes Recht. Kann es sein, dass Du den gemeinsamen mit dem getrennten Geh- und Radweg sowie den Anderen Radweg mit dem freigegebenen Gehweg verwechselst?
Ja es erscheint sogar zweifelhaft, ob es überhaupt andere Radwege gibt bzw. gegeben hat.
Das habe ich nicht geschrieben, aber jetzt, wo du es sagst: Es mangels oft an der eindeutigen Abtrennung vom Gehweg. Es ist z.B. strittig, ob eine andere Pflasterfarbe eine ausreichende Abtrennung darstellt. Insofern kann ich niemandem empfehlen, so etwas zu beradeln, im Streitfalle könnte geurteilt werden, sie / er wäre auf dem Gehweg gefahren.
Und damit ist in Deiner Wahrnehmung jeder, der freiwillig auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg fährt, ein Gehwegradler.
Nein, schon definitionsgemäß nicht, denn ein Radweg ist ja kein Gehweg, ein auf einem Radweg fahrender somit kein Gehwegradler. Das Problem liegt ja im Detail: Ein "Anderer Radweg" ist nicht hinreichend definiert, somit hängt es im Zweifel vom Richter ab, ob es zum konkreten Zeitpunkt einer gewesen ist.
Kann es sein, dass Du in einer Wahrnehmungsblase lebst?
Ganz sicher lebe ich in einer Wahrnehmungsblase, und mir ist es sogar bewusst. Anscheinend ist Dir aber nicht bewusst, das jeder Mensch in einer Wahrnehmungsblase lebt.
Und schon qualifizierst Du mich (wie jeden anderen, der freiwillig einen nicht benutzungspflichtigen Radweg befährt) in eben jene von mir oben erwähnte Kategorie der Mischung aus potentiellen Selbstmördern und willenlosen, nicht besonders intelligenten Zootieren ein, sprichst mir die Befähigung zur eigenverantwortlichen, vernünftigen und bewußten Einscheidung ab und deklarierst mich somit letzten Endes zum lebensunfähigen Idioten. Eigentlich bräuchte ich offenbar einen Vormund.
Interessante Überreaktion, in der Du aus meinen Sachaussagen (Belege bitte in den Radwegthemen unter Kontroversen Themen nachlesen) eine Beleidigung Deiner Person konstruierst. Übrigens wären selbst zahlreiche unvernünftige Entscheidungen kein Beweis dafür, dass nicht die Befähigung zu vernünftigen Entscheidungen besteht. Manchmal hat man halt nicht alle benötigten Informationen.
Findest Du das nicht ein klein wenig arrogant von Dir?
Nein.
Ich hatte übrigens bisher einen einzigen Unfall per Rad im Berliner Stadtverkehr.
Ich hatte noch keinen Unfall in Berlin.
Ich wäre Dir aber jedenfalls dankbar, wenn Du Dir Deine arroganten Beurteilungen anderer Leute sparen würdest und Deine eigene Weltsicht weniger als absolut verkünden.
Wie soll ich etwas lassen, was ich schon vorher nicht getan habe?
Und warum sollte ich mir außerdem weniger zugestehen als Du Dir, nämlich die Beurteilung anderer Leute?
@Klaus d.L. hat das in der Vergangenheit wohl schon häufiger gemacht, er kennt demnach die Tricks ..
Nein, ich hatte bisher Erfolg bei einem einsichtigem Amtsleiter, der leider inzwischen pensioniert ist.
Ändert aber nichts daran, dass um eine Benutzungspflicht aufzuheben typischerweise die Voraussetzungen zur Benutzungspflicht nicht vorliegen dürfen, damit sie überhaupt angreifbar ist.
Ich suche schon seit 1997 erfolglos nach einem innerörtlichen Radweg, bei dem die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht erfüllt sind. Insofern gebe ich Dir völlig recht mit:
Die Anzahl der Fälle, in denen eine Benutzungspflicht aufgrund von Unfällen oder einer abstrakten Unfallgefahr aufgehoben wurde, obwohl alle Voraussetzungen für eine rechtlich einwandfreie Benutzungspflicht erfüllt waren, halte ich für sehr gering (wenn überhaupt vorhanden)
Klaus hat suggeriert, dass das nicht nur der Standard- und Normalfall wäre sondern sogar ausschliesslich der Fall.
Ich schrieb, dass das
HIER der Grund war! Die Übertragung auf Berlin und anderswo stammt von Dir!
Gruß, Klaus