Heute freue ich mich, weil... (to be continued)

Weil LTE Ligfietsen gestern auf mich gewartet hat um meine durch gebremste Hinterradfelge zu ersetzen.

Wenn ich die Felge gestern noch halbwegs vernünftig eingespeicht habe sollte der Urlaub gerettet sein
 
Guck dir mal im Netz Bilder an, Milane sind sehr leicht zu erkennen, Wenn es kein Milan ist, ist die Chance sehr groß das es ein Bussard ist, die gibt es mittlerweile wie Sand am Meer.

Hallo @blackadder

Ich kann schon Bussard und Milan (der in der Luft fliegt) auseinander halten! Erstens die charakteristischen Schwanzfedern (in

meinem Alter wird das schon Mal verwechselt). Aber der Milan ist durch seine Flügelenden und durch die farbliche Zeichnung

derselben auch sehr gut zu unterscheiden. Aber diese Gruppe war sehr hoch am Himmel zu sehen, so konnte ich nicht erkennen

was es genau war! Aaber wenn ich daran denke wie die so am Himmel kreisten kann es möglich sein daß es doch Milane waren, im

Westerwald hatte ich das Glück eine größere Gruppe von Milanen zu beobachten und diese machten auch solche

Flugvorführungen. Bussarde sehe ich eigentlich nur als einzel Tiere, ganz selten zu zweit.

Aber egal was es war ich sehe es mir auf jeden Fall gerne an. Letztens hatte ich das Glück ca. 30?kleine Vögel beim Futter fangen in

der Luft zu beobachten über der Lenne, es wollte anfangen zu regnen.

MfG Roland
 
Hallo,

gestern kreisten über mir zwei Vögel mit relativ langen und schlanken, gebogenen Flügeln. Die Farben waren im Gegenlicht nicht erkennbar, für ein gescheites Foto ohne Tele zu hoch. Erst dachte ich an Möwen, aber das Flugverhalten stimmte nicht und der Schwanz schien mir zu lang. Vielleicht war es ein Falkenpärchen?

Bussarde sehe ich eigentlich nur als einzel Tiere, ganz selten zu zweit.

Zur Zeit sieht man sie öfter zu zweit, es ist Balzzeit.

Ich sah heute einen, noch keine 10 m über mir, gehasst von einer Rabenkrähe. Schön für mich, nicht schön für den Bussard.

Gruß, Klaus
 
bemängelten "Radwegen" die Benutzungspflicht aufgehoben wird
Wie machst Du das?
Mit Rechtsschutz Versicherung.?
Für den Fall dass das abgewiesen wird. Muß der Initiator dann bezahlen?

Ich kann mir vorstellen, bei uns in der Region auch mal gegen die unberechtigten ausnahme Einschränkungen gegen das allgemeine Gebot die Fahrbahn zu benutzen, vorzugeben.
 
... ich mich nach der dritten Aufforderung von Lars vom Adfc Osnabrück doch noch beim Stadtradeln eingetragen habe. Man kann also in einer weiteren Kommune mitradeln, wenn man Vereinsmitglied ist...
Tja, was soll ich sagen, nach Eintrag aller km seit 13. Mai stehe ich auf Platz zwei meiner Gruppe #MehrPlatzFürsRad, die mit 53 Teilnehmern auf Platz zwei mit 19 Mm steht und Platz 1 angreift, 183 Radler mit "nur" 25 Mm. (https://www.stadtradeln.de/index.php?&id=969&sr_city=5398)
Das macht echt fettes Grinsen... :) :) :) Mal schauen, was das Wochenende bringt...
Gruß Krischan
 
Wie machst Du das?
Bei den ersten habe ich noch ein ausführliches Schreiben gemacht in dem ich die Verstösse/Unrechtmäßigkeiten aufgeführt habe (vor allem mit Hinweis auf die nicht vorhandene Gefährung auf der Fahrbahn und der zusätzlichen Gefährung im Seitenraum) und die Behörde zu einer Neubewertung der Benutzungspflicht aufgefordert. Bei einigen späteren habe ich dann nur noch Hinweise auf weiter "Wegelchen" gegeben und zur Neubewertung aufgefordert. Eine Rechtschutz habe ich zwar, aber bin bisher den Schritt zur Klage noch nie gegangen (bzw. war bislang noch nicht nötig).

Das waren aber in der Regel mehr oder weniger eindeutig rechtswidrige Benutzungspflichten. Schwieriger wird es z.B. bei Kreis- und Landesstraßen, wo zwar eigentlich nach Vorschrift keine Benutzungspflicht ausgewiesen werden dürfte. Da habe ich auch einen Kandidaten (die L821 bei uns im Ort z.B.). Da gibt es nur einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsrad- und Fußweg mit Berg- und Talbahn, vieler Ausfahrten, Kanten an den Kreuzungen, Parkstreifen an der Seite usw.. Auf der Fahrbahn wäre IMO die Gefährdung geringer. Aber da hat man mir vor längerer Zeit mal zu verstehen gegeben, dass man da die Pflicht nicht aufheben will. Meine Nachfrage mit dem Hinweis "Nach § 45 Absatz 9 StVO darf eine solche Maßnahme nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage vorliegt, die erheblich über das Ausmaß der üblichen Gefährdung hinausgeht, welchen mit der Teilnahme am Straßenverkehr einhergeht." wurde dann seitens der Behörde nicht mehr beantwortet.

Ich würde trotzdem immer erst mal über einen freundlich formulierten Antrag versuchen. Bei Bedarf kann ich Dir gerne meine Musterschreiben zukommen lassen. Mir fehlt im Moment leider die Zeit weiter für die Ruduktion der blauen Lollies zu kämpfen. Mal sehen, vielleicht wird das in Zukunft noch wieder anders...


Viele Grüße
Dieter
 
Weil wir heute eine Outdoor Küche für unseren Grillbereich am CP bauen und sie mir jetzt schon gut gefällt (y)
 

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... weil ich den Feiertag zum Wartungstag erklärt habe und es endlich mal in Angriff genommen habe, die beiden vorderen Federbeine komplett auszubauen und neu mit Fett zu befüllen.

Weniger erfreut war ich über diesen Riss im Lack:

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Später werde ich noch die Bremszüge austauschen, dann sollte #125 für die nächsten 2 Jahre wieder fit sein. (y)
 
Hallo,

Wie machst Du das?

Ich habe bisher nicht geklagt, sondern nur politisch agiert. Klagen ist schwierig, weil mit Kostenrisiko verbunden und man maximal ein Jahr betroffen sein darf.

Mit Rechtsschutz Versicherung.?

Das müsste man zuvor klären, es kann aber gut sein, dass die das nicht abdeckt.

Für den Fall dass das abgewiesen wird. Muß der Initiator dann bezahlen?

Ja, im Fall, dass die Rechtschutz eine Deckungszusage gegeben hatte, zumindest den Eigenanteil. Und wenn man seine Chance optimieren will, wird der Anwalt teuer, weil man in der Regel keinen findet, der vor Ort ist, und dann fallen Reisekosten an.

Als ich noch im Ortsgruppenvorstand des ADFC war, hätten wir einen Kläger finanziell unterstützt.

Bei den ersten habe ich noch ein ausführliches Schreiben gemacht in dem ich die Verstösse/Unrechtmäßigkeiten aufgeführt habe (vor allem mit Hinweis auf die nicht vorhandene Gefährung auf der Fahrbahn und der zusätzlichen Gefährung im Seitenraum) und die Behörde zu einer Neubewertung der Benutzungspflicht aufgefordert. Bei einigen späteren habe ich dann nur noch Hinweise auf weiter "Wegelchen" gegeben und zur Neubewertung aufgefordert. Eine Rechtschutz habe ich zwar, aber bin bisher den Schritt zur Klage noch nie gegangen (bzw. war bislang noch nicht nötig).

Wir haben damals als ADFC-Ortsgruppenvorstand Gespräche geführt mit dem Leiter der Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde. So haben wir dann allergrößten Teil der Benutzungspflichten wegbekommen und viele Umlaufsperren sind gefallen oder "motorrollstuhlfähig" (Behinderte haben einen noch höheren Stellenwert als Familien mit Kinderanhängern) aufgeweitet worden. Dann wurde der Leiter in den Ruhestand geschickt, eine fahrradfahrende Bürgermeisterin wurde gewählt und es passierte nichts mehr. Zur Zeit erwarte ich eine Begründung dafür, warum die noch vorhandenen Benutzungspflichten aufrechterhalten werden. Es scheint keine zu geben, denn die Stadt sucht schon länger. ;) Ein Problem für die Stadt könnte auch sein, dass eine solche Antwort einen Verwaltungsakt darstellen könne, der die Jahresfrist erneut startet.

Schwieriger wird es z.B. bei Kreis- und Landesstraßen, wo zwar eigentlich nach Vorschrift keine Benutzungspflicht ausgewiesen werden dürfte.

Da bohre ich gerade dran, auf allen diesen Straßen ist maximal Tempo 50 erlaubt. Bei höheren Tempi wird man Probleme haben, zu argumentieren, die Fahrbahn sei sicherere. Argumentativer Vorteil auf meiner Seite ist, dass die Benutzungspflicht auf der straße mit der höchsten täglichen Kfz-Belastung seit Jahren aufgehoben ist und in der Presse veröffentlichte Unfälle ganz überwiegend Radfahrer betreffen, die den ehemaligen Radweg (jetzt für Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit freigegeben) benutzten und von Abbiegern abgeräumt wurden.

Gruß, Klaus
 
Fing eigentlich so an, dass es in den Nervstrang gehören würde, nahm aber ein gutes Ende deswegen hier, aber von vorn....

Kater kam rein, ich hatte es nicht wirklich beobachtet wurde aber aufmerksam, als er etwas ablegte und es herum stupste. Nicht wieder eine Maus war der erste Gedanke, aber es stellt sich heraus, ein kleines Eichhörnchen! Es bewegte sich nicht, aber ich habe erstmal die Katze ins Schlafzimmer entsorgt um es genauer zu betrachten und siehe da, es bewegte sich und atmete. Also vorsichtig aufgehoben und genauer angeschaut. Äußerliche Verletzungen auf den ersten Blick nicht zu sehen, die Hinterbeine bewegten sich, also auch nichts durchgebissen. Anscheinend hatte Herr Katze es nur sorgfältig apportiert und wollte damit spielen. Christophs Mutter hatte ein kleines Körbchen und ein paar Putzlappen, da haben wir es erstmal reingelegt und gegooglet, ob es eine Eichhörnchenstation gibt. Da fand sich direkt eine Konstanz, also angerufen und unser Erscheinen angekündigt. Ab ins Auto und mitten in Konstanz die Eichhörnchenmütter der Region angetroffen und das Hörnchen übergeben. Offensichtlich ist das Hörnchen ca 4 Wochen alt und wohl aus dem Nest gefallen. Also bekam es eine genaue Untersuchung - die Katzenzähne von Herrn Mietze hatten zwei kleine Löcher ins Fell gebohrt - und dann ein Antibiotikum und aus einer Spritze ein wenig Futter das er - Geschlecht war bereits festgestellt - dankbar fraß. Nach dem bisschen Futter sonderte er zwei Tropfen Urin ab dessen Farbe darauf schließen ließ, dass er wohl unterversorgt ist, vielleicht hatte er schon eine Weile auf dem Boden gelegen, bevor ihn Herr Mietz gefunden hat. Nun ist er in guten Händen und wird im Alter von 12 Wochen ausgewildert. Die Damen sagten, dass sie ca 50 Eichhörnchen pro Jahr bekommen, die sie dann aufgepäppelt wieder in die Freiheit entlassen. Aktuell haben sie ein einzelnes Hörnchen das sich sehr über die Gesellschaft freuen wird, denn Eichhörnchen haben sehr gern Gesellschaft. Der vor einigen Wochen angelieferte Wurf im Alter von 2 Wochen hatte ebenfalls direkt die Gesellschaft eines älteren Hörnchens gesucht und sich angekuschelt.

Also, da hat Herr Mietz dem Hörnchen glatt einen Gefallen getan, indem er es aufgesammelt und bei mir abgeliefert hat, denn sonst wäre es mangels Versorgung gestorben. Jetzt hat es eine gute Chance zu überleben, dank der Eichhörnchenmütter. Natürlich haben wir auch eine Spende da gelassen, damit sie auch weiter Hörnchen versorgen können. Wir hatten schon befürchtet das wir es selbst aufziehen müssen, aber so ist es in eindeutig besseren Händen. Allerdings hätte es nicht so fies gerochen wir Herr Teebeutel letztes Jahr :D

Hier noch Bilder von Herrn Hörnchen der jetzt bestimmt schon einen Namen bekommen hat:

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