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FYI: Seit 01.01.2019 ist das Abstellen von Fahrrädern in Garagen und auf Stellplätzen in NRW endlich legal. Denn an dem Tag ist die BauO NRW 2018 vollumfänglich in Kraft getreten.
Am 21.07.2018 beschloss der Landtag NRW eine neue BauO NRW, in welcher unter §2 Abs. 8 nun folgender Abschnitt zu finden ist:
Zuvor war sowohl in der BauO NRW 2000 als auch in der aufgeschobenen BauO NRW 2016 unter §2 Abs.8 folgendes zu finden:
Das wurde auch endlich mal Zeit!
Am 21.07.2018 beschloss der Landtag NRW eine neue BauO NRW, in welcher unter §2 Abs. 8 nun folgender Abschnitt zu finden ist:
Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dienen. Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern
Zuvor war sowohl in der BauO NRW 2000 als auch in der aufgeschobenen BauO NRW 2016 unter §2 Abs.8 folgendes zu finden:
Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche dienen. Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen
Das wurde auch endlich mal Zeit!